Vierter Landfrieden

Vierter Landfrieden
Toggenburgerkrieg / Zweiter Villmergerkrieg
Die konfessionelle Teilung der Eidgenossenschaft im 18. Jahrhundert
Die konfessionelle Teilung der Eidgenossenschaft im 18. Jahrhundert
Datum 12. April 1712–17. August 1712
Ort
Ausgang Sieg der reformierten Kantone Bern und Zürich
Folgen Ende der katholischen Hegemonie
Friedensschluss Friede von Aarau (11. August 1712)
Friede von Baden (16. Juni 1718)
Konfliktparteien
Fürstabtei St. Gallen

Luzern
Uri
Schwyz
Unterwalden
Zug
Wallis

Bern

Zürich
Toggenburg
Genf
Fürstentum Neuenburg

Verluste
ca. 2400 Tote, 600 Verwundete ca. 600 Tote, 200 Verwundete

Der Toggenburgerkrieg, Zweiter Villmergerkrieg oder «Zwölferkrieg» zwischen den katholischen «Inneren Orten» der Eidgenossenschaft und dem Fürstabt von St. Gallen auf der einen bzw. den reformierten Kantonen Bern und Zürich und den äbtischen Untertanen im Toggenburg auf der anderen Seite, dauerte vom 12. April bis 17. August 1712. Er war gleichzeitig ein Religionskrieg, ein Krieg um die Hegemonie in der Alten Eidgenossenschaft und ein Untertanenaufstand.[1]

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Ausgelöst wurde der Krieg durch einen Konflikt zwischen dem Fürstabt von St. Gallen, Leodegar Bürgisser, und seinen reformierten Untertanen in der Grafschaft Toggenburg, die seit 1460 zur Fürstabtei gehörte, gleichzeitig aber seit 1436 in einem Landrecht mit den eidgenössischen Orten Glarus und Schwyz stand. Seit der Reformation war war das Toggenburg zu ca. zwei Dritteln reformiert, die Mehrheitsverhältnisse waren jedoch je nach Gemeinde sehr unterschiedlich. Nach dem Übergang der Landeshoheit an die Fürstabtei war den reformierten Bewohnern des Toggenburgs von ihren eidgenössischen Verbündeten Zürich und Bern und auch vom Fürstabt die Respektierung des Prinzips der Parität, der Gleichberechtigung beider Konfessionen, zugesagt worden. Trotzdem unternahmen die Fürstäbte im Rahmen der Gegenreformation Versuche, das Toggenburg wieder dem katholischen Glauben zuzuführen. In allen Gemeinden, auch in den fast ganz reformierten, wurde die Stellung der Katholiken gestärkt und in einigen Orten neue katholische Kirchen gebaut, damit die gemeinsame Nutzung der bisherigen Pfarrkirchen nicht mehr nötig war.

Im 17. Jahrhundert begannen die Fürstäbte und ihre weltlichen Verwalter, die Landeshofmeister, die äbtischen Hoheitsgebiete im Rahmen der absolutistischen Praxis der Zeit straffer zu organisieren und mindestens ansatzweise modernerer Verwaltung zu unterwerfen. Immer wieder kam es in diesem Zusammenhang zu Konflikten wegen Übergriffen der äbtischen Behörden auf reformierte Geistliche. 1663 versuchte etwa der fürstäbtische Landvogt des Toggenburgs in Lichtensteig, Wolfgang Friedrich Schorno, den dortigen reformierten Pfarrer Jeremias Braun wegen einer angeblichen Gotteslästerung während einer reformierten Predigt zum Tode zu verurteilen. Nur dank einer Intervention des reformierten Halbkantons Appenzell Ausserrhoden konnte Braun gerettet werden – er musste jedoch eine Verbannung akzeptieren. Vier Jahre später erreichten die Toggenburger nach Intervention der Schirmorte die Absetzung Schornos durch Abt Gallus Alt (1654–1687).

Im Rahmen der Gegenreformation verbündeten sich 1695 die sieben katholischen Kantone der Eidgenossenschaft und der Fürstabt von St. Gallen zur Rettung des Katholizismus vor der «unkatholischen Religion». Um die Verbindungen zwischen der Fürstabtei und der katholischen Innerschweiz zu stärken, schlug der Kanton Schwyz 1699 dem Fürstabt Leodegar Bürgisser (1696–1717) vor, eine neue Strasse über den strategisch und wirtschaftlich für die katholischen Kantone wichtigen Rickenpass zwischen Uznach und Wattwil anzulegen. So sollte im Kriegsfall eine schnelle Verlegung katholischer Truppen ins Toggenburg und ins Fürstenland ermöglicht werden.

