Up ewig ungedeelt

Up ewig ungedeelt

Up ewig ungedeelt (hochdeutsch auf ewig ungeteilt) ist eine Passage des Vertrages von Ripen von 1460, in dem die Herrschaft in den Herzogtümern Schleswig und Holstein geregelt wurde. Nachdem der Apenrader Arzt August Wilhelm Neuber 1841 diesen Spruch in einem Gedicht verwendete, wurde er zum romantisch überhöhten Schlagwort des 1844 von der holsteinischen Ständeversammlung eingeforderten Landesrechts: „Die Herzogtümer Schleswig und Holstein sind fest miteinander verbundene Staaten“.

Geschichte

Die Zusammenlegung von Schleswig und Holstein erfolgte am 15. August 1386. Königin Margarethe von Dänemark überließ dem holsteinischen Grafen Gerhard VI. das Herzogtum Schleswig als Lehen. Damit waren Schleswig und Holstein erstmals unter einer gemeinsamen Herrschaft, obwohl Holstein weiter als deutsches Reichslehen und Schleswig als königlich-dänisches Lehen verblieben. 1460 wurde der dänische König Christian I. aus dem Fürstenhaus Oldenburg der gemeinsame Herrscher von Schleswig und Holstein. Der hatte im Gegenzug die Forderung zu billigen: „unde dat se bliven ewich tosamende ungedelt” (...und dass sie auf ewig ungeteilt zusammenbleiben), also dass die beiden Herzogtümer nicht wieder getrennt werden sollten und er bekräftigte dieses plattdeutsche Versprechen mit dem Vertrag von Ripen, dessen zwei Exemplare heute im Landesarchiv Schleswig-Holstein und im dänischen Reichsarchiv verwahrt werden.

Unter Staatsrechtlern ist es bis heute umstritten, ob es sich bei diesem Vertrag/Versprechen um eine Abmachung mit dem dänischen Königshaus oder mit dem dänischen König Christian I. handelt. Im letztgenannten Falle wäre der Vertrag mit dem Ableben Christians I. gegenstandslos geworden. Beide Landesteile wurden in den nächsten 400 Jahren nicht mehr voneinander getrennt, allerdings kam es bald zu Erbteilungen zwischen den Linien des Fürstenhauses Oldenburg, die formal die beiden Herzogtümer gemeinsam regierten, jedoch jeweils Rechte in verschiedenen Gebietsanteilen besaßen, die sich wie ein Flickenteppich über die beiden Territorien verteilten. Erst 1713 kam das Herzogtum Schleswig und 1773 das Herzogtum Holstein wieder vereinigt in königlich dänische Hand und wurden Teil des dänischen Gesamtstaates.

Denkmal 'Op Ewig Ungedeelt in Hamburg-Rahlstedt'

Als 1841 August Wilhelm Neuber sein Gedicht Up ewig ungedeelt schuf, übernahm das Motto auch die holsteinischen Ständeversammlung von 1844 als Fundamentalforderung. Damit wurde der Vertrag von Ripen, der ursprünglich die Zugehörigkeit zu Dänemark dokumentierte, nun als die Zusammengehörigkeit beider Landesteile mit dem Anspruch nach Unabhängigkeit Schleswig-Holsteins von Dänemark umgedeutet. Wurde 1844 beim Schleswiger Sängerfest die Hymne: Schleswig-Holstein meerumschlungen der Öffentlichkeit vorgestellt, so trat beim Sängerfest von 1845 in Eckernförde das Schlagwort „up ewig ungedeelt“ hervor und wurde zum Motto der deutschen Schleswig-Holsteiner in der Schleswig-Holsteinischen Frage. 1848 wagten die Schleswig-Holsteiner den Aufstand. Anlass für die Revolte waren dänische Versuche, den Landesteil Schleswig enger an das Königreich zu binden. Im folgenden Ersten Schleswig-Holsteinischen Krieg von 1848-51 wie auch im Zweiten Schleswig-Holsteinischen Krieg 1864 war es ebenfalls die deutsche Parole. Dennoch einigten sich die kriegsführenden Staaten Österreich und Preußen in der Gasteiner Konvention zunächst auf ein Kondominium. Die daraus resultierende Rivalität führte schließlich zum Deutschen Krieg zwischen Österreich und Preußen. Schleswig-Holstein wurde nun von Preußen vereinnahmt und verwaltet.

Zur letzten politischen Bedeutung gelangte das Motto, als am Ende des Ersten Weltkrieges der Versailler Vertrag Dänemark die Möglichkeit eines Plebiszites in Schleswig einräumte. Aufgrund der daraufhin durchgeführten Volksabstimmung in Schleswig von 1920 wurde Nordschleswig von Schleswig-Holstein abgetrennt.

Literatur

  • Carsten Jahnke: „dat se bliven ewich tosamende ungedelt“. Neue Überlegungen zu einem alten Schlagwort, in: ZSHG, Bd. 128 (2003).
  • Ulrich Lange (Hrsg.): Geschichte Schleswig-Holsteins. Neumünster (Wachholtz) 2003, ISBN 3-529-02440-6
  • Paul von Hedemann-Heespen: Die Herzogtümer Schleswig-Holstein und die Neuzeit, Walter G. Mühlau, Kiel 1926

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