Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland

Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland
Bundeswehr
Führung
Oberbefehlshaber: Bundesminister der Verteidigung (im Frieden);
Bundeskanzler (im Verteidigungsfall)
Verteidigungsminister: Bundesminister der Verteidigung Franz Josef Jung
Militärische Führung: Führungsstab der Streitkräfte
Sitz des Hauptquartiers: Hardthöhe (Bonn)
Bendlerblock (Berlin)
Militärische Stärke
Aktive Soldaten: 253.430 [1]
Wehrpflicht: 9 Monate
Wehrtaugliche Bevölkerung: insgesamt (Männer und Frauen; Alter 16-49) 38.138.073
Wehrtauglichkeitsalter: Vollendetes 17. Lebensjahr[2]
Anteil der Soldaten an der Gesamtbevölkerung: 0,30 %
Haushalt
Militärbudget: € 31,1 Mrd [3]
Ausgabenanteil vom Steueraufkommen: 6,3%
Anteil am BNE: 1,2%
Geschichte
Gründung: 1955

Der Begriff Bundeswehr bezeichnet die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und die zivile Bundeswehrverwaltung. An ihrer Spitze steht der Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt im Frieden. Im Verteidigungsfall geht die Befehls- und Kommandogewalt auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG). Oberster Soldat der Bundeswehr ist der Generalinspekteur der Bundeswehr, der den Dienstgrad General oder Admiral trägt, jedoch nicht militärischer Oberbefehlshaber der Bundeswehr ist. Einen solchen kennt die Kommandostruktur der Bundeswehr nicht. Die Verantwortung für die Einsatzbereitschaft ihrer Bereiche haben die Inspekteure der Teilstreitkräfte (Heer, Luftwaffe, Marine) und der militärischen Organisationsbereiche (Streitkräftebasis, Zentraler Sanitätsdienst).

Die Bundeswehrverwaltung besteht aus der Territorialen Wehrverwaltung und dem Rüstungsbereich. Gemäß Art. 87b GG als eigenständige Bundesverwaltung und eigenem, von der Truppe unabhängigen, Unterbau, dient sie den Aufgaben des Personalwesens und der unmittelbaren Deckung des Rüstungs- und sonstigen Sachbedarfes der Streitkräfte nach den Haushaltsgesetzen des Bundes.

Das Hoheitszeichen der Bundeswehr ist das stilisierte Eiserne Kreuz.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte und Entwicklung

Hauptartikel: Geschichte der Bundeswehr

Die Bundeswehr bis 1990

Der ehemalige General Gerhard Graf von Schwerin wurde am 24. Mai 1950 Konrad Adenauers „Berater in technischen Fragen der Sicherheit“ zur geheimen Vorbereitung des Aufbaus westdeutscher Streitkräfte. Am 26. Oktober 1950 berief Konrad Adenauer Theodor Blank zum „Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Dieses „Amt Blank“ wurde zur Keimzelle des späteren Bundesministeriums der Verteidigung.

Wichtig für den Aufbau neuer Verteidigungskräfte, welche ab 16. März 1951 zunächst im paramilitärisch organisierten Bundesgrenzschutz (BGS) ausgebildet wurden, war die am 23. Januar 1951 erfolgte Ehrenerklärung für die Soldaten der Wehrmacht durch den damaligen Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte, Dwight D. Eisenhower gegenüber Bundeskanzler Konrad Adenauer.[4] Dies machte die Wiedereingliederung ehemaliger Wehrmachtskader und Mannschaften erst möglich, da zu diesem Zeitpunkt nur wenige Nachkriegsjahrgänge und so gut wie keine Offiziere zu Verfügung gestanden hätten. Daher waren die ersten Soldaten der Bundeswehr auch Offiziere und Unteroffiziere, die in der Wehrmacht gedient hatten.

Die Gründung der Bundeswehr und die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik am 5. Mai 1955 führte zu erheblichen innenpolitischen Auseinandersetzungen, vor allem zwischen SPD und CDU über die Frage, ob es moralisch zu verantworten sei, dass Deutschland nach der Hitler-Diktatur jemals wieder über Streitkräfte verfügen sollte. Am 7. Juni 1955 wurde die Wehrverwaltung gegründet, am 12. November 1955 die ersten 101 Freiwilligen vereidigt.

Der Name „Bundeswehr“ wurde auf Vorschlag des FDP-Bundestagsabgeordneten Hasso von Manteuffel, eines früheren Wehrmachtsgenerals, gewählt.

Am 22. Mai 1956 trat die mit großer Mehrheit beschlossene Wehrverfassung (Ergänzung des Grundgesetzes Art. 87 a) in Kraft, am 1. April folgte das Gesetz über die Rechtsstellung des Soldaten und am 21. Juli das Wehrpflichtgesetz. Um einen beschleunigten Aufbau der Bundeswehr zu gewährleisten, war bereits am 30. Mai 1956 das 2. Gesetz über den Bundesgrenzschutz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde der Bundesminister für Verteidigung ermächtigt, aus Freiwilligenverbänden des BGS Verbände der Bundeswehr aufzustellen.[5] BGS-Beamte hatten im Zeitraum vom 1. bis 30. Juni 1956 die Möglichkeit, eine Erklärung abzugeben, dass sie im Bundesgrenzschutz verbleiben wollten. Wer dies nicht tat, wurde automatisch zum 1. Juli 1956 in die Bundeswehr überführt. Die ehemaligen BGS-Beamten erhielten dabei den nächsthöheren Dienstgrad und Möglichkeiten einer schnelleren Beförderung. Besonders ehemalige Wehrmachtsangehörige im BGS nutzten dies, da sie im Bundesgrenzschutz bisher oft um drei Dienstgrade niedriger Dienst taten als in der Wehrmacht, bei der Bundeswehr jedoch nach ihrem letzten Rang in der Wehrmacht beurteilt wurden.[6]

Die Anfang November 1956 von der Bundesregierung befohlene Aufstellung von zunächst sieben Divisionen bestand daher in ihrer Masse anfangs aus ehemaligen BGS-Beamten und Freiwilligen. Ab 1957 kamen dann die ersten Wehrpflichtigen dazu. Der BGS bildete die Grundlage für die 2. 3. und 4. Grenadierdivision, drei Musikkorps und die Führungsebene des Panzeraufklärungsbataillons 5 sowie des Panzerfernmeldebataillons 3. Aus Mangel an Bundeswehruniformen und Unterkünften behielten die ehemaligen Bundesgrenzschutzmänner anfangs ihre bisherige Ausrüstung und blieben in den BGS-Kasernen. Sie mussten lediglich das Abzeichen mit dem Bundesadler vom linken Oberärmel abtrennen.[7]

Im Jahr 1958 stammten 12.900 Offiziere aus der Wehrmacht. Alle Offiziere vom Oberst aufwärts wurden durch den Personalgutachterausschuss überprüft, ein Gremium aus 38 Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung und nach Bestätigung durch den Bundestag ernannt worden waren. Auf den Vorwurf, alle hohen Offiziere hätten in der Wehrmacht gedient, antwortete Bundeskanzler Adenauer sinngemäß, die NATO nehme ihm keine 18-jährigen Generale ab.

Die Bundeswehr sieht sich ausdrücklich nicht in der Tradition der Wehrmacht, sondern pflegt verstärkt ihre eigenen Traditionen als demokratische Armee aus mündigen Bürgern aus 50 Jahren Bundeswehrgeschichte. Als gültige Tradition werden aber auch Soldaten und Truppenteile vor 1945 betrachtet, sofern sie durch ihr Wirken beispielhaft für Freiheit und Recht eintraten. Als Haupttraditionslinien von vor 1945 gelten die preußischen Reformer zu Beginn des 19. Jahrhunderts und der militärische Widerstand gegen Hitler. Schriftlich fixiert sind die Grundsätze der Traditionspflege in der Bundeswehr im Traditionserlass von 1982.

