Verwaltungsgliederung Belgiens

Verwaltungsgliederung Belgiens
Überblick über einen Teil der Verwaltungsebenen (Föderalstaat, Provinzen, Gemeinden)

Die Verwaltungsgliederung Belgiens bezeichnet die in Belgien existierenden vertikalen administrativen Strukturen. Seit der Föderalisierung Belgiens sind diese Strukturen weniger klar als im zuvor bestehenden Zentralstaat. Die europäische NUTS-Systematik gibt nicht alle Subtilitäten des belgischen Staatsrechtes wieder.

Inhaltsverzeichnis

Grundsätzliches

Föderale Struktur

Auf der höchsten Verwaltungsebene Belgiens befindet sich nicht, wie in den meisten anderen Staaten, eine einzige, gesamtstaatliche Einheit. Belgien ist seit 1993 offiziell ein Bundesstaat, der aus einer föderalen, gemeinschaftlichen und regionalen Ebene zusammengesetzt ist.[1]

Zwar ist der Föderalstaat auf dem gesamten Gebiet Belgiens zuständig, doch ist er dies nicht in allen Angelegenheiten. Für die gemeinschaftlichen bzw. regionalen Angelegenheiten sind ausschließlich die Gemeinschaften bzw. die Regionen auf ihrem Hoheitsgebiet zuständig. Der in Deutschland geltende Grundsatz „Bundesrecht bricht Landesrecht“ hat in Belgien nicht bestand: Föderale Gesetze und gemeinschaftliche bzw. regionale Dekrete (bzw. Ordonnanzen in Brüssel) besitzen in der Regel denselben Wert.[2] Nur die Verfassung und die Gesetze und Sondergesetze, die in ihrer direkten Ausführung verabschiedet wurden, stehen über den föderalen Gesetzen und den gliedstaatlichen Dekreten (bzw. Ordonnanzen).

Dies bedeutet, dass die gesamte dezentralisierte Ebene nicht nur einer einzigen oberen Ebene zur Verfügung steht, sondern potenziell vom Föderalstaat, von einer Gemeinschaft oder von einer Region gleichzeitig beauftragt werden kann, verschiedene Rechtsnormen umzusetzen. In der Tat unterliegen die dezentralisierten Organe generell einer „spezifischen Aufsicht“, die je nachdem welche Angelegenheit betroffen ist, von der föderalen, gemeinschaftlichen oder regionalen Obrigkeit ausgeübt werden kann.[3][4]

Dezentralisierung

Schon zur Zeit des Zentralstaates Belgien herrschte eine gewisse Dezentralisierung. Hierbei muss zwischen zwei Arten der Dezentralisierung unterschieden werden:[5]

  • Politische Dezentralisierung: Schaffung von politischen Einrichtungen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, denen autonome Zuständigkeiten zuerteilt werden und die unter der Aufsicht einer übergeordneten Behörde stehen.[6]
  • Verwaltungstechnische Dezentralisierung: Schaffung von Einrichtungen mit nicht politischem Charakter, die jedoch eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen, autonome Zuständigkeiten ausüben können und unter einer gewissen Kontrolle der staatlichen Behörden stehen.[7]

Man unterscheidet die Dezentralisierung von der Dekonzentrierung. Bei der letzteren handelt es sich lediglich um eine Verwaltungstechnik, bei der gewisse Aufgaben von einem Hauptdienststelle an mehrere auf dem Staatsgebiet verteilte kleinere Dienststellen weitergeleitet werden, ohne dabei die geringste Autonomie zu gestatten. In diesem Fall wird die Hierarchie also weiterhin strikt bewahrt.[8] Auch ist die Dezentralisierung nicht mit dem Föderalismus zu verwechseln. Die föderalen Behörden (Föderalstaat im engeren Sinne, Gemeinschaften und Regionen) sind einander nicht über- bzw. untergeordnet, sondern stehen auf der selben hierarchischen Stufe (siehe oben).

Die hiernach erwähnten untergeordneten Behörden (vor allem Gemeinden und Provinzen) können gleichzeitig dezentralisierte wie auch dekonzentrierte Aufgaben ausführen.

