Studienbeitrag

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Eine Studiengebühr oder ein Studienbeitrag ist ein Beitrag, den Studenten regelmäßig entrichten müssen, um am Studium teilnehmen zu dürfen. Die Beiträge sollen die Kosten des Studiums reduzieren, die dem staatlichen oder privaten Trägern der Hochschule entstehen.

Inhaltsverzeichnis

Begrifflichkeiten

Der Sinn des Begriffs Studiengebühr setzt eine bestimmte Definition des Studiums voraus: Eine Gebühr wird stets für eine in Anspruch genommene fremde Leistung bezahlt. Im Gegensatz dazu sind die Studienbeiträge nicht an eine tatsächliche Nutzung gebunden, sondern eröffnen den Zahlenden die Möglichkeit der Nutzung. Mit dem Studienbeitrag beteiligen sich Studenten an den Kosten ihres Studiums, die dem Träger der Hochschule entstehen. Diesen Kosten steht der - nicht immer vorhandene und prospektive - beiderseitige Nutzen gegenüber: Angelehnt an das marktwirtschaftliche Modell des Humankapitals wird das Studieren als Investition begriffen, für die dann auch ein Gegenwert entlohnt werden muss. Dabei spielt die vom Studenten geleistete Arbeit keine maßgebliche Rolle. Stellt man dagegen diese Arbeit in Rechnung (wie beispielsweise in Skandinavien[1]), sei es anteilig an der Herausbildung einer zukünftigen Arbeitskraft, sei es als notwendige Bedingung für eine funktionierende Hochschule, muss davon ausgegangen werden, dass ein Studium keine Gebühr, sondern eine Entlohnung fordert, welche für die geleistete Arbeit einen angemessenen Gegenwert darstellt. Einen solchen Ansatz verfolgte die Gewährung des Grundstipendiums, welches in der DDR allen Studenten zuerkannt wurde. Diesem Prinzip von Bildung als Investition oder Bildung als zu vergütende Arbeit - und damit indirekt auch die Studiengebühr - widerspricht allerdings dem humboldtschen Bildungsideal, nach dem Bildung - ohne Renditeabsichten - Selbstzweck ist. Dem entspricht die Forderung, auch für das Studium keine Abgaben zu erheben, entsprechend der in Deutschland - noch weitgehend - kostenlosen öffentlichen Schulausbildung. Weitergehende Forderungen betreffen die Abschaffung von Elternabgaben für Kindertagesstätten, Kindergärten, Kinderläden und Kinderkrippen, analog zu den meisten europäischen Ländern.

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Nicht vom Begriff Studiengebühr(en) sind andere Beträge erfasst, die bei der Rückmeldung regelmäßig erhoben werden, so die Sozialbeiträge für die Studierendenschaft oder das Studentenwerk. Außerdem erheben aufgrund rechtlicher Vorgaben oder eigener Satzungen die Hochschulen Gebühren, die in ihre Höhe und Wirkung den Studiengebühren gleichen können, so für Prüfungen, die Bewerbung an den Hochschulen, Auswahlverfahren, Benutzung von Einrichtungen, Exkursionen oder für den Sachmittelverbrauch bei Praktika.

Modelle

Da die Ansicht darüber variiert, ob, wofür und unter welchen Umständen Studiengebühren angemessen sind, gibt es auch verschiedene Modelle wie und ob sie erhoben und wie sie bezahlt werden sollen.

Finanzierung durch Schulden

Beispielsweise wird die Gebühr teilweise erst ab einer gewissen Studiendauer beispielsweise über Langzeitstudiengebühren oder einem Studienkonto oder bei fehlendem Studienerfolg erhoben. Um den häufig finanzschwachen Studenten die Bezahlung der Gebühren zu ermöglichen, sehen einige Modelle eine spätere Schuldenfinanzierung vor, so dass sie die Gebühren mit den dazukommenden Zinsen über Kreditmöglichkeiten nachträglich getilgt werden können, sobald sie nach Studienende erstmalig eine gewisse Gehaltsgrenze überschreiten.