Wiedervereinigung 1990

Bundesverteidigungsminister Gerhard Stoltenberg (m.) übernimmt am 3. Oktober 1990 in Strausberg vom früheren DDR-Minister für Abrüstung und Verteidigung, Rainer Eppelmann (li.), die Befehlsgewalt über die vormaligen NVA-Streitkräfte. Rechts im Bild: Generalleutnant Jörg Schönbohm, Befehlshaber des Bundeswehrkommandos Ost

Nach der Wiedervereinigung nahm die Bundeswehr etwa 20.000 Soldaten der ehemaligen NVA der DDR auf. Außerdem wurde ein kleiner Teil des Materials der NVA übernommen und zum Teil bis heute weiter genutzt. Große Mengen der Bewaffnung und Ausstattung wurden hingegen verschrottet, verkauft oder verschenkt, z. B. Panzer an die Türkei und MiG-29-Flugzeuge der NVA-Luftstreitkräfte an Polen. Indonesien kaufte 39 Kriegsschiffe der Volksmarine. Dieser Verkauf von Panzern an die Türkei ist ein häufiger Kritikpunkt, da diese Panzer der Bekämpfung von Minderheiten, wie den Kurden, gedient haben[8][9].

Bundeswehrreform und Transformation

Die Bundeswehr musste sich in ihrer Geschichte immer wieder veränderten Bedingungen anpassen. Während des Ost-West-Konflikts war das Bedrohungspotenzial des Warschauer Pakts bestimmend für die Struktur der Bundeswehr. Nach dessen Ende wurde deshalb eine Grundreform der Bundeswehr notwendig. Dabei mussten anfangs die mögliche Restbedrohung aus dem osteuropäischen Raum und sich zunächst nur vage abzeichnende neue Aufgaben miteinander in Einklang gebracht werden. Auch die innenpolitische Diskussion in Deutschland, die sich unter anderem zwischen 1990 und 1994 in der so genannten out-of-area-Debatte niederschlug, stand einer schnellen und gründlichen Reform im Wege. Erst nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 über die Auslandseinsätze der Bundeswehr[10] waren die Voraussetzungen gegeben, die Bundeswehr gezielt auf derartige Aufgaben auszurichten. Es blieb jedoch vornehmlich aus innenpolitischen Gründen zunächst bei einer Veränderung in kleinen Schritten.

Nach dem Regierungswechsel 1998 und den Empfehlungen der Weizsäcker-Kommission wurde der Umbau unter Bundesminister Scharping erheblich beschleunigt. Nicht alle Reformansätze haben sich indes als praktikabel und finanzierbar erwiesen. Der beginnende militärische Kampf gegen den Terror als Reaktion auf die Anschläge des 11. September 2001 hat zu weiteren Überarbeitungen der Reformen geführt.

Inzwischen ist die Erkenntnis erwachsen, dass es nicht mehr möglich ist, einen am Ende der Reform anzustrebenden dauerhaften Sollzustand zu definieren, wie es für frühere Bundeswehrreformen unter den fast statischen Bedingungen des Kalten Krieges typisch war. Eine von manchen erhoffte gründliche Reform, die alle Probleme der Bundeswehr auf einmal behebt, kann es demnach nicht geben. Das neue sicherheitspolitische Umfeld unterliegt schnellen Wandlungen. Diesen Herausforderungen soll nach dem neuen Konzept mit einem kontinuierlichen Anpassungsprozess begegnet werden, der als „Transformation“ bezeichnet wird.

In diesem Prozess soll durch ständige Analyse und Bewertung aller entscheidenden Parameter eine Möglichkeit geschaffen werden, die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr in einem sich rasch verändernden Umfeld herzustellen und aufrecht zu erhalten. Das im Jahre 2004 aufgestellte Zentrum für Transformation der Bundeswehr (ZTransfBw) unterstützt das BMVg bei der Transformation der Bundeswehr.

Auftrag, Aufgaben, internationale Einbindung und Einsätze

Auftrag und Aufgaben

Die Bundeswehr hat gemäß Art. 87a Abs. 1 Satz 1 GG den Auftrag, Deutschland zu verteidigen („Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“), d. h. Deutschland und seine Staatsbürger gegen Angriffe, äußere Gefahren und politische Erpressung zu schützen.

Während des Ost-West-Konflikts war die Abwehr eines Angriffs aus dem Osten Hauptaufgabe der Bundeswehr. Seit 1990 hat sich das Aufgabenspektrum verschoben und Auslandseinsätze sind in den Vordergrund getreten. Die Verteidigung der Bundesrepublik erfolgt nach den Worten des ehemaligen Verteidigungsministers Peter Struck „nicht mehr nur in Hindelang, sondern auch am Hindukusch. [11]

Gemäß dem Weißbuch 2006 [12] hat die Bundeswehr den Auftrag,

  • die außenpolitische Handlungsfähigkeit zu sichern,
  • einen Beitrag zur Stabilität im europäischen und globalen Rahmen zu leisten,
  • die nationale Sicherheit und Verteidigung zu gewährleisten,
  • zur Verteidigung der Verbündeten beizutragen und
  • die multinationale Zusammenarbeit und Integration zu fördern.[13]

Als Aufgaben sind in der Konzeption der Bundeswehr festgelegt:

  • Internationale Konfliktverhütung und Krisenbewältigung, einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus,
  • Unterstützung von Bündnispartnern,
  • Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger,
  • Rettung und Evakuierung,
  • Partnerschaft und Kooperation,
  • Hilfeleistungen (Amtshilfe, Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle).

Die Bundeswehr in internationalen Bündnissen und Organisationen

Nach Art. 24 GG kann sich der Bund zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen und hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, um eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeizuführen und zu sichern.

NATO

Hauptartikel: NATO

Die Bundesrepublik Deutschland ist 1955 der NATO beigetreten. Ihre Streitkräfte waren während des Ost-West-Konflikts fest in die Gliederung der NATO eingebunden. Nach 1990 ist diese feste Bindung zwischen Teilen der nationalen Streitkräfte der Verbündeten und bestimmten Gliederungselementen der NATO-Kommandostruktur aufgehoben worden. Gleichwohl bleiben die deutschen Streitkräfte in den Streitkräfteplanungsprozess der NATO eingebunden. Die Anzeige von Kräften an die NATO ist eine Selbstbindung, die NATO kann die Nationen nicht zwingen, bestimmte Kräfte zu unterhalten. Als Beitrag zur NATO Response Force ist die Bundeswehr darauf eingestellt, jederzeit bis zu 5.000 Soldaten in hoher Bereitschaft zu halten.[14]

Mit dem Bündnisfall regelt der NATO-Vertrag im Artikel 5 in Verbindung mit Art. 115a GG eine weitere Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr. Die Bundeswehr kann auch eingesetzt werden, wenn ein NATO-Bündnispartner angegriffen wird. Der Bündnisfall wurde seit seiner Festlegung erstmals nach dem 11. September 2001 erklärt.

