Steuerfestsetzung

Steuerfestsetzung

Die Festsetzung der Steuer ist der erste Schritt zur Verwirklichung des nach § 38 AO abstrakt entstandenen Steueranspruchs. Die Steuerfestsetzung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Anspruchs (§ 220 AO), den Beginn der Zahlungsverjährung (§§ 228 AO ff) und die Vollstreckung (§§ 249 AO ff). Die Steuerfestsetzung erfolgt durch einen besonderen Verwaltungsakt, den Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 Abgabenordnung (AO)) oder durch eine vom Steuerpflichtigen abgegebene Steueranmeldung (§ 168 AO).

Von einer Steuerfestsetzung kann gemäß § 156 AO abgesehen werden, wenn der Steuerbetrag unter 10 € (aufgrund dessen erlassen: Kleinbetragsverordnung) liegt bzw. wenn die Einziehung keinen Erfolg haben wird, da der Steuerschuldner beispielsweise zwischenzeitlich über kein Vermögen mehr verfügt.

Zur vorläufigen Steuerfestsetzung siehe Vorläufigkeit (Steuerrecht).

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Steuerfestsetzung — Steu|er|fest|set|zung, die: Festsetzung der Steuer. * * * Steuerfestsetzung,   die Entscheidung der Finanzbehörde über die Höhe der Steuer; als Steuerfestsetzung gilt auch die volle oder eingeschränkte Freistellung von einer Steuer. Die… …   Universal-Lexikon

  • Steuerfestsetzung — 1. Begriff: Entscheidung der Finanzbehörde über den kraft Gesetzes (§ 38 AO) entstandenen Steueranspruch durch ⇡ Steuerbescheid, Konkretisierung des gesetzlich entstandenen Steueranspruchs durch ⇡ Verwaltungsakt. Als St. gilt auch die volle oder… …   Lexikon der Economics

  • vorläufige Steuerfestsetzung — in Ausnahmefällen mögliche Maßnahme des Finanzamts. Zulässig, wenn (1) Ungewissheit über die tatsächlichen Voraussetzungen der Entstehung eines Steueranspruchs besteht, d.h. es müssen Tatsachen oder Sachverhalt ungewiss sein. Ungewissheit über… …   Lexikon der Economics

  • widerstreitende Steuerfestsetzung — 1. Allgemein: W.St. sind Steuerfestsetzungen, die einander inhaltlich widersprechen. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn aus einem Sachverhalt, der steuerlich nur einmal zu berücksichtigen ist, unterschiedliche steuerliche Schlussfolgerungen… …   Lexikon der Economics

  • Veranlagung — ⇡ Steuerfestsetzung mittels eines gesetzlich festgelegten, förmlichen Verfahrens. V. ist dort vorzunehmen, wo es nach Art der Steuer einer eingehenden Erforschung des Sachverhalts bedarf, z.B. bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen. Die V.… …   Lexikon der Economics

  • Vorbehaltsfestsetzung — ⇡ Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) …   Lexikon der Economics

  • Vorläufigkeit (Steuerrecht) — Als Vorläufigkeit beziehungsweise vorläufige Steuerfestsetzung im Sinne von § 165 der Abgabenordnung bezeichnet man eine Steuerfestsetzung bei der ungewiss ist ob und inwieweit die Voraussetzung für die Entstehung der Steuerschuld… …   Deutsch Wikipedia

  • Vorbehalt der Nachprüfung — Mit dem Vorbehalt der Nachprüfung wird im deutschen Steuerrecht die Steuerfestsetzung materiell offen gehalten. Damit ist jederzeit und ohne Begründung eine Änderung der Festsetzung von Amts wegen oder auf Antrag möglich. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Grunderwerbssteuer — Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage (Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen siehe Art.… …   Deutsch Wikipedia

  • Grunderwerbsteuer (Deutschland) — Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt in Deutschland je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 5 % der Bemessungsgrundlage. Sie wird in der Bundesrepublik… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”