Ein realisierter Ansatz sind nachgelagerte Studiengebühren, wie sie 1989 in Australien unter dem Namen Higher Education Contribution Scheme (HECS) eingeführt wurden. Die Studenten erhalten ein zinsloses Darlehen und zahlen die Gebühren erst dann zurück, wenn sie ein Mindesteinkommen erreicht haben (in Australien ab 12.400 Euro Brutto-Jahreseinkommen). Alternativ ist eine Vorleistung des Studenten mit nachfolgender Erstattung durch staatliche Gelder möglich.

Insgesamt haben alle Ansätze grundsätzlich gemeinsam, dass sie entweder eine Mehrbelastung der Studenten oder ihre Verschuldung in Kauf nehmen.

Studiengebühren in verschiedenen Staaten

Australien

Siehe Hauptartikel HECS.

In Australien wurden Studiengebühren 1989 (wieder) eingeführt. Die Höhe betrug zunächst einheitlich 1.800 Australische Dollar pro Jahr, wurde seitdem jedoch angehoben und nach Fächern ausdifferenziert. Im Jahr 2000 betrug die Gebühr 3.463 bis 5.593 Australische Dollar pro Jahr. 2008 kostete ein anderthalbjähriges Masterstudium an der Australian National University ungefähr 15.000 AUD. Ausländer zahlen in der Regel den doppelten Betrag, da ihre Eltern die australischen Hochschulen nicht über Steuern in Australien mitfinanzieren.

Wer die Gebühr sofort bezahlt, bekommt 25 % erlassen. Für die Übrigen gibt es ein unechtes Kreditmodell, dessen Rückzahlungsmodalitäten an das Einkommen gekoppelt sind. Das so genannte Higher Education Contribution Scheme (HECS) ist im Kern ein Aufschlag auf die Einkommensteuer und in seiner Wirkung ein zinsloser Kredit, der jedoch an die Inflationsraten angepasst wird.

Darüber hinaus steht es den Universitäten frei, bis zu 25 % der Studienplätze gegen Sofortzahlungen von mehr als 10.000 Australischen Dollar jährlich anzubieten. Im Jahr 2001 machten bereits 9 Hochschulen in Australien davon Gebrauch und stellen für die Zahler des höheren Betrags geringere Zulassungsvoraussetzungen (NC) auf. Damit gestaltet sich der Zugang zu den Hochschulen für finanziell besser gestellte Studenten deutlich einfacher.

Eine zentrale Kritik am Australischen Modell ist die Tatsache, dass Frauen erheblich länger ihre Studiengebühren zurückbezahlen als Männer[2]. Ferner besagt eine Studie der australischen Hochschullehrergewerkschaft, dass die Studiengebühren nicht zu einer besseren Ausstattung der Hochschulen geführt haben, da sich der Staat zunehmend aus der Finanzierung der Hochschulen zurückgezogen habe[3].

Dänemark

Das Studium an den dänischen Hochschulen ist in der Regel gebührenfrei. In einzelnen speziellen Bildungsangeboten wie dem MBA werden jedoch Studiengebühren fällig. Die Kosten hierfür liegen bei rund 26.000 Euro für einen einjährigen Vollzeit-MBA.

Dänische Studenten besitzen Anspruch auf ein Grundeinkommen, das sogenannte „Statens Uddannelsesstoette“. Einzige Voraussetzung für das „Statens Uddannelsesstoette“ ist die Vollendung des 18. Lebensjahrs und die Ausübung einer unbezahlten Ausbildung (z. B. ein Studium). Diese Förderung erhalten ca. 93 % der Dänischen Studenten. Das deutsche BAföG erhalten zum Vergleich nur ungefähr 25 % der Studenten. Die monatliche Förderung beträgt für bei den Eltern lebende Studenten 330 €, für auswärts lebende ca. 610 €. Die maximale Förderungsdauer liegt bei 70 Monaten. Zusätzlich zum Grundeinkommen sind staatliche Darlehen von maximal 310 € monatlich möglich.

Deutschland

Hauptartikel: Studiengebühren in Deutschland

Einen Zugang zur Universität ganz ohne Kosten gab es selbst vor Einführung der Studiengebühren nicht. Der Semesterbeitrag ist obligatorisch und wird im Härtefall erlassen. Die Studiengebühren sind hiervon klar zu trennen und werden zusätzlich erhoben. Semesterbeiträge sind Verwaltungsbeiträge. Sie beinhalten an vielen Universitäten auch Beiträge für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, in Form eines Semestertickets. Studiengebühren sind Mittel, die Studierenden an die Universität zahlen. Die Studiengebühren unterliegen in einigen Bundesländern einer Zweckbindung. So dürfen Studiengebühren in Bayern ausschließlich zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen eingesetzt werden.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, den auch Deutschland unterzeichnet hat, fordert im Sinne des Rechts auf Bildung, dass „der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muß“ (Artikel 13.2.c).