Nach der Beilegung des Kreuzkrieges mit der ebenfalls reformierten Stadt St. Gallen 1697 befahl Fürstabt Bürgisser der Gemeinde Wattwil, die Anlage der Strasse über den Rickenpass auf toggenburgischer Seite durch Frondienste. Aus der Weigerung der Wattwiler am Bau dieser Strasse mitzuwirken, die sie als Bedrohung für ihre Glaubensfreiheit wie auch als finanzielle Unterdrückung wahrnahmen, ergab sich ein ernsthafter Konflikt mit dem Fürstabt. Dieser liess schliesslich den höchsten toggenburgischen Magistraten, den Landweibel Josef Germann kurzerhand einkerkern, um den Widerstand zu brechen. Da Germann Katholik war, fanden die Klagen der Toggenburger bei den Schirmorten Gehör, die sich für die Toggenburger einsetzten. In dieser Situation bewog der Landeshofmeister Fidel von Thurn den Abt, diplomatische Fühler ins Reich auszustrecken und 1702 ein Schirmbündnis mit Kaiser Leopold I. von Habsburg abzuschliessen und von diesem 1706 sogar die Investitur als Reichsfürst zu empfangen. Damit drohte der Konflikt auf eine europäische Ebene emporgehoben zu werden. Ausserdem stellte dies einen schwerwiegenden Einbruch in das Gefüge und die Hoheit der Eidgenossenschaft dar, ja die Fürstabtei St. Gallen schien gar dem Einfluss der Eidgenossenschaft zu entschwinden und unter österreichischen Einfluss zu geraten. Dies konnten insbesondere die beiden Appenzell aber auch Zürich nicht hinnehmen. Daneben stellte die Fürstbtei von der Bevölkerung her der viertgrösste Staat der Eidgenossenschaft und war auch wirtschaftlich für die Ostschweiz von zentraler Bedeutung.[2]

Die Toggenburger suchten und fanden vorerst Verbündete bei ihren Schirmorten Schwyz und Glarus, mit denen sie 1703 und 1704 das Landrecht erneuerten. Daneben machten sich zunehmend auch die reformierten Vororte Zürich und Bern für die Sache der Toggenburger stark. Sie unterbreiteten dem Fürstabt 1707 einen Vermittlungsvorschlag, der dem Toggenburg weitreichende Autonomierechte verliehen hätte, worauf der Abt jedoch nicht einging. Damit begann eine Kette von Ereignissen, die schliesslich in der kriegerischen Eskalation mündete.

Eskalation und Kriegsverlauf

Die Beschiessung von Wil SG am 21. Mai 1712 durch Zürcher und Berner Artillerie
Samuel Frisching II., General der Bernischen Truppen in der Zweiten Schlacht bei Villmergen

Den ersten Schritt zur Eskalation machten mit Billigung von Bern und Zürich die Toggenburger, die am 23. März 1707 in Wattwil an einer Landsgemeinde einen Verfassungsentwurf verabschiedeten, der unter der Wahrung der Hoheitsrechte der Fürstabtei St. Gallen eine autonome Landesverwaltung einsetzte. Damit konstituierten sie sich nach dem Vorbild Appenzells als Landsgemeindedemokratie. Alle äbtischen Beamten und der Landvogt wurden ausgewiesen und die Religionsfreiheit erlassen, was sich klar gegen die Interessen der katholischen Kantone richtete. Deshalb schwenkte nun der katholische Schirmort Schwyz auf die Seite des Fürstabtes, worauf der Streit eine entschieden konfessionelle Note annahm und die Eidgenossenschaft entlang der Konfessionsgrenzen Partei für den Fürstabt bzw. die Toggenburger ergriff. Vermittlungsversuche durch die kaiserlichen und französischen Gesandten in der Eidgenossenschaft scheiterten und die reformierten Orte drängten auf eine Bereinigung des Streites vor dem Ende des Spanischen Erbfolgekrieges, der eine Intervention des Auslandes unwahrscheinlich erscheinen liess.

