Wehrbereichskommando VI

Wehrbereichskommando VI

Ein Wehrbereichskommando (WBK) ist die territoriale nationale Kommandobehörde der Bundeswehr in einem Wehrbereich und wird von einem Befehlshaber geführt. Ein Wehrbereich kann ein oder mehrere Bundesländer umfassen. Die Wehrbereichkommandos gehören zur Streitkräftebasis und unterstehen dem Streitkräfteunterstützungskommando.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Schon in der Weimarer Republik war das Staatsterritorium in Wehrkreise eingeteilt. Die Wehrkreiskommandos hatten jedoch andere Funktionen als die Wehrbereichskommandos.

Mit Aufstellung der Bundeswehr wurden die Wehrbereiche als Verwaltungsbezirke geschaffen. Je nach Größe umfassten sie ein oder mehrere Bundesländer (z. B. waren Bayern oder Baden-Württemberg je ein Wehrbereich, Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen zusammen war ein Wehrbereich). Innerhalb eines Wehrbereichs gibt es als mittlere Bundesbehörden des Bundesministeriums der Verteidigung die Wehrbereichsverwaltungen und als militärische Kommandobehörden die Wehrbereichskommandos, beide mit nachgeordneten Dienststellen bzw. Truppenteilen.

Die militärischen Dienststellen / Truppenteile waren

  • ’’aktiv’’, d. h. im Frieden bereits voll aufgestellt (Material vollständig vorhanden, Personal überwiegend vorhanden und im Spannungs- oder Verteidigungsfall noch mit einzelnen Reservisten zu ergänzen (personelle Mob-Ergänzung);
  • ’’teilaktiv’’, d. h. im Frieden waren einzelne Einheiten/Teileinheiten diese Truppenteil voll aufgestellt, andere Einheiten/Teileinheiten waren gekadert;
  • ’’nichtaktiv’’ oder ’’gekadert’’, d. h. die Einheiten bestanden im Frieden nur aus Kaderpersonal (1 Soldat und 2 bis 3 zivilen Mitarbeiter zur Verwaltung der Unterlagen und Pflege des vorhanden Materials), das eigentliche Personal bestand aus eingeplanten Reservisten, die erst im Spannungs- oder Verteidigungsfall einberufen worden wäre. Das militärspezifische Material wie z. B. Waffen war eingelagert, anders Material wie z. B. Kraftfahrzeuge war ebenfalls nur eingeplant und wären ebenso einberufen worden (materielle Mob-Ergänzung).

In der DDR gab es zwei Militärbezirke, für den südlichen Teil der DDR den Militärbezirk III mit Sitz in Leipzig und für den nördlichen Teil den Militärbezirk V mit Sitz in Neubrandenburg. Die Wehrbezirke waren höhere Kommandobehörden der Landstreitkräfte der Nationalen Volksarmee. Ihnen unterstanden neben anderen Truppenteilen vor allem jeweils zwei Mot.-Schützen-Divisionen und eine Panzerdivision.

Anfangsjahre der Bundeswehr

Gliederung Territoriale Reserve 1957 - 1969

1956 begann die Aufstellung „territorialer Kommandostäbe“ für jeweils einen Wehrbereich, die 1957 in Wehrbereichskommando umbenannt wurden. Ebenso wurde als deren oberste nationale Kommandobehörde 1957 das „Amt für territoriale Verteidigung“ - später in „Kommando Territoriale Verteidigung“ umbenannt – aufgestellt, das direkt dem Bundesministerium der Verteidigung unterstand.

Im gleichen Jahr wurde mit der Aufstellung von „VP-TV Stäben“ für jeden Regierungsbezirk (in kleinen Bundesländern ohne Regierungsbezirke nur ein Stab) begonnen, die 1963 in Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) umbenannt wurden. Es gehörten zum

Den VBK`s unterstanden Verteidigungskreiskommandos (VKK) auf der Ebene der Landkreise und eigene nichtaktive Truppenteile (Jägerregiment, Fernmeldekompanie, Nachschubkompanie, Transportkompanie, Wallmeistertrupps). Den VKK`s unterstanden für Aufgaben der Objektsicherung nichtaktive Heimatschutzkompanien und Sicherungszüge. Ihre Zahl hing jeweils von der Anzahl und Größe der zu sichernden Objekte ab. Diese Dienststellen und Truppenteile wurden bis 1969 aufgestellt.

