Westpreußisch

Westpreußisch
Preußische Provinz
Westpreußen
Flagge Wappen
Flagge der Provinz Westpreußen Wappen der Provinz Westpreußen
Lage in Preußen
Hellblau: Lage der Provinz Westpreußen
 
Bestehen 1773-1829
1878-1919
Provinzhauptstadt Danzig
Fläche 25 534,9 km²
Einwohner 1 641 936 (1905)
Bevölkerungsdichte 64,3 Ew./km²
Kfz-Kennzeichen I D
Entstanden aus Preußen königlichen Anteils,
Aufgegangen in Grenzmark Posen-Westpreußen
Heute Teil von Woiwodschaft Pommern
Karte
Westpreußen und Danziger Bucht 1896

Westpreußen war eine preußische Provinz beiderseits der unteren Weichsel mit der Hauptstadt Danzig. Sie wurde 1772/1793 aus den in der Ersten und Zweiten Teilung Polens annektierten Gebieten des westlichen Preußens (ohne das von Ostpreußen umgebene Ermland) gebildet und umfasste das dem Deutschen Orden 1230 überlassene Culmer Land, den Westteil des seit 1231 eroberten Pomesanien, das 1309 vom Deutschen Orden eroberte slawische Herzogtum Pommerellen sowie die ehemaligen großpolnischen Kreise Flatow und Deutsch Krone. Friedrich II. hatte verfügt, dass diese neugebildete Provinz den Namen „Westpreußen“ erhalten solle, während der östliche Teil des ehemaligen preußischen Ordensgebietes, vereinigt mit dem Ermland, fortan den Namen „Ostpreußen“ führen solle. Das Gebiet bildet heute den Hauptteil der polnischen Woiwodschaft Pommern.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Das Culmer Land war im 13. Jahrhundert Ausgangspunkt bei der Schaffung des Ordensstaates gewesen. Bei Erbstreitigkeiten im 14. Jahrhundert eroberte der Deutsche Orden den zwischen Brandenburg und Polen umstrittenen vormaligen Ostteil Pommerns, das Herzogtum Pommerellen, welches unter der Oberhoheit des Kaisers stand und in dem der letzte Herzog 1294 starb, hinzu. Ab 1308 kam das vormalige Herzogtum Pomerellen zu Preußen, das vom Deutschen Orden regiert wurde. Anfang des 15. Jahrhunderts begehrten die – deutschen – Städte des Landes gegen den Orden auf. Nach mehreren Kriegen wurde das Land im 2. Thorner Frieden 1466 geteilt. Der Orden musste seine Besitzungen beiderseits der unteren Weichsel als Preußen königlichen Anteils an die polnische Krone abtreten und sich mit seinem Restgebiet (Ostpreußen) selber polnischer Oberhoheit unterwerfen. Vertragspartner waren der Orden, der König von Polen und die im Preußischen Bund organisierten Städte, die sich schon vorher der polnischen Krone unterstellt hatten, unter Erhaltung unter eines großen Maßes an Autonomie. Mit der Union von Lublin von 1589 ging das Preußen königlichen Anteils zusammen mit dem Königreich Polen und dem Großfürstentum Litauen in der polnischen Rzeczpospolita auf, deren Gestalt vom polnischen und litauischen Adel ausgehandelt worden war. Historiker und Kartografen bezeichneten das Gebiet latinisiert als „Prussia Occidentalis“, schon bevor es auch in deutscher Sprache offiziell Westpreußen hieß.

Die ersten Jahre 1772–1806

Besitzergreifung durch das Königreich Preußen

Nach dem Abschluss des Teilungsvertrages mit Österreich und Russland vom 5. August 1772 erließ Friedrich der Große am 13. September 1772 das sogenannte „Besitzergreifungspatent“. Das polnische Parlament ratifizierte die Abtretungsverträge am 30. September 1773, so dass diese völkerrechtliche Verbindlichkeit erhielten. Durch die Annexion dieses „Preußen königlichen Anteils“ genannten Landes konnte sich der preußische König nun „König von Preußen“ nennen, statt wie vorher nur „König in Preußen“ und das Königreich Preußen hatte jetzt endlich eine Landverbindung zwischen Pommern und Ostpreußen. Im Ermland und in den Städten wie z.B. Danzig und Elbing war die Bevölkerung bis zu dieser Zeit fast vollständig, in den übrigen Gebieten des westlichen Preußen etwa zur Hälfte deutschsprachig. [1] [2]

Hellgrau: Herzoglich Preußen.
Farbig: Königlich Preußen mit seinen Wojewodschafen in Personalunion mit dem Königreich Polen und Litauen

General von Alt-Stutterheim und der ostpreußische Staatsminister und Oberburggraf von Rohd nahmen mit mehreren Unterkommissionen und der nötigen militärischen Begleitung die Woiwodschaften Pommerellen, Kulmerland und Marienburg sowie das Ermland in Besitz. Nennenswerten Widerstand gab es nicht. Gleichzeitig ergriff der Geheime Finanzrat von Brenkenhoff Besitz vom Netzedistrikt. Bereits am 27. September huldigten die Stände des gesamten neuen Gebietes den beiden königlichen Kommissaren im Großen Remter der Marienburg. Eine zweite Huldigung erfolgte am 22. Mai 1775 vor Brenkenhoff in Inowraclaw, nachdem die Grenzen des Netzedistrikts inzwischen erweitert worden waren.