Verwaltungsgliederung nach NUTS

Hauptartikel: NUTS:BE

Im Nachfolgenden wird die Verwaltungsgliederung dargelegt, so wie sie in den NUTS-Tabellen aufgezeigt wird.[9] Die NUTS-Nomenklatur, obwohl sie bereits Besonderheiten für Belgien enthält, kann jedoch nur begrenzt die Komplexität der belgischen Staatstruktur wiedergeben.

Gesamtstaat

Als NUTS-0 Einheit wird der Gesamtstaat Belgien angegeben. Dieser ist mit dem Föderalstaat gleichzusetzen, auch wenn zwischen Föderalstaat und Regionen (siehe unten) keine Hierarchie besteht.[10]

Regionen

Die NUTS-1 Kategorie bilden die drei Regionen Belgiens.[11]

Regionen
Vlaams GewestLocatie.svg Flämische Region
Wallonia (Belgium).svg Wallonische Region
BelgiumBrussels.svg Region Brüssel-Hauptstadt

Die Gemeinschaften werden in der NUTS-Nomenklatur nicht berücksichtigt. Die Deutschsprachige Gemeinschaft bildet eine Ausnahme (siehe unten).

Provinzen

Die NUTS-2 Kategorie bilden die zehn Provinzen. Fünf von ihnen gehören zur Flämischen Region, fünf zur Wallonischen Region.[12]

Die Provinzen sind im Gegensatz zu den Regionen dezentralisierte Organe. Dies bedeutet, dass sie sich in der Hierarchie sowohl unter dem Föderalstaat als unter den Regionen befinden. Die Institutionen der Provinz, d.h. Provinzialrat, Permanentdeputation (bzw. Provinzkollegium) und insbesondere der Gouverneur, können mit der Ausführung von föderalen oder regionalen Bestimmungen betraut werden. Die Provinzen dienen bei den Föderalwahlen als Wahlkreise (mit einer Ausnahme für den Wahlkreis Brüssel-Halle-Vilvoorde).

Als elfte NUTS-2 Einheit ist wieder die Region Brüssel-Hauptstadt zu finden, da diese auf ihrem Gebiet die Zuständigkeiten der Provinzen selbst ausübt. Das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt an sich ist provinzfrei.

Bezirke

Die 43 (Verwaltungs-)Bezirke, manchmal auch in deutscher Sprache fälschlich als Arrondissements bezeichnet, bilden die NUTS-3 Stufe. Jede Provinz ist in Verwaltungsbezirke eingeteilt.

Provinz Antwerpen Provinz Limburg Provinz Ostflandern Provinz Flämisch Brabant Provinz Westflandern
ArrAntwerpenLocatie.png Antwerpen Arrondissement Hasselt Belgium Map.png Hasselt ArrAalstLocation.png Aalst Arrondissement Halle-Vilvoorde Belgium Map.png Halle-Vilvoorde Arrondissement Brugge Belgium Map.png Brügge
ArrMechelenLocatie.png Mecheln Arrondissement Maaseik Belgium Map.png Maaseik ArrDendermondeLocatie.png Dendermonde Arrondissement Leuven Belgium Map.png Löwen Arrondissement Diksmuide Belgium Map.png Diksmuide
ArrTurnhoutLocatie.png Turnhout Arrondissement Tongeren Belgium Map.png Tongeren ArrEekloLocation.png Eeklo ArrKortrijkLocation.png Kortrijk
ArrGentLocatie.png Gent Arrondissement Oostende Belgium Map.png Ostende
ArrOudenaardeLocatie.png Oudenaarde Arrondissement Roeselare Belgium Map.png Roeselare
ArrSint-NiklaasLocatie.png Sint-Niklaas Arrondissement Tielt Belgium Map.png Tielt
Arrondissement Veurne Belgium Map.png Veurne
Arrondissement Ieper Belgium Map.png Ypern
Provinz Wallonisch Brabant Provinz Hennegau Provinz Lüttich Provinz Luxemburg Provinz Namur
Arrondissement Nivelles Belgium Map.png Nivelles Arrondissement Ath Belgium Map.png Ath Arrondissement Huy Belgium Map.png Huy Arrondissement Arlon Belgium Map.png Arlon Arrondissement Dinant Belgium Map.png Dinant
Arrondissement Charleroi Belgium Map.png Charleroi Arrondissement Liège Belgium Map.png Lüttich Arrondissement Bastogne Belgium Map.png Bastogne Arrondissement Namur Belgium Map.png Namur
Arrondissement Mons Belgium Map.png Mons Arrondissement Verviers Belgium Map.png Verviers* Arrondissement Marche-en-Famenne Belgium Map.png Marche-en-Famenne Arrondissement Philippeville Belgium Map.png Philippeville
Arrondissement Mouscron Belgium Map.png Mouscron Arrondissement Waremme Belgium Map.png Waremme Arrondissement Neufchâteau Belgium Map.png Neufchâteau
Arrondissement Soignies Belgium Map.png Soignies Arrondissement Virton Belgium Map.png Virton
Arrondissement Thuin Belgium Map.png Thuin
Arrondissement Tournai Belgium Map.png Tournai