Das Hochschulrahmengesetz (HRG) des Bundes schloss bisher allgemeine Studiengebühren aus. Gegen dieses im Jahr 2002 novellierte Gesetz klagten die unionsgeführten Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Saarland, Hamburg, Bayern und Sachsen, die darin einen unzulässigen Eingriff des Bundes in die Gesetzgebungskompetenz der Länder im Kultusbereich sahen. Die klagenden Bundesländer führten als Grund ihres Ganges nach Karlsruhe an, dass der Bund seine Gesetzgebungskompetenz überschritten und in die Länderkompetenz eingegriffen habe. Bildung war und ist im föderalen System der Bundesrepublik Aufgabe der Länder. Aufgrund der sehr verschiedenen Ausgestaltungen im deutschen Hochschulbereich sah das Grundgesetz zum damaligen Zeitpunkt allerdings für den Bildungsbereich eine Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes vor, um „gleichwertige Lebensbedingungen“ zu wahren.

Das Bundesverfassungsgericht gab den klagenden Ländern am 26. Januar 2005 dahingehend Recht, dass der Bund ihnen nicht verbieten kann, Studiengebühren zu erheben. Seit dem ist der rechtliche Status von Studiengebühren in Deutschland unklar. Denn wenn auch der Bund den Ländern nicht verbieten kann, Studiengebühren zu erheben, ist noch nicht endgültig geklärt, inwiefern Studiengebühren internationalen sowie nationalen Richtlinien widersprechen. Hiermit befassen sich derzeit die Gerichte.

Nach der Urteilsverkündung wurden in bislang sieben Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland) Gesetze zur Einführung allgemeiner Studiengebühren verabschiedet. In den meisten Gebührenländern müssen die Studierenden ab dem Sommer 2007 pro Semester in der Regel 500 Euro an ihre Hochschule überweisen. Wirtschaftsverbände haben jedoch in der Vergangenheit noch weitaus höhere Gebühren (2.500 Euro oder mehr pro Jahr) gefordert. Mit dem Ziel, als erstes Bundesland die Studiengebühren wieder aufzuheben, hat der Hessische Landtag am 3. Juni 2008 einen entsprechenden Gesetzesentwurf angenommen, in dem der entscheidende Satz zur Abschaffung der Studiengebühren allerdings fehlte. Da das verabschiedete Gesetz damit nur die Abschaffung des Stipendiensystems zur Folge gehabt hätte, lehnte Ministerpräsident Koch eine Unterzeichnung zunächst ab.[4] Daraufhin wurde das Gesetz nachgebessert und am 17. Juni 2008 durch den Hessischen Landtag erneut beschlossen. Koch unterschrieb das Gesetz, welches am 1. Juli 2008 in Kraft trat.[5]

Irland

In Irland wurden Studiengebühren im Studienjahr 1996/97 abgeschafft. Zuvor waren dort die im europäischen Vergleich höchsten Studiengebühren erhoben worden. In der Folge stieg die Bildungsbeteiligung deutlich an: Hatten 1996 nur 31 Prozent der 25 bis 34 Jährigen einen Abschluss im Tertiärbereich, waren es 2001 schon 48 Prozent.

Israel

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In Israel betragen die Studiengebühren ungefähr 2.000 US-Dollar pro Jahr, daher studieren viele Israelis im Ausland. Jedoch gibt es viele Stipendien für Angehörige bestimmter Volksgruppen, religiöser Kreise, politischer Richtungen etc, sodass hierdurch nicht nur die Studiengebühren, sondern meist auch Unterkunft und Verpflegung abgedeckt sind. Jedoch besteht keine Garantie, durch ein Stipendium gefördert zu werden.

Kuba

Kubanische Staatsangehörige zahlen keine Studiengebühren. Internationale Studenten zahlen zwischen 4000-7000 US-Dollar.

