Ballonfahrt

Ballonfahrt
Heißluftballons bei der Warsteiner Montgolfiade

Ballonfahren bezeichnet die Luftfahrt mit Gasballon und Heißluftballon, speziell mit Freiballonen, da mit Fesselballonen demgegenüber strenggenommen nicht „gefahren“ werden kann. Lenkbare Ballone werden als Luftschiffe bezeichnet und als eigene Luftfahrzeugart von den Ballonen im engeren Sinne abgetrennt.

Inhaltsverzeichnis

Das Prinzip eines Ballons

Ein Ballon besitzt eine gasdichte Hülle, die mit einem Treibgas befüllt wird, welches leichter ist als die ihn umgebende Luft. Dies bewirkt den Auftrieb des Ballons. Der Dichteunterschied zwischen dem Gas in der Ballonhülle (heiße Luft oder auch Helium/Wasserstoff) und der Umgebungsluft ist so groß, dass sogar schwere und große Lasten von einem Ballon getragen werden können.

In der Luftfahrt spricht man vom „fliegen“, wenn der Auftrieb durch die Bewegung des Fluggerätes oder wesentlicher Teile von ihm (wie z.B. der Rotor eines Hubschraubers) in der Luft erfolgt. Sobald dies nicht der Fall ist, sondern Auftrieb und Bewegung (weitgehend) unabhängig voneinander sind, spricht man also wiederum vom „fahren“. Verantwortlich für den Auftrieb im letzteren Fall sind die Gesetze der Aerostatik, unter der man die Lehre der strömungsfreien und unbewegten Gase versteht. Ist also das gesamte Ballongewicht geringer als das Gewicht der verdrängten Luft, so erhebt sich der Ballon in die Luft. Bereits die ersten Ballonfahrer sprachen vom „Ballonfahren“, da sie den Himmel mit dem Meer verglichen. Weil Schiffe auf dem Ozean fahren, übernahm man den Begriff des „Fahrens“ für die Ballone. Ein Ballon fährt nach dieser Vorstellung im Himmel, wie das Schiff auf dem Meer.

Ein Ballon darf in Deutschland höchstens ein Volumen von 12.000 m³ besitzen. Ballone für den Personentransport sind üblicherweise 3000–5000 m³ groß.

Praxis

Die Geschwindigkeit eines Ballons hängt von der örtlichen Windgeschwindigkeit ab. Beim Start sowie bei der Landung sollten Geschwindigkeiten von weit unter 20 km/h herrschen. Während der Fahrt gelten 40 km/h schon als zügig. Über den Alpen sind beispielsweise jedoch auch Geschwindigkeiten von über 100 km/h möglich.

Theoretisch sind der Höhe keine Grenzen gesetzt. Personenfahrten finden normalerweise zwischen 300 und 3000 Metern statt. Einflussfaktoren sind dabei die jeweiligen Wetterbedingungen, der Einsatzort und die Beladung des Ballons. Über den Alpen können sogar Höhen von 6000 Metern erreicht werden, dann aber nur mit Sauerstoffgeräten für die Insassen.

Bei der Fahrtdauer spielen vier Faktoren eine erhebliche Rolle: der Gasvorrat, die Windgeschwindigkeit, die Wetterbedingungen und die Anzahl der Mitfahrer. In der Regel legen Ballone während einer Fahrt in ein bis zwei Stunden zwischen 5 und 30 km zurück.

Die hohen Temperaturen von teilweise über 100 °C und die UV-Strahlung setzen der Ballonhülle massiv zu. Je nach Pflege und Betriebsstunden hält eine Ballonhülle zwischen 400 und 600 Betriebsstunden.

Brenner und Korb halten doppelt so lang. Alle 100 Betriebsstunden bzw. einmal im Jahr wird ein Ballon von einem Sachverständigen des Luftfahrtbundesamtes auf seine Fahrtauglichkeit überprüft (TÜV).

Wie bei einem Autoführerschein auch, muss man für einen Ballon eine Prüfung ablegen. Hierzu bedarf es einer Ausbildung, die zahlreiche Fahr- und Theoriestunden sowie Starts und Landungen beinhaltet, bevor man eine schriftliche und praktische Prüfung ablegt.

Es ist auch nachts möglich, mit einem Ballon zu fahren. Üblicherweise startet man vor Sonnenaufgang, um im Hellen wieder zu landen. Da der Ballon nicht bzw. nur gering steuerbar ist, wäre die Landung auf einem unbekannten Gebiet im Dunkel der Nacht mit einem hohen Risiko verbunden.

