Verkehrsregelung in Wien

Verkehrsregelung in Wien

Im 18. Jahrhundert wurden den verschiedenen Wacheverbänden in Wien zum ersten Mal auch Aufgaben der Verkehrsregelung zugewiesen.

Inhaltsverzeichnis

18. Jahrhundert

Erstmals durften in Wien widerrechtlich parkende Fahrzeuge 1706 durch die Rumorwache entfernt werden. Ebenso wurden auch Ladetätigkeiten in engen Gassen überwacht.

Aus dem Jahr 1755 stammt die älteste bekannte Verordnung gegen das Schnellfahren. Für die Bestrafung der rasenden Kutscher war die Militärwache zuständig.

Im späteren 18. Jahrhundert (1775) erhielten die Wachebeamten das Recht, durch Handzeichen den Verkehr zu regeln oder Wagen vorübergehend an der Weiterfahrt zu hindern.

Das Jahr 1785 brachte eine „Amtsinstruktion“, die für eine einheitliche Kontrolle der Einhaltung von Verkehrsvorschriften und für Maßnahmen zur Flüssighaltung des Verkehrs sorgen sollte.

Ebenso kannte man bereits das Problem der Fahrerflucht. Dieses sollte mit der Einführung einer Nummerierung von Fahrzeugen gelöst werden.

19. Jahrhundert

Der Anfang des 19. Jahrhunderts brachte in Wien durch die Praterfahrten und den Wiener Kongress ein Ansteigen des Mietwagenverkehrs, der verstärkte polizeiliche Regelungen notwendig machte. So drohte man zu schnell fahrenden Kutschern im Jahr 1819 mit Arreststrafen.

Eine „Geschwindigkeitsbegrenzung für das Ortsgebiet“, also die Stadt Wien und deren Vorstädte, wurde am 28. Jänner 1858 verfügt. Wer durch die Hofburg oder Stadttore, über Brücken oder Fußgängerübergänge der Ringstraße fuhr, dem war höchstens der „kleine Trab“ erlaubt und auf Marktplätzen gar nur „im Schritt“. Durch die Nummerierung der Kutschen wurde den überwachenden Polizisten die Arbeit erleichtert.

Als am 15. Juni 1869 als Ersatz für die Militärwache die „Wiener Sicherheitswache“ gegründet wurde, wurden ihr auch immer weiter greifende verkehrspolitische Aufgaben zugeteilt. 1872 etwa wurde eine eigene Sektion für die „Handhabung der Verordnungen für das öffentliche Lohnfuhrwerk“ gegründet.

Verstärkung erhielt die Polizei in Wien durch Verkehrszeichen, wobei es sich hauptsächlich um Warnungs- und Verbotstafeln handelte.

Neue Verkehrsmittel (Pferdetramway, Dampftramway und Automobil) machten neue Maßnahmen notwendig. 1897 wurde daher eine „Automobil- und Radfahrordnung“ erlassen.

20. Jahrhundert

ehemaliges Verkehrszeichen

1902 wurde die Regelung des Verkehrs durch Handzeichen geregelt. 1925 wurde die erste einschlägige Instruktion erlassen, die allerdings schon 1927 durch die international gebräuchliche dreiteilige Zeichengebung ersetzt wurde.

Zusätzlich zu den Verkehrspolizisten mit ihren Handzeichen regelte ab 1926 die erste Lichtsignalanlage den Verkehr. Installiert wurde diese erste Ampel mit Kurbelschalter an der Opernkreuzung an der Wiener Ringstraße.

Heute wohl undenkbar wäre ein Buch wie das 1914 im Verlag der „Allgemeinen Sport-Zeitung“ erschienene: „Die Wiener Auto-Nummern 1914: Verzeichnis der Wiener Automobil-Besitzer mit deren Adressen, nach den Erkennungsnummern geordnet“.

Zur besseren Kontrolle des Fußgängerverkehrs wurden 1928 erstmals Absperrketten eingesetzt.

Der erste Kreisverkehr in Wien wurde 1927 am Michaelerplatz eingerichtet, der Praterstern folgte 1928. Ebenfalls aus dieser Zeit stammen die ersten Einbahnen.