Der Streit spitzte sich in der Folge derart zu, dass die Toggenburger mit Zürcher Unterstützung militärisch rüsteten und 1710 die fürstäbtischen Schlösser Lütisburg, Iberg und Schwarzenbach besetzten. Die konfessionellen Streitigkeiten spalteten nun die Toggenburger selbst entlang der Konfessionsgrenzen in gemässigte «Linde» und radikale «Harte», so dass 1711 einige katholische Gemeinen sich dem Abt wieder unterwarfen. Die «Harten» besetzten darauf mit Duldung Berns und Zürichs diese Gemeinden, die äbtischen Güter sowie die Klöster Magdenau und Neu St. Johann militärisch. Dieses Vorgehen zwang den Fürstabt endgültig militärisch einzugreifen und bedeutete die Eskalation auch auf eidgenössischer Ebene.

Am 13. April 1712 veröffentlichten Bern und Zürich ein Manifest gegen den Fürstabt von St. Gallen und legten damit ihre Unterstützung für die Toggenburger offen. Auf der anderen Seite veröffentlichten die fünf inneren Orte Luzern, Schwyz, Uri, Zug und Unterwalden ein Gegemanifest und rüsteten zum Krieg. Bern und Zürich fanden Unterstützung in Genf und Neuenburg sowie in seinen Verbündeten im Fürstbistum Basel, Biel, Moutier und La Neuveville. Die fünf Orte im Wallis und in ihren Vogteien im Tessin sowie im Freiamt. Die übrigen Orte blieben neutral, die katholischen Orte Freiburg und Solothurn aus Rücksicht auf Bern und Frankreich, die reformierte Stadt St. Gallen war durch äbtisches Territorium eingeschlossen, Glarus innerlich gespalten. Graubünden mobilisierte zwar wegen des Bündnisses von 1707 mit Zürich für die reformierte Sache, griff aber nicht in die Kampfhandlungen ein.

Da Bern und Zürich den Krieg von langer Hand vorbereitet hatten, ergriffen sie die Offensive. Bern eröffnete die erste Phase des Krieges am 26. April als es erste Truppen bei Stilli über die Aare setzte um Zürich bei der Besetzung des Thurgau und dem Angriff auf die fürstäbtischen Lande zu unterstützen. Mitte Mai rückten rund 3000 Zürcher, 2000 Berner, 2000 Toggenburger und 1800 reformierte Thurgauer in das Fürstenland ein und trafen zuerst auf die fürstäbtische Stadt Wil, die nach kurzer Belagerung am 22. Mai fiel.[3] Die Verbündeten drangen darauf bis nach St. Gallen vor und besetzen das Kloster und sie Vogtei Rheintal. Der Abt floh nach Neuravensburg, eine Herrschaft nördlich des Bodensees, die 1699 an das Kloster gekommen war. Die fünf Orte besetzten zwar Rapperswil liessen aber den Fürstabt vorerst ohne Unterstützung. Das Kloster und seine Güter wurden gemäss dem damaligen Kriegsrecht unter Zwangsverwaltung gestellt, die beweglichen Güter und Vermögenswerte nach Bern und Zürich abgeführt.

Zum Hauptkriegsschauplatz wurde wie schon im ersten Villmergerkrieg der Aargau. Die fünf Orte besetzten die Städte Baden, Mellingen und Bremgarten mit ihren strategischen Flussübergängen und drohten damit einen Keil zwischen Zürich und Bern zu treiben. Die Berner schritten unter dem Kommando von Generalmajor Jean de Sacconay unverzüglich zum Gegenangriff und bereits am 22. Mai kam es in der Grafschaft Baden in der Nähe von Mellingen zu einem ersten Gefecht, das zugunsten der Berner ausging, die anschliessend Mellingen einnahmen. Am 26. Mai setzten sie sich auch in der sog. «Staudenschlacht bei Fischbach» durch und besetzten Bremgarten. Vereint mit den Zürcher Truppen zogen die Berner vor Baden, das am 1. Juni kapitulieren musste. Die Festung der katholischen Stadt, der sog. Stein, der nach dem ersten Villmergerkrieg trotz dem Protest der reformierten Orte wieder aufgebaut worden war, wurde als Symbol des reformierten Sieges unverzüglich geschleift. Damit hatten Bern und Zürich erfolgreich verhindert, dass sie durch die fünf Orte im Aargau getrennt werden. Die fünf Orte nahmen daraufhin am 3. Juni Friedensverhandlungen auf und am 18. Juli 1712 unterzeichneten Zürich, Bern, Luzern und Uri in Aarau einen Frieden. Dieser sah vor, dass die fünf Orte ihren Anteil an den Gemeinen Herrschaften Baden und (teilweise) Freiamt verlieren sollten.