Die Sicherheit der Personen im Korb hat bei den Starts und den Landungen höchste Priorität. Gestartet werden darf von jedem geeigneten Grundstück aus (Außenstarterlaubnis), sofern der Besitzer seine Erlaubnis gegeben hat und die allgemeinen Flugverkehrsvorschriften eingehalten werden. Dies gilt auch für die Landung.

Da ein Ballon nicht gesteuert werden kann, gilt die Außenlandeerlaubnis. Sollte während der Landung ein Schaden an fremdem Eigentum entstanden sein, muss die Versicherung des Piloten für den Schaden aufkommen. Ebenfalls hat der Grundstückseigentümer das Recht, die persönlichen Daten wie Name, Adresse etc. des Piloten zu erfragen. Er darf die Landung und den Abtransport des Ballons jedoch nicht verhindern.

Da der Ballon mit dem Wind fährt, weht im Ballonkorb kein Wind. Der Brenner und die Sonne sorgen für etwas Wärme, denn gefahren wird schließlich nur bei „gutem Wetter“.

Ballontypen

Je nach Befüllung der Ballone unterscheidet man zwischen einem Heißluftballon und einem Gasballon. Befüllt man also die gasdichte Hülle mit Luft, so handelt es sich um einen Heißluftballon, bei Verwendung von Helium oder Wasserstoff ist von einem Gasballon die Rede. Diese beiden Typen sind leicht durch ihre Form zu unterscheiden: Gasballone sind kugelförmig und geschlossen, Heißluftballone birnenförmig und unten geöffnet.

Ballonkörbe

Ballonkörbe werden üblicherweise aus einer Bodenplatte aus Holz mit verstärktem Edelstahlrahmen, verstärkt durch zwei Stahlseile, gebaut. Für die Seitenelemente werden häufig Rattan und Leder verwendet. Ballonkörbe gibt es in unterschiedlichen Größen für 1 bis 3 Piloten und maximal bis zu 16 Passagiere.

Um in den Korb hinein zu kommen, muss man üblicherweise über die Bordwand klettern. Während der Fahrt stehen Pilot und alle Passagiere in je nach Größe und Aufteilung des Korbinnern bis zu 5 getrennten Abteilungen.

Am 23. September 2008 konnte in Isenbüttel zum ersten Mal in Deutschland eine Rollstuhlfahrerin, Maria Held, in einer barrierefreien Spezialanfertigung eines Ballonkorbs an einer Fahrt teilnehmen, nachdem der Spezialkorb bereits Ende April vom Luftfahrtbundeszentrum in Braunschweig abgenommen worden war: In diesen Korb wurde ein Sitz mit Haltegurten eingebaut, zugänglich durch eine Tür in der Bordwand. Alternativ ist die Nutzung des Ballons mit dem eigenen Rollstuhl des Passagiers möglich. [1]

Aufgegriffen und umgesetzt wurde diese Idee von Ingo Lorenz vom Ballonzentrum am Tankumsee. [2]

Adelstitel

Dabei handelt es sich um eine alte Tradition. In der Anfangszeit der Ballonfahrt durften sich nur blaublütige Menschen mittels eines Ballons in die Lüfte erheben. König Ludwig der XVI von Frankreich erließ nach der Erfindung des Heißluftballons ein Gesetz, nach dem nur der Adel Ballonfahren durfte. Natürlich ist dies heutzutage nicht mehr der Fall, jedoch hat man hieraus diesen Brauch entwickelt.

Namensgebung auf der Ballonhülle

Alle in Deutschland zugelassenen Ballone sind beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig registriert und bekommen von dort eine Kennung zugeteilt, die sich wie folgt zusammenstellt: D steht für Deutschland, O steht für Freiballon und die anderen drei Buchstaben werden frei vergeben. Beispielsweise steht des Kennzeichen D - OFBC für einen Heißluftballon vom Freiballonclub Salzach-Inn e. V. in Burgkirchen an der Alz.

Organisationen

Neben einigen Spezialanwendungen finden Ballone heute hauptsächlich im Luftsport Verwendung. In Deutschland sind die Ballonfahrer überwiegend im Deutschen Freiballonsport-Verband e.V. organisiert. Dort werden die Interessen der Ballonfahrer zentral vertreten, auch gegenüber dem Gesetzgeber.

Fußnoten und Einzelnachweise

  1. http://www.lorenz-ballooning.de/pdf/3043247.GF06.pdf
  2. http://www.lorenz-ballooning.de/pdf/Ergaenzung_10-Behindertenkorb.pdf

Weblinks


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