Stolgebühren

Stolgebühren

Als Stolgebühren, auch Taxa Stola, Pfarrgebühr, Accidenzien, bezeichnet man Gebühren bzw. Vergütungen für die kirchlichen Handlungen u. a. Taufe, Trauung, Begräbnis sowie urkundliche Handlungen an die Geistlichen und deren Helfer. Ausgenommen hiervon sind die heilige Eucharistie, die Beichte (Bußsakrament) und die Krankensalbung (Letzte Ölung).

Der jeweilige Betrag war in jedem Ort anders und besaß in früherer Zeit eine höhere Bedeutung als in den späteren Jahrhunderten.

Im Jahre 1875 wurden diese Gebühren in der evangelischen Kirche für den Pfarrer und den Kirchschullehrer durch ein Fixum im Gehalt abgelöst.

Überwiegend in der römisch-katholischen Kirche wird hierfür das Entgelt für den religiösen Beistand mit einem Bestatter verrechnet. Der zuständige Bischof legt die Höhe der Stolgebühren fest. Auch heute gibt es zumindest in römisch-katholischen Diözesen die Stolgebühren. So wird zum Beispiel in der Diözese Augsburg für eine Hl. Messe eine Stolgebühr von fünf Euro berechnet. Für andere gottesdienstliche Feiern können andere Gebühren anfallen.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Stolgebühren — Stolgebühren,   Stoltaxen, Kirchenrecht: v. a. in der katholischen Kirche Abgaben an den Pfarrer für Amtshandlungen (bei denen er die Stola trägt) gegenüber einzelnen Gläubigen. Die häufigsten Stolgebühren sind die Tauf , Trauungs und… …   Universal-Lexikon

  • Stolgebühren — (Jura stolae [genannt nach der Kleidung, in welcher die Geistlichen ihr Amt verrichten, s. Stola 2)], Jura parochialia), alle die Einkünfte der Geistlichen, welche für geistliche Amtshandlungen entrichtet werden. Dahin gehören die Gebühren für… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Stolgebühren — (Jura stolae), die nach der Stola (s. d.) benannten Gebühren, welche die Geistlichen für kirchliche Handlungen, namentlich Taufen, Trauungen, Begräbnisse und Verrichtung der urkundlichen Funktionen innerhalb ihres Pfarrsprengels, beziehen. Schon… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Stolgebühren — (Jura stolae), die Gebühren für die in der Amtstracht (Stola), von den Geistlichen verrichteten Handlungen, dann auch für Ausstellung von Tauf , Trau und Totenscheinen u.dgl., seit 16. Jahrh., weil diese Einkünfte den Geistlichen zufällig sind,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Stolgebühren — Stolgebühren, lat. jura stolae, die von Trauung, Taufe, Beerdigung, Aussegnung etc., dem Geistlichen entrichteten Gebühren …   Herders Conversations-Lexikon

  • Stolgebühren — Stol|ge|büh|ren 〈Pl.〉 Gebühren für bestimmte Amtshandlungen eines Geistlichen, z. B. Taufe, Trauung [Etym.: → Stola] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Stolgebühren — Stol|ge|büh|ren [ʃt...] die (Plur.) <zu ↑Stola> Gebühren für bestimmte Amtshandlungen eines Geistlichen (Taufe, Trauung u. Ä.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Stolgebühren — Stol|ge|büh|ren [ʃt... , auch st... ] Plural (Pfarramtsnebenbezüge) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Kirchenfinanzierung — Wie sich Religions und Weltanschauungsgemeinschaften die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel beschaffen – kurz die Kirchenfinanzierung – hängt einmal von den rechtlichen Rahmenbedingungen seitens des jeweiligen Staates …   Deutsch Wikipedia

  • Oblationarium — Oblation (von spätlat. oblatio = Gabe, Darbringung) ist eine freiwillig dargebrachte Gabe, d.h. ein Opfer, der Gemeindemitglieder an eine Kirche oder zur Befriedigung von deren Bedürfnissen; ebenso Oblationen sind Geschenke oder Vermächtnisse an… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”