Europäische Union

Mit der Entwicklung einer eigenen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hat sich die EU eine eigene militärische Handlungsfähigkeit zugelegt. Entsprechend des European Headline Goal von 1999 (EHG) sollten die Mitgliedstaaten 60.000 Soldaten für eine europäische Eingreiftruppe bereithalten, die innerhalb von 60 Tagen für ein Jahr zum Einsatz gebracht werden kann. Deutschland beabsichtigte hierfür bis zu 18.000 Soldaten zu stellen.[14] Im Rahmen des angepassten Headline Goal 2010 beteiligt sich die Bundeswehr mit unterschiedlichen Kräfteansätzen an EU Battlegroups.

Vereinte Nationen

Um bei Bedarf möglichst schnell auf Truppen zurückgreifen zu können, hat die UN mit verschiedenen Staaten so genannte "Standby Arrangements" abgeschlossen. 1999 hat sich Deutschland bereit erklärt, für die UN etwa 1.000 Soldaten vorzusehen.[14]

Auslandseinsätze

Hauptartikel: Auslandseinsätze der Bundeswehr

Überblick über die derzeit laufenden Auslandseinsätze der Bundeswehr

Als Folge der seit 1990 veränderten Sicherheitslage wird die Bundeswehr auch zu friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Bereits unmittelbar nach der Wiedervereinigung begann eine heftige Debatte über den Einsatz der Bundeswehr außerhalb des NATO-Vertragsgebiets (out-of-area-Debatte). Die ersten derartigen Einsätze waren 1991 die Operation Südflanke, eine Minenräumaktion der Marine nach dem 2. Golfkrieg im Persischen Golf, und 1993 die Entsendung eines Feldlazaretts nach Phnom Penh im Rahmen einer UN-Mission. Es folgten Einsätze in der Adria (SHARP GUARD 1992–1996), in Somalia und auf dem Balkan im Rahmen der Einsätze IFOR und SFOR. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einsätze nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 2 GG (also innerhalb von NATO- oder UN-Mandaten) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 geklärt. Darüber hinaus enthält dieses Urteil die Grundlegung für den Parlamentsvorbehalt für den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte im Ausland. Im Schrifttum ist umstritten, ob dieser Vorbehalt durch das Urteil nur explizit klargestellt oder in extensiver Auslegung der Verfassung erst durch das Gericht "eingeführt" wurde.

Wichtigste laufende Einsätze sind:

Beteiligung Deutschlands an UN-Missionen im Oktober 2008
UN-Mission Soldaten Militärbeobachter Polizisten
UNAMA (Afghanistan) - 1 -
UNAMID (Darfur, Sudan) 1 - 6
UNIFIL (Libanon) 240 - -
UNMEE (Äthiopien, Eritrea) - 1 -
UNMIK (Kosovo) - - 146
UNMIL (Liberia) - - 5
UNMIS (Sudan) 5 33 5
UNOMIG (Georgien) - 12 4
  • seit Januar 2002 ISAF-Einsatz in Afghanistan zur Friedenssicherung unter NATO-Kommando; derzeit etwa 3.500 deutsche Soldaten (Mandatsobergrenze: 4500 Soldaten [16]).
  • seit Dezember 2004 unter EU-Kommando: EUFOR (European Union Force in Bosnia and Herzegovina - Operation Althea), Derzeit etwa 120 Deutsche Soldaten (bis 2.400 Deutsche Soldaten als Mandatsobergrenze möglich).
  • seit April 2005 UNMIS (United Nations Mission in Sudan) - Entsendung von bis zu 75 unbewaffneten Militärbeobachtern in den Süden und Osten des Sudans zur Überwachung des Friedensabkommens.
  • seit September 2006 - Seeraumüberwachung vor der Küste des Libanons im Rahmen von UNIFIL II mit Fregatten, Schnellbooten und Hilfsschiffen unter deutscher Führung. Einschließlich Landkomponenten zur Versorgung und zur Unterstützung der libanesischen Kräfte ca. 460 Soldaten entsandt (Mandatsobergrenze 2.400).
  • seit Dezember 2008: Beteiligung an EU NAVFOR Somalia (Operation Atalanta) zum Schutz von Schiffen, die im Rahmen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen Hilfslieferungen nach Somalia transportieren (Mandatsobergrenze: 1.400 Soldaten).

Bei Auslandseinsätzen kamen seit 1990 insgesamt 71 Soldaten ums Leben (Stand: 24. Juni 2008) .[17] Insgesamt starben seit ihrer Gründung etwa 2600 Angehörige der Bundeswehr in Erfüllung ihrer Pflicht. Nach langer Diskussion wurde am 27. November 2008 schließlich der Grundstein zum Ehrenmal der Bundeswehr auf dem Gelände des Verteidigungsministeriums in Berlin gelegt. [18] Mit der Fertigstellung wird für Mitte 2009 gerechnet.

Streitkräfteeinsatz im Innern

Das Grundgesetz sieht den Einsatz der Bundeswehr vorrangig zur Außenverteidigung der Bundesrepublik Deutschland vor. Für alle anderen Einsatzformen, also auch die Verwendung der Bundeswehr auf oder über deutschem Staatsgebiet, sind die Behörden nach Art. 87a II GG an grundgesetzliche Regelungen gebunden. Sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, kann die Bundeswehr unterstützende Funktionen in Bezug auf bereits laufende polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen erfüllen. Hierfür gibt es folgende zwei Möglichkeiten.

  • Im Rahmen der Amtshilfe und Organleihe ist es nach Art. 35 II 2 GG zulässig, dass ein Land "Kräfte und Einrichtungen" der Streitkräfte "zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall" anfordert. Dabei kann nach aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Begriff "Unglücksfall" nach Sinn und Zweck des Bundeswehreinsatzes, nämlich dem wirksamen Katastrophenschutz, weit ausgelegt werden[19].
  • Eine weitere Einsatzmöglichkeit der Bundeswehr im Innern ergibt sich gemäß Art. 87a IV GG in Verbindung mit Art. 91 II GG aus der Gefährdung des Bestands der Bundesrepublik in der Form, wie ihn das Grundgesetz vorsieht. Dies umfasst zum einen eine Bedrohung der Existenz des Bundes oder eines Landes oder aber auch der freiheitlich demokratischen Grundordnung. In jedem Fall müssen die Bestimmungen des Artikels 91 II GG erfüllt sein, nach dem das bedrohte Land entweder nicht fähig oder nicht willens sein darf, damit ein Streitkräfteeinsatz im Innern verfassungskonform ist.

Organisation und Struktur

Hauptartikel: Gliederung der Bundeswehr, Spitzengliederung der Bundeswehr, Liste der Bundeswehrstandorte in Deutschland

Führungsorganisation

Die Bundeswehr wird vom Bundesminister der Verteidigung als Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt geführt. Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) als Oberste Bundesbehörde unterstützt ihn bei dieser Aufgabe. Der dem Ministerium nachgeordnete Bereich gliedert sich in militärische und zivile Organisationsbereiche, die jeweils einem Abteilungsleiter des BMVg unterstehen.

Truppendienstliche und administrative Führung

Organisationsbereiche im Geschäftsbereich des BMVg

Teilstreitkräfte:

Organisationsbereiche:

Die Inspekteure dieser militärischen Organisationsbereiche unterstehen truppendienstlich direkt der Leitung des Ministeriums.

