Täuschungsalarm

Täuschungsalarm

Ein Falschalarm oder Fehlalarm ist eine irrtümliche oder missbräuchliche Alarmierung von Feuerwehr, Rettungsdienst oder der Polizei, die zu keinem oder einem unnötigen Einsatz, einem so genannten Falschalarmeinsatz führt.

Ein Falschalarm kann folgendermaßen klassifiziert werden:

  • Blinder Alarm bzw. technischer Alarm: Der Brandmelder ist defekt oder wurde z. B. durch elektromagnetische Felder (EMV) gestört.
  • Böswilliger Alarm: Aufgrund einer absichtlichen Einwirkung ohne tatsächliches Erfordernis wurde ein Alarm ausgelöst, zum Beispiel an einem Druckknopfmelder oder durch Haarspray (in Deutschland strafbar, wenn es sich um Notrufmelder handelt), aber auch über die Notrufleitungen 112 und 110 bzw. ggf. auch über die einheitliche Rufnummer 19222.
  • Täuschungsalarm: Der Brandmelder bzw. die Alarmanlage wurde durch Effekte getäuscht, die einer realen Gefahr ähnlich sind, wie Zigarettenrauch, Schweißen oder Küchendämpfe. Hiervon abzugrenzen ist der Falschalarmeinsatz, eine Alarmierung aufgrund einer falschen Wahrnehmung.

Es kommt manchmal auch vor, dass Übermittlungsfehler Grund für einen Falschalarm sind (Unzuständigkeit bezüglich des Einsatzortes oder falsche Annahmen). Der Falschalarm kann auch mehrere Organisationen betreffen, beispielsweise die Polizei, Feuerwehren oder auch Sicherheitsdienste.

Bei einem Falschalarm handelt es sich um ein Beispiel für eine falsche Klassifikation. In der Gefahrenlehre bezeichnet man diese Art der Gefahr als Anscheinsgefahr.

In Deutschland ist jede Auslösung eines Falschalarms, die einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz nach sich zieht, in der Regel kostenpflichtig. Personen, die vorwerfbar einen Falschalarm auslösen sind immer schadenersatzpflichtig und strafrechtlich verantwortlich (§§ 145, 145d StGB). Hat die alarmierende Person aus bestem Wissen und Gewissen gehandelt und ist kein Vorsatz erkennbar, so übernimmt die Allgemeinheit die Kosten. Insofern besteht kein Grund die Feuerwehr bei vermuteter, aber nicht gesicherter Gefahr nicht zu alarmieren. Falschalarme bergen auch die Gefahr einer Gewöhnung der alarmierten Personengruppen und werden dadurch evtl. nicht mehr ernst genommen. In vielen Ländern ist die Situation ähnlich.

Bei der Feuerwehr ist eine häufige Ursache für Falschalarme, dass ein Brandmelder bei sogenannten Heißarbeiten (beispielsweise Schweißen) nicht abgeschaltet wurde. Im Umkehrfall kommt es aber auch zu echten Bränden ohne Alarm, weil solche Brandmelder nach den Arbeiten nicht rechtzeitig reaktiviert werden.

Eine weitere Alarmart ohne Alarmfall sind Testalarme, die vorher bei der Notrufleitstelle, wo die Alarmanlage aufgeschaltet ist, angezeigt werden müssen.

Literatur

  • Adam Merschbacher: Sicherheitsanalyse für Gewerbebetriebe. VdS-Verlag, ISBN 3-936050-04-X
  • Adam Merschbacher: Sicherheitsanalyse für Haushalte. VdS-Verlag, ISBN 3-936050-03-1

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