Der Bezirk Brüssel-Hauptstadt muss hinzugezählt werden.

Im Gegensatz zu den Provinzen und Gemeinden verfügen die Bezirke über keine politischen dezentralisierten Institutionen. Pro Bezirk gibt es in der Regel einen Bezirkskommissar, der gegebenenfalls mit der Ausübung von föderaler oder regionaler Gesetzgebung beauftragt werden kann oder dem Provinzgouverneur beisteht. Die Verwaltungsbezirke sind nicht mit den belgischen Gerichtsbezirken, die 27 an der Zahl sind, zu verwechseln.[13] Die Verwaltungsbezirke dienen bei den Regionalwahlen als Wahlkreise.[14]

Eine Ausnahme in der NUTS-3-Nomenklatur bildet der Bezirk Verviers, welcher in einen französischsprachigen und einen deutschsprachigen Teil unterteilt wird. In der Tat befindet sich das Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft integral auf dem Gebiet dieses Bezirks. Um der besonderen Lage dieses Teils des Bezirks Rechnung zu tragen, wurde der Deutschsprachigen Gemeinschaft im Jahr 2008 als einziger Gemeinschaft der Status einer NUTS-Einheit gegeben.

Gemeinden

Die letzte Gliederungsebene stellen die 589 Gemeinden Belgiens dar. Es handelt sich hierbei um LAU-2-Einheiten, den ehemaligen NUTS-5.

Auch die Gemeinden sind dezentralisierte Organe und stehen ganz unten in der Hierarchie. Ihre Institutionen, d.h. Gemeinderat und insbesondere Bürgermeister- und Schöffenkollegium (bzw. Gemeindekollegium) und Bürgermeister, werden regelmäßig mit der Ausübung föderaler oder regionaler Aufgaben beauftragt.

Ursprünglich gab es in Belgien 2.359 Gemeinden, doch bei einer Fusion im Jahr 1977 wurden viele von ihnen zusammengelegt, sodass man an die heutige Zahl der Gemeinden kommt.[15]

Siehe auch: Zusammenschluss belgischer Gemeinden

Andere Verwaltungsebenen

Gemeinschaften

Es gibt in Belgien drei Gemeinschaften.[16]

Gemeinschaften
Vlaamse GemeenschapLocatie.svg Flämische Gemeinschaft
Franse GemeenschapLocatie.svg Französische Gemeinschaft
Duitstalige GemeenschapLocatie.svg Deutschsprachige Gemeinschaft

Wie bereits erwähnt müsste man die Gemeinschaften mit dem Föderalstaat und den Regionen auf die höchste Verwaltungsebene stellen, da alle drei Ebenen auf ihren jeweiligen Zuständigkeitsgebieten gesetzliche Hoheit auf ihrem Gebiet besitzen.

Nur die Deutschsprachige Gemeinschaft taucht in der NUTS-Nomenklatur auf (NUTS-3). Dies ist verständlich, da die beiden anderen Gemeinschaften kein klar definiertes Gebiet besitzen: Beide sind gleichzeitig zuständig für das zweisprachige Gebiet Brüssel-Hauptstadt. Besondere Strukturen sichern die Präsenz der Flämischen und der Französischen Gemeinschaft in Brüssel (siehe VGC, COCOF und COCOM als Institutionen der Region Brüssel-Hauptstadt).