Zivile Organisationsbereiche sind

Einsatzführung

Der Bundesminister der Verteidigung ist für die Führung aller Einsätze verantwortlich, solange die Befehls- und Kommandogewalt nicht im Verteidigungsfall auf den Bundeskanzler übergegangen ist. Der Befehlsstrang für in nationaler Verantwortung verbleibende Aufgaben verläuft vom Generalinspekteur, der in Einsatzfragen durch den Einsatzführungsstab des Bundesministeriums der Verteidigung unterstützt wird, über das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam (bei allen größeren und streitkräftegemeinsamen Einsätzen) zum jeweiligen Kontingentführer im Einsatzgebiet. Kleinere Einsätze können vom Führungskommando einer Teilstreitkraft bzw. eines militärischen Organisationsbereichs geführt werden, wie beispielsweise die Zuständigkeit des Flottenkommandos für die Operation Active Endeavour zeigt.

Streitkräftekategorien

Die Streitkräfte sind in drei Kräftekategorien gegliedert, Eingreifkräfte, Stabilisierungskräfte und Unterstützungskräfte.[14] Diese Kräfte werden für die unterschiedlichen Aufgaben ausgerüstet und ausgebildet. Diese Kategorisierung wurde vornehmlich zu dem Zweck eingeführt, nicht alle Kräfte gleichermaßen aufwändig ausstatten zu müssen.

Unter Eingreifkräften versteht man die der NATO, der EU und den Vereinten Nationen angezeigten schnell verfügbaren Kräfte, die auch für Kampfoperationen hoher Intensität geeignet sind. Zusammen mit weiteren 1.000 Soldaten als nationale Eingreiftruppe für militärische Evakuierungen gehören dieser Kategorie 35.000 Soldaten an.

Stabilisierungskräfte sind für langanhaltende Auslandseinsätze vorgesehen, bei denen es auf den Erhalt von Sicherheit und Stabilität in einem Einsatzgebiet ankommt wie zum Beispiel ISAF in Afghanistan. Die Soldaten sind weniger für intensive Gefechte vorgesehen als auf den Sicherungsdienst, Abwehr asymmetrischer Bedrohungen und engen Kontakt mit der Zivilbevölkerung eingestellt. Dafür sollen gleichzeitig bis zu 14.000 Soldaten zur Verfügung stehen. Um die Truppen regelmäßig austauschen zu können, sind fünf Ablösungen vorgesehen, sodass der Umfang der Stabilisierungskräfte 70.000 Soldaten beträgt.

Die übrigen 145.000 aktiven Soldaten der Unterstützungskräfte stellen in der Heimat oder im Einsatzgebiet den Grundbetrieb sicher, also Ausbildung, Logistik und administrative Aufgaben.

Personalstruktur

Die Personalstruktur der Bundeswehr ist seit 1990 in mehreren Schritten den veränderten Anforderungen angepasst worden. Gemäß dem jetzt gültigen Personalstrukturmodell (PSM 2010) soll die Bundeswehr bis 2010 eine neue Struktur mit einer Friedensstärke von etwa 250.000 Soldaten und 75.000 zivilen Mitarbeitern einnehmen. Nur etwa 20 Prozent der Soldaten werden dann noch Wehrpflichtige sein, die übrigen sind Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Während des Kalten Krieges verfügte die Bundeswehr über eine Sollstärke von etwa 495.000 Soldaten. Nach der Wende wurde im Rahmen des zwei-plus-vier-Vertrags eine Obergrenze von 370.000 Soldaten für die Bundeswehr festgelegt. Diese Festlegung ist bis heute völkerrechtlich bindend.

Rund 85 Prozent der Soldaten auf Zeit wechseln nicht in das Dienstverhältnis als Berufssoldat, sondern kehren nach Beendigung ihrers Dienstes in das zivile Erwerbsleben zurück.

Seit 2001 sind alle Laufbahnen der Bundeswehr uneingeschränkt für Frauen geöffnet. Am 2. Januar 2001 begannen 244 Frauen ihren freiwilligen Dienst mit der Grundausbildung. Zuvor durften sie nur im Sanitätsdienst (seit 1975 als Offizier, seit 1991 auch in der Unteroffiziers- und Mannschaftslaufbahn) und im Militärmusikdienst (ebenfalls seit 1991) beschäftigt werden. Derzeit leisten über 14.500 Soldatinnen Dienst in der Bundeswehr, davon etwa die Hälfte im Sanitätsdienst. Insgesamt stellen sie einen Anteil von 7 Prozent der Berufs- und Zeitsoldaten. Dabei ist ihr Anteil mit rund 30 Prozent im Sanitätsdienst am höchsten (Stand Oktober 2007).[20] Frauen werden bei Personalmaßnahmen bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt, solange bis ihr Anteil im Sanitätsdienst 50 Prozent und in sonstigen Teilen der Streitkräfte 15 Prozent erreicht hat.

Rund eine halbe Million Reservisten der Bundeswehr waren vor allem in nichtaktiven Truppenteilen, überwiegend Heimatschutzbataillonen, eingeplant, die im Verteidigungsfall aufwachsen sollten. Im Zuge der Umstrukturierung zu einer Einsatzarmee wurden diese nichtaktiven Truppenteile aufgelöst. Rund 90.000 Reservisten sind heute eingeplant auf

  • Dienstposten der „Verstärkungsreserve“. Diese dienen der Deckung des Bedarfs an Reservisten und Reservistinnen mit speziellen zivilberuflichen Qualifikationen, über die die Streitkräfte strukturell nicht oder nicht in ausreichendem Umfang verfügen. Sie werden für die Einsatzbereitschaft von Truppenteilen und Dienststellen im Frieden und für die Herstellung der Verteidigungsbereitschaft benötigt.
  • so genannten „gespiegelten Dienstposten“, um diese bei Abwesenheit des aktiven Soldaten besetzen zu können.
  • Dienstposten der Zivil-Militärischen-Zusammenarbeit im Inland (ZMZ-I) in Verbindungskommandos zu zivilen regionalen Behörden oder in wenigen nichtaktiven Truppenteilen.

Auch in Auslandseinsätzen werden Reservisten - vor allem solche mit zivilen Spezialkenntnissen - eingesetzt. Dies betrifft zum Beispiel Fachärzte wie Frauen- oder Kinderärzte, die es nicht im aktiven Dienst bei der Bundeswehr gibt, deren Kenntnisse aber insbesondere bei humanitären Einsätzen gebraucht werden.

Medien

Die Bundeswehr verfügt über einen eigenen Fernseh- und Radiosender. Die Informations- und Medienzentrale der Bundeswehr (IMZBw) in St. Augustin betreibt den Fernsehsender Bundeswehr TV, das Zentrum Operative Information (ZOpInfo) in Mayen den Radiosender Radio Andernach. Beide Rundfunksender richten sich ausschließlich an Soldaten und zivile Angestellte der Bundeswehr.

Die Einbindung der Bundeswehr in den demokratischen Staat

Bei der Gründung der Bundeswehr wurde darauf geachtet, dass die neuen Streitkräfte weder eine gesellschaftlich und politisch dominierende Stellung wie im Kaiserreich erlangen sollten, noch wie die Reichswehr als Staat im Staate gesellschaftlich isoliert würden. Zu diesem Zweck wurde eine Anzahl von Instrumenten zur politischen Kontrolle der Streitkräfte geschaffen. Besonderer Wert wurde auf das innere Gefüge gelegt, das sich an den neuen Prinzipien der Inneren Führung orientieren sollte. Auch der Rechtsstatus der Soldaten wurde entsprechend der Werteordnung des demokratischen Rechtsstaats neu definiert.

Parlamentarische Kontrolle

Die Bundeswehr untersteht dem Bundesminister der Verteidigung, einem zivilen Angehörigen der vom Deutschen Bundestag getragenen Bundesregierung. Der Verteidigungsminister ist der einzige Zivilist, der Soldaten Befehle erteilen kann. Dadurch wird das Primat der Politik, das heißt der Vorrang der Politik gegenüber dem Militär, sichergestellt. Dieses politische Primat erfordert, dass auch in der Bundeswehr das Prinzip von Befehl und Gehorsam gilt.

