Vier-Prozent-Hürde (Österreich)

Vier-Prozent-Hürde (Österreich)
Ergebnisse aller Nationalratswahlen in Österreich seit 1945.

Der Begriff Vier-Prozent-Hürde bezeichnet eine Sperrklausel bei Wahlen zum österreichischen Nationalrat.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Die Nationalratswahlordnung (NRWO) unterteilt das Bundesgebiet in neun Landeswahlkreise, von denen jeder geographisch einem der neun österreichischen Bundesländer entspricht. Anhand des Ergebnisses der letzten Volkszählung wird jedem Landeswahlkreis eine bestimmte Zahl an Mandaten zugeordnet. Auf den bevölkerungsärmsten Landeswahlkreis, das Burgenland, entfallen derzeit sieben der insgesamt 183 Nationalratsmandate; auf Niederösterreich, den bevölkerungsstärksten Landeswahlkreis, entfällt ein Kontingent von 36 Sitzen. Die Zahl der in jedem Landeswahlkreises abgegebenen gültigen Stimmen wird durch die dem jeweiligen Landeswahlkreis zugeordnete Mandatszahl dividiert. Das Ergebnis dieser Division wird als die Wahlzahl des betreffenden Landeswahlkreises bezeichnet und stellt grob gesagt die Zahl von Stimmen dar, die ein Sitz im Nationalrat eine Partei im fraglichen Landeswahlkreis „kostet“.

Jeder Landeswahlkreis wird weiter in zwei bis fünf Regionalwahlkreise unterteilt.

Die Zuteilung von Mandaten zu Parteien erfolgt in drei Schritten:

  • Im ersten der drei so genannten Ermittlungsverfahren wird die Zahl der gültigen Stimmen, die eine bestimmte Partei in einem bestimmten Regionalwahlkreis erhalten hat, durch die Wahlzahl des Landeswahlkreises dividiert, zu dem der fragliche Regionalwahlkreis gehört. Der Quotient wird abgerundet. Das Ergebnis stellt die Zahl der so genannten Grundmandate dar, die die betreffende Partei im betreffenden Regionalwahlkreis erreicht. Sofern nicht sämtliche antretenden Parteien in sämtlichen Regionalwahlkreisen Stimmenzahlen erhalten haben, die exakte ganzzahlige Vielfache der jeweils anzuwendenden Wahlzahlen sind, können in dieser ersten Runde nicht alle verfügbaren Mandate vergeben werden.
  • Im zweiten Ermittlungsverfahren wird die Zahl der gültigen Stimmen, die eine bestimmte Partei in einem bestimmten Landeswahlkreis erhalten hat, durch die Wahlzahl des fraglichen Landeswahlkreises dividiert. Der Quotient wird abgerundet und um die Gesamtzahl der Grundmandate verringert, die im betreffenden Landeswahlkreis auf die betreffende Partei entfallen sind. Das Ergebnis stellt die Zahl der so genannten Restmandate oder Reststimmenmandate dar, die die betreffende Partei im betreffenden Landeswahlkreis erreicht. Auch nach dieser Runde sind mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit noch nicht alle Sitze zugeordnet.
  • Im dritten Ermittlungsverfahren schließlich wird die Zahl der gültigen Stimmen, die eine bestimmte Partei im gesamten Bundesgebiet erhalten hat, nach dem D'Hondt-Verfahren in eine Gesamtzahl an Mandaten umgerechnet. Liegt diese Gesamtzahl über der Zahl an Grund- und Restmandaten, die die Partei in den ersten beiden Runden erhalten hat, so erhält sie eine entsprechende Zahl zusätzlicher Restmandate. Hat die Partei in den ersten beiden Runde hingegen bereits mehr Grund- und Restmandate erhalten, als die dritte Runde alleine ihr zugestehen würde, so werden entsprechend weniger zusätzliche Restmandate an andere Parteien vergeben.

Laut §§ 100 (1) und 107 (2) NRWO nehmen an der Verteilung von Restmandaten durch das zweite und dritte Ermittlungsverfahren nur solche Parteien teil, die entweder im ersten Ermittlungsverfahren ein Grundmandat erhalten oder mehr als vier Prozent der bundesweit abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint haben.

Bedeutung

Theoretisch kann schon ein Anteil von 0,56 Prozent der bundesweit vorliegenden gültigen Stimmen für ein Grundmandat genügen, allerdings müssten diese Stimmen dazu fast ausnahmslos innerhalb eines einzigen Regionalwahlkreises abgegeben werden. Obwohl sowohl § 4 (1) NRWO als auch verschiedene Erlässe des Bundesministerium für Inneres diesen Eindruck erwecken, lässt sich nicht genau sagen, welchem Stimmanteil im betreffenden Regionalwahlkreis ein Stimmanteil von 0,56 Prozent im gesamten Bundesgebiet entsprechen würde – erstens kann sich die Bevölkerungsstärke zweier Regionalwahlkreise um einen Faktor 7 oder mehr unterscheiden, zweitens hängt die hier maßgebliche Wahlzahl von der Zahl der im gesamten Bundesland abgegebenen gültigen Stimmen ab und nimmt damit auf die mehr oder weniger starken regionalen Schwankungen in Sachen Wahlbeteiligung keine Rücksicht. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass in den meisten Regionalwahlkreisen ein Stimmanteil von etwa einem Fünftel, etwa einem Viertel oder etwa einem Drittel für ein Grundmandat erforderlich ist. In den besonders bevölkerungsstarken Regionalwahlkreisen Linz und Umgebung, Weinviertel und Wien Süd können bereits fünfzehn Prozent genügen, im Regionalwahlkreis Osttirol hingegen wären mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weit über neunzig Prozent erforderlich.

Da das österreichische Elektorat sowohl hinsichtlich seiner Wahlbeteiligung als auch hinsichtlich seiner Parteipräferenzen hinreichend homogen ist, ist ein Grundmandat damit in der Praxis wesentlich schwieriger zu erreichen als ein bundesweiter Stimmenanteil von vier Prozent. Es ist noch nie vorgekommen, dass eine Partei, die die Vier-Prozent-Hürde verfehlt hat, statt dessen ein Grundmandat erreicht hätte. In allen Fällen der jüngeren Vergangenheit, in denen der Einzug einer Kleinpartei in den Nationalrat als denkbar, aber fraglich galt, wurde entsprechend während des Wahlkampfs wie auch in der eigentlichen Wahlberichterstattung überwiegend die Vier-Prozent-Hürde thematisiert. Dass es möglich ist, die Vier-Prozent-Hürde zu verfehlen, über ein Grundmandat aber trotzdem in den Nationalrat einzuziehen, ist der breiteren Öffentlichkeit daher so gut wie unbekannt.

Rolle bei der Nationalratswahl 2006

Im Wahlkampf zur Nationalratswahl in Österreich 2006 wurde das Thema jedoch aktuell, da das BZÖ nach allen Umfragen nahe bei 4% lag, und sich Hoffnung machte, aufgrund seiner starken Anhängerschaft in Kärnten dort ein Grundmandat zu erobern. Am Wahlabend wurde das Direktmandat knapp verfehlt, die Vier-Prozent-Hürde dennoch knapp übersprungen.

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