Bantzkowsche Sühnekapelle

Bantzkowsche Sühnekapelle
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Die Bantzkowsche Sühnekapelle (auch: Bantschowen-Kapell) war ein ehemaliges backsteingotisches Kirchengebäude in der Hansestadt Wismar, das von den Bürgern und dem Rat der Stadt als Sühne für ein zu Unrecht ergangenes und vollstrecktes Todesurteil errichtet werden musste.

Nach der für die wendischen Städte der Hanse äußerst ungünstig verlaufenen Schlacht von Kopenhagen (1427) kam es in den Hansestädten der südlichen Ostseeküste zu Unruhen. In Wismar wurden die Bürgermeister Johann Bantzkow und Hinrik van Haren in der Stadt von den Führern der Handwerksämter dafür verantwortlich gemacht, zum Tode verurteilt und auf dem Marktplatz hingerichtet. Nachdem so die Repräsentanten des Alten Rates dauerhaft ausgeschaltet wurden, konnte ein Neuer Rat unter dem wortführenden Wollenwever Claus Jesup als neuem Bürgermeister eingesetzt werden. Die Familie des ehemaligen Bürgermeisters Bantzkow wandte sich an Kaiser Sigismund und erreichte dessen energisches Einschreiten gegen den Neuen Rat, der im weiteren Verlauf wieder abgesetzt wurde. Als Wiedergutmachung für die ohne Rechtsgrundlage hingerichteten beiden Bürgermeister musste die Stadt nicht nur einen Denkstein an beide auf der Richtstätte auf dem Marktplatz errichten, sondern auch eine Kapelle auf dem Kirchhof nordwestlich der Marienkirche. Die rechteckige Kapelle mit einem Walmdach über zwei quadratischen Gewölben war am 1. März 1433 fertiggestellt und wurde St. Maria, St. Elisabeth, St. Benedict und Allen Heiligen geweiht. Um 1850 war sie einem wohlhabenden Nachbarn ein Dorn im Auge und es brach ein Streit über die Höhe der Kosten einer anstehenden Instandsetzung aus. Die Abrissbefürworter setzten sich in der innerstädtischen Diskussion durch. Da die Kapelle ohne Erlaubnis der Kirchenleitung abgebrochen wurde, sprach der Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin sein „Allerhöchstes Missfallen“ aus.

Literatur

  • Friedrich Schlie: Die Kunst- und Geschichts-Denkmäler des Grossherzogthums Mecklenburg-Schwerin. II. Band: Die Amtsgerichtsbezirke Wismar, Grevesmühlen, Rehna, Gadebusch und Schwerin. Schwerin 1898, Neudruck Schwerin 1992, S. 170ff. ISBN 3910179061

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