Da die Bundeswehr Teil der Exekutive ist, hat der Bundestag bedeutende Kontrollrechte, und die Bundeswehr gilt als „Parlamentsarmee“[21]. Das Parlament verfügt über Kontrollinstrumente mit gegenüber der Bundeswehr erheblich weiter gehenden Rechten, als es sie für andere Bereiche der Exekutive wie etwa der Bundespolizei, der Finanzverwaltung oder den Botschaften gibt. Es handelt sich dabei um die besonderen Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss, um den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages und um die Sonderregelungen im Haushaltsrecht.

Der Verteidigungsausschuss

Während der Bundestag in allen anderen Angelegenheiten einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann (Art. 44 GG), kann sich der Verteidigungsausschuss selber zum Untersuchungsausschuss erklären (Art. 45a GG). Das erlaubt es den Abgeordneten, jede bundeswehrinterne Sache, der der Ausschuss politische Bedeutung beimisst, mit allen Mitteln eines Untersuchungsausschusses, das heißt ähnlich einer staatsanwaltlichen Ermittlung, zu überprüfen, ohne dass das Bundestagsplenum eingeschaltet werden muss. Dadurch können die zuständigen Parlamentarier die Bundeswehr leichter überwachen, ohne dass die gegebenenfalls notwendige Geheimhaltung verloren geht.

Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages

Art. 45b GG bestimmt, dass zum Schutze der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle ein Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages berufen wird. Der Wehrbeauftragte ist also ein Organ des Bundestages, nicht der Bundeswehr oder der Bundesregierung. Er untersucht mögliche Verletzungen der Grundrechte der Soldaten und Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung und berichtet dem Bundestag. Außerdem ist er Petitionsinstanz für alle Soldaten, die sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an ihn wenden dürfen.

Sonderregelungen im Haushaltsrecht

Art. 87a Abs. 1 GG bestimmt: “Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus dem Haushaltsplan ergeben.” Das bedeutet, dass die Stärke und Organisation der Streitkräfte jedes Jahr von neuem durch den Bundestag im Haushaltsgesetz festgelegt werden. Eine ähnliche Regelung gibt es für keinen anderen Bereich der Exekutive. Sie verhindert, dass der Verteidigungsminister die Streitkräfte vergrößert oder sie zu nicht vom Parlament gebilligten Zwecken umorganisiert.

Innere Führung

Hauptartikel: Innere Führung

Der Begriff Innere Führung beschreibt die komplexe Führungskonzeption der Bundeswehr, er ist verbunden mit dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform. Das bedeutet, dass die Grundrechte des Soldaten nur so weit eingeschränkt werden sollen, wie es der militärische Auftrag erfordert. So ist das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung durch das Prinzip von Befehl und Gehorsam eingeschränkt (siehe: Vorgesetztenverordnung). Anders als Soldaten in vielen Ländern besitzen die Bundeswehrsoldaten das aktive und das passive Wahlrecht.

Die Innere Führung soll so die Integration der Bundeswehr in die Gesellschaft gewährleisten. Sie wurde unter anderem durch den späteren General Graf Baudissin entwickelt und markiert einen bedeutenden Unterschied zu allen früheren deutschen Armeen. Zuständig für die Lehre, Kommunikation nach außen und die Weiterentwicklung ist das Zentrum Innere Führung.

Der Rechtsstatus der Soldaten

Soldaten genießen als Staatsbürger in Uniform grundsätzlich die gleichen Rechte wie andere Bürger. Art. 17a Abs. 1 GG regelt, in welchem Maße Soldaten Einschränkungen ihrer Grundrechte hinnehmen müssen. Die militärischen und zivilen Dienstpflichten der deutschen Staatsbürger sind in Art. 12a GG festgelegt, der die rechtliche Grundlage für die Wehrpflicht bildet. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Wehrdienstverhältnis, das auf die Sicherung der ständigen Verteidigungsbereitschaft gegen Angriffe von außen gerichtet ist. Die Dienstpflichten der Soldaten ergeben sich aus dem Soldatengesetz.

Die Wehrbeschwerdeordnung erlaubt es jedem Soldaten, sich in dienstlichen, disziplinaren und verwaltungsrechtlichen Fragen auf dem Dienstweg zu beschweren, ohne dass ihm daraus Nachteile erwachsen dürfen. Das Beschwerdeverfahren eröffnet dem Soldaten den Rechtsweg.

Die Ahndung von Dienstvergehen ist in der Wehrdisziplinarordnung geregelt. Sie bestimmt die Maßnahmen, die Disziplinarvorgesetzte und Truppendienstgerichte gegen solche Soldaten verhängen dürfen, die ihre Pflichten aus dem Soldatengesetz verletzt haben. Rechtlich betrachtet sind diese Maßnahmen keine Strafen, sondern arbeitsrechtliche Sanktionen, die auch nicht als Vorstrafe registriert werden. Die schwerste, nur durch ein Truppendienstgericht zu verhängende Maßnahme ist die fristlose Entlassung. Die Truppendienstgerichte bestehen aus zivilen Berufsrichtern und militärischen Beisitzern. Zweite und letzte Instanz der militärischen Disziplinargerichtsbarkeit ist der Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts.

Das Wehrstrafgesetz legt die Tatbestände fest, die als Wehrstraftat geahndet werden. Dazu gehören unter anderem die Fahnenflucht und der Ungehorsam. Das Gesetz gilt nur für Soldaten und wird durch die ordentliche Gerichtsbarkeit angewandt. Nur für den Verteidigungsfall können nach Art. 96 Abs. 1 bis 3 GG eigene Wehrstrafgerichte eingerichtet werden, die nur Taten ahnden dürfen, die außerhalb des Bundesgebiets verübt wurden. Diese Gerichte bestehen aus Berufsrichtern und unterstehen dem Bundesminister der Justiz. Bislang ist die für diese Gerichte notwendige Rechtsgrundlage nicht erlassen worden.

Das Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz, EinsatzWVGE) garantiert ein Anrecht auf Weiterbeschäftigung von Soldaten und Zivilisten, die während eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr schwer verwundet wurden.

Dienstunfähigkeit

Falls ein Zeitsoldat dienstunfähig ausscheidet, setzt sich seine finanzielle Absicherung aus Beschädigten- und Dienstzeitversorgung, einer Ausgleichszahlung und einer Rente der Deutschen Rentenversicherung zusammen. Hinzu kommt die Entschädigung von 80.000 Euro. Berufssoldaten erhalten bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Einsatzunfalls neben der einmaligen Entschädigung ein erhöhtes Unfallruhegehalt. Dies beläuft sich auf 80 Prozent der jeweils ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der übernächsten Besoldungsgruppe beziehungsweise einer gesetzlich festgelegten Mindestbesoldungsgruppe.

Hinterbliebenenversorgung

Den Hinterbliebenen eines bei einem Einsatzunfall ums Leben gekommenen Zeitsoldaten stehen Übergangsbeihilfe, Sterbegeld, Leistungen aus der Beschädigtenversorgung, Ausgleichszahlungen, eine Entschädigung in Höhe von 60.000 Euro sowie eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu. Es zählen dabei alle Unfälle im Einsatz, aber auch Erkrankungen, die auf die besonderen Verhältnisse im Einsatzland zurückzuführen sind.