Die zweite, weit blutigere Phase des Krieges, wurde durch die Ablehnung des Friedens von Aarau durch die vom päpstlichen Nuntius Caraccioli beeinflussten Landsgemeinden von Schwyz, Zug und Unterwalden ausgelöst. Auch in Luzern und Uri zwang das Volk darauf die Regierung erneut die Waffen gegen die reformierten Orte zu erheben. Am 20. Juli kam es zu einem ersten Angriff der Truppen der fünf Orte auf bernische Verbände bei Sins, die sich darauf zum Berner Hauptheer bei Muri zurückzogen. Am 22. Juli griffen Schwyzer und Zuger Truppen die Zürcher Schanzen bei Richterswil und Hütten erfolglos an. Am 25. Juli kam es vor Villmergen zur Entscheidungsschlacht. 8000–8500 Mann starke bernische Verbände traten unter dem Kommando von Samuel Frisching, Niklaus von Diesbach und Jean de Sacconay gegen 7000–8000 Mann aus der Innerschweiz unter dem Kommando von Franz Konrad von Sonnenberg und Ludwig Christian Pfyffer an. Der längere Zeit unentschiedene Kampf wurde durch das Eingreifen eines frischen Berner Korps aus Seengen und Lenzburg sowie die überlegene Berner Artillerie entschieden. Es waren ca. 2100 Tote auf beiden Seiten zu beklagen, 206 Berner und über 2000 Innerschweizer. Nach der Niederlage bei Villmergen drangen die Berner und Zürcher in die Luzerner Landschaft, das Gebiet von Zug, über den Brünig nach Unterwalden und über Rapperswil in die Linthebene vor, worauf der Widerstand der fünf Orte endgültig zusammenbrach.[4]

Der Friede von Aarau bzw. der «Vierte Landfriede»

Im Friede von Aarau, dem vierten Landfrieden in der Geschichte der Eidgenossenschaft, vom 11. August 1712 sicherten sich die Kantone Bern und Zürich die Vorherrschaft in den Gemeinen Herrschaften. Damit wurde die seit 1531 bestehende Hegemonie der katholischen Kantone in den Gemeinen Herrschaften beendet.[5]. Gleichzeitig bedeutete dies auch die Herstellung eines ausgeglichenen Religionsfriedens in der Alten Eidgenossenschaft.

Die territorialen Bedingungen des Friedens wurden gegenüber dem ersten Frieden noch etwas verschärft:

  • Zürich und Bern erhielten mit Glarus die Grafschaft Baden und das untere der Freien Ämtern, begrenzt durch eine Linie zwischen Lunkhofen und Fahrwangen. Damit war die militärische Verbindung zwischen dem Berner Aargau und Zürich gewährleistet bzw. der Zugang der katholischen Orte nach Norden gesperrt.
  • Die Schirmvogtei Rapperswil fiel an Zürich, Bern und Glarus.
  • Das schwyzerische Hurden wurde zur Gemeinen Herrschaft von Zürich und Bern.
  • Bern wurde in die Mitherrschaft aller Gemeinen Herrschaften aufgenommen, an denen es bis damals noch keinen Anteil hatte: Thurgau, Rheintal, Sargans und das obere Freiamt.
  • In den Gemeinen Herrschaften und im Toggenburg wird für die Untertanen die Freiheit zur Ausübung der katholischen und reformierten Religion festgesetzt.

