A-Streptokokken

A-Streptokokken sind eine Untergruppe der Streptokokken. Sie besiedeln vor allem die menschliche Haut und den Rachen, etwa ein Drittel der Bevölkerung trägt den Erreger - meist asymptomatisch. Gelegentlich kommt es jedoch zu schwerwiegenden Infektionen mit A-Streptokokken, die dann häufig fulminant verlaufen, wie die nekrotisierende Fasziitis, oder das streptokokkale toxic shock syndrome.[1] Durch ihre verschiedenen Serotypen gehören die A-Streptokokken zu den flexibelsten Gram-positiven Krankheitserregern. Sie werden durch das Lancefield-Schema anhand der antigenen Unterschiede des C-Polysaccharids eingeteilt. Durch in der Murein-Schicht verankerte Varianten des M-Proteins (Serovare) lassen sich über 80 serologisch verschiedene Serotypen unterscheiden. Man spricht also z. B. von β-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe A, Typ 27.

Streptococcus pyogenes hat unter den A-Streptokokken die medizinisch größte Bedeutung.

Rechtliche Aspekte

Tritt in einem Krankenhaus eine Infektion mit A-Streptokokken (Scharlach) auf, so trifft die Klinikleitung eine Vielzahl von besonderen Sorgfaltspflichten, deren Verletzung eine Haftung gegenüber den betroffenen Patienten auslösen kann. Hierauf wies das Oberlandesgericht Oldenburg in einem Urteil[2] hin.

Literatur

Helmut Hahn, Dietrich Falke, et.al.: Medizinische Mikrobiologie und Infektiologie, 5. Aufl.. 2004, ISBN 3-54021971-4. 

Einzelnachweise

  1. http://www.cdc.gov/ncidod/dbmd/diseaseinfo/Groupastreptococcal_g.htm.
  2. Urteil des OLG Oldenburg vom 3. Dezember 2002, Aktenzeichen 5 U 100/00