Kantone

Von Kantonen ist nur in der Wahlgesetzgebung und im Gerichtswesen die Rede:

  • Die Wahlbezirke werden in 208 Wahlkantone unterteilt (103 in Flandern, 97 in der Wallonie, 8 in Brüssel): In den Wahlkantonen gibt es bei den Wahlen ein Hauptwahlvorstand, ein oder mehrere Zählbüros und mehrere Wahlbüros.[17]
  • Die Gerichtsbezirke werden in 187 Gerichtskantone unterteilt: Der Gerichtskanton ist der territoriale Zuständigkeitsbereich der „Friedensrichter“ (unterstes belgisches Zivilgericht in der Justizhierarchie).[18]

Früher wurde die Schulinspektion ebenfalls in Kantone unterteilt (z.B. für Kantonalprüfungen), doch dem ist heute nicht mehr so. Zudem gab es in geraumer Vorzeit auch Milizkantone.

Polizeizonen

Das belgische Staatsgebiet ist ebenfalls seit 2001 in 196 Polizeizonen unterteilt. Dabei gibt es Gemeinden, die eine einzige Polizeizone bilden. Die Polizeizone ist der territoriale Zuständigkeitsbereich der lokalen Polizei.[19] Bei der Schaffung der Polizeizonen wurden die bestehenden Grenzen der Provinzen und der Gerichtsbezirke beachtet. Im Gegensatz zur lokalen Polizei, ist die föderale Polizei auf dem gesamten belgischen Gebiet zuständig (wobei diese in dekonzentrierte Direktionen in den 27 Gerichtsbezirken strukturiert ist).

An der Spitze der Polizeizone stehen der Polizeirat und das Polizeikollegium, in denen die Polizeidienste und die Gemeinden vertreten werden. Vor der Reform gab es eine Polizeieinheit pro Gemeinde (die sogenannte Gemeindepolizei).

Suprakommunale Organe

Die Verfassung sieht die Schaffung von zwei suprakommunalen Organen vor: die Agglomerationen und die Gemeindeföderationen.[20]

Agglomerationen

Die Verfassung behält die Schaffung von Gemeindeagglomarationen dem Gesetz vor. Nur die Brüsseler Agglomeration wird durch die Verfassung selbst eingesetzt.[21]

Ein Gesetz aus dem Jahre 1971 sieht Agglomerationen für fünf Städte vor:[22]

Nur für die Brüsseler Agglomeration wurde das genaue Zuständigkeitsgebiet festgelegt. Es stimmt mit dem der Region Brüssel-Hauptstadt überein. Somit ist Brüssel die einzige Stadt, in der bis heute effektiv eine Agglomeration eingerichtet wurde. In der Tat kam der Einrichtung dieser Agglomerationen die Gemeindefusion aus dem Jahr 1977 zuvor. Das Gebiet dieser Großstädte wurde somit in den meisten Fällen auf in Frage kommende Gemeinden ausgeweitet, und die Schaffung einer Agglomeration war uninteressant geworden.

Die Agglomerationen besitzen im Prinzip eigene Institutionen und üben gewisse Zuständigkeiten der Gemeinden aus (wie beispielsweise die Müllbeseitigung und -verarbeitung). Für die Brüsseler Agglomeration sieht die Verfassung selbst vor, dass diese Aufgaben durch die Institutionen der Region übernommen werden.

Gemeindeföderationen

Die Gemeindeföderationen waren für die Gemeinden vorgesehen, die nicht Teil einer der 5 Agglomerationen war. Die Gemeindeföderationen unterliegen den gleichen Regeln wie die Agglomerationen.[22]

Auch hier kam die Gemeindefusion von 1977 der Schaffung von Gemeindeföderationen zuvor: Bis zum heutigen Tage hat es noch keine einzige Gemeindeföderation gegeben.

Intrakommunale Organe

Die Verfassung sieht vor, dass innerhalb der Gemeinden sogenannten „intrakommunale territoriale Organe“ geschaffen werden können.[23] Damit wird eine Gemeinde in mehrere kleine Subentitäten eingeteilt. Diese Zuständigkeit obliegt den Regionen.