Die größte Umstellung für die Verkehrsteilnehmer in Wien erfolgte am 18. September 1938. Nachdem bereits am 1. Juli 1938 in Teilen Oberösterreichs, der Steiermark, des Südburgenlands und von Salzburg der Rechtsverkehr eingeführt worden war, folgten an diesem Tag Wien, Niederösterreich, das Nordburgenland, das Gebiet um Mariazell und das Kleinramingtal.

Im Oktober 1945 sah sich der damalige Wiener Polizeipräsident gezwungen, die Wiener zu ermahnen, die Straßen im rechten Winkel zu überqueren, Kinder vom Spielen auf den Fahrbahnen abzuhalten und bei Verkehrsunfällen Erste Hilfe zu leisten.

Die steigende Zahl von Verkehrsunfällen veranlasste am 8. Dezember 1945 die Alliierte Kommandantur in Wien zu einer Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 Km/h. Ab dem 18. Dezember folgten im Kampf gegen Verkehrssünder militärische Schnellgerichte, denn im November waren allein in Wien 220 Personen zu Schaden an Leben und Gesundheit gekommen.

In den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Fahren mit Kraftfahrzeugen wegen Treibstoffmangels eingeschränkt. Im Jahr 1973 wurde eine derartige Maßnahme noch einmal gesetzt, als wegen der Ölkrise nach dem Jom-Kippur-Krieg in Europa Treibstoff und Heizöl knapp wurden. Der österreichische Handelsminister Josef Staribacher führte den „autofreien Tag“ ein. Den Wochentag, an dem die Autofahrer auf ihr Fahrzeug zu verzichten bereit waren, hatten sie mit einem Etikett an der Windschutzscheibe zu markieren. Das brachte dem Minister den Spitznamen „Pickerl-Pepi“ ein.

Am 16. Februar 1949 wurde im „Amtsblatt der Stadt Wien“ eine Kundmachung veröffentlicht, die eine Neuregelung des Lastwagenverkehrs im 1. Bezirk brachte. Unter anderem durften LKW das Gebiet innerhalb von Ringstraße und Franz-Josefs-Kai nicht durchfahren. Zufahrten zu Ladetätigkeiten waren nur auf dem kürzesten Weg gestattet. Übertretungen wurden mit einer Geldstrafe bis zu 1.000 Schilling oder Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

Mit 3. November 1950 wurde in Wien das erste wechselseitige Parkverbot eingeführt. In der Seilergasse zwischen dem Graben und der Kupferschmiedgasse wurde es den Kraftfahrern verboten, an geraden Tagen auf der Seite der geraden Hausnummern und an ungeraden Tagen auf der Seite der ungeraden Hausnummern zu halten oder zu parken.

Ab dem 1. Jänner 1959 galt in Wien in den Wintermonaten ein generelles Schienenstraßenparkverbot, um die Schneeräumung für den Straßenbahnverkehr zu erleichtern. Während der Sommermonate galt dieses Parkverbot ebenfalls. Diesmal aber nur zwischen 5:00 Uhr früh und 20:00 Uhr abends.

Im Jahre 1951 wurde die erste Fußgängerampel Wiens im 1. Bezirk am Stock-im-Eisen-Platz installiert.

Die erste automatische, zeitgesteuerte Ampelanlage wurde 1956 im 4. Bezirk an der Kreuzung Argentinierstraße und Gußhausstraße in Betrieb genommen.

Die Kurzparkzonen, auch „Blaue Zone“ nach den Bodenmarkierungen genannt, gibt es seit dem Beschluss der Wiener Landesregierung vom 3. Februar 1959. Realisiert wurden sie zunächst im 1. Wiener Gemeindebezirk ab dem 16. März des gleichen Jahres. Bis 1964 gab es in Wien 9 Kurzparkzonen (hauptsächlich bei Bahnhöfen und in der Mariahilfer Straße), die von der Polizei überwacht wurden. Ab dem Jahr 1967 nahm die Polizeidirektion Wien so genannte Politessen auf. Deren Hauptaufgabe war neben der Schulwegsicherung die Überwachung der Kurzparkzonen.

