Vollzug

Vollzug

Der Begriff Vollzug bezeichnet

  • einerseits die Durchführung eines Vorhabens. Das Wort kommt hier von dem Verb „vollziehen“. Im Allgemeinen wird das Wort in mehreren Bedeutungen verwendet:
    • allgemein: die Ausführung einer Handlung
    • juristisch: Vollstreckung eines Urteils
    • administrativ: die Umsetzung eines Regierungs- oder Verwaltungsbeschlusses
    • den Geschlechtsverkehr als Vollzug der Ehe (Ehevollzug)
  • andererseits einen Zug des Personenverkehrs mit normaler Länge (im Gegensatz zum Kurzzug). Das Wort ist im Gegensatz zum anderen Fall ein Kompositum.
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.

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