Staatliche Auszeichnung

Staatliche Auszeichnung
Beispiel einer staatlichen Auszeichnung heute

Staatliche Auszeichnungen in Österreich werden durch den Bundesminister für Wirtschaft an Unternehmen verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um die österreichische Wirtschaft Verdienste erworben haben. Die Auszeichnung berechtigt das Unternehmen, das österreichische Bundeswappen mit einem entsprechenden Hinweis auf Geschäftspapieren, Druckschriften, Geschäftsbezeichnungen usw. zu führen. Die Tradition geht auf die Auszeichnung k.k. privilegiert des Kaisertums Österreich zurück.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der kaiserliche Doppeladler durfte als Auszeichnung vom Unternehmen geführt werden. Werbung der k.k.  privileg. Assicurazioni Generali (1901)

Die Wurzeln der Berechtigung zur Führung des Staatswappens liegen in der Mitte des 19. Jahrhunderts. Die Gewerbeordnung von 1859 sah vor, dass Gewerbsunternehmen, die von hervorragender Bedeutung für die Entwicklung der nationalen Industrie und Belebung des Handels waren, das Vorrecht besitzen dürfen, den kaiserlichen Adler im Schilde und Siegel und die Bezeichnung k.k. privilegiert (Unternehmensnamen, Fabrik, Großhandlung, Bank oder ähnliches) in der Firma zu führen. Diese Form der staatlichen Auszeichnung ist nicht mit den k.u.k. Hoflieferanten zu verwechseln, die ebenfalls den kaiserlichen Adler öffentlich führen durften.

§ 58 Gewerbeordnung von 1859 regelte, dass sich diese ausgezeichneten Unternehmen im Auslandsverkehr auf diese staatliche Anerkennung ihrer Leistung berufen durften. Nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918 und der Ausrufung der Republik wurde diese staatliche Auszeichnung beibehalten und mit einer Novelle im Jahr 1922 formal auf die neuen Umstände angepasst. In der Gewerbeordnung von 1973 wird die rechtliche Grundlage der Auszeichnung im § 68 geregelt. In der Gewerberechtsnovelle von 1988 wurde das Wort ‚Staatswappen‘ durch das Wort ‚Bundeswappen‘ ersetzt, um dem Wortlaut des Wappengesetzes (Bundesgesetzblatt 159/1984) gerecht zu werden.

Rechtliche Grundlage

Gemäß § 68 (1) der Gewerbeordnung von 1994 kann der Bundesminister für Wirtschaft einem gewerblichen Unternehmen die Auszeichnung verleihen, im geschäftlichen Verkehr das Bundeswappen Österreichs mit einem entsprechenden Hinweis auf den Auszeichnungscharakter „als Kopfaufdruck auf Geschäftspapieren, auf Druckschriften und Verlautbarungen sowie in der äußeren Geschäftsbezeichnung und in sonstigen Ankündigungen“ führen zu dürfen.

Das Bundeswappen darf jedoch nicht auf den Erzeugnissen des Unternehmens verwendet werden. Ein Hinweis auf die Staatliche Auszeichnung findet sich oft direkt am Eingang des Unternehmensitzes.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verleihung an ein Unternehmen sind, dass es

  1. im Firmenbuch eingetragen ist,
  2. sich durch außergewöhnliche Leistungen um die österreichische Wirtschaft Verdienste erworben hat und
  3. im betreffenden Wirtschaftszweig bundesweit eine führende und allgemein geachtete Stellung einnimmt.

Nach Einbringung eines entsprechenden Ansuchens wird vom Bundeswirtschaftsministerium das gesetzlich vorgesehene Begutachtungsverfahren eingeleitet, die Wirtschaftskammer Österreich und die Bundesarbeitskammer befassen sich damit. Das Ansuchen ist mit einer Gebühr verbunden.

Erst auf Grundlage der Gutachten sowie nach Einholung von Auskünften über z. B. die Gewerbeberechtigung, außergewöhnliche Leistungen um die österreichische Wirtschaft, Ansehen, Geschichte des Unternehmens, Höhe des Jahresumsatzes, Anzahl der Mitarbeiter, Ausbildungs-[1] und Wirtschaftserfolge, Handelsauskunft des Kreditschutzverbandes, usw. wird über den Antrag entschieden. Bei der Verleihung wird eine Verwaltungsabgabe und weitere Gebühren fällig. Auf Wunsch des Unternehmens und auf dessen Kosten kann die Verleihung in der Wiener Zeitung veröffentlicht werden.

Laut § 68 (4) darf der Bundesminister die Auszeichnung widerrufen, wenn das Unternehmen trotz Abmahnungen Absatz 1 missachtet.

Staatliche Auszeichnung für Ausbildungsbetriebe

Auszeichnung für Ausbildungsbetriebe

Eine ähnliche Auszeichnung ist die Staatliche Auszeichnung für Ausbildungsbetriebe, die das Wirtschaftsministerium nach § 30a des Berufsausbildungsgesetzes vergeben kann, wenn sich ein Unternehmen speziell in der Lehrlingsausbildung besondere Verdienste erworben hat. Diese Auszeichnung besteht seit 1993.[2]

Verwandte Themen

Einzelnachweise

  1. Auszeichnung von Ausbildungsbetrieben. Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend, 2. Februar 2009, abgerufen am 1. April 2009: „Für Ausbildungsbetriebe, die sich durch außergewöhnliche Leistungen in der Ausbildung von Lehrlingen und im Lehrlingswesen Verdienste um die österreichische Wirtschaft erworben haben und eine allgemein geachtete Stellung einnehmen, ist eine Auszeichnung nach dem Berufsausbildungsgesetz vorgesehen.“
  2. Auszeichnungen für Lehrbetriebe auf der Seite des Wirtschaftsministeriums abgerufen am 5. November 2010

Weblinks


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