Im Jahre 1959 wurde auch das Grünblinken am Ende der Grünphase für Autofahrer eingeführt. (Für Fußgängerampeln wurde dies in den 1980er Jahren eingeführt.)

Nachdem sich die Verkehrslichtsignalanlagen seit dem Jahr 1926 stark vermehrt hatten, wurde im Jahr 1962 in der Roßauer Kaserne eine „Verkehrsleitzentrale“ in Betrieb genommen. Von hier aus wurden anfangs 10 Ampelanlagen im Bereich des Schottentors zentral angesteuert. Zusätzlich ermöglichten drei Kameras die Verkehrsbeobachtung. Im Jahr 2005 waren es rund 60 Kameras in ganz Wien.

Das Jahr 1971 brachte den Verkehrsteilnehmern in Wien wieder einmal eine Neuerung: Der so genannte „Weihnachtskorso“ war eine probeweise am Graben im 1. Wiener Gemeindebezirk eingerichtete Fußgängerzone. Diese ging zurück auf das Innenstadtkonzept von Victor Gruen.

Durch eine Verordnung vom 28. Februar 1975 (in Kraft getreten am 14. April 1975) wurden das Parken in Kurzparkzonen gebührenpflichtig. Kassiert wurde diese Gebühr über „Kurzparkscheine“, die es für 30, 60 und 90 Minuten zu kaufen gibt und die nach dem Ausfüllen deutlich sichtbar am Fahrzeug anzubringen sind.

In den 1980er oder 1990er Jahren wurde beim Technischen Museum die letzte Ampel von Handbetrieb auf Automatik umgestellt. Die von Autos vielbefahrene Kreuzung am Ende der Mariahilfer Straße, mit der Verlängerung Penzinger Straße und der querenden Schloßallee ist auch eine T-Kreuzung mit 3 Straßenbahnlinien. Linie 10 fährt die Schloßallee durch, schwenkt aber von Seitenlage in die Fahrbahnmitte, um dann die Brücke bei der Linzer Straße zu unterfahren. Die Linien 52 und 58 kommen von der Mariahilfer Straße und teilen sich in beide Richtungen der Schloßallee auf, wobei eine der 58er beim Abbiegen beide Richtungsfahrbahnen kreuzt. Durch die Komplexität der großen Kreuzung wurde eine in der Kreuzungsmitte stehende Ampel erst Mitte der 1970er Jahre installiert, als es für den Verkehr regelnden Polizisten zu gefährlich und ungesund wurde. Während der manuell geregelten Zeit hatte der von Schönbrunn kommende 58er das einzigartige Straßenbahnzeichen „bei Rot rechts abbiegen“. Heute funktioniert die Ampel durch Zugbeeinflussung.

Seit dem 1. Juli 1989 ist die Überwachung der Kurzparkzonen Angelegenheit der Gemeinde Wien.

Seit 1. Juli 1993 ist der gesamte 1. Wiener Gemeindebezirk eine gebührenpflichtige Kurzparkzone. Später wurde diese Regelung auf die Bezirke innerhalb des Gürtels sowie den 2. und 20. Wiener Gemeindebezirk ausgedehnt. Im Jahr 2005 überschritt diese Regelung versuchsweise das erste Mal den Gürtel, und zwar im Grätzl um die Wiener Stadthalle im 15. Wiener Gemeindebezirk. Bewohner dieser Bezirke können gegen Bezahlung einer jährlichen Pauschalgebühr in ihrem eigenen Wohnbezirk ohne weitere Kosten, aber auch ohne Rechtsanspruch auf einen Parkplatz, ihr Kraftfahrzeug abstellen („Parkpickerl“).

Seit dem 5. September 1994 ist nicht nur die Überwachung der Kurzparkzonen eine Angelegenheit der Gemeinde Wien, sondern generell die Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Das Jahr 2005 brachte den Kraftfahrern die „Section Control“ in Wien. Die Geschwindigkeit im Kaisermühlentunnel an der A22 – Donauufer Autobahn wird automatisch überwacht

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