Sukuk

Sukuk

Sukuk (‏صكوك‎, DMG Ṣukūk, Plural von ‏صك‎ / Ṣakk) sind islamische Anleihen, bei denen keine Zinsen auf das angelegte Kapital gezahlt werden. Sukuk ist ein Instrument des Islamischen Bankwesens.

Inhaltsverzeichnis

Beachtung des Zinsverbotes

Das islamische Recht, die Schari'a, verbietet nach verbreiteter Interpretation die Erhebung und Auszahlung von Zinsen. Muslimen ist es laut Koran (Sure zwei, Vers 275) weder erlaubt, Zinsen zu verlangen, noch zu zahlen (Riba). Demnach kann ein Moslem keine verzinsten Kredite oder Hypotheken in Anspruch nehmen. Islamische Banken können somit keine verzinsten Kredite vergeben.

Die Scharia erlaubt jedoch die Verteilung von Gewinnen. So kaufen islamische Banken für den Emittenten beispielsweise Güter ein und geben sie später mit Gewinn an ihn weiter. Der Emittent erhält so keinen festen Zinssatz, sondern wird über sein Guthaben Teilhaber der Bank. Die Bank selbst tritt als Zwischenhändler auf und hält sich damit an das islamische Recht.

Beispiel

Sachsen-Anhalt hat im Jahr 2004 als erster europäischer Emittent einen Sukuk über 100 Mio. EUR, fällig 2009, ausgegeben. In diesem Anleihekonstrukt wurden schuldrechtlich die Nutzungsrechte am Immobilienvermögen von Sachsen-Anhalt an eine niederländische Stiftung übertragen. Sachsen-Anhalt erhielt dafür eine einmalige Zahlung. Die niederländische Stiftung vermietet das Vermögen gegen jährliche Mietraten an Sachsen-Anhalt zurück, das somit den Zinszahlungen einer normalen Anleihe entspricht. Alle Forderungen der niederländischen Stiftung gegen Sachsen-Anhalt sind ungesicherte und bedingungslose Verbindlichkeiten des Bundeslandes. Am Ende der Laufzeit erwirbt Sachsen-Anhalt die Nutzungsrechte durch einmalige Rückzahlung der Summe aus dem Jahr 2004 zurück.[1] Diese wird an den islamischen Investor weitergeleitet. Auf Umwegen hatte man damit eine festverzinsliche Anleihe.

Arten von Sukuk

Sukuk al-murabaha

Murabaha ist ein Kauf- und Rückkaufvertrag, bei dem ein Kunde einen Sachgegenstand von der islamischen Bank erwerben möchte. Zu Beginn des Kaufs wird zwischen der Bank und dem Kunden ein Rückkaufpreis festgelegt. Wertsteigerungs- und Risikozuschlag sind in diesem Preis enthalten.[2]

Sukuk al-idschara

Idschara ist ein Leihvertrag oder Leihkaufvertrag. Die Bank ist der Eigentümer eines Vermögensgegenstandes und trägt damit alle Risiken, die mit dem Eigentum zusammenhängen. Die Bank verleiht den Vermögensgegenstand zum Gebrauch und zur Nutzung zu einem bestimmten Pachtsatz und für eine bestimmte Zeit an den Kunden. Bei einem Leihkaufvertrag besteht der Unterschied darin, dass der Kunde die laufenden Pachtzahlungen als Abzahlung des Vermögensgegenstandes nach vorher festgelegtem Wert und festgelegter Nutzungsdauer verrechnen kann.[3]

Sukuk al-muscharaka

Muscharaka ist ein Gewinn- und Verlustvertrag. Nach den geleisteten Kapitaleinlagen erwerben die islamische Bank und der Kunde gemeinsam das Eigentum. Ein Projekt wird demnach gemeinsam finanziert.[4]

Sukuk al-mudaraba

Mudaraba ist eine Art der Gewinnverteilung. Eine Partei bringt für das Eigentum das Kapital auf, die andere übernimmt die Arbeit und die Geschäftsführung. Kapitalgeber ist wieder die Bank.[5]

Marktchance in Europa

Das Zinsverbot betrifft auch Muslime in Europa, sofern sie sich streng an die Gebote des Islam halten wollen. Ihnen ist es in den westlichen Ländern gleichfalls nicht erlaubt, Bankprodukte mit Zinsen anzunehmen. Sie würden damit gegen ihre Religion verstoßen. Die Alternative wäre, ihr Geld auf zinslosen Konten zu lagern oder in ihre Länder zu verschicken. Deutschland und andere europäische Länder haben das Problem erkannt. Noch sind sie mit schariakonformen Produkten unterversorgt, aber das Angebot an Sukuk nimmt stetig zu. Zum einen würde die Nachfrage der Muslime in den westlichen Ländern gedeckt werden und zum anderen würden sich die Marktchancen der Banken erhöhen.[6]

In Europa (vor allem in Großbritannien) sind mehrere "islamische Banken" aktiv. In Mannheim eröffnete 2010 Die "Kuveyt Türk Beteiligungsbank"; sie hat (Stand Juni 2010) laut BaFin keine Vollbanklizenz und kann deshalb nur Geschäfte vermitteln (z. B. indem sie Kunden an ihr türkisches Mutterunternehmen vermittelt).[7]

Verweise

Weblinks

Literatur

  • Cihan, Ibrahim: Kapitalmarktprodukte nach islamischem Recht. Grin Verlag, München 2009, ISBN 978-3-638-84572-4.
  • Zamir Iqbal, Abbas Mirakhor: An Introduction to Islamic Finance : Theory and Practice. John Wiley, New York 2006, ISBN 978-0-470-82188-6.
  • Michael Mahlknecht: Islamic Finance: Einführung in Theorie und Praxis. Wiley-VCH-Verlag, Weinheim 2009, ISBN 978-3-527-50389-6.

Einzelnachweise

  1. (Titel nicht mehr verfügbar). (Nicht mehr online verfügbar.) 9. Juli 2004, ehemals im Original, abgerufen am 29. Dezember 2009 (Standard & Poor's Presseerklärung zum Rating des Sukuk).
  2. Murabaha. In: Finanz-Lexikon.net. Abgerufen am 13. November 2011.
  3. Ijara. In: Finanz-Lexikon.net. Abgerufen am 13. November 2011.
  4. Musharaka. In: Finanz-Lexikon.net. Abgerufen am 13. November 2011.
  5. Mudaraba. In: Finanz-Lexikon.net. Abgerufen am 13. November 2011.
  6. Gewinne in Gottes Namen. In: Spiegel Nr. 43, 19. Oktober 2009
  7. Sascha Mattke: Islambanking: Allah hätte nichts dagegen. In Mannheim gibt es die erste Bankfiliale für gläubige Muslime. Kann das islamische Finanzmodell Vorbild für den Westen sein?. In: Die Zeit. Nr. 26, 24. Juni 2010, S. 34 (online, abgerufen am 13. November 2011).

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