Die finanzielle Versorgung der Witwe oder des Witwers eines bei einem Einsatzunfall ums Leben gekommenen Berufssoldaten beträgt 60 Prozent (Waisen 30 Prozent) des erhöhten Unfallruhegehaltes. Zugrunde gelegt wird dabei eine Besoldungsgruppe, die zwei Stufen über der des Verstorbenen liegt und ein pauschaler Ruhegehaltssatz von 80 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. Zusätzlich gibt es eine Einmalzahlung von 60.000 Euro.

Ausrüstung

G36 (ohne Magazin)
Leopard 2 A5
Kampfflugzeug Tornado
Fregatte Köln

Während von 2001 bis 2006 weltweit die Militärausgaben um 30 Prozent stiegen, sank der Verteidigungsetat der Bundeswehr in dieser Zeit um neun Prozent.[22][23]. Seither wurde der Etat wieder nominell erhöht. Der derzeitige Finanzplan sieht für 2009 einen Etat von 31,1 Mrd. Euro vor, womit die Ausgaben für die Bundeswehr seit 2006 um 3,23 Mrd. oder 11,59% gestiegen sind. Dabei geht es unter anderem darum, die Streitkräfte für die Auslandseinsätze auszustatten. Zu diesem Zweck wurden bestehende Waffensysteme angepasst und neuartige Systeme beschafft. Weitere Kosten entstehen für Besoldungserhöhungen der Wehrpflichtigen und für die Renovierung der vernachlässigten Kasernen in Westdeutschland.

Wegen der unterschiedlichen Anforderungen in verschiedenen Einsätzen, der Kategorisierung der Streitkräfte in Eingreif-, Stabilisierungs- und Unterstützungskräfte und auf Grund des schnellen technischen Fortschritts ist die Ausrüstung heute weniger homogen als in der Vergangenheit. Die Umstellung des Auftrags von reiner Landesverteidigung auf Auslandseinsätze hat eine Debatte um die Beschaffungspolitik des Bundesverteidigungsministeriums ausgelöst, wie sie auch in anderen westlichen Ländern − vor allem in den Vereinigten Staaten – entstanden ist. Vor allem ein zu geringes Budget und der Zukauf von Ausrüstung, die nur in symmetrischen Auseinandersetzungen zur Anwendung komme, werden vonseiten der Publizistik bemängelt.[24]

Die bedeutendsten Ausrüstungsprogramme der Bundeswehr, die bis ins Jahr 2015 und darüber hinaus laufen werden, beinhalten die Beschaffung von:

Die neu beschafften Systeme werden die derzeit aktiven nicht in gleicher Zahl ersetzen; so werden beispielsweise die 520 Schützenpanzer Marder durch nur 410 Schützenpanzer Puma ersetzt werden. Dies ist möglich, weil zum einen die neu zulaufenden Systeme bedeutend leistungsfähiger sind als die alten, und zum anderen die ursprünglich an Bedürfnisse des Kalten Krieges angepassten Stückzahlen nicht mehr benötigt werden.

Die Bundeswehr verfügt mit Stand 2008 über folgende Ausrüstungen:[25]

Einzelheiten finden sich hier:

Uniform

Hauptartikel: Uniform (Bundeswehr)

Für die Soldaten der Bundeswehr gibt es eine große Zahl unterschiedlicher Uniformen. Neben den Dienstanzügen der Teilstreitkräfte gibt es verschiedenartige Arbeits- und Gefechtsanzüge und Sonderbekleidung für bestimmte klimatische Verhältnisse wie zum Beispiel Kälteschutzbekleidung. Die Bestimmungen für die Uniformen der Bundeswehr sind ausführlich in der ZDv 37/10 "Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr" festgelegt.

Kernwaffen

Heute befinden sich in Deutschland schätzungsweise 20 Atomwaffen in speziellen Bunkern auf dem Luftwaffen-Fliegerhorst Büchel in Rheinland-Pfalz.[26] In früheren Jahren, zu Zeiten des Kalten Krieges, gab es noch weitere entsprechende Sonderwaffen-Depots in Bundeswehr-Kasernen. Die ca. 130 Kernwaffen auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Ramstein wurden nach Expertenmeinungen im Jahr 2005 geräumt.[27] Die Luftwaffe trainiert heute nur noch in Büchel im Rahmen der Nuklearen Teilhabe den Einsatz von Kernwaffen durch Jagdbomber vom Typ Tornado, wobei allerdings lediglich mit Attrappen geübt wird. Es ist in der gesamten Geschichte der Bundeswehr noch kein Luftwaffen-Flugzeug mit einer Atombombe gestartet. Die Kernwaffen unterstehen den amerikanischen Streitkräften und müssen im Kriegsfall erst durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten freigegeben werden, Deutschland hat keine Verfügungsgewalt über diese Waffen.

Privatisierung

Im Rahmen von Bundeswehrreform und Transformation sind verschiedene Versuche unternommen worden, Ausrüstung von Privatunternehmen beschaffen und instandhalten zu lassen. Dazu gehört auch der größte Teil des Fuhrparks der Bundeswehr. Weitgehend mit den zivilen Fahrzeugen vergleichbare Fahrzeugmodelle des Alltagsbedarfs für Truppe und Verwaltung werden seit 2002 durch die BwFuhrparkService GmbH verwaltet.

Des Weiteren wird die Truppe mit Uniformteilen sowie einem Großteil der persönlichen Ausrüstung durch den Militärdienstleister LHBw Bekleidungsgesellschaft mbH versorgt.

Ähnliche Ansätze gibt es für die Liegenschaften der Bundeswehr. Im Zuge der Reduzierung auf 392 Standorte wurden zahlreiche Liegenschaften für eine andere, meist zivile Nutzung freigemacht (Konversion) oder stillgelegt.

Am 28.Dezember 2006 gründete die Bundeswehr zusammen mit Siemens Business Services GmbH & Co. OHG und IBM Deutschland GmbH das Gemeinschaftsunternehmen BWI Informationstechnik GmbH (BWI IT). Ziel dieses Projektes ist die zukünftige Erneuerung der IT-Landschaft der Bundeswehr in enger Zusammenarbeit mit der Industrie. Betroffen sind circa 140.000 Computerarbeitsplätze, 300.000 Telefone und die Rechenzentren.

Laufbahngruppen

Die Bundeswehr bietet Bewerbern als Zeit- oder Berufssoldat in Abhängigkeit vom Bildungsstand, einer beruflicher Vorausbildung und der jeweiligen Interessenlage eine Einstellung in unterschiedlichen Laufbahnen an. Bei Nachweis der entsprechenden Eignung ist im Laufe der Dienstzeit ein Wechsel in eine höherwertige möglich.

Grundsätzlich durchlaufen fast alle Soldaten zuerst eine dreimonatige Allgemeine Grundausbildung, deren Inhalte zwischen den Teilstreitkräften harmonisiert sind. Im Sanitätsdienst umfasst die soldatische Grundausbildung zwei Monate, an die sich vier Wochen mit sanitätsspezifischer Ausbildung anschließen. Reservisten und Personal der Bundeswehrverwaltung, das im Einsatz auf militärischen Dienstposten eingesetzt wird, durchlaufen unter Umständen eine verkürzte soldatische Ausbildung. Bei Offizieranwärtern gibt es keine Allgemeine Grundausbildung, sondern ein angepasstes und teilstreitkräfteindividuelles Ausbildungsmodell, das allerdings auch die Inhalte der Allgemeinen Grundausbildung beinhaltet.