Österreich

Einnahmen aus Studiengebühren im Kalenderjahr 2007[6]
(Höhe der Studiengebühren mit 363,63 EUR/Semester seit Wintersemester 2001/02 unverändert)
Universität Mio. Euro
Universität Wien 44,5
Universität Innsbruck 14,3
Universität Graz 13,5
Wirtschaftsuniversität Wien 13,3
Technische Universität Wien 11,7
Universität Linz 8,6
Universität Salzburg 8,2
Technische Universität Graz 6,2
Medizinische Universität Wien 5,6
Universität Klagenfurt 4,8
Universität für Bodenkultur Wien 4,3
Medizinische Universität Graz 2,7
Medizinische Universität Innsbruck 2,6
Universität für Musik und darstellende Kunst Wien 1,9
Montanuniversität Leoben 1,6
Veterinärmedizinische Universität Wien 1,4
Universität Mozarteum Salzburg 1,1
Universität für Musik und darstellende Kunst Graz 0,9
Universität für angewandte Kunst Wien 0,8
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz 0,6
Akademie der Bildenden Künste Wien 0,6
Gesamt 2007 149,2
(Gesamt 2005) (139,8)

In Österreich wurden allgemeine Studiengebühren in den Siebzigerjahren abgeschafft und 2001 als Studienbeiträge für öffentliche Universitäten wiedereingeführt. Im September 2008 wurden viele Studierende durch eine Gesetzesnovelle mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und den Grünen von den Studiengebühren befreit, die grundsätzliche Beitragspflicht besteht jedoch weiterhin. Die Studiengebühren sind einmal pro Semester zu entrichten und haben eine Höhe von 363,36 Euro pro Semester. Die Befreiung umfasst insbesondere Studierende, die ihr Studium in Regelstudiendauer plus zwei Toleranzsemester betreiben, berufstätige Studierende (mit einer Beschäftigung über der Geringsfügigkeitsgrenze), Studierende die sich vorwiegend um die Betreuung von Kindern vor dem Schuleintritt kümmern und behinderte Studierende. Studierende, die in Regelstudiendauer plus Tolerenzsemester betreiben müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, Angehörige eines EWR-Staates sein, anerkannte Konventionsflüchtlinge sein oder aufgrund sonstiger völkerrechtlicher Bestimmungen dieselben Rechte zum Berufszugang in Österreich haben wie Österreicher um von den Studiengebühren befreit zu werden. Die Österreichischen Fachhochschulen können Studiengebühren einheben, sind aber im Gegensatz zu den anderen tertiären Bildungseinrichtungen nicht dazu verpflichtet. Derzeit heben vier der 20 Fachhochschulen keine Gebühren ein.

Darin nicht enthalten sind 15,5 Euro für die Pflichtmitgliedschaft in der ÖH (Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) sowie 0,36 Euro für die Unfallversicherung. Keine Studiengebühren zahlen auch weiterhin beurlaubte Studenten; eine Beurlaubung ist aber nur mehr in wenigen Fällen möglich. Studenten aus Entwicklungsländern erhalten die geleisteten Studiengebühren rückerstattet.[7]

Mit Inkrafttreten des Universitätsgesetzes 2002 per 1. Januar 2004 fließen die Studiengebühren direkt den Budgets der Universitäten zu (zuvor dem allgemeinen Bundesbudget). Ihre Finanzsituation hat sich aber wegen zuvor durchgeführter Kürzungen insgesamt jedoch nicht verbessert. Die Studienbeiträge der Studierenden, die aufgrund der ihrer Studiendauer in Regelstudiendauer plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit sind sowie von behinderten und berufstätigen Studierenden, die ebenfalls vom Studienbeitrag befreit sind, werden den Universitäten aus Bundesmitteln ersetzt.

Die 12 Privatuniversitäten in Österreich verrechnen üblicherweise etwa 10.000 Euro Studiengebühren pro Jahr. Darüber hinaus studieren über 10.000 Studierende in "Lehrgängen Universitären Charakters" oder "Universitätslehrgängen" (etwa MBA Programme), für die auch öffentliche Hochschulen teils sehr hohe Studiengebühren als Kostenersatz einheben dürfen. So kostet ein 14monatiger MBA an der WU Wien beispielsweise 37.000 Euro.