Gliederung des Territorialheeres 1969 - 1992

1969 wurde die bisherige „Territoriale Reserve“, die ursprünglich als eine eigene Teilstreitkraft geplant war, als „Territorialheer“ in das Heer integriert.

Bis 2002, dem Beginn der „Transformation der Bundeswehr“, war der Auftrag der WBK`s

  • die Aufrechterhaltung der Operationsfreiheit der NATO-Streitkräfte (einschließlich der deutschen),
  • die Unterstützung der Zivilen Verteidigung,

und bestand neben der fachlichen und truppendienstlichen Führung der unterstellten Truppenteile vor allem in Planungsarbeiten auf der Grundlage einer sehr genauen Kenntnis von "Land und Leuten". Bis dahin war auch im Verteidigungsfall die Zusammenarbeit mit den Korps der NATO vorgesehen.

Dieser Auftrag unterschied sich sehr von dem heutigen, oben bereits genannten Auftrag und beinhaltete im Einzelnen [1] :

  • Das WBK hat im Frieden alle Maßnahmen vorzubereiten und im Spannungs- oder Verteidigungsfall zu ergreifen, die geeignet sind:
  • sich selbst über die Lage der zivilen Verteidigung, die militärische Lage und die Infrastrukturlage zu unterrichten und Truppen, die sich im Wehrbereich aufhalten, zivile Behörden oder unmittelbar die Bevölkerung über die militärische Lage und die Maßnahmen und Absichten des Feindes zu unterrichten und vor den Auswirkungen von ABC-Kampfmitteln zu warnen;
  • bestimmte Objekte, Verkehrswege und Räume
gegen Beeinträchtigung ihrer Nutzung durch Feindeinwirkung zu Lande zu schützen, insbesondere "Empfindliche Punkte" (EP);
zur Nutzung bereitzustellen und bereitzuhalten, insbesondere militärische und zivile Infrastruktur von militärischem Interesse, oder freizuhalten durch Verkehrslenkung und Lenkung von Bevölkerungsbewegungen;
für Unbefugte oder Feind zu sperren oder ihre Funktion zu lähmen;
  • feste Fernmeldeeinrichtungen zu unterhalten und zu betreiben;
  • Reservelazarette einzurichten und zu betreiben und Truppen vor Seuchen und Vergiftungen zu schützen;
  • Personal der Bundeswehr zu ersetzen, um dadurch die Operationsfreiheit der Streitkräfte aufrechtzuerhalten.
  • Das WBK hat ferner auf Anforderung
  • die Streitkräfte durch Bereitstellen von militärischen Kräften oder von Hilfsmitteln aus dem zivilen Bereich, insbesondere von Dienstleistungen und Material zu unterstützen, um dadurch
die Funktionsfähigkeit vom Kampf-, Führungs- und Versorgungsanlagen und -einrichtungen wieder herzustellen, oder
zur Versorgung der Truppe beizutragen;
  • die zivilen Behörden bei ihren Maßnahmen zur Zivilverteidigung, insbesondere zur Wiederherstellung von Anlagen und Einrichtungen von militärischem Interesse zu unterstützen, um dadurch
die Regierungsgewalt aufrechtzuerhalten,
oder die Bevölkerung vor Feindeinwirkung zu schützen,
oder die Versorgung der Bevölkerung oder der Truppe sicherzustellen.

Heeresstruktur 3 (1970 bis 1980)

Die Art und Stärke der den WBK`s neben den VBK`s direkt unterstellten Truppenteile war unterschiedlich und richtete sich teilweise nach geographischen Gegebenheiten (Küste, wichtige Flussübergänge für Nachschubstraßen (Main Supply Road, MSR) oder Eisenbahntransportlinien (ETL)), teilweise nach militärischen Notwendigkeiten (Anteil der Rückwärtigen Kampfzone („Rear Combat Zone“) im Raum des WBK / Entfernung zu den Grenzen zum Ostblock). Immer wurden ihnen im Laufe der weiteren Aufstellung der Bundeswehr die Truppenübungsplatzkommandanturen, Feldjägerkräfte, Transport- und Lazarettverbände unterstellt.

Ab 1972 wurden in den Wehrbereichskommandos zunächst je ein teilaktive Heimatschutzkommandos (HschKdo) (Nummern 13 - 18) aufgestellt. Damit verfügte das Territorialheer erstmals über Verbände, die nicht rein infanteristisch gegliedert, sondern auch mit gepanzerten Gefechtsfahrzeugen ausgestattet waren. Sie wurden 1982 in Heimatschutzbrigaden (HschBrig) (Nummern 51 – 56) umbenannt.

