Stellplatz

Stellplatz

Ein notwendiger Stellplatz (Abk. STP) ist ein Rechtsbegriff des öffentlichen Landesbauordnungsrechts. Ein notwendiger STP ist eine fest definierte Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen (z. B. PKW, Motorrad oder Fahrrad). In den Verwaltungsvorschriften der Länder werden von Bauherren bestimmte Mindestanforderungen (Anzahl, Größe und Lage) an PKW-STP gestellt (siehe VwV Stellplätze). Im Gegensatz zum Parkplatz definiert der notwendige STP eine rechtliche Nachweispflicht eines Bauherrn gegenüber der Bauordnungsbehörde. Im Rahmen des Baugesuchs sind regelmäßig STP-Anforderungen zu errechnen und zeichnerisch darzustellen.

Anhäufungen von Stellplätzen werden als Parkstand, Parkplatz, Parkhaus, Parkdeck oder Tiefgarage bezeichnet.

Vollständig mit Wänden und Dach umschlossene und verschließbare Stellplätze werden als Garage bezeichnet. Überdachte Stellplätze nennt man Carport. STP können also auch in Form von Carports, Garagen oder Parkhäusern nachgewiesen werden.

Inhaltsverzeichnis

Größe eines STP

Notwendige STP sind zwischen 2,3 m (normaler STP) und 3,5 m (STP für Behinderte) breit. Je nach Anordnung des STP kann die erforderliche Länge zwischen 5 m (90°-Anordnung zur Straße) und 6 m (parallel zur Straße) betragen. Die deutschen Bundesländer haben Details hierzu in ihren Garagenverordnungen erlassen.

Berechnung der Anzahl der STP

Als Faustformel gilt bundesweit: Je neu erstellte Wohneinheit ist ein PKW-Stellplatz zu errichten. Bei Büros, Geschäften oder Versammlungsstätten kann sich die Anzahl der erforderlichen Stellplätze nach Arbeitsplatz, Nutzfläche (nach DIN 277) oder Sitzplatz richten. In einigen Ländern gibt es Zu- oder Abschläge je nach Qualität und Quantität des ÖPNV.

Lage der Stellplätze

Notwendige STP sollten nicht weiter als 500 m von der zugehörigen baurechtlichen Hauptanlage entfernt sein.

Qualität und Kennzeichnungspflicht von STP

Notwendige STP auf privatem Grund müssen nicht zwingend befestigt oder gekennzeichnet sein. In den meisten Fällen genügt es, wenn die Fläche des STP im Baugesuch eingezeichnet und die verkehrliche Erschließung ersichtlich ist.

Besondere Stellplätze für Wohnmobile und dergleichen

Für Wohnmobile, Reisemobile und Wohnwagengespanne gibt es spezielle Reisemobil-Stellplätze. Solche Stellplätze werden z. B. in Gebieten von besonderem touristischen Interesse vorgehalten. Sie werden von Kommunen oder auch von privater Hand betrieben. Das Angebot dieser Stellplätze reicht von reinen, entsprechend gekennzeichneten Parkflächen über Zusatzangebote wie die Versorgung mit Wasser und Elektrizität sowie Entsorgungsmöglichkeiten bis hin zu Angeboten, die einem Campingplatz ähneln.


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