Während des Wahlkampfes 2006 hatte die SPÖ versprochen, Studiengebühren für öffentliche Unis im Falle eines Wahlsieges abzuschaffen. Dies scheiterte in der Folge am Widerstand der zweiten Regierungspartei ÖVP, woraufhin es zu spontanen Protesten in Wien und anderen Städten kam, in deren Rahmen unter anderem Teile der Bundesparteizentrale der SPÖ besetzt wurden. Im Frühjahr 2007 wurde daraufhin beschlossen, die Studiengebühren für Studenten zu erlassen, die pro Semester mindestens 60 Stunden Nachhilfe oder Studienberatung an Schulen leisten, was jedoch nur von etwa 20 Studierenden österreichweit in Anspruch genommen wurde.

Im Rahmen des Wahlkampfes 2008 wurde von SPÖ, FPÖ und Grünen ein Antrag auf weitgehende Abschaffung der Studiengebühren eingebracht, welcher am 24. September 2008 im österreichischen Parlament beschlossen wurde. [8]

Polen

Polen ist ein Land, das offiziell keine Studiengebühren erhebt. Doch das Studieren in Polen ist für Studenten trotzdem nicht kostenlos. Es fällt eine Verwaltungsgebühr bis zu 1100  (umgerechnet etwa 300 Euro) an. Dies hängt von der jeweiligen polnischen Universität ab. Kurse, die nicht in polnischer Sprache sind, sind in der Regel noch teurer.

Schweden und Finnland

In Schweden und Finnland gibt es keine Studiengebühren. Die Bildungsbeteiligung ist dort im europäischen wie weltweiten Vergleich sehr hoch: Im Jahr 2001 besuchten rund 70 Prozent eines Jahrgangs eine Hochschule.

Schweiz

An allen Schweizer Hochschulen sind Studiengebühren zu bezahlen, die zwischen 425 (Neuchâtel) bis 800 (St. Gallen) Franken pro Semester liegen. Eine Ausnahme bildet die Università della Svizzera italiana (USI) in Lugano mit 2.000 Franken pro Semester.

An manchen Universitäten werden ausländischen Studenten zusätzliche Gebühren abverlangt: Freiburg, Neuchâtel, St. Gallen, Zürich und Lugano. Der Betrag bewegt sich zwischen 100 und 275 Franken, wobei in Lugano an der Università della Svizzera italiana 2.000 Franken zusätzliches Entgelt für ausländische Studenten pro Semester verlangt wird.[9]

Ungarn

Durch eine Volksabstimmung wurden in Ungarn die Studiengebühren wieder abgeschafft. Seit dem 1. April 2008 ist das Studium in Ungarn wieder gebührenfrei.[10] Für Ausländer trifft das allerdings nicht zu. So betragen die Studiengebühren für ein Semester an der Universität Corvinus in Budapest bis zu 3300 €.

Venezuela

Unter dem linksgerichteten Präsidenten Hugo Chavez wurden Studiengebühren in Venezuela abgeschafft.

Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich wurden 1998 allgemeine Studiengebühren in zunächst einheitlicher Höhe von 1000 Pfund (etwa 1300 €) eingeführt. Dieser Betrag ist zum Januar 2005 auf eine Höchstgrenze 3000 Pfund angestiegen. Die Hochschulen dürfen auch geringere Gebühren verlangen, wählen aber überwiegend den Höchstbetrag.

In Schottland wurden diese Gebühren im Zuge der Gewährung weitgehender Autonomie in Bildungsfragen im Jahr 2000 in nachlaufende Gebühren mit einkommensabhängiger Zahlung von bis zu 2048 Pfund (etwa 2700 €) für das gesamte Studium unabhängig von der Dauer umgewandelt. Bei einer durchschnittlichen Studiendauer von vier Jahren ergibt sich damit mit (inflationsbereinigt) etwa 430 Pfund im Jahr ein wesentlich geringerer Betrag als in England, Wales und Nordirland. Diese Gebühren wurden damals erst ein Jahr nach dem Studienabschluss fällig.

Diese unterschiedlichen Modelle lassen sich an der Entwicklung der Studentenzahlen ablesen: Von 1999 auf 2000 stieg die Anzahl der Studenten in Schottland um zehn Prozent (England: 1,6 %) und von 2000 auf 2001 erneut um fünf Prozent (England: 2,3 %).

