VStGB

VStGB
Basisdaten
Titel: Völkerstrafgesetzbuch
Abkürzung: VStGB
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: weltweit
Rechtsmaterie: Strafrecht
FNA: 453-21
Datum des Gesetzes: 26. Juni 2002
(BGBl. I S. 2254)
Inkrafttreten am: 30. Juni 2002
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.


Das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) regelt in Deutschland die Folgen der Straftaten gegen das Völkerrecht. Das Gesetz ist am 26. Juni 2002 verkündet worden und trat zum 30. Juni 2002 in Kraft. Es enthält folgende Strafvorschriften:

In Zusammenhang mit diesen Straftaten werden außerdem Verletzung der Aufsichtspflicht (§ 13 VStGB) sowie Unterlassen der Meldung einer Straftat (§ 14 VStGB) durch einen militärischen oder zivilen Vorgesetzten bestraft.

Das Gesetz passt das deutsche materielle Strafrecht an die Regelungen des Rom-Statuts an und schafft damit die Voraussetzungen ihrer Verfolgung durch die deutsche Strafjustiz. Es erfolgte die Schaffung neuer Strafbestimmungen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegs- und Bürgerkriegsverbrechen, sowie die Überführung des Völkermordtatbestands aus dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB). Nach § 1 VStGB unterliegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dem Weltrechtsprinzip – d.h. die Strafbarkeit nach deutschem Recht erstreckt sich unabhängig davon, wo, von wem und gegen wen sie begangen werden (erfasst sind also auch Auslandstaten zwischen ausländischen Staatsangehörigen).

Begleitregelung in der deutschen Strafprozessordnung (StPO)

Bei Auslandstaten findet gemäß § 153c Abs. 1 Satz 2 StPO das Opportunitätsprinzip keine Anwendung; Verfolgungs-, Anklage- und Bestrafungspflichten der deutschen Polizei- und Justizbehörden bestehen grundsätzlich auch dann, wenn ein Völkerrechtsverbrechen im Ausland begangen worden ist (Legalitätsprinzip), aber es gilt der Grundsatz der Subsidiarität: Erst wenn die Strafverfolgung durch vorrangig zuständige Staaten oder einen internationalen Gerichtshof nicht gewährleistet wird oder nicht gewährleistet werden kann, greift die Auffangzuständigkeit deutscher Strafverfolgungsbehörden. Diese Abstufung rechtfertigt sich aus dem besonderen Interesse des Heimatstaates von Täter und Opfer an der Strafverfolgung sowie aus der regelmäßig größeren Nähe der vorrangig berufenen Gerichtsbarkeiten zu den Beweismitteln.

Nach § 153f StPO kann unter folgenden Voraussetzungen von einer Verfolgung abgesehen werden:

  • Absatz 1:
    • Tat, die nach §§ 6 bis 14 VStGB strafbar ist, und
    • Beschuldigter hält sich nicht im Inland auf und ein solcher Aufenthalt ist auch nicht zu erwarten;
  • Absatz 2:
    • Tat weist keinen Bezug zum Inland auf (Nr. 1 und 2),
    • Tatverdächtiger hält sich nicht im Inland auf ein solcher Aufenthalt ist auch nicht zu erwarten (Nr. 3) und
    • Tat wird vor einem internationalen Gerichtshof oder durch den unmittelbar betroffenen Staat verfolgt (Nr. 4).

Der Begriff der Verfolgung der Tat ist auf den Gesamtkomplex und nicht auf einen einzelnen Tatverdächtigen und seinen speziellen Tatbeitrag bezogen auszulegen. Nach abweichender Auffassung ist ausschließlich rechtlich entscheidend, dass gegen den Beschuldigten kein Gerichtsverfahren eröffnet worden ist.

Bei Ausländern wird das Absehen von der Verfolgung unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 und 4 aber auch zugelassen, wenn er sich zwar im Inland aufhält, jedoch seine Überstellung an einen internationalen Gerichtshof oder die Auslieferung an den verfolgenden Staat zulässig und tatsächlich beabsichtigt ist (Absatz 2 Satz 2).

Dies muss erst recht gelten, wenn der verfolgende Staat uneingeschränkten Zugriff auf einen Tatverdächtigen hat, es mithin einer Auslieferung nicht bedarf.

Entsprechendes gilt bei einem zu erwartenden zeitlich begrenzten Aufenthalt im Geltungsbereich des Völkerstrafgesetzbuches, wenn im bevorrechtigten Staat zu dem Gesamtkomplex Ermittlungen geführt werden. Auch in diesem Fall wären die Angezeigten nicht einer Strafverfolgung entzogen.

Siehe auch: Völkerstrafrecht

Weblinks

Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) — (BGBl I 2002, 2254) dient der Anpassung des deutschen materiellen Strafrechts an das Römische Statut für einen Ständigen Internationalen Gerichtshof (IStGH) und führt neben der Einführung des IStGH dazu, dass Völkerrechtsverbrechen mit ihrem… …   Lexikon der Economics

  • Black site — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Black sites — Dieser Artikel oder Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen (Literatur, Webseiten oder Einzelnachweisen) versehen. Die fraglichen Angaben werden daher möglicherweise demnächst gelöscht. Hilf Wikipedia, indem du die Angaben recherchierst und… …   Deutsch Wikipedia

  • Besondere Schwere der Schuld — Die lebenslange Freiheitsstrafe (umgangssprachlich oft mit lebenslänglich abgekürzt) ist in fast allen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt. Innerhalb Europas ist die lebenslange… …   Deutsch Wikipedia

  • Lebenslang — Die lebenslange Freiheitsstrafe (umgangssprachlich oft mit lebenslänglich abgekürzt) ist in fast allen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt. Innerhalb Europas ist die lebenslange… …   Deutsch Wikipedia

  • Lebenslange Haftstrafe — Die lebenslange Freiheitsstrafe (umgangssprachlich oft mit lebenslänglich abgekürzt) ist in fast allen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt. Innerhalb Europas ist die lebenslange… …   Deutsch Wikipedia

  • Black Site — Black Sites bezeichnet im Sprachgebrauch des US Militärs geheime Gefängnisse, die außerhalb der USA betrieben werden und offiziell nicht existieren. Der Begriff wurde von den US Geheimdiensten und später nach dem öffentlichen Bekanntwerden dieser …   Deutsch Wikipedia

  • Völkerstrafgesetzbuch — Basisdaten Titel: Völkerstrafgesetzbuch Abkürzung: VStGB Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: weltweit Rechtsmaterie: Strafrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Genozid — Der Völkermord oder Genozid ist ein Straftatbestand, der im Völkerstrafrecht entstanden ist, mittlerweile aber auch in verschiedenen nationalen Rechtsordnungen ausdrücklich verankert ist. Inhaltsverzeichnis 1 UN Konvention gegen Völkermord 1.1… …   Deutsch Wikipedia

  • Lebenslange Freiheitsstrafe — Die lebenslange Freiheitsstrafe (umgangssprachlich oft mit lebenslänglich abgekürzt) ist in fast allen Staaten, in denen die Todesstrafe abgeschafft ist, die höchste Strafe, die das Strafrecht kennt. Innerhalb Europas ist die lebenslange… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”