Barauszahlung

Barauszahlung

Die Barauszahlung ist ein Vorgang im baren Zahlungsverkehr. Aus einem Kassenbestand erhält der Kunde bzw. der Empfänger Bargeld, dessen Erhalt er mit seiner Unterschrift bestätigt. Der Geschäftsvorfall wird in der Kassen-Buchführung dokumentiert. Zu den Auszahlungen im Sinne betriebswirtschaftlicher Stromgrößen[1] zählen außer Barauszahlungen ferner Verringerungen der Bestände von Sichteinlagen. Das Gegenstück zur Barauszahlung ist die Bareinzahlung.

Inhaltsverzeichnis

Transaktion mit einem Kreditinstitut

Bargeld beziehen sowohl Selbstständige, Nichtselbstständige oder Juristische Personen im Allgemeinen von einem Kreditinstitut. Die in früheren Jahrzehnten übliche bare Entlohnung von Arbeitnehmern mittels Lohntüte ist in der Regel durch bargeldlosen Zahlungsverkehr ersetzt.

Bargeld vom Geldautomat

Für das Abheben von Geldbeträgen vom eigenen Bankkonto bedient sich die Mehrzahl der Kunden der von Kreditinstituten bereitgestellten Geldautomaten. Sie sind teilweise rund um die Uhr zugänglich und überdies zusätzlich an häufig frequentierten Orten wie Einkaufszentren, Bahn- oder Flughäfen aufgestellt. Nach Einführen der ec-Karte oder einer Kundenkarte der Bank sowie Eingabe der PIN und des gewünschten Betrages werden dem Karteninhaber bei vorhandener Deckung maschinell Banknoten ausbezahlt.

Bargeld von der Kasse

Empfänger des Geldes können Kontoinhaber oder Dritte sein. Die Auszahlung wird in aller Regel an einer Kasse in den Räumlichkeiten der Bank oder Sparkasse erledigt. Gemeinhin ist im Giroverkehr die Vorlage eines vollständig ausgefüllten Barschecks, den der Kontoinhaber oder jemand mit Zeichnungsberechtigung unterschrieben hat, notwendig. Der Kassierer überprüft, ob der Scheck gedeckt ist und ob die Unterschrift/en gültig ist/sind. Auf der Scheckrückseite quittiert der Geldempfänger mit seiner Unterschrift. Dann erfolgt die Auszahlung des Scheckbetrages in gewünschter Stückelung.

In Ausnahmefällen kann ein Kontoinhaber – jedoch kein Dritter − Bargeld auch gegen Quittung auf einem bankeigenen Auszahlungsbeleg erhalten, vorausgesetzt, dass er sich mit einem amtlichen Lichtbildausweis legitimieren kann oder dem Kassierer persönlich gut bekannt ist.

Unternehmen, Kaufleute und sonstige Organisationen kündigen in der Regel ihre größeren Geldbestellungen und die gewünschten Stückelungen vorher an. Die Geldabholung durch Geldtransporter geschieht nach Überprüfung des mitgebrachten Schecks in besonders gesicherten Bereichen, oft in einem direkten Kontakt mit einer Hauptkasse.

Im Sparverkehr bedingen die Abhebungen von einem Sparkonto die Vorlage des Sparbuchs. Wer ein solches vorlegt, gilt grundsätzlich als legitimiert für den Empfang des Geldes. Zusätzliche Sicherheit gegen unberechtigte Verfügungen bietet hier die Vereinbarung eines Kennworts. Den notwendigen Auszahlungsbeleg muss der Geldempfänger unterschreiben.

Eine Barauszahlung kann ferner beispielsweise auch dann vorkommen, wenn ein privater Bankkunde den Gegenwert für einen genehmigten Ratenkredit bar mitnehmen will. Auf dem Auszahlungsbeleg findet sich dann nicht nur die Quittung des Kunden über den Erhalt des Geldes sondern auch die interne Zahlungsanweisung an den Kassierer durch einen dazu befugten Bankmitarbeiter.

Barauszahlung von fremder Währung

Barauszahlungen gibt es auch in fremden Währungen. Aus Sicht der Bank wird dann ein Sortenverkauf getätigt. Privatpersonen, die ins Ausland reisen, sichern sich damit Liquidität zur Bezahlung von Einkäufen oder anderen Ausgaben im besuchten Land. Der Gegenwert für den Sortenverkauf wird je nach Kundenwunsch entweder seinem Konto belastet oder von ihm in inländischer Währung bar bezahlt.

Bargeldbewegung mit der Notenbank

Die Kreditinstitute ihrerseits lassen Barauszahlungen von Banknoten und/oder Scheidemünzen bei der jeweiligen nationalen Notenbank, in Deutschland von ihrer Bundesbankfiliale, vornehmen. Sie lassen sich im Rahmen ihrer Disposition des Kassenbestandes jene Stückelungen zur Verfügung stellen, die sie für die Geldversorgung ihrer Kunden benötigen. Die Kreditinstitute bedienen sich ebenfalls auf den Geldtransport spezialisierter Unternehmen, deren beiden Mitarbeitern ein von zwei zeichnungsberechtigten Bankangestellten unterschriebener Barscheck überlassen wird. Es gilt jeweils aus Sicherheitsgründen das Vier-Augen-Prinzip. Die Abholungen werden der Notenbank rechtzeitig telefonisch übermittelt, damit sie die mit einer Kunststofffolie verschweißten Geldpakete oder plombierten Geldsäcke mit Münzrollen bereitstellen kann.

Sonstige Transaktionen

Barauszahlungen sind nicht allein auf Kreditinstitute beschränkt. Denkbar sind unter anderem

  • bare Zuflüsse an Begünstigte im Finanztransfergeschäft
  • Barauszahlung von Unterstützung im Wege der Sozialhilfe
  • Barausgleich bei Optionsgeschäften, also Zahlung von Bargeld statt der Lieferung eines Sachwerts oder Wertpapiers
Postanweisung

Im Postdienst ist die Zahlungsanweisung zur Verrechnung geschaffen worden. Den Betrag kann sich der Zahlungsempfänger oder eine von ihm beauftragte Person bei jeder Auszahlungsstelle der Deutschen Post oder der Deutschen Postbank bar auszahlen lassen. Es fallen hierfür Auszahlungsgebühren an. Zusteller können als Geldbriefträger fungieren. Die Postanweisung ist weggefallen.

Geldwäschegesetz

Die Abgabe großer Geldbeträge unterliegt den jeweiligen gesetzlichen und sonstigen Bestimmungen über Geldwäsche. Der Empfänger muss deshalb gegebenenfalls vom Kassierer identifiziert werden.

Bei Auszahlungen ab 15.000 Euro bzw. Sorten im Gegenwert von 2.500 Euro[2] ist dies in Deutschland zwingend vorgeschrieben.

Einzelnachweise

  1. Sönke Peters, Rolf Brühl, Johannes N. Stelling: Betriebswirtschaftslehre. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, 2005, ISBN 3486576852, abgefragt am 15. März 2009
  2. Rundschreiben 1/98 des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, abgefragt am 15. März 2009

Weblinks


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