Technische Redaktion

Technische Redaktion

Der Technische Redakteur konzipiert, erstellt und aktualisiert technische Dokumentationen, wie beispielsweise Bedienungsanleitungen, Installations- und Montageanleitungen und Schulungsunterlagen oder Online-Hilfen. Zunehmend arbeiten technische Redakteure unternehmensintern und verfassen z. B. Pflichtenhefte und Spezifikationen oder kümmern sich entwicklungsbegleitend um Terminologie oder Bedieneroberflächen.

Die Berufsbezeichnung „Technischer Redakteur“ wurde von der tekom mit der Bundesagentur für Arbeit vereinbart. Wesentlich beeinflusst wurde die Entscheidung vermutlich durch den Sprachgebrauch bei Siemens. Daneben sind viele andere Bezeichnungen anzutreffen (z. B. „Technischer Autor“, „Technikredakteur“, „Fachredakteur“, „Dokumentationsingenieur“, „Technical Writer“, „Ingenieur für technisches Schrifttum“).

2009 gibt es in Deutschland etwa 85 000 hauptamtliche Technische Redakteure[1]. Ein Großteil der Dokumentationen wird jedoch von Personen verfasst, die eigentlich andere Hauptaufgaben haben, so dass das Berufsbild des Technischen Redakteurs vielen Unternehmen unbekannt ist. Die Ursache dafür ist, dass viele Unternehmen ihre Dokumentation nicht als Bestandteil des Produkts, Werkzeug zur Effizienzsteigerung oder Teil der Kundenkommunikation wahrnehmen und die unzureichende Erfahrung und Qualifikation der mit der Erstellung dieser Dokumente beauftragten Personen fälschlich als ausreichend ansehen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Ursprünge

Obwohl es die Berufsbezeichnung „Technischer Redakteur“ erst sehr kurze Zeit gibt, ist die Tätigkeit sehr alt. Die Funktion des Technischen Redakteurs wurde früher hauptsächlich von Schreibern und Künstlern übernommen.

Schon in vorchristlichen Zeiten wurden in gewissen Formen technische Dokumentationen erstellt. Alte ägyptische Quellen (ca. 1000 v. Chr.) belegen die Existenz von Technikbeschreibungen, also die Beschreibungen der Ausübung einer Technik. An den Königsgräbern bei Theben hinterließen die dort beschäftigten Arbeiter Dokumentationen ihrer Arbeit, beispielsweise die Abbildung eines gebückten Arbeiters vor einer Feuerstelle, die mit den Worten „In den Ofen blasen“ versehen ist.

Im 2. Jahrtausend v. Chr. wurden Grundrisse einfacher rechteckiger Häuser maßstabsgetreu vor Baubeginn in den Boden geritzt. Für komplexere Bauten, wie beispielsweise Tempel, wurde ein proportional verkleinerter Entwurf angefertigt. Derartige Entwürfe existieren noch und belegen frühe Formen der technischen Dokumentation in der Architektur.

Das „Feuerwerkbuch“ von 1420 ist das erste technische Buch in deutscher Sprache. Es beschreibt die Herstellung von Feuerwaffen und Pulvermischungen.

Leonardo da Vinci gilt als Erfinder der „Explosionszeichnung“. Das Neue daran ist, dass er nicht nur die äußere Beschaffenheit der Maschine darstellt, sondern deren Funktionsweise auf zeichnerische Weise erklärt. Da Vincis Konstruktionszeichnungen stellen präzise technische Erläuterungen seiner Kriegsgeräte und Flugmaschinen dar. So ist es guten Handwerkern der damaligen Zeit möglich, Leonardos Maschinen nachzubauen. Damit ist er jedoch seinen Zeitgenossen weit voraus.

Die technische Dokumentation des 16. Jahrhunderts vermittelt Handlungsabläufe, indem sie innerhalb eines Bildes unterschiedlichen Tätigkeiten komprimiert wiedergibt, auch wenn sie nacheinander ausgeführt werden.

1528 führte Albrecht Dürer mit der Dreitafelprojektion eine neue Form der technischen Dokumentation ein. Sie stellt die Proportionen des menschlichen Körpers von verschieden Seiten perspektivisch dar.

Der Schriftsteller Franz Kafka schrieb 1909 eine Unfallverhütungsmaßregel bei Holzhobelmaschinen.

