UN-Hochkommissarat für Menschenrechte

UN-Hochkommissarat für Menschenrechte

Der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (englisch United Nations High Commissioner for Human Rights, UNHCHR, französisch Haut-Commissariat des Nations unies aux droits de l’homme) beschäftigt sich mit der weltweiten Situation der Menschenrechte und setzt sich für deren weltweite Anerkennung und Einhaltung ein.

Das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte basiert auf den Artikeln 1, 13 und 55 der Charta der Vereinten Nationen. Dessen Schaffung wurde auf Empfehlung der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz vom Juni 1993 am 20. Dezember 1993 bei der 48. UN-Generalversammlung mit der Resolution 48/141 beschlossen[1]; als erster Hochkommissar wurde der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Menschenrechte, José Ayala-Lasso, bestimmt.

Der Hohe Kommissar ist dem Generalsekretär der Vereinten Nationen unterstellt und auch Untergeneralsekretär der Vereinten Nationen.

Inhaltsverzeichnis

OHCHR – Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte

Der Hohe Kommissar steht dem Office of the High Commissioner for Human Rights, OHCHR, (deutsch Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte) vor, welches die Arbeit der Experten des UN-Menschenrechtsrats unterstützt.

Das Budget des OHCHR wird zu etwa einem Drittel aus dem regulären Budget der Vereinten Nationen bestritten, der Rest wird durch Spenden von Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und privaten Spendern finanziert.

Liste der Hohen Kommissare

1 Von Anfang Juli 2008 war das Amt der UN-Menschenrechtskommissarin vakant. Im Juli 2008 wurde zum 1. September 2008 auf Vorschlag von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon die Südafrikanerin Navanethem Pillay als Nachfolgerin von Arbour von der Generalversammlung gewählt.

Der Hohe Kommissar und der UN-Menschenrechtsrat

Im Gegensatz zu den Experten des UN-Menschenrechtsrats ist der Hohe Kommissar eine hochrangige Amtsperson der Vereinten Nationen, welche vom UN-Generalsekretär nominiert und von der UN-Generalversammlung bestätigt wird.

Während die Experten des Menschenrechtsrats für bestimmte Aufgaben, z. B. besondere Themen oder auch Länder, bestellt werden, ist die Aufgabe des Hohen Kommissars die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte (ziviler, politischer, wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Art) in allen Teilen der Welt.

Um Überschneidungen dieser Tätigkeiten zu vermeiden, gibt es rege Kommunikation zwischen dem Hohen Kommissar und den Experten des Menschenrechtsrats.

Siehe auch

Weblinks

Quellennachweise

  1. Text der Resolution 48/141 zur Schaffung eines Hochkommissars für Menschenrechte (englisch)

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