Zum Stab eines WBK`s gehörten neben den normalen Stabsabteilungen für die Führungsgrundgebiete G1 (Personal/Innere Führung), G 2 (Inland/Ausland), G 3 (Führung/Organisation/Ausbildung) und G 4 (Logistik) die Abteilungen

  • Infrastruktur/ Pionierwesen (Vertretung der militärischen Belange auf dem Gebiet der Infrastruktur mit unterstellten Wallmeistergruppen u. –trupps)
  • Verkehrsführung (mit Verkehrskommandanturen in den Regierungsbezirken)
  • Militärgeografischer Dienst (Erstellung des Kartenmaterials und die Versorgung aller Truppenteile der Bundeswehr innerhalb des Wehrbereiches mit Karten)
  • Fernmeldewesen (Planung und Einrichtung der ortsfesten bundeswehreigenen Fernmeldeanlagen und –verbindungen. Dazu unterstanden ihr Fernmeldekommandanturen am Sitz der Oberpostdirektionen),
  • Militärisches Kraftfahrwesen (Zulassung der Kraftfahrzeuge der Bundeswehr und Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO)
  • Wehrbereichbibliothek.

Auf Grund der Mittlerfunktion zwischen Bundeswehr und ziviler Verwaltung einerseits und alliierten Truppen andererseits gehörten zur Abteilung G3 entsprechende große Verbindungskommandos.

Heeresstruktur 4 (1980 bis 1992)

Verbandsabzeichen WBK VII

Ab 1982 wurde bei jedem WBK eine weitere, nichtaktive Heimatschutzbrigade aufgestellt (Nummern 61 – 66).

Ab 1985 wurden im Rahmen des „Wartime Host Nation Support – Abkommens“ mit den USA Unterstützungskommandos (Ukdo) aufgestellt, die teilweise den WBK`s unterstellt waren.

Als Beispiel für die Vielzahl der Truppen eines WBK`s kann die Gliederung des WBK V gelten:

Der Stab selbst war teilaktiv und sollte im Spannungsfall von rund 250 auf rund 800 Soldaten aufwachsen.

  • 10 nichtaktive Verbindungskommandos (zur Landesregierung Baden-Württemberg, zu den NATO-Korps und –Divisionen sowie zu den Nachbar-WBK`s)
  • die teilaktive Stabskompanie (zusätzlich zum Stabspersonal drei Sicherungszüge zur Sicherung des Gefechtsstandes)
  • die VBK`s 51, 52, 53 und 54
  • die teilaktive Heimatschutzbrigade 55
  • die nichtaktive Heimatschutzbrigade 65
  • das nichtaktive Unterstützungskommando 5 (nur der Stab war teilaktiv)
  • der Bereichsfernmeldeführer 5
  • die aktiven Truppenübungsplatzkommandanturen Münsingen und Heuberg
  • das nichtaktive Lazarettregiment 75 (nur der Stab war teilaktiv)
  • das nichtaktive Pionierregiment 75
  • das aktive Feldjägerbataillon 750
  • das nichtaktive Feldjägerbataillon 751
  • das nichtaktive Transportbataillon 750
  • das nichtaktive ABC-Abwehrbataillon 750 (direkt dem WBK unterstellter WHNS-Truppenteil)
  • die nichtaktive Instandsetzungskompanie 750
  • die nichtaktive Nachschubkompanie 750
  • der nichtaktive Kampfmittelbeseitigungszug 7500

Dazu kamen noch die im Wehrbereich stationierten Truppenteile des Territorialkommandos Süd:

der Stab des Territorialkommandos Süd (Mannheim),
die Stäbe Fernmeldekommando 850 (Mannheim), Pionierkommando 850 (Mannheim) und Sanitätskommando 850 (Mannheim). Diesen Kommandos auf Brigadeebene unterstanden weitere nichtaktive Truppenteile.
das selbständige gekaderte Feldersatzbataillone 852 (Kraichtal)