Mit der Elektrifizierung der Haushalte in den 50/60er Jahren des 20. Jahrhunderts entstand Erklärungsbedarf für die Funktionsweisen dieser Geräte. Erstmals wandten sich Gebrauchsanweisungen auch an Laien und nicht nur an technische Fachleute. In diesen Gebrauchsanweisungen wurden vermehrt Fotografien zur Verdeutlichung von authentischem Geschehen eingesetzt.

Heutiger Stand

Noch vor wenigen Jahrzehnten war die Funktions- und Bauweise von Geräten sichtbar und intuitiv nachvollziehbar, heute sind Gebrauchsanweisungen notwendig und manchmal sogar nur von Fachleuten zu verstehen, selbst wenn sie in einer klaren Sprache verfasst sind. Mittlerweile sind Gebrauchsanleitungen und andere Bestandteile der Technischen Dokumentation in Deutschland sogar zur gesetzlich vorgeschriebenen Produktbeilage geworden. Die entsprechenden Gesetze, Normen und Richtlinien stellen also heutzutage Rahmenbedingungen für die Arbeit des Technischen Redakteurs dar.

Mit Einzug des Internets in den Alltag nimmt dies zunehmend Einfluss auf die Arbeit des Technischen Redakteurs. Schon heute nutzen 14- bis 17-Jährige das Internet als häufigste Informationsquelle. Interaktive Medien sind immer mehr überall und zu jeder Zeit verfügbar. Die Aufmerksamkeitsspanne wird kleiner und der Ruf nach Infotainment lauter, wobei der Trend zu komplexeren Produkten ungebrochen ist. Dies verlangt nach umfangreicheren Dokumentationen, die nur mit vereinheitlichten Standards zu bewältigen sind. Gleichzeitig werden die Produkte immer stärker auf individuelle Bedürfnisse zugeschnitten: Der Anwenderkreis wird kleiner, die Spezialisierung größer. Für den Technischen Redakteur bedeutet dies, dass er sich ebenfalls immer mehr spezialisieren muss, um den immer komplexeren Anforderungen genügen zu können. Wo ein Technischer Redakteur noch vor Jahren ein breites Produktspektrum abdecken konnte, ist die Fokussierung auf einzelne Produktbereiche heutzutage immer mehr verbreitet.

Auch die Art und Weise, wie Technische Dokumentation erstellt wird, hat sich gewandelt. Wo noch vor Jahren Druckvorlagen mit Hilfe von Schreibmaschine, Klebestift und Fotokopierer produziert wurden, wird heutzutage beinahe ausschließlich mit EDV-Systemen gearbeitet. Mit fortschreitender Entwicklung immer komplexerer Software ist auch hier der Anspruch an den Technischen Redakteur im Umgang mit seinen „Handwerkzeugen“ gestiegen.

Berufsbild

Tätigkeitsbeschreibung

Der Technische Redakteur beschreibt Produkte in verständlicher Sprache und macht sie so dem Nutzer zugänglich. Er fungiert demnach als „Mittler“ zwischen Produkthersteller und Anwender. Während sich die Tätigkeit in der Vergangenheit hauptsächlich auf die Dokumentation technischer Produkte beschränkte, ist der Technische Redakteur heute für das gesamte Informationsmanagement zuständig. Ihm unterliegt die betriebliche Planung der Dokumentationsbereitstellung, er stellt das im Unternehmen benötigte Wissen zur Verfügung und vermittelt zwischen den Abteilungen und zwischen Hersteller und Kunden.

Auf Grund seiner didaktischen Fähigkeiten ist er in der Lage, den komplexen technischen Inhalt verständlich, gegenstands- und zielgruppengerecht, übersichtlich und in logischer Form sachlich richtig darzustellen. Dazu muss er in der Lage sein, technische Gegebenheiten aus verschiedenen Gesichtspunkten zu betrachten, sowohl seitens des Entwicklers als auch seitens des Anwenders. Im Idealfall kann er aus der Blickrichtung des Anwenders korrigierend Einfluss auf die Entwicklung nehmen. Durch immer schnellere Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie ist der Technische Redakteur neben der Erstellung von Druckerzeugnissen auch für die Gestaltung neuer Formen wie Datenbanken, CD-ROM und Internet zuständig.