Mannschaften

Hauptartikel: Mannschaften

Mannschaftssoldaten durchlaufen nach der Allgemeinen Grundausbildung in den meisten Fällen eine Spezialgrundausbildung (SGA), die 1 bis 6 Monate dauern kann und unter Umständen verschiedene Lehrgänge beinhaltet, um in der Stammeinheit effektiv eingesetzt werden zu können. Die Art und der Umfang der SGA sowie der zusätzlichen Lehrgänge orientieren sich stark an dem Bedarf der Stammeinheit, den Erfordernissen des jeweiligen Dienstpostens und an der Verpflichtungszeit des Soldaten.

Bei den Mannschaftssoldaten kann man drei Dienstzeitverhältnisse unterscheiden:

  • Grundwehrdienstleistende (GWDL): Dienstzeit endet nach dem 9. Dienstmonat
  • Freiwillig (länger) Wehrdienst leistende (FWDL): Dienstzeit frühstens nach dem 10. oder spätestens nach dem 23. Dienstmonat. Abstufungen dazwischen erfolgen im Monatstakt
  • Soldaten auf Zeit (SaZ): Dienstzeit endet in der Regel nach 4 Jahren. Eine Verpflichtungsdauer von 8 Jahren ist zwar möglich, aber sehr stark abhängig vom Bedarf der Stammeinheit und den Erfordernissen des jeweiligen Dienstpostens. Meist ist dies nur bei spezialisierten Verwendungen möglich.

Eine Übernahme zum Berufssoldaten ist für Mannschaftssoldaten nicht möglich.

Unteroffiziere

Hauptartikel: Unteroffizier

Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes

Unteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes werden als Spezialisten eingesetzt und bringen mindestens einen Hauptschulabschluss und wenn möglich eine entsprechende Berufsqualifikation mit. Liegt diese nicht vor, nehmen sie unter Umständen an Maßnahmen der zivilberuflichen Aus- und Weiterbildung (ZAW) teil. Sie verpflichten sich für 6 oder 8 Jahre.

Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes

In der Laufbahn der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes übernimmt der Zeitsoldat als Spezialist die Verantwortung für ein Fachgebiet, zum Beispiel im technischen Bereich. Die Tätigkeiten entsprechen denen eines Meisters in einem zivilen Betrieb. Gedacht ist diese Laufbahn für Soldaten, die vorrangig an technischen, verwaltenden, betrieblichen oder sanitätsdienstlichen Aufgaben mit Führungsverantwortung interessiert sind. Hier ist eine Verpflichtungszeit von 12 Jahren notwendig. Der Bewerber benötigt mittlere Reife oder einen Hauptschulabschluss mit einer für die Verwendung nutzbaren Berufsausbildung. In Einzelfällen kann er letztere im Rahmen seiner Ausbildung nachholen.

Feldwebel des Truppendienstes

Feldwebel des Truppendienstes sind nach ihrer Ausbildung unmittelbar als Vorgesetzte tätig. Für diese Laufbahn benötigen sie mindestens einen Realschulabschluss oder einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung und müssen sich für 12 Jahre verpflichten. Die Ausbildung zum Feldwebel dauert rund drei Jahre und unterscheidet sich zwischen den Teilstreitkräften erheblich.

Offiziere

Hauptartikel: Offizier

Offiziere des Truppendienstes und Sanitätsoffiziere

Offiziere bilden das Führungskorps der Bundeswehr. Zur Einstellung als Offizieranwärter benötigt man im Regelfall mindestens das Abitur oder Fachabitur. Im Truppendienst verpflichten sie sich normalerweise für einen Zeitraum von 13 Jahren. Sie durchlaufen eine 6- bis 7-jährige Ausbildung mit militärischen und zivilen Anteilen. Nach 12 bis 15 Monaten militärischer Grundlagen- und Führungsausbildung, die von den Teilstreitkräften individuell gestaltet wird, absolvieren sie gewöhnlich ein vierjähriges Studium an einer der beiden Universitäten der Bundeswehr. Dabei sollen sie einen Master-Abschluss erlangen. Nach dem Studium wird die militärische Ausbildung an den Offizier- und Truppenschulen fortgesetzt.

Piloten leisten mindestens 15 Jahre Dienst. Teilweise erhalten auch sie die Möglichkeit für ein Studium an einer Bundeswehruniversität.

Mit Ausnahme ziviler Vertragsärzte sind die Ärzte in der Bundeswehr Offiziere. Diese Sanitätsoffiziere werden meist als Sanitätsoffizieranwärter eingestellt. Sie verpflichten sich für 18 Jahre, und studieren an zivilen Universitäten. Außerdem erhalten sie vor dem Studium eine dreimonatige soldatische Basisausbildung (je nach Teilstreitkraft zusammen mit Offizieranwärtern des Truppendienstes), die durch einen Offizierlehrgang im Studium und eine postuniversitäre militärische Ausbildung ergänzt wird.

Bewerber mit abgeschlossenen Studium können bei Eignung und vorliegendem Bedarf mit höherem Dienstgrad eingestellt werden. Sie absolvieren, abgesehen vom Studium, dieselben Ausbildungsabschnitte. Leistungsstarke Offiziere können sich für eine Übernahme als Berufssoldat bewerben.

Neben Zeit- und Berufsoffizieren gibt es auch Reserveoffiziere, die teilweise auch in den Auslandseinsätzen der Bundeswehr eingesetzt werden.

Auf neue Dienstposten mit höherer Verantwortung werden Offiziere mit erneuten Lehrgängen vorbereitet. Besonders geeignete Offiziere erhalten die Möglichkeit an einer General- oder Admiralstabsausbildung an der Führungsakademie der Bundeswehr oder ähnlichen Einrichtungen anderer Staaten teilzunehmen.

Offiziere des militärfachlichen Dienstes

Feldwebeldienstgrade, die sich durch besondere Leistung und Befähigung ausgezeichnet haben, können in die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes wechseln. Wenn sie ausgewählt wurden, besuchen sie spezielle Lehrgänge an Fach- und Offizierschulen. Sie können maximal den Dienstgrad eines Stabshauptmanns erreichen.

Berufsförderungsdienst

Während oder nach Ende der Dienstzeit ermöglicht die Bundeswehr ausscheidenden Zeitsoldaten, sich für den zivilen Arbeitsmarkt höher zu qualifizieren oder Kenntnisse aufzufrischen. Der Berufsförderungsdienst unterstützt Aus- und Weiterbildung finanziell und mit eigenen Lehrgängen. Möglich ist es etwa, das Abitur nachzuholen oder ein MBA-Studium zu finanzieren.

Die Bundeswehr in der öffentlichen Wahrnehmung

Seit ihrer Gründung wird die Bundeswehr von einer kritischen Öffentlichkeit genau beobachtet. Dabei ging es einerseits um individuelles Fehlverhalten, andererseits um die Institution Bundeswehr als Ganzes. Fehlentwicklungen wurden von Politik und Presse oft mit großem Echo in der Bevölkerung diskutiert. Die politische Debatte drehte sich in den Anfangsjahren um die Wiederbewaffnung selber, den nichtmilitärischen Aufbau der Bundeswehrverwaltung (Ernst Wirmers Zwei-Säulen-Konzept welches sich im Grundgesetz niedergeschlagen hatte[28]) und – ab 1990 – vor allem um die Auslandseinsätze.

Die Minister Franz Josef Strauß, Georg Leber, Gerhard Stoltenberg und Rudolf Scharping verloren wegen verschiedener Affären ihr Amt, auch Manfred Wörner stand kurz vor dem Rücktritt. Die Minister Theodor Blank und Rupert Scholz hielten sich nur kurze Zeit im Amt. Deshalb wird das Amt des Bundesministers der Verteidigung als „Schleudersitz für Politiker“ angesehen.

