Weltmenschenrechtskonferenz

Weltmenschenrechtskonferenz

Nachdem vom 22. April bis 13. Mai 1968 in Teheran die erste Internationale Konferenz über Menschenrechte (International Conference on Human Rights) stattgefunden hatte, hielten die Vereinten Nationen vom 14. bis 25. Juni 1993, wenige Jahre nach Ende des Kalten Krieges und der Blockkonfrontation, in Wien die zweite internationale Konferenz über Menschenrechte ab, die Weltkonferenz über Menschenrechte (World Conference on Human Rights). Wichtigstes Ergebnis dieser Konferenz war die Erklärung und das Aktionsprogramm von Wien (englisch Vienna Declaration and Programme of Action), in deren Folge bei der 48. UN-Generalversammlung im Dezember 1993 mit der Resolution 48/141 das Amt des Hohen Kommissars für Menschenrechte eingerichtet wurde.

In der Abschlusserklärung bekannten sich die fast vollzählig versammelten 171 Staaten einmütig zu ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen.

“The World Conference on Human Rights reaffirms the solemn commitment of all States to fulfil their obligations to promote universal respect for, and observance and protection of, all human rights and fundamental freedoms for all in accordance with the Charter of the United Nations, other instruments relating to human rights, and international law. The universal nature of these rights and freedoms is beyond question.”

Die Abschlusserklärung wies den Vereinten Nationen die Förderung und den Schutz der Menschenrechte als vorrangiges Ziel zu.

“The promotion and protection of all human rights and fundamental freedoms must be considered as a priority objective of the United Nations in accordance with its purposes and principles, in particular the purpose of international cooperation.”

„Die Förderung und der Schutz aller Menschenrechte und grundlegender Freiheiten muss, in Übereinstimmung mit ihren Bestimmungen und Prinzipien, als vorrangiges Ziel der Vereinten Nationen betrachtet werden, im Besonderen mit der Bestimmung zur internationalen Zusammenarbeit.“

Dieses Ergebnis ist bedeutsam für die Legitimation der Menschenrechte als grundsätzliche Leitschnur allen staatlichen Handelns insofern als die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 nur von ca. 57 Staaten verabschiedet worden war. Damals gab es die meisten der heute existierenden Staaten noch nicht, und viele heute unabhängige Länder standen noch unter kolonialer Fremdherrschaft. Jeglichem Kulturrelativismus wird mit der Abschlusserklärung die Grundlage entzogen.

Die Weltmenschenrechtskonferenz brachte auch die erste internationale Erklärung hervor, die die Gewalt gegen Frauen thematisierte.

Mehrere hundert Menschen- und Frauenrechtsorganisationen beobachteten diesen Menschenrechtsgipfel der UNO.

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