Die Tätigkeit des Technischen Redakteurs umfasst die Zeitplanung der zu erstellenden Dokumente (Termine, Personal, Auftragsvergabe an andere Stellen oder Unternehmen, Kosten und Arbeitsmittel), Analysieren (Zweck-, Produkt- und Zielgruppenanalyse, Prüfung rechtlicher Bedingungen, sicherheitsrelevanter Aspekte), Sammeln und Selektieren von Informationen, Bewertung und Systematisierung des vorhandenen Materials. Auswahl des geeigneten Mediums (Online, Print, CD-ROM u. a.), Konzipieren (endgültiges Festlegen des Gesamtkonzepts, der einzelnen Teile, der Realisierungsschritte), Erstellen des Endmanuskriptes (Verfassen der Texte, Erstellen der zugehörigen Grafiken, Bilder, Illustrationen und Fotos; Übersetzungen in andere Sprachen), interner Praxistest, Korrekturlauf, Endkorrektur, Vorbereitung, Veranlassung und Überwachung der Herstellung (wie Satz, Druck), Aktualisieren, Ändern, Überarbeiten, Archivieren und Verwalten der erstellten Dokumentationen.

Damit Anwenderdokumentation ihre Funktion als Kommunikationsmittel erfüllen kann, muss sie sehr hohen Qualitätsanforderungen bezüglich Inhalt und Gestaltung gerecht werden. Sie muss deshalb mit Professionalität erstellt werden. Das zu erreichen und verwirklichen ist Aufgabe des Technischen Redakteurs – er muss die jeweils geeigneten Instrumente der Anwenderkommunikation im Hinblick auf Produkt und Zielgruppe auswählen und sie in ein geschlossenes Gesamtkonzept einbinden.

Arbeitsmittel

Technische Redakteure arbeiten in der Regel an Büroarbeitsplätzen. Einfache, kleine Dokumentationen können mit Standard-Office-Programmen erstellt werden. Für komplexere Aufgaben und effizientes Arbeit sind jedoch DTP-Programme besser geeignet, da sie mehr Möglichkeiten für die Erstellung, Gestaltung, Automation und Verknüpfung von Dokumenten bieten.

Häufig werden strukturierte Daten (wie XML) und Content-Management-Systeme eingesetzt, um strukturierte Erfassung, modularisierten Aufbau und Wiederverwendbarkeit von Elementen zu ermöglichen oder zu erzwingen. Darüber hinaus werden zunehmend „Authoring Memory“-Systeme eingesetzt, die den Redakteur bei der konsistenten Formulierung unterstützen. Der Wechsel auf solche Systeme erfordert eine Umstellung der Denk- und Arbeitsweise sowie eine gründliche Vorbereitung: Die einzelnen Elemente müssen weitgehend kontextneutral formuliert werden, so dass bestehende Dokumente häufig komplett überarbeitet werden müssen.

Meist greifen technische Redakteure auch auf CAD-Programme, Software-Entwicklungswerkzeuge oder Grafikprogramme zurück, um gelieferte Daten aufzubereiten und zu verarbeiten.

Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung müssen häufig Dokumente in verschiedene Sprachen übersetzt werden. Dazu benötigt der Technische Redakteur Wissen über übersetzungsgerechtes Schreiben. Der Rechner des Redakteurs muss die Anzeige und Bearbeitung verschiedener Sprachen und Schriftsysteme unterstützen. Führt der Technische Redakteur auch das Übersetzungsmanagement durch, dann arbeitet er dazu mit Translation Memory-Systemen.

Ein Redakteursarbeitsplatz benötigt in der Regel leistungsstarke Hardware, da große Datenmengen (z. B. Bilder) verarbeitet werden müssen. Mehrere Bildschirme können die Arbeit erleichtern. Der Technischer Redakteur muss häufig auch Scanner und Digitalkamera sicher beherrschen. Darüber hinaus kann zur Softwaredokumentation der Einsatz von mehreren Rechnern sinnvoll sein, um die zu beschreibende Software ohne Beeinflussung des Arbeitsplatzrechners testen zu können.

Arbeitsgebiet

In der immer stärker technisierten Welt gewinnt die Technische Dokumentation zunehmend an Bedeutung. Dem Technische Redakteur eröffnet sich dabei ein sehr breites Tätigkeitsfeld, in der Gebrauchsgüterindustrie ebenso wie in Medizin, Maschinenbau, Elektrotechnik und Softwareentwicklung.

