Tanz der Teufel

Tanz der Teufel
Filmdaten
Deutscher Titel Tanz der Teufel
Originaltitel The Evil Dead
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Produktionsland USA
Originalsprache Englisch
Erscheinungsjahr 1981
Länge 85[1] Minuten
Altersfreigabe FSK 18 / Bundesweit beschlagnahmt
Stab
Regie Sam Raimi
Drehbuch Sam Raimi
Produktion Robert G. Tapert
Musik Joseph LoDuca
Kamera Tim Philo
Schnitt Edna Ruth Paul
Besetzung
  • Bruce Campbell: Ashley „Ash“ J. Williams
  • Ellen Sandweiss: Cheryl
  • Richard DeManincor (als Hal Delrich):[1] Scotty
  • Betsy Baker: Linda Williams
  • Theresa Tilly: Shelly

Tanz der Teufel (The Evil Dead) ist ein amerikanischer Horrorfilm von Regisseur Sam Raimi aus dem Jahr 1981. Er wurde wegen seiner drastischen Gewaltdarstellung in Deutschland beschlagnahmt und ist bis heute indiziert. Der Film genießt weltweiten Kultstatus. Es erschienen zwei Fortsetzungen, Tanz der Teufel II – Jetzt wird noch mehr getanzt und Armee der Finsternis.

Inhaltsverzeichnis

Handlung

Der Film handelt von einer Gruppe Jugendlicher, die Urlaub in einer Waldhütte in Tennessee machen. Im Keller finden sie ein altes, mysteriöses Buch, das Necronomicon Ex-Mortis (auch Naturon Demonto), sowie ein Tonbandgerät, auf dem uralte Beschwörungsformeln aufgenommen sind, die beim Abspielen sogleich ihre Wirkung zeigen: Im Wald rings um die Hütte erhebt sich „das Böse“. Dämonische Kräfte beginnen die Gruppe zu dezimieren, indem sie nacheinander die Körper der Menschen als Wirte nutzen und in dieser Gestalt auf die Jugendlichen losgehen. Nur Ash kann sich schließlich erfolgreich durch die Zerstörung des Buchs der Angreifer erwehren, auch wenn sein weiteres Schicksal durch die Endsequenz ungewiss bleibt.

Hintergründe

Bereits 1978 drehten Sam Raimi, Rob Tapert und Bruce Campbell den Horror-Kurzfilm Within the Woods (Laufzeit: 32 min), der praktisch inhaltsgleich mit den beiden ersten Teilen von Tanz der Teufel ist, mit der Absicht, ihn als Demonstration zu verwenden um von Investoren Kapital für einen richtigen Kinofilm zu erhalten. Allerdings bekamen sie Probleme wegen der Urheberrechte der im Film gespielten Musik, so dass bis heute keine Veröffentlichung des Films im Handel erfolgt ist.

Charakteristisch für die gesamte Tanz-der-Teufel-Reihe sind die Merkmale eines B-Movies, was zum Teil an den niedrigen Kosten bei der Umsetzung des Films liegt. Maske und Splatterszenen sind von hoher Qualität, besitzen dennoch eine gewisse Komik.

Tanz der Teufel besitzt eine für ein B-Movie sehr dichte, atmosphärische Machart. Stilistisch auffällig sind die in der zweiten Hälfte gehäuft auftretenden Reminiszenzen an englische Gruselklassiker der 1960er Jahre, wie etwa den ständig überall umherwabernden Nebel. Stilbildend wirkte die von Raimi erfundene und hier erstmals eingesetzte Methode der sogenannten Shakycam, bei der eine Kamera auf ein Brett geschnallt wurde, das anschließend von zwei Leuten an den Enden durch den Wald getragen wurde und dadurch ungewöhnliche verwirrend subjektive Kamerafahrten ermöglichte. Begleitet wurden diese mit unheimlichen, schrägen Tönen in manipulierter Abspielgeschwindigkeit.