Im Frieden unterstanden die gekaderten Wehrleitersatzbataillone (WL/ErsBtl) des Territorialkommandos Süd einzelnen VKK`s. In Baden-Württemberg waren dies u. a. die zum Feldausbildungsregiment 86 (München) gehörenden Wehrleitersatzbataillone 866 (Kirchzarten, bei VKK 533), 867 (Hechingen, bei VKK 541), 868 (Amstetten, bei VKK 542), 869 (Weingarten, bei VKK 543), 870 (Renningen, bei VKK 511), 871 (Schorndorf, bei VKK 512), 872 (Siegelsbach, bei VKK 513), 873 (Ludwigsburg, bei VKK 511), 874 (Oftersheim, bei VKK 522), 875 (Pforzheim, bei VKK 523) und 876 (Neuhausen ob Eck, bei VKK 532)

Nach der Wiedervereinigung wurde in den neuen Bundesländern ein neuer Wehrbereich für Sachsen, Thüringen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt geschaffen. Die bei der Übernahme der Nationalen Volksarmee am 3. Oktober 1990 bestehenden Kommandos der Militärbezirke III in Leipzig und V in Neubrandenburg wurde am 1. Dezember 1990 in die Wehrbereichskommandos VII mit Sitz in Leipzig und VIII mit Sitz in Neubrandenburg umgegliedert und am 1. Juli 1991 in Division(Div)/WBK VII (Leipzig) und Division(Div)/WBK VIII (Neubrandenburg) umbenannt. Ihnen unterstanden die VBK`s 71 (Erfurt), 72 (Suhl), 73 (Gera), 74 (Leipzig), 75 (Chemnitz), 76 (Dresden), 81 (Halle), 82 (Magdeburg), 83 (Cottbus), 84 (Potsdam), 85 (Frankfurt (Oder)), 86 (Schwerin), 87 (Neubrandenburg) und später das VBK 100/StOKdo Berlin.

Heeresstruktur 5 (ab 1992) und weitere Entwicklung

Gliederung des Territorialheeres 1992 - 2001

Im Rahmen der Heeresstruktur 5 (Nachsteuerung) (1993 – 1997) wurden die WBK`s als eigenständige Kommandobehörden aufgelöst und mit bestehenden Divisionen fusioniert, die den entsprechenden neuen Namen erhielten:

Bisheriges WBK bisherige Division neuer Name
WBK I 6. Panzergrenadierdivision (Bundeswehr) WBK I / 6. PzGrenDiv
WBK II 1. Panzerdivision WBK II / 1. PzDiv
WBK III 7. Panzergrenadierdivision WBK III / 7. PzGrenDiv
WBK IV 5. Panzerdivision WBK IV / 5. PzDiv
WBK V 10. Panzerdivision WBK V / 10. PzDiv
WBK VI 1. Gebirgsdivision WBK VI / 1. GebDiv
Div / WBK VII WBK VII / 13. PzGrenDiv

Die Wehrbereiche als Raum blieben unverändert bestehen. Als einziges befand sich WBK V / 10. PzDiv nicht in der Landeshauptstadt Stuttgart sondern in Sigmaringen.

Der größte Teil der nichtaktiven Verbände und Einheiten der bisherigen WBK`s wurde aufgelöst, einzelne als sogenannter „WBK-Anteil“ innerhalb der Division ausdrücklich gekennzeichnet. Die neuen Stäbe erhielten einen zusätzlichen “Stellvertretenden Divisionskommandeur und Kommandeur WBK-Truppen“ (ab 1996 umbenannt in „Stellvertretender Befehlshaber und General Nationale Territoriale Angelegenheiten“). Im Spannungsfall wären die Stäbe der WBK`s geteilt worden in einen normalen mobilen Divisionsstab ( NATO-unterstellt) und einen nationalen, am Standort verbleibenden Stab WBK und die Truppenteile wären entsprechend unterstellt worden.

Beispielhaft soll dies am Jägerregiment 10 „Linzgau“ des WBK V / 10. PzDiv gezeigt werden.

Im Frieden unterstanden alle vier Bataillone dem Regiment. Das aktive Jägerbataillon 101, das nichtaktive Jägerbataillon 102 und das nichtaktive Sicherungsbataillon 108 (vorgesehen zur Sicherung der Divisions-Gefechtsstände) wären bei der 10. PzDiv geblieben, das nichtaktive Jägerbataillon 852 wäre dem WBK unterstellt worden.