Weitere Tätigkeiten mit teilweise ähnlichen Anforderungen sind:

Voraussetzungen

Der Zugang zur Tätigkeit des Technischen Redakteurs ist nicht geregelt. Qualifikationen können über ein entsprechendes Hochschulstudium, über Fortbildungen und über Umschulungen erlangt werden. Viele Technische Redakteure sind autodidaktische Quereinsteiger – einerseits Germanisten und andere Geisteswissenschaftler, andererseits Absolventen technischer und informationswissenschaftlicher Studiengänge.

Der Technische Redakteur muss neben technischem Basis- und Fachwissen vor allem pädagogische, sprachliche und didaktische Qualifikationen aufweisen. Er muss neugierig und flexibel sein, Freude am Schreiben und Gestalten haben, sowie gut mit unterschiedlichsten Zielgruppen und Kollegenkreisen umgehen können.

Neben der sicheren Beherrschung der Muttersprache sind Kenntnisse weiterer Sprachen vorteilhaft, je nach Internationalisierung des Arbeitgebers auch unverzichtbar.

Normen und Vorschriften

Auf vielen Fachgebieten muss der technische Redakteur gesetzliche Bestimmungen und (Industrie-) Normen berücksichtigen. Besonders stark sind die Bereiche reglementiert, bei denen Instruktionsfehler zu Personenschäden führen können. Das „klassische“ Beispiel ist der Maschinenbau.

EG-Richtlinien „Maschinen“

Mit Inkrafttreten der EG-Richtlinie „Maschinen“ zum 1. Januar 1993 wird innerhalb der Produkthaftung die Betriebsanleitung und Gebrauchsanweisung von Produkten als besonders wichtiges Instrument der Instruktionsverantwortung angesehen. Das bedeutet, seit Einführung des europäischen Binnenmarktes existieren rechtlich verbindliche Regelungen für die Mindestanforderungen an Aufgaben, Inhalte und Aussagen von Benutzerinformationen. Eine der Kernforderungen der Richtlinie ist die Erstellung einer „Technischen Dokumentation“, die dazu dient, die Einhaltung der technischen Anforderungen nachzuweisen. Sie ist unabdingbare Voraussetzung für die Abgabe von Konformitätserklärungen und die Anbringung des CE-Zeichens.

EU-Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie binden die nationalen Regierungen. Diese haben den Inhalt der Richtlinien in ihre nationale Gesetzgebung einzubinden. In Deutschland geschah dies u. a. über das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Diese Gesetze und Verordnungen sind letztlich verbindlich.

VDI-Richtlinie

Die VDI-Richtlinie, wie auch die weiter unten erwähnten weiteren Industrienormen, sind von ihrer Natur her Empfehlungen. Industrienormen können aber vom Gesetzgeber zu bindenden Rechtsnormen erhoben werden, indem der Gesetzgeber sie als Maß für den Stand der Technik heranzieht und explizit z. B. in Ausführungsverordnungen aufzählt.

Die Richtlinie VDI 4500 besteht aus mehreren Blättern, die auf unterschiedliche Aspekte aus dem Spektrum der Technischen Dokumentation eingehen.

VDI 4500 Blatt 1: Technische Dokumentation – Benutzerdokumentation. Die Richtlinie gibt Hilfestellung für Art, Inhalt und Ausführung der externen Technischen Dokumentation, die auf Grund von Rechtsnormen, technischen Regeln oder öffentlichen Forderungen notwendig sind. Unter anderem sind rechtliche Anforderungen zur Produkthaftung, Umwelthaftung und Gerätesicherheit und damit verbundenen Dokumentationspflichten, internationalen Richtlinien, wie zum Beispiel über die CE-Kennzeichnung, und damit verbundenen Dokumentationspflichten, Normen zur Produktsicherheit, Produktdokumentation und Kundenforderungen zu beachten. Diese Richtlinie wendet sich an Geschäftsleiter und Führungskräfte sowie selbständige und angestellte Personen, die für die Erstellung von externer Technischer Dokumentation eines Produktes verantwortlich sind. Auf der Grundlage rechtlicher Anforderungen beschreibt die VDI 4500 Blatt 1 für diese Zielgruppe Mittel und Wege zum Erstellen von Externer Technischer Dokumentation, die den rechtlichen Vorgaben und dem Stand der Technik entsprechen und bei einer Überprüfung im Schieds- oder Schadensfall rechtlich bestehen kann.