Die Fortsetzungen von Tanz der Teufel sind Tanz der Teufel II und Armee der Finsternis. In Italien wurde der Film mit dem Titel La casa in den Kinos gezeigt, der zweite Teil dann folglich als La Casa 2. In der Folge wurden hier noch insgesamt drei inoffizielle Fortsetzungen zu Tanz der Teufel II gedreht und zwischen 1988 und 1990 als La Casa 3, La Casa 4 und La Casa 5 veröffentlicht. Folglich wurde Armee der Finsternis nicht mit La Casa 3 sondern mit L’armata delle tenebre betitelt.

Kritik

„Ein als Kultfilm ausgegebener unappetitlicher Horrorfilm, der sich von ähnlichen Produkten überwiegend nur durch die Häufung vordergründiger, ekelerregender Schockszenen unterscheidet. Er fußt auf dem fatalen Irrtum, daß eine möglichst naturalistische Darstellung grauenhafter Szenen bereits Gruseln hervorruft.“

Lexikon des Internationalen Films[2]

Zensurgeschichte

Die FSK befand am 25. November 1983, der Film widerspreche ihren Grundsätzen und empfahl der Firma, ihn der SPIO-Juristenkommission vorzulegen, so dass der Film ohne Jugendfreigabe ab 18 Jahren in den Kinos laufen könne. Die Juristenkommission erklärte zwei Tage später, der Film sei unbedenklich, weil die dargestellten Personen keine Menschen, sondern bereits Dämonen seien und Dämonen nicht unter § 131 StGB fielen.

Im Frühjahr 1984 lief Tanz der Teufel in den Kinos an und kam zugleich in die Videotheken. Die Videofassung, welche inhaltlich der Kinofassung glich, kam Anfang 1984 auf den Markt und wurde am 27. April 1984 von der BPjS (heute BPjM) indiziert. Am 12. Juli 1984 wurden auf Antrag des Jugendamtes Frankfurt alle Video- und Kinokopien von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

Tanz der Teufel war, neben Muttertag, Ein Zombie hing am Glockenseil und Man-Eater – Der Menschenfresser, einer der Filme, die die Diskussion über Gewaltfilme anheizten und schließlich zu einer Verschärfung der Mediengesetze in Deutschland und einem größeren Einfluss der BPjS führten. Danach brach eine Beschlagnahmungswelle los. Die Videofirma VCL klagte dagegen ebenso wie die Kinofirma. Zwei Tage nach der Verschärfung des Jugendschutzgesetzes urteilte das Amtsgericht München am 27. Februar 1985, Tanz der Teufel sei gewaltverharmlosend und auch kein Kunstwerk, was Ausnahmen möglich gemacht hätte. Der Film blieb als Videokassette und als Kinofilm beschlagnahmt. Die Presse begrüßte das Urteil weitgehend.

Das Landgericht München I als nächste Instanz gestand dem Film zwar Kunstwerkcharakter zu, die Verletzung der Menschenwürde sei aber so gravierend, dass die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme gerechtfertigt sei. Die beiden Verleihfirmen zogen daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht.

Noch bevor dieses tätig wurde, kam es zu Verhandlungen mit der FSK. Eine um 23 Sekunden gekürzte Version lehnte der Arbeitsausschuss der FSK am 8. September 1987 noch ab, eine um 46 Sekunden gekürzte Fassung erhielt am 18. September 1987 schließlich die Kennzeichnung des Arbeitsausschusses „nicht freigegeben unter 18 Jahren“.

Trotzdem beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft auch den geschnittenen, von der FSK freigegebenen Film, weil er noch immer gegen § 131 verstoße. Amts- und Landgericht München bestätigten diese Entscheidung. Erst das Bundesverfassungsgericht hob Ende 1992 die Beschlagnahmung auf. Es erklärte, dass § 131 nur Gewalt gegen Menschen, nicht aber gegen Zombies abdecke.

So wurde der Film ab 14. Januar 1993 um 44 Sekunden gekürzt sowohl im Kino als auch als Video erneut veröffentlicht.[3] Die Bundesprüfstelle setzte Tanz der Teufel aber umgehend auf den Index, womit ein umfassendes Werbeverbot für die Videokassetten verbunden war. Das Video durfte somit nicht offen, sondern nur unter der Ladentheke angeboten werden. 2002 legte die Vertriebsfirma der FSK eine um 14 Minuten gekürzte Fassung vor, die antragsgemäß ab 16 Jahren freigegeben wurde.[4]

Auch die sogenannte Ultimate Edition, eine der wenigen in Deutschland veröffentlichten unzensierten Fassungen von Tanz der Teufel wurde durch die BPjM indiziert (BAnz. Nr. 185 vom 29. September 2006). Ein Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten liegt vom 26. April 2002 (Az.: 351 Gs 1749/02) vor.