In den 50er bis 70er Jahren des 20. Jahrhunderts gab es eine breite Diskussion über das Verhältnis der Bundeswehr zur Gesellschaft. Aspekte der Diskussion waren die Herkunft vieler Vorgesetzter aus der Wehrmacht, die Anwendung der Inneren Führung und das Verhältnis der Bundeswehr zu den Gewerkschaften. Im Zusammenhang mit dem Gewerkschaftserlass bat zum Beispiel der damalige Generalinspekteur, General Heinz Trettner, 1966 um seine Entlassung.

Auch die Benennungen von Kasernen und Straßen innerhalb von Kasernen, Einheiten und Schiffen nach historisch belasteten Militärangehörigen führten immer wieder zu Auseinandersetzungen in der Öffentlichkeit und in der Truppe. Deshalb kam es auf Initiative verschiedener Bürger und Politiker zu einer Reihe von Umbenennungen wie im Falle der früheren Generaloberst-Dietl-Kaserne (1995) oder des früheren Jagdgeschwader 74 Werner Mölders (2005). Diese Tilgung des Traditionsnamens „Mölders“ ging auf die parlamentarische Initiative des PDS-MdB Gerhard Zwerenz vom 24. April 1998 zurück. Nicht in allen Fällen waren die Umbenennungen auf Fehlverhalten der vormaligen Namensgeber zurückzuführen, sondern auf den Wunsch, eine andere Person zu ehren, wie im Falle der Rüdel-Kaserne in Rendsburg geschehen, die am 8. Mai 2000 in Feldwebel-Schmid-Kaserne umbenannt wurde.

Nach Meldungen über „besondere Vorkommnisse“ mit rechtsradikalem oder rechtsextremem Hintergrund innerhalb der Bundeswehr 1998 wurde Kritik geäußert, dass das Bundesverteidigungsministerium es stets abgelehnt hat, sich bis auf die allgemeine Formel, dass die Wehrmacht als Institution für die Bundeswehr nicht traditionsfähig sei, offiziell der Diskussion um Verantwortung und Schuld der Wehrmacht zu stellen und eine Abgrenzung der Wehrmacht von der Bundeswehr und ihren demokratischen Grundlagen zu formulieren. Dadurch sei es versäumt worden, der Legendenbildung und der Argumentation von ewig Gestrigen den Boden zu entziehen.[29]

In der Presse erregten einige Fälle erheblichen Fehlverhaltens von Vorgesetzten und einzelnen Soldaten Aufsehen. Dazu gehören das Übungsunglück an der Iller am 3. Juni 1957, die so genannte Nagold-Affäre, in jüngerer Zeit die Misshandlung von Soldaten in Coesfeld (2002), Fotos von Soldaten mit Totenschädeln in Afghanistan und rassistische Äußerungen über die Bewohner der Bronx eines Vorgesetzten während der Ausbildung von Rekruten[30]. Immer wieder wurden auch Fälle von rechtsradikalen Äußerungen bekannt. Mit dieser Thematik hat sich auch der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss intensiv befasst.

Die Diskussionen über Einsätze begannen Anfang der 1990er Jahre im Zusammenhang mit dem Adria-Einsatz der Marine in der NATO-Operation Sharp Guard ab 1992, dem Einsatz deutscher Offiziere in AWACS-Flugzeugen über dem Balkan 1993 und dem Somalia-Einsatz 1993/4. Diese so genannte out-of-area-Debatte endete mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 12. Juli 1994. Später gab es vor allem im Zusammenhang mit dem Kosovo-Krieg 1999 und dem UNIFIL-Einsatz 2006 politischen Streit.

Verweise

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Stärkenachweise auf der Bundeswehr.de
  2. Homepage Bundeswehr
  3. [1]
  4. Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock - Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951 – 1971 Fiedler-Verlag, Coburg 1995 ISBN 3-923434-17-0, S. 72
  5. Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock - Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951 – 1971 Fiedler-Verlag, Coburg 1995 ISBN 3-923434-17-0, S. 97
  6. Hans-Jürgen Schmidt: Wir tragen den Adler des Bundes am Rock - Chronik des Bundesgrenzschutzes 1951 – 1971 Fiedler-Verlag, Coburg 1995 ISBN 3-923434-17-0, S. 98
  7. Helmut R. Hammerich, Michael Poppe, Dieter H. Kollmer, Martin Rink, Rudolf Schlaffer: Das Heer 1950 bis 1970 Verlag Oldenbourg, 2006 ISBN 3486579746, S. 256
  8. Bericht in SpiegelOnline vom 19. Oktober 1990
  9. Bericht in der Süddeutsche Zeitung vom 24. Oktober 2007
  10. BVerfG: Urteil zu out-of-area Einsätzen. In: Deutschsprachiges Fallrecht (DFR). Axel Tschentscher, 12. Juli 1994. Abgerufen am 28. September 2008.
  11. Zitat des damaligen Bundesverteidigungsministers Peter Struck, 2003
  12. Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006 [2]
  13. Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr 2006 [3] Kapitel 3
  14. a b c d [4] Grundzüge der Konzeption der Bundeswehr S. 23ff
  15. Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der Operationen Active Endeavour und Enduring Freedom (PDF, 68 kb). Bundestagsdrucksache 16/10720. Deutscher Bundestag (29. Oktober 2008). ]
  16. Der Tagesspiegel vom 16.10.2008 - Bundestag verlängert Afghanistan-Mandat
  17. BMVg: Das Ehrenmal der Bundeswehr, 13. Juni 2007
  18. Grundst für das Ehrenmal der Bundeswehr in Berlin gelegt 16.12.2008
  19. [5] BVerfG, 1 BvR 357/05 vom 15.2.2006, Absatz-Nr. 100
  20. Stärke der Bundeswehr
  21. Zu den Implikationen der Bundeswehr als Parlamentsheer siehe Die parlamentarische Kontrolle der Exekutive, S. 13 f. (PDF)
  22. http://www.bicc.de/index.php/presseerklaerung-jahresbericht-2007-2008 BICC - Bonn International Center for conversion
  23. http://www.cducsu.de/Titel__Rede_Verteidigungsetat_steigt_um_16_Milliarden_Euro/TabID__1/SubTabID__2/InhaltTypID__2/InhaltID__10726/Inhalte.aspx Verteidigungsetat steigt um 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2009
  24. Sommer, Theo: „Weg mit den Panzerhaubitzen“, in: Die ZEIT Nr. 39 vom 21. September 2006.
  25. Bundeswehrplan 2009
  26. Otfried Nassauer: US - Atomwaffen in Deutschland und Europa
  27. "USA haben Nuklear-Arsenal in Ramstein geräumt" - Spiegel Online vom 09. Juli 2007
  28. Rainer Blasius, FAZ, 29. März 2006: Ziviler Geist gegen grasende Generäle, ganzseitiger Artikel, erschienen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, 29. März 2006, Seite 10, Buch Ereignisse und Gestalten
  29. Hans-Adolf Jacobsen: Wehrmacht und Bundeswehr. Anmerkungen zu einem umstrittenen Thema soldatischer Traditionspflege in: R.D. Müller, H.E. Volkmann, (Hrsg. im Auftrag des MGFA): Die Wehrmacht: Mythos und Realität, München, Oldenburg 1999, ISBN 3-486-56383-1, S. 1199
  30. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID6626758_REF2,00.html

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