VDI 4500 Blatt 2: Technische Dokumentation – Interne Technische Produktdokumentation. Die Richtlinie soll allen Verantwortlichen in Entwicklung, Konstruktion, Vertrieb und technischer Dokumentation eine Hilfestellung geben für Art, Inhalt und Ausführung unternehmensinterner Technischer Dokumentation, die auf Grund von Rechtsnormen, technischen Regeln oder öffentlichen Forderungen notwendig sind. Basis für die Ausarbeitung dieser Richtlinie ist der unternehmensinterne Entwicklungsprozess der Technischen Dokumentation als Teil des Informationsmanagement parallel zum Lebenszyklus eines Produktes. Auf der Grundlage rechtlicher Anforderungen beschreibt die VDI 4500 Blatt2 Mittel und Wege zum wirtschaftlichen Erstellen einer internen Technischen Dokumentation, die dem Stand der Technik entsprechen und bei einer Überprüfung im Schieds- oder Schadensfall rechtlich bestehen kann.

VDI 4500 Blatt 3: Technische Dokumentation – Empfehlungen für die Erstellung und Verteilung elektronischer Ersatzteilinformationen. Die Richtlinie gibt Hilfestellung für die Erstellung und Verteilung von elektronischen Ersatzteilinformationen. Sie wendet sich an Geschäftsleitungen und Führungskräfte sowie an Sachbearbeiter, die für die Ersatzteildokumentation eines Produktes verantwortlich sind oder Ersatzteildokumentation erstellen. Vordringliches Ziel der Richtlinie ist es, die Basis für den Austausch von elektronischen Ersatzteilkatalogen zu schaffen. Diese Basis ist nicht branchenspezifisch und grundsätzlich in allen Bereichen der Technik anwendbar. Die VDI-Richtlinie bietet Standardisierungsempfehlungen und damit Lösungswege für die Nutzung durchgängiger einheitlicher Datenstrukturen und einheitliche Datenformate bei der Erstellung von Ersatzteilkatalogen, die für eine große Zielgruppe, insbesondere auch für kleine und mittelständischer Unternehmen, verwendbar sind.

Weitere Normen

  • DIN EN ISO 5456-4 Technische Zeichnungen - Projektionsmethoden - Teil 4: Zentralprojektion Ausgabe 12.2002 (ISO 5456-4:1996); Deutsche Fassung EN ISO 5456-4:2001
  • DIN EN ISO 12100-1/2 Sicherheit von Maschinen – Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze
    • Teil 1: Grundsätzliche Terminologie, Methodologie Ausgabe 4.2004. Deutsche Fassung EN ISO 12100-1:2003 (ersetzt DIN EN 292-1).
    • Teil 2: Technische Leitsätze Ausgabe 4.2004. Deutsche Fassung EN ISO 12100-2:2003 (ersetzt DIN EN 292-2)
  • DIN EN ISO 13849-1 Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen - Teil 1: Allgemeine Gestaltungsleitsätze. Ausgabe 7.2007 (Deutsche Fassung EN ISO 13849-1:2006), ersetzt DIN EN 954-1
  • DIN EN 414 Sicherheit von Maschinen; Regeln für die Abfassung und Gestaltung von Sicherheitsnormen; Ausgabe 10.2000; Deutsche Fassung EN 414:2000; 6.2006 ersatzlos zurückgezogen
  • DIN EN 614-1/2 Sicherheit von Maschinen – Ergonomische Gestaltungsgrundsätze
    • Teil 1: Begriffe und allgemeine Leitsätze Ausgabe 7.2006
    • Teil 2: Wechselwirkungen zwischen der Gestaltung von Maschinen und den Arbeitsaufgaben Ausgabe 10.2000
  • DIN EN 60204-1 Sicherheit von Maschinen - Elektrische Ausrüstung von Maschinen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen Ausgabe 6.2007. (IEC 60204-1:2005, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60204-1:2006
  • DIN EN 62079 Erstellen von Anleitungen – Gliederung, Inhalt und Darstellung (IEC 62079:2001); Deutsche Fassung EN 62079:2001 (Ausgabe 11.2001)
  • DIN EN 80416-1...3 Allgemeine Grundlagen für graphische Symbole auf Einrichtungen
    • Teil 1: Gestaltung Graphischer Symbole Ausgabe 5.2002 (IEC 80416-1:2001); Deutsche Fassung EN 80416-1:2001
    • Teil 2: Form und Anwendung von Pfeilen Ausgabe 5.2002 (ISO 80416-2:2001); Deutsche Fassung EN 80416-2:2001
    • Teil 3: Leitfaden zur Anwendung graphischer Symbole Ausgabe 8.2003 (IEC 80416-3:2002); Deutsche Fassung EN 80416-3:2002
    • Teil 4: Ergänzender Leitfaden für das Anpassen Graphischer Symbole zur Anwendung auf Bildschirmen und Anzeigen (Icons) Entwurf Ausgabe 12.2003 (IEC 3C/1093/CDV:2003); Deutsche Fassung prEN 80416-4:2003
  • DIN ISO 5456-1 bis 3 Technische Zeichnungen – Projektionsmethoden Teil 1 bis 4 (1998-04)
  • DIN 1421 Gliederung und Benummerung in Texten; Abschnitte, Absätze, Aufzählungen (Ausgabe 1.1983)
  • DIN 1450 Schriften; Leserlichkeit (Ausgabe 7.1993)
  • DIN 6789 Teil 1 bis 6 Dokumentationssystematik
  • DIN 11042-1 Instandhaltungsbücher; Bildzeichen, Benennungen (Ausgabe 11.1978)
  • DIN 24420-1/2 Ersatzteillisten, Teil 1: Allgemeines; Teil 2 Form und Aufbau des Textteiles (Ausgabe 9.1976)
  • DIN 31052 Instandhaltung; Inhalt und Aufbau von Instandhaltungsanleitungen (Ausgabe 6.1981) (seit Februar 2008 ersatzlos zurückgezogen)
  • VDI 2890 Planmäßige Instandhaltung; Anleitung zur Erstellung von Wartungs- und Inspektionsplänen (Ausgabe 11.1986)

