Unfalluntersuchung

Unfalluntersuchung

Die Unfallforschung hat als Teil der Ingenieurwissenschaften das Ziel, Ablauf und Ursachen eines Unfalles zu rekonstruieren (Unfallanalyse). Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind darüber hinaus in ihrer Summe Grundlagen für die Erarbeitung von Vorschriften und Ansätzen der Unfallverhütung.

Die Unfallforschung bzw. die Anfertigung eines Unfallberichtes ist vom Gesetz ab einer bestimmten Schadenshöhe oder bei schwersten Personenschäden vorgeschrieben.

Dabei spielen im Ablauf eines Unfalls häufig drei Phasen zusammen: vorab die Gefahrenerkennung und evtl. Abwehrhandlungen bis zum Unfallereignis/zur Kollision, die eigentliche Kollisions- und die Auslaufphase, die jeweils getrennt darzustellen wären. Zu prüfen ist die Ab- bzw. die Unabwendbarkeit des Ereignisses für den Maschinen-/Fahrzeuglenker/-führer.

Inhaltsverzeichnis

Unfallforschungseinrichtungen

Arbeit

Die Aufarbeitung von Arbeitsunfällen und deren Auswertung werden in Deutschland unter anderem durch die gesetzlichen Unfallversicherungen durchgeführt oder extern in Auftrag gegeben. Dazu betreiben die gewerblichen Berufsgenossenschaften folgende Forschungseinrichtungen:

  • das Berufsgenossenschaftliche Institut für Arbeitsschutz - BGIA (beim Hauptvorstand der BG - HVBG),
  • das Berufsgenossenschaftliche Institut Arbeit und Gesundheit (BGAG) beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG),
  • das Berufsgenossenschaftliche Forschungsinstitut für Arbeitsmedizin (BGFA),
  • das Institut für Gefahrstoffforschung (IGF) bei der Bergbau-BG,
  • das Institut zur Erforschung elektrischer Unfälle (IEU) bei der BG Feinmechanik und Elektrotechnik
  • das Institut für Strahlenschutz,
  • das Zentrum für Sicherheitstechnik (ZS) der BG Bauwirtschaft,
  • die Hauptstelle für das Grubenrettungswesen (HGRW) der Bergbau-BG,
  • das Zentrallabor der BG Nahrungsmittel und Gaststätten.

In der Schweiz lässt die größte schweizerische Unfallversicherung, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), die meisten Unfallgutachten durchführen. Diese beziehen sich sowohl auf Berufsunfälle wie Nichtberufsunfälle.

Straßenverkehr

Für die Aufnahme der Daten eines Unfalles auf öffentlichen Straßen ist normalerweise die Polizei zuständig, die oft spezialisierte Kräfte dafür bereitstellt. Die Auswertung ist hingegen je nach Bundesland bzw. Staat unterschiedlich. Die örtliche Einmessung der Unfallspuren kann durch sachkundige fotografische Aufnahmen wesentlich unterstützt bzw. beschleunigt werden - siehe Unfallfotogrammetrie.

In Deutschland wird Unfallforschung im Straßenverkehr von unterschiedlichen Organisationen betrieben, unter anderem von der Verkehrsunfallforschung an der TU Dresden GmbH, von der Unfallforschung der Medizinischen Hochschule Hannover, der Unfallforschung der DEKRA und der Unfallforschung der Versicherer. Dabei werden reale (Verkehrs-)Unfälle vor Ort untersucht und statistisch erfasst. Das Ziel der Unfallforschung ist es, Informationen über Fahrzeugsicherheit, Mängel im Straßenraum, häufige Unfallursachen, Unfallorte oder typische Verletzungen aber auch Verkehrsverhaltensprobleme zu ermitteln. Dieses Wissen kann herangezogen werden, um Unfälle zu vermeiden oder die Sicherheit bei Unfällen zu verbessern.

Eine wesentliche Grundlage für die Unfallforschung ist die in Deutschland von der Polizei und den Straßenbau- und Verkehrsbehörden geleistete örtliche Unfalluntersuchung gemeinsam in den sogenannten Unfallkommssionen. Diese werden in fast allen Bundesländern speziell für ihre Aufgabe nach einem Standard, der unter Federführung der Unfallforschung der Versicherer gemeinsam mit Ländervertretern erarbeitet worden ist, qualifiziert.

Wichtiges Indiz bei der Ursachenermittlung ist die Energy Equivalent Speed (kurz: EES), die Vergleiche zwischen Unfällen mit deformierbaren und starren Hindernissen ermöglicht.

Schienenverkehr

In Deutschland ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Unfalluntersuchung zuständig. Dazu sind die Eisenbahnunternehmen verpflichtet, Unfälle nach bestimmten Kriterien zu melden (Richtlinie „Untersuchung von Gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb“). Das Eisenbahn-Bundesamt führt danach eine Statistik der gefährlichen Ereignisse.

In der Schweiz ist die Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angesiedelte Untersuchungsstelle Bahnen und Schiffe (UUS) für die Aufnahme der Unfallursache bei Unfällen mit Beteiligung eines Transportmittels des öffentlichen Verkehrs zuständig (Bahnen, Seilbahnen, Linienbusse, Schiffe) verantwortlich.

Flugverkehr

Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) hat mit dem Übereinkommen von Chicago in den Artikeln 26, 37 und 38 vorgesehen, dass sich die Unterzeichernationen verpflichten, sich an die von der ICAO herausgegebenen Richtlinien zu halten, welche auch die Unfalluntersuchung beinhalten.

In Deutschland ist die Bundestelle für Flugunfalluntersuchungen für die Aufnahme und Untersuchung von Störungen und Unfällen im Luftverkehr zuständig. In Österreich übernimmt dies die Bundesanstalt für Verkehr angesiedelte Abteilung VERSA (Verkehrssicherheitsarbeit für Österreich) und in der Schweiz das im Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK angesiedelte Büro für Flugunfalluntersuchungen

Methoden (Beispiele)

  • Die Berechnung der Kollisionsgeschwindigkeit
  • Ein Weg-Zeit-Diagramm soll dem Gutachter oder Forscher die Darstellung der räumlichen und zeitlichen Entwicklung eines Unfalls ermöglichen. Damit lassen sich Fragestellungen nach der zeitlichen und räumlichen Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens beantworten.

Zeitschriften zur Unfallforschung

  • ZVS – Zeitschrift für Verkehrssicherheit
  • Verkehr und Technik (V + T). Zeitschrift für Verkehrstechnik, Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft. Verband Öffentlicher Verkehrsbetriebe (VÖV), Bundesverband Deutscher Eisenbahnen (BDE), Berlin.
  • Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik

Weblinks


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