Im Jahre 2007 wurden die Studiengebühren in Schottland für EU-Bürger und Schotten (nicht aber für Engländer) komplett abgeschafft - rückwirkend auch für Absolventen des Jahres 2007.

Vereinigte Staaten von Amerika

In den Vereinigten Staaten werden von jeher Studiengebühren erhoben. Diese reichen von etwa 3.000 bis hin zu mehr als 40.000 US-Dollar pro Jahr. Dabei variiert die Qualität der angebotenen Studiengänge zwischen den verschiedenen Einrichtungen ebenfalls stark. Als Folge der hohen Gebühren verschuldet sich der durchschnittliche Student dort mit über 12.000 US-Dollar pro Jahr. Der Anteil dieser Gebühren an der Gesamtfinanzierung der Hochschulbildung liegt nur bei etwa 20 %. Der Rest wird zum größten Teil staatlich und davon der größte Teil von den Bundesstaaten finanziert. Private Spenden kommen auf einen Anteil von sieben bis acht Prozent.

Hierbei sind erhebliche Unterschiede zwischen staatlichen und privaten Hochschulen zu beachten. Bei Letzteren ist der Anteil der staatlichen Finanzierung erheblich geringer, was durch einen höheren Gebührenanteil und stärkere eigenwirtschaftliche Aktivitäten ausgeglichen wird.

Internationale Rechtslage

Im „International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights“ (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, IPwskR), den auch die Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete und der im Jahre 1976 in Kraft trat, haben sich die Unterzeichnerstaaten unter anderem im Artikel 13 Absatz 2 c) verpflichtet, „den Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich zu machen“. Hierbei dürfe nach Absatz 4 keine Bestimmung dieses Artikels „dahin ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigt, Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu leiten“ die nach Absatz 1 c) auch weiterhin unentgeltlich sind.

Zudem verpflichtet sich nach Artikel 2 Absatz 1 jeder Vertragsstaat „nach und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.“ Zudem sei nach Artikel 2 Absatz 1 zu gewährleisten, „dass die in diesem Pakt verkündeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status ausgeübt werden“ und haben sich nach Artikel 3 verpflichtet, „die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Ausübung der in diesem Pakt festgelegten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sicherzustellen.“

Weiter gelten nach Artikel 28 „Die Bestimmungen dieses Paktes ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaates.“ Nach Artikel 4 erkennen die Vertragsstaaten an, „dass ein Staat die Ausübung der von ihm gemäß diesem Pakts gewährleisteten Rechte nur solchen Einschränkungen unterwerfen darf, der gesetzlich vorgesehen und mit der Natur dieser Rechte vereinbar sind und deren ausschließlicher Zweck es ist, das allgemeine Wohl in einer demokratischen Gesellschaft zu fördern.“

Die Einführung von Studiengebühren im Vereinigten Königreich ist von der zuständigen Berichterstatterin der UNO gerügt worden, was bisher keine Folgen gezeigt hat, da die britische Regierung darauf beharrt, dass die Gebühren in der jetzt gültigen Form den Zielen des Paktes nicht entgegen stünden.

Einzelnachweise

  1. Studienkosten und -finanzierung im internationalen Vergleich In: FAZ vom 24. Januar 2005
  2. Studie von N.O. Jackson: HECS on the family
  3. Studie: Students Pay More, Unis Get LEss, the Government Pockets the Difference
  4. Christoph Hickmann: Koch führt Ypsilanti vor. In: sueddeutsche.de, 5. Juni 2008 (Süddeutsche Zeitung, 6. Juni 2008).
  5. Studenten-Presse.com: Koch unterschreibt Gesetz gegen Studiengebühren.
  6. APA-Grafik in Der Standard, 28. August 2008, S. 8
  7. weblink: Informationen zum Studienbeitrag an Universitäten: Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
  8. YouTube Video: Abschaffung der Studiengebühren, Parlament 24. Sept. 2008 [1]
  9. weblink: Crus-Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten: Das universitäre Hochschulstudium in der Schweiz
  10. http://www.uebergebuehr.de/nc/de/aktuell/news/meldung/ansicht///ungarn-studiengebuehren-durch-volksabstimmung-gekippt/

Weblinks


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