Das Neue Gemeindegesetz hatte in Ausführung der Verfassung, die Möglichkeit geschaffen, sogenannte Distrikte einzurichten.[24]

Diese Möglichkeit wurde bis heute nur für die Gemeinde Antwerpen genutzt.[25]

Distrikte Antwerpens
DistrictAntwerpenLocation.png Antwerpen
BerchemLocation.png Berchem
DistrictBerendrecht-Zandvliet-LilloLocation.png Berendrecht-Zandvliet-Lillo
DistrictBorgerhoutLocation.png Borgerhout
DistrictEkerenLocation.png Ekeren
DistrictHobokenLocation.png Hoboken
DistrictMerksemLocation.png Merksem
DistrictWilrijkLocation.png Wilrijk

Die Distrikte verfügen über eigene Institutionen. Seit der Übertragung der kommunalen Zuständigkeiten an die Regionen, haben die Flämische und die Wallonische Region eigene Gesetzgebungen in Bezug auf die Distrikte entwickelt.[26] In der Wallonischen Region werden die Distrikte seit 2006 Sektoren genannt (auch wenn es dort noch keine von ihnen gibt).

Diese Distrikte sind nicht mit den Wahldistrikten zu verwechseln, die eine Gruppierung der Wahlkantone sind.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Art. 1 der Verfassung.
  2. Art. 127, §2, 128, §2, 129, §2 und 130, §2 der Verfassung; Art. 19, §2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen; in einem geringeren Maße Art. 6 bis 9 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989 über die Brüsseler Institutionen.
  3. Art. 7, §1, Abs. 2 des Sondergesetzes vom 8. August 1980.
  4. Die spezifische Aufsicht steht der allgemeinen Aufsicht gegenüber, die in den Fällen greift, für die keine besonderen Aufsichtsregeln vorgesehen sind. Die allgemeine Aufsicht liegt bei den Regionen, außer für das Gebiet deutscher Sprache, wo sie von der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgeübt wird; Art. 7, §1, Abs. 1 des Sondergesetzes vom 8. August 1980 und Dekret der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 1. Juni 2004 über die Ausübung gewisser Zuständigkeiten der Wallonischen Region im Bereich der Untergeordneten Behörden durch die Deutschsprachige Gemeinschaft.
  5. F. Delpérée, S. Depré, Le système constitutionnel de la Belgique, Bruxelles, Larcier, 2000, S. 40.
  6. Beispielsweise die Gemeinden und Provinzen, die sich um alles kümmern, was von kommunalem bzw. provinzialem Interesse ist; Art. 41, Abs. 1 der Verfassung.
  7. Beispielsweise die „parastatalen“ Einrichtungen, wie die öffentlichen Nahverkehrsgesellschaften oder Rundfunkanstalten.
  8. Beispielsweise die Zollämter oder regionalen Steuerämter.
  9. Liste der NUTS-Regionen
  10. Hierzu gibt es punktuelle Ausnahmen, wie beispielsweise die Möglichkeit für den Föderalstaat, Zuständigkeiten anstelle der Region Brüssel-Hauptstadt auszuüben, wenn das internationale Statut Brüssels gefährdet ist; Art.45 und 46 des Sondergesetzes vom 12. Januar 1989.
  11. Art. 3 der Verfassung.
  12. Art. 5 der Verfassung.
  13. Art. 4 des Anhangs des Gerichtsgesetzbuches.
  14. Anhang 1 des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung der föderalen Staatsstruktur.
  15. Königlicher Erlass vom 17. September 1975 zur Fusion von Gemeinden und der Änderung ihrer Grenzen, ratifiziert durch ein Gesetz vom 4. April 1985.
  16. Art. 2 der Verfassung.
  17. Anhang des Wahlgesetzbuches in Ausführung von Art. 87.
  18. Art. 1 des Anhangs des Gerichtsgesetzbuches und Königlicher Erlass vom 3. Juni 1999 zur Bestimmung des Gebiets auf dem jeder Sitz eines Gerichtskantons, der über mehrere Sitze verfügt, seine Gerichtsbarkeit ausübt.
  19. Art. 7 ff. des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes.
  20. Art. 165 der Verfassung.
  21. Art. 166 der Verfassung.
  22. a b Gesetz vom 26. Juli 1971 zur Organisierung der Gemeindeagglomerationen und -föderationen.
  23. Art. 41, Abs. 2 der Verfassung.
  24. Titel XVI (Art. 330 ff.) des Neuen Gemeindegesetzes.
  25. Beschluss des Stadtrates von Antwerpen vom 20. Dezember 1999, bestätigt durch die Flämische Regierung am 11. Februar 2000.
  26. Art. 272 ff. des Flämischen Gemeindedekretes vom 15. Juli 2005; Art. L1411-1 ff. des Wallonischen Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung.

Siehe auch

 Portal:Belgien – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Belgien


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