Situation 2001 bis 2006

Im Rahmen der Umgliederung zur „von Grund auf erneuerten Bundeswehr“ 2001 wurde das Territorialheer aufgelöst und verbliebene nationale Strukturen und Aufgaben in den neu geschaffenen Organisationsbereich Streitkräftebasis eingegliedert. Die Verantwortung für die „Nationalen Territorialen Aufgaben“ wechselte am 1.Oktober 2001 vom Heeresführungskommando zum neuen Streitkräfteunterstützungskommando, neuer „Nationaler Territorialer Befehlshaber“ wurde der Befehlshaber des Streitkräfteunterstützungskommandos. Gleichzeitig wurden die Divisionen / WBK`s defusioniert und die Anzahl der Wehrbereiche / WBK`s von sieben auf vier reduziert, die dem Streitkräfteunterstützungskommando unterstellt wurden. Außerdem wurden einzelne VBK`s und die noch bestehenden nichtaktiven Truppenteile der WBK`s aufgelöst.

Die vier neuen Wehrbereiche umfassen die Länder

Da die verbliebenen VBK`s ihre alte Nummer (die erste Ziffer zeigt die Zugehörigkeit zum früheren WBK) behielten, ist mit deren Zuordnung zu den neuen WBK`s die neue Raumordnung deutlich sichtbar.

Wehrbereichskommando I - Küste

Sein Sitz war in Kiel. Dem WBK I waren die VBK`s 10, 11, 20, 23, 24, 25, 86 und 87 unterstellt.

Internes Verbandsabzeichen des
Wehrbereichskommandos
Interne Verbandsdabzeichen der
Verteidigungsbezirkskommandos
Karte des WBK I mit den VBK`s

VBK 10

VBK 11

VBK 20

VBK 23

VBK 24

VBK 25

VBK 86

VBK 87

Wehrbereichskommando II

Sein Sitz war in Mainz. Dem WBK II waren die VBK`s 31, 34, 35, 42, 46 und 47 unterstellt.

Verbandsabzeichen des
Wehrbereichskommandos
Interne Verbandsabzeichen der
Verteidigungsbezirkskommandos
Karte des WBK II mit den VBKs

VBK 31

VBK 34

VBK 35

VBK 42

VBK 46

VBK 47

Wehrbereichskommando III

Sein Sitz war in Erfurt. Dem WBK III waren das VBK 71, 75, 76, 81, 82, 84, 85 und das Standortkommando (StOKdo) Berlin unterstellt.

Verbandsabzeichen des
Wehrbereichskommandos
Interne Verbandsabzeichen der
Verteidigungsbezirkskommandos
Karte des WBK III mit den VBKs

StOKdo Berlin

VBK 71

VBK 75

VBK 76

VBK 81

VBK 82

VBK 84

VBK 85

Wehrbereichskommando IV - Süddeutschland

Sein Sitz war in München. Dem WBK IV waren die VBKs 51, 52, 63, 65, 66 und 67 unterstellt.

Internes Verbandsabzeichen des
Wehrbereichskommandos
Interne Verbandsabzeichen der
Verteidigungsbezirkskommandos
Karte des WBK IV mit den VBKs

VBK 51

VBK 52

VBK 63

VBK 65

VBK 66

VBK 67

Auftrag

Ein Wehrbereichskommando ist verantwortlich für die Wahrnehmung territorialer militärischer Aufgaben und arbeitet innerhalb des Wehrbereichs mit den dort stationierten Truppenteilen der Teilstreitkräfte (seit 2000 auch mit dem Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr), den Dienststellen der Bundeswehrverwaltung, den mittleren Bundesbehörden und den jeweiligen Landesbehörden zusammen.

Der Auftrag im Einzelnen umfasst

Organisation

Territoriale Zuständigkeiten der Wehrbereichskommandos

Mit der Auflösung der Verteidigungsbezirkskommandos (VBK) und Aufstellung der Landeskommandos (LKdo) haben die Wehrbereichskommandos im Wesentlichen ihre Zielstruktur 2010 im Rahmen der „Transformation der Bundeswehr[3] eingenommen. Ihnen sind mit unterschiedlichem Schwerpunkt verschiedene Truppenteile und Dienststellen unterstellt.

In den Ländern, in denen die vier Wehrbereichskommandos stationiert sind, ist das Landeskommando in das WBK integriert. Die LKdo`s führen entsprechend der politischen Strukturen der Bundesländer 34 Bezirksverbindungskommandos (BVK) als Verbindungskommando zu den Bezirksregierungen und 429 Kreisverbindungskommandos (KVK) als Verbindungskommando zu den Kreisen . Die BVK`s und KVK`s bestehen ausschließlich aus Reservisten.