Eine weitgehend wertungsfreie Zusammenfassung der Ereignisse, welche letztlich zur Beschlagnahmung des Filmes in Deutschland führten, verfasst von Norbert Stresau, findet man in Das Science Fiction Jahr 1989.

In den USA wurde der Film bei seiner Erstaufführung ungeprüft gezeigt. Für eine Wiederveröffentlichung im Jahre 1994 bekam er die höchste Alterseinstufung NC-17.

Trivia

  • Als Ash und Scotty im Keller das Naturon Demonto finden und begutachten, sieht man im Hintergrund an der Wand einen Teil eines Plakates mit dem Titel Hügel der blutigen Augen, ein Hinweis auf Wes Cravens Kultfilm aus dem Jahre 1977.
  • In Wes Cravens Nightmare – Mörderische Träume wiederum schaut sich Nancy im Fernsehen Ausschnitte von Tanz der Teufel an.
  • In dem Film Donnie Darko schaut sich der Protagonist am Halloween-Abend Tanz der Teufel im Kino an.
  • In dem Film Fear of the Dark schaut sich der kleine Junge Szenen aus Tanz der Teufel im Fernsehen an.
  • Basierend auf der Trilogie erschienen drei Computerspiele: Evil Dead: A Fistful of Boomstick, Evil Dead: Hail to the King und Evil Dead: Regeneration.
  • In Montreal, Kanada, wurde im Jahre 2004 auf dem Just-for-Laughs-Festival das auf allen drei Tanz der Teufel Filmen basierende Musical Evil Dead – The Musical uraufgeführt. Bis heute (Stand: März 2010) wurde das Off-Broadway-Stück an verschiedenen Orten in Kanada und in den USA produziert.
  • Aus Vermarktungsgründen wurde der Film Night of the Demon in den 1980ern in Deutschland unter dem Titel Der Teufel tanzt weiter veröffentlicht. Mit Tanz der Teufel hat dieser aber nichts zu tun.
  • Die Produzenten Sam Raimi und Bruce Campbell haben ein Remake des Klassikers angekündigt. Regie wird Fede Alvarez führen. Das Drehbuch stammt von Alvarez und Rodo Sayagues und wird von Juno-Autorin Diablo Cody redigiert. Die Umsetzung soll schnellstmöglich erfolgen, ein Kinostarttermin steht jedoch noch nicht fest. Genauso wenig gibt es Informationen über die Besetzung der Rollen.[5]

Literatur

  • Norbert Stresau: Eine Zensur findet nicht statt. „Tanz der Teufel“ vor Gericht. In: Wolfgang Jeschke (Hrsg.): Das Science Fiction Jahr 1989, Wilhelm Heyne Verlag, München, ISBN 978-3-453-03139-5, S. 353–375.
  • Jürgen Kniep: „Keine Jugendfreigabe!“. Filmzensur in Westdeutschland 1949-1990, Wallstein Verlag Göttingen 2010 ISBN 978-3-8353-0638-7
  • Artikel Materialien zur Zensur: Der Fall „Evil Dead“" in „Enzyklopädie des phantastischen Films“, Loseblattsammlung, Corian-Verlag Heinrich Wimmer, ISBN 978-3-89048-400-6

Einzelnachweise

  1. a b Tanz der Teufel in der deutschen und englischen Version der Internet Movie Database. Besucht am 26. November 2009.
  2. Tanz der Teufel im Lexikon des Internationalen Films
  3. Videoplus 3/93.
  4. Vergleich der Schnittfassungen FSK-16-Fassung und ungeschnittener Fassung der Ultimate Edition von Tanz der Teufel bei Schnittberichte.com
  5. Sam Raimis neuer "Evil Dead"-Film bekommt Skript-Hilfe von Diablo Cody. Abgerufen am 25.08.

Weblinks


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