tekom-Richtlinien

Die tekom-Richtlinien werden ehrenamtlich bearbeitet und innerhalb und außerhalb der tekom abgestimmt. Sie dienen als richtungweisende Arbeitsunterlage und Entscheidungshilfe. Ziel der tekom-Richtlinie ist es, Standards für die technische Dokumentation zu schaffen und die Qualität mit Hilfe von Checklisten einzuschätzen.

Ausbildungswege

In den USA gab es spätestens seit dem zweiten Weltkrieg Studiengänge zu technical writing . Allerdings ging es dabei meist weniger um das Schreiben von Bedienungsanleitungen, als um unternehmens- oder projektinterne Dokumente.

In Deutschland startete der erste deutsche Studiengang zum technischen Redakteur 1990 an der Fachhochschule Hannover. Aus- und Weiterbildungen zum Technischen Redakteur werden von verschiedenen privaten Instituten, Fachhochschulen und Universitäten angeboten.

Hochschulausbildung

Folgende Universitäten im deutschsprachigen Raum bieten ein Studium zum Technischen Redakteur an:

Folgende Hochschulen und Fachhochschulen im deutschsprachigen Raum bieten eine Ausbildung bzw. ein Studium zum Technischen Redakteur an:

  • Hochschule Aalen: 1998 bis 2006 Diplom, seit 2006 Bachelor of Engineering (7 Semester) „Technische Redaktion“
  • Fachhochschule Gießen-Friedberg: Masterstudiengang „Technische Redaktion und Multimediale Dokumentation“ (Master of Arts in Technical Communication) als Vollzeit- und Fernstudium
  • Fachhochschule Hannover: 1991 bis 2005 Diplomstudiengang (8 Semester), seit 2005 Bachelor (6 Semester) und berufsgegleitender Master of Arts (4 Semester, teilweise Fernstudium) „Technische Redaktion“
  • Hochschule Karlsruhe: Studiengang „Technische Redaktion“ seit 1997, Bachelor of Arts (7 Semester) und Master of Sciences (4 Semester) sowie ein Kontaktstudium, bis 2008 zum Diplom-Technikredakteur (FH)
  • Hochschule Merseburg: seit 1992 Studiengang „Kommunikation und Technische Dokumentation“, zunächst Diplom „Technischer Redakteur“ (8 Semester), jetzt Master of Arts (4 Semester) „Technische Redaktion und Wissenskommunikation“
  • Hochschule für Angewandte Sprachen München: Bachelor of Arts „Mehrsprachige Technische Redaktion“ (7 Semester)
  • Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften: seit 2006 Bachelor of Arts (6 Semester) „Sprache und Kommunikation: Studienrichtung Technikkommunikation“

Volontariat

Der Fachverband tekom bietet eine zweijährige betriebliche Ausbildung an, die durch überbetriebliche Präsenzschulungen ergänzt wird. Die abschließende Prüfung und Zertifizierung erfolgt durch den Verband.