Wehrbereichskommando I – Küste

Das Wehrbereichskommando I ist für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein zuständig. Sein Sitz ist in der Scharnhorst-Kaserne in Kiel. Der Schwerpunkt des WBK I ist die Logistik.

Dem WBK I sind unterstellt

  • die Landeskommandos Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin), Niedersachsen (Hannover) und Schleswig-Holstein (Kiel),
Interne Verbandsabzeichen der Landeskommandos

LKdo Bremen

LKdo Hamburg

LKdo Niedersachsen

LKdo Mecklenburg-Vorpommern

LKdo Schleswig-Holstein

Befehlshaber im Wehrbereich I:

Nr. Dienstgrad Name Beginn der Berufung
3. Konteradmiral Jens-Volker Kronisch 18. Januar 2008
2. Brigadegeneral Wolfgang Brüschke
1.

Wehrbereichskommando II

Das Wehrbereichskommando II ist für die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. Sein Sitz ist in Mainz. Der Schwerpunkt des WBK II ist die Führungsunterstützung.

Dem WBK II sind unterstellt

Interne Verbandsabzeichen der Landeskommandos

LKdo Hessen

LKdo Nordrhein-Westfalen

LKdo Rheinland-Pfalz

LKdo Saarland
  • das Führungsunterstützungsregiment 28 (Mechernich),
  • das Führungsunterstützungsregiment 29 (Dillingen)
  • die Feldjägerbataillone 251 (Mainz) und 252 (Hilden),
  • die Truppenübungsplatzkommandanturen Daaden und Baumholder,

Befehlshaber im Wehrbereich II:

Nr. Dienstgrad Name Beginn der Berufung
3. Generalmajor Gerhard Stelz 12. Dezember 2008
2. Generalmajor Bernd Diepenhorst
1.

Wehrbereichskommando III

Das Wehrbereichskommando III ist für die Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig. Sein Sitz ist in Erfurt. Der Schwerpunkt des WBK III ist die Führungsunterstützung.

Dem WBK III sind unterstellt

  • die Landeskommandos Brandenburg (Potsdam), Sachsen (Dresden), Sachsen-Anhalt (Magdeburg) und Thüringen (Erfurt),
Interne Verbandsabzeichen der Landeskommandos

StOKdo Berlin

LKdo Brandenburg

LKdo Sachsen

LKdo Sachsen-Anhalt

LKdo Thüringen

Befehlshaber im Wehrbereich III:

Nr. Dienstgrad Name Beginn der Berufung
3. Generalmajor Johann G. Oppitz 14. September 2005
2.
1.

Wehrbereichskommando IV - Süddeutschland

Das Wehrbereichskommando IV ist für die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg zuständig. Sein Sitz ist in der Bayern-Kaserne in München. Der Schwerpunkt des WBK IV ist die Logistik.

Dem WBK IV sind unterstellt

  • die Landeskommandos Bayern (München) und Baden-Württemberg (Stuttgart),
Interne Verbandsabzeichen der Landeskommandos

LKdo Bayern

LKdo Baden-Württemberg

Befehlshaber im Wehrbereich IV:

Nr. Dienstgrad Name Beginn der Berufung
3. Generalmajor Gert Wessels 27. September 2007
2. Generalmajor Justus Gräbner 2003
1. Generalmajor Kersten Lahl 2001

Verweise

Siehe auch

Literatur

  • Rolf Clement, Paul Elmar Jöris: 50 Jahre Bundeswehr, Verlag e. S. Mittler & Sohn, Hamburg, Berlin, Bonn, 2005, ISBN 3-8132-0839-7
  • Wehrbereichskommando V, Hrsg.,: Wehrbereichskommando V, Jahre 1956 – 1966, ohne Jahreszahl
  • Generalmajor Dr. Ferdinand von Senger und Etterlin: Das Wehrbereichskommando in Jahrbuch des Heeres Nr. 4 1973, S. 109ff, Verlag Wehr und Wissen Darmstadt, 1973

Weblinks

Einzelnachweis

  1. nach von Senger und Etterlin
  2. Beispiel: Vereinbarung über die Zivil-Militärische Zusammenarbeit im Land Brandenburg
  3. Regierungserklärung des Verteidigungsministers, 97. Sitzung des Bundestags 15. Periode, TOP 3, am 11.03.2004

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