Bayerisches Sportleistungsabzeichen

Bayerisches Sportleistungsabzeichen
Bayerisches Sport-Leistungs-Abzeichen in Bronze (Aufnäher)

Das Bayerische Sport-Leistungs-Abzeichen, abgekürzt BSLA, wird seit 1948 vom Bayerischen Landes-Sportverband an Erwachsene verliehen, nachdem sie eine bestimmte, verschiedenartige sportliche Leistungen im Freizeitsport erbracht haben.

Es sind drei Leistungsstufen − Bronze, Silber und Gold − vorgesehen. Es wird durch Aushändigung einer Urkunde verliehen und ggfs. vom Sportler durch Abzeichen gezeigt. Je nach Höhe der erzielten Leistung wird das Abzeichen einmal im Jahr entweder in Bronze, Siber oder Gold verliehen, wenn die Leistung innerhalb eines Kalenderjahres in allen fünf Gruppen erreicht wird, dabei ist einmal Ausgleich zulässig, d. h. erzielt der Bewerber für das Silber-Abzeichen in einer Gruppe eine Gold-Leistung, so genügt in einer anderen Gruppe die Bronze-Leistung zum Ausgleich. In der Bewertung um die verschiedenen Abzeichen ist einmal ein Ausgleich zulässig. Erzielt der Bewerber beispielsweise für das Goldabzeichen eine Sonderleistung, die gleich ist der für Gold erforderlichen, zuzüglich bzw. abzüglich der Differenz zwischen Silber- und Goldleistung, dann braucht er in einer beliebigen anderen Übung nur die Silberleistung erreichen, um das Goldabzeichen zu erlangen. Dieselbe Regelung ist in der Bewerbung um das Silberabzeichen anwendbar. Die Bronzeleistung muss in allen Fällen erreicht werden. Leistungen des Deutschen Sportabzeichens sind nicht koppelbar.

Das BSLA in Gold mit Wiederholungszahl (5, 10, 15 usw.) erwirbt, wer die entsprechende Anzahl der bestätigten Verleihungsurkunden in Gold vorlegen kann oder das 50. Lebensjahr (Frauen das 40.) vollendet und das SLA in Gold mindestens einmal abgelegt hat. Alle bisherigen und weiteren Verleihungen, auch in Bronze und Silber, werden dann für die entsprechende Zahl mit anerkannt.

Im Gegensatz zum Deutschen Sportabzeichen ist beim BSLA eine sofortige Verleihung des Gold-Abzeichens möglich. Das Abzeichen ist kein vom Bundespräsidenten anerkanntes Ehrenzeichen, vgl. Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen.

Abzeichenarten

Es werden folgende Abzeichen ausgegeben: Großabzeichen, Anstecknadeln (jeweils blechern) und Aufnäher – jeweils in bronze, silber und gold.

Siehe auch

Weblinks


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