Weitergehende zürcherische Aspirationen auf die Grafschaft Uznach, die im Alten Zürichkrieg verlorenen Höfe und die Vogtei Gaster wurden von Bern und den übrigen Orten ausgebremst. Verfassungsrechtlich setzte der vierte Landfriede auch den 1656 vom Dritten Landfrieden bestätigten Zweiten Landfrieden von 1531 ausser Kraft. Damit wurde die reformierte Religion an der Tagsatzung sowie in der Verwaltung der Vogteien formell gleichberechtigt und in allen Belangen, die beide Religionen betrafen herrschfte nun Parität. In der Landvogteien Thurgau, Baden, Sargans und Rheintal erhielten die reformierten Gemeinden nun unter Zürcher Oberhoheit die Garantie ihrer Religionsausübung, wobei die Rechte der Katholiken gewahrt blieben. An die Stelle blosser Duldung trat für die Reformierten die Gleichberechtigung mit der althergebrachten katholischen Religion. Über die konfessionellen Fragen wachte fortan die «Landfriedliche Kommission», die sich aus Vertretern aus Zürich, Bern, Luzern und Uri zusammensetzte.[6]

Der Fürstabt von St. Gallen, Leodegar Bürgisser, floh mit seinem Konvent am 29. Mai ins Exil auf Schloss Neuravensburg, dem Verwaltungssitz einer St. Galler Herrschaft nördlich von Lindau. Zürich und Bern besetzten das Fürstenland und verwalteten es gemeinsam. Einen grossen Teil der in St. Gallen zurückgelassenen mobilen Klostergüter, darunter Teile des Archivs und der Bibliothek, führten sie nach Zürich und Bern weg. Wegen der in seinen Augen zu weitgehenden Beschneidung der Rechte der Fürstabtei und der Gefährdung der katholischen Religion im Toggenburg verwarf Abt Bürgisser den am 28. März 1714 mit Zürich und Bern ausgehandelten Friede von Rorschach. Erst nach dem Tod von Fürstabt Bürgisser wurde mit seinem Nachfolger Fürstabt Joseph von Rudolphi (1717–1740) am 16. Juni 1718 der Friede von Baden geschlossen. Die Fürstabtei St. Gallen wurde wiederhergestellt, einschliesslich der Herrschaft über das Toggenburg, wobei dessen Autonomie und die Religionsfreiheit bestätigt wurden.

Zürich und Bern ratifizierten den Frieden am 11. August 1718 – dass Papst Klemens XI. den Frieden wenig später in einem Breve verwarf, hatte keinen Einfluss mehr auf die Lösung des Konfliktes. Abt von Rudolphi kehrte am 7. September 1718 nach sechsjährigem Exil ins Kloster St. Gallen zurück. Am 23. März 1719 konnte er einen grossen Teil der zu Beginn des Krieges nach Zürich gebrachten Bibliothek in Empfang nehmen. Weitere Gegenstände aus der Beute der Berner trafen 1721 in St. Gallen ein. Jedoch verblieben weiterhin wertvolle Stücke der St. Galler Klosterbibliothek in Zürich, darunter Handschriften, Gemälde, astronomisches Gerät und der sogenannte St. Galler Globus. Der in den 1990er Jahren neu entflammte Kulturgüterstreit zwischen Zürich und St. Gallen konnte erst 2006 gütlich beigelegt werden.

Der Konflikt zwischen der Fürstabtei und dem Toggenburg schwelte weiter bis zur Auflösung des Klosterstaates 1798, nachdem 1735 zwei äbtische Beamte ermordet worden waren und 1739 eine Konferenz in Frauenfeld zwischen den Parteien ebenfalls ergebnislos verlaufen war.

Siehe auch

Literatur

  • Gottfried Guggenbühl: «Zürichs Anteil am Zweiten Villmergerkrieg, 1712». In: Schweizer Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 4, Nr. 1. Leemann Zürich 1912.
  • Ulrich Im Hof: «Ancien Régime». In: Handbuch der Schweizer Geschichte, Bd. 2. Berichthaus, Zürich 1977 ISBN 3855720215, S. 673–784.

Anmerkungen

  1. Im Hof, Ancien Régime, S. 694.
  2. Im Hof, Ancien Régime, S. 695.
  3. Walter Schaufelberger: Blätter aus der Schweizer Militärgeschichte. Zürich 1995, S. 158.
  4. «Villmergerkriege». In: Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz. Bd. 7. Neuenburg 1934, S. 259f.
  5. «Aarauer Friede». In: Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz. Bd. 1. Neuenburg 1921, S. 8.
  6. Im Hof, Ancien Régime, S. 699.

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