Werner Teske

Werner Teske
Grabplatte für Werner Teske auf dem Südfriedhof in Leipzig

Werner Teske (* 24. April 1942 in Berlin; † 26. Juni 1981 in Leipzig) war ein Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR, der 1981 u. a. wegen versuchten Landesverrates zum Tode verurteilt und hingerichtet wurde. Dies war die letzte Vollstreckung eines Todesurteils in der DDR bzw. in Deutschland.

Inhaltsverzeichnis

Studium und Beruf

Werner Teske studierte an der Humboldt-Universität zu Berlin Volkswirtschaft und promovierte 1969. Bereits während des Studiums wurde er vom MfS angeworben und arbeitete dann hauptamtlich für deren Hauptverwaltung Aufklärung in der Wissenschaftsspionage im westlichen Ausland.

Strafverfahren und Hinrichtung

Ab Mitte der 1970er Jahre entwickelte Teske erhebliche Zweifel am politischen System der DDR und seiner Aufgabe darin. Er spielte mit dem Gedanken, sich in die Bundesrepublik abzusetzen, und brachte als mögliche Mitgift für den Frontwechsel einige dienstliche Akten nach Hause. Aufgrund des Überlaufens des MfS-Offiziers Werner Stiller in die Bundesrepublik 1979 wurden innerhalb des MfS die Sicherheitsmaßnahmen deutlich erhöht. Auch Teske wurde überprüft. Dabei kamen kleinere Unregelmäßigkeiten bei der Weitergabe von MfS-Geldern an Informanten zutage. Als Teskes Wohnung deshalb durchsucht wurde, fand das MfS auch die von Teske entwendeten Akten.

Teske wurde wegen Versuchs des Landesverrats in einem besonders schweren Fall sowie der Fahnen- und Republikflucht in einem auch innerhalb des MfS geheim gehaltenen Prozess vor einem Militärgericht in Berlin angeklagt. Obwohl das DDR-Strafrecht die Todesstrafe nur für vollendete Delikte vorsah, wurde er 1981 zur Höchststrafe verurteilt. Grund für die Härte des Urteils war nicht zuletzt die erfolgreiche Flucht Stillers. Nach Ablehnung seines Gnadengesuchs wurde Teske in die Vollzugsanstalt Leipzig (Alfred-Kästner-Straße) überführt. In deren zur Zentralen Hinrichtungsstätte der DDR umgebauten Hausmeisterwohnung wurde das Urteil vom letzten Henker der DDR, Hermann Lorenz, mittels einer Pistole mit aufgesetztem Schalldämpfer durch Kopfschuss vollstreckt.[1] Der Todesschuss erfolgte, wie in der DDR nach Abschaffung der Guillotine 1968 üblich, ohne Vorwarnung von hinten unmittelbar nach Betreten des Vollstreckungsraumes. Die Leiche wurde anschließend in das Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof gebracht und dort eingeäschert.

Die Hinrichtung Teskes wurde selbst innerhalb des MfS streng geheim gehalten. Sogar gegenüber den engsten Familienangehörigen gab man keinerlei Informationen preis. Einem Verwandten, der nach Teske suchte, erklärte das MfS, dass er bei einem Unfall ums Leben gekommen sei, und verbot weitere Nachforschungen. Teskes Witwe Sabine und ihre Tochter mussten aus Berlin wegziehen, beide erhielten eine neue Identität und wurden verpflichtet, über die Umstände des Todes von Werner Teske sowie über ihre Vergangenheit zu schweigen.[2]

Rehabilitierung

Das Urteil gegen Teske wurde 1993 annulliert, da es mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht vereinbar war. In diesem Zusammenhang verurteilte 1998 das Berliner Landgericht einen DDR-Militärrichter und einen Militärstaatsanwalt, die an Teskes Verurteilung mitgewirkt hatten, wegen Totschlags und Rechtsbeugung beziehungsweise Beihilfe zu vier Jahren Haft.[3] Begründet wurde dies jeweils damit, dass die ursprüngliche Entscheidung selbst nach dem damals gültigen DDR-Recht völlig unverhältnismäßig gewesen sei, da Teskes Planungen zu keinem Zeitpunkt über das Versuchsstadium hinausgekommen waren. Mit diesem Argument hatte auch Teskes Verteidiger vergebens versucht, das Todesurteil zu verhindern.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. ARD-Fernsehbericht November 2007 „Das letzte Todesurteil“
  2. http://www.mdr.de/damals/6108793.html
  3. Der Scharfrichter kam von hinten, dpa, 15. Juli 2007

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