Arbeitsbedingungen

Der Beruf des Technischen Redakteurs kann als Angestellter, Selbstständiger oder Freiberufler ausgeübt werden. Angestellte arbeiten meist in Industriebetrieben (z. B. Maschinenbau, Elektrotechnik), in IT-Unternehmen oder bei Dienstleistern für Technische Dokumentation. Die Anerkennung als Freiberufler setzt eine entsprechende Vorbildung voraus (z. B. Dipl.-Ing.), führt aber immer wieder zu Problemen [2].

Organisationen

Die tekom – Gesellschaft für Technische Kommunikation ist der deutsche Fachverband für Technische Kommunikation und Dokumentation und zugleich Europas größter Fachverband.

Die österreichischen technischen Redakteure haben sich dem deutschen Verband angeschlossen.

Die tecom ist der schweizerische Verband, der mit der deutschen tekom zusammen arbeitet.

In vielen anderen europäischen Ländern gibt es vergleichbare Verbände, etwa in Großbritannien (ISTC), Frankreich, Niederlande (STIC), Schweden oder Finnland.

Die TELI (Technisch-Literarische Gesellschaft) e. V. „Journalistenvereinigung für technisch-wissenschaftliche Publizistik“ ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin.

Die US-amerikanische Society for Technical Communication (STC) ist der weltgrößte Verband für Technische Kommunikation. Die STC hat in vielen Ländern Chapter gegründet, etwa das Transalpine Chapter.

Literatur

  • Marlana Coe: Human Factors – for Technical Communicators. Wiley, New York 1996
  • Susanne Göpferich: Interkulturelles Technical Writing. Gunter Narr, Tübingen 1998 (Aktualisierungen in der Website der Autorin)
  • Jörg Hennig, Marita Tjarks-Sobhani (Hrsg.): Aus- und Weiterbildung für Technische Kommunikation. Schmidt-Römhildt, Lübeck 2006 (tekom Schriften zur Technischen Kommunikation, 10)
  • Jörg Hennig, Marita Tjarks-Sobhani (Hrsg.): Wörterbuch zur technischen Kommunikation und Dokumentation. Lübeck 1998: Schmidt-Römhild.
  • Walter Hoffmann, Brigitte G. Hölscher: Erfolgreich beschreiben, Praxis des technischen Redakteurs.
  • Walter Hoffmann, Brigitte G. Hölscher, Ulrich Thiele: Handbuch für technische Autoren und Redakteure. Produktinformation und Dokumentation im Multimedia-Zeitalter. Publicis Corporate Publishing, 2002, ISBN 978-3895781872
  • Dietrich Juhl: Technische Dokumentation. Praktische Anleitungen und Beispiele. 2. Aufl., Springer, Berlin 2005
  • Thomas Klindt: ProdSG – Produktsicherheitsgesetz. C. H. Beck, München 2001
  • Hans P. Krings (Hrsg.): Wissenschaftliche Grundlagen der Technischen Kommunikation. Gunter Narr, Tübingen 1996
  • Karen Schriver: Dynamics in Document Design. Wiley, New York 1997
  • Stefan Voß, Kai Gutenschwager: Informationsmanagement. Springer, Berlin 2001
  • Christine Wallin-Felkner: Lexikon für technische Kommunikation. Doculine Verlags-GmbH, Reutlingen 1998
  • Kerstin Alexander: Kompendium der visuellen Information und Kommunikation. Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2007 ISBN 978-3-540-48930-6

Einzelnachweise

  1. vgl. tekom http://www.tekom.de/index_neu.jsp?url=/servlet/ControllerGUI?action=voll&id=2768
  2. Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 25. April 2002, AZ IV R 4/01

Weblinks


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