Im Frühjahr 1793, während Preußen mit dem revolutionären Frankreich im Kriege stand, vereinbarten Preußen und Russland, weitere Teile des polnischen Reiches unter sich zu teilen. Unter anderem sollten Danzig und Thorn zu Westpreußen kommen. Am 11. März 1793 beschlossen der Rat und die Bürgerschaft der Stadt Danzig einstimmig, sich der Oberhoheit des preußischen Königs zu unterstellen. Am 28. März sollten die preußischen Truppen unter General Raumer in die Außenwerke der Stadt einrücken. Dabei kam es zu einer Meuterei der Danziger Stadtsoldaten, die sich gegen ihre Offiziere stellten und auf die anrückenden Preußen zu schießen begannen. Unter den Danziger Stadtsoldaten waren nämlich viele, die zuvor aus preußischen Diensten desertiert waren und die nun fürchteten, bestraft zu werden. Andere fürchteten, zum preußischen Heere eingezogen und in den Krieg gegen das revolutionäre Frankreich geschickt zu werden. Schließlich gelang es den Stadtvätern, die Meuterei zu unterdrücken. Am 4. April wurde die von den Bürgern überwiegend begrüßte Annexion Danzigs vollzogen.

Innere Verwaltung

Der König hatte 1772 angeordnet, dass das Ermland unter die Verwaltung der Königsberger Kriegs- und Domänenkammer kommen sollte. Für die neuen Gebiete Elbing, Marienburg, Kulmerland und Pomerellen sollte eine neue Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder eingerichtet und ihr auch die preußischen Ämter Marienwerder und Riesenburg und die Erbämter Schöneburg und Deutsch-Eylau zugeschlagen werden. Der Netzedistrikt sollte zunächst eine selbständige Verwaltung unter dem Geheimen Finanzrat v. Brenckenhoff erhalten.

Schon im Juni 1772 hatte Friedrich bei einer persönlichen Zusammenkunft in Marienwerder den Präsidenten der Gumbinner Kriegs- und Domänenkammer, Johann Friedrich Domhardt, zum Oberpräsidenten aller drei preußischer Kammern, der Königsberger, der Gumbinner und der für die zu erwerbenden Gebiete neu zu schaffenden Marienwerderschen Kammer ernannt. Dabei wurde die Marienwerder Kammer zunächst nicht dem Generaldirektorium in Berlin unterstellt, sondern blieb unmittelbar vom König abhängig. In einer Kabinettsorder v. 31. Januar 1773 an Domhardt gab Friedrich der neuen Provinz den Namen „Westpreußen“, während die alte Provinz Preußen nunmehr „Ostpreußen“ heißen sollte. Beide Provinzen zusammen bildeten nun das „Königreich Preußen“. Friedrich nannte sich nun „König von Preußen“, statt bisher „König in Preußen“.

Westpreußen wurde in sieben (adlige) „Landrätliche Kreise“ eingeteilt, nämlich:

  • Marienwerder
  • Marienburg
  • Culm (Kulm)
  • Michelau
  • Dirschau
  • Stargard
  • Konitz

Der Netzedistrikt, das „Cammer-Deputations-Departement“, wurde 1775 völlig in Westpreußen einverleibt. Es wurden vier Landrätliche Kreise eingerichtet:

  • Bromberg
  • Inowraclaw (Hohensalza)
  • Cammin
  • Deutsch-Krone

An der Spitze eines landrätlichen Kreises stand der von der Regierung ohne Mitwirkung der Kreiseingesessenen ernannte Landrat. Er gehörte fast durchweg dem Adel, wenn auch nicht immer dem einheimischen an. Als staatlicher Beamter hatte er die allgemeine polizeiliche Aufsicht über die adligen Güter, ihre Bauern und über die Kölmer. 1787 erhielt die westpreußische Ritterschaft das Privileg, freigewordene Landratsstellen durch Wahl aus ihrer Mitte zu besetzen. Neben den Landräten standen die „Beamten“, das waren die Verwalter der kgl. Domainenämter innerhalb des gleichen landrätlichen Kreises. Eine dritte Gruppe bildeten die Steuerräte. Sie verwalteten die Steuerkreise, in denen jeweils eine Anzahl von Städten mit deren Kammergütern zusammengefasst war.

Diese drei Institutionen griffen zwar räumlich ineinander über, ihre Amtsbefugnisse waren jedoch streng getrennt. Den Landräten oblag die Einziehung der Kontribution vom Adel, den Domainenämtern die Einziehung der Pachterträgnisse (Praestation) der zu ihrem Amt gehörenden Pachtgüter, und die Steuerräte hatten für die Erhebung der Akzise vom Stadtbesitz, den Kammergütern, zu sorgen. Dazu gehörte auch die Umsatzsteuer, die an den Stadttoren von den eingeführten und ausgeführten Waren erhoben wurde.

Das Geld war der preußische Reichsthaler zu je 90 Groschen (letzterer Groschen zu je 18 Pfennig). Daneben galt der polnische Gulden (= FL, Zloty) zu 1/3 Reichsthaler = 30 Groschen.

Die Landeinheit war die culmische Hufe, (etwa 16,8 ha), zu je 30 Morgen, letzterer Morgen zu je 300 (Quadrat)-Ruten.

Ab 1793 war mehr und mehr die magdeburger Hufe {Magdeburger Maß, etwa 7,7 ha} zu je 30 Magdeburger Morgen, letzterer Morgen zu je 180 (Quadrat)-Ruten im Gebrauch.

Justizverwaltung

Im polnischen Preußen war es durch das Nebeneinander des kulmischen und eines dem polnischen nachgebildeten Adelsrechts nicht zu einer einheitlichen Kodifikation gekommen. Für die große Mehrheit der leibeigenen Bauern gab es überhaupt kein geregeltes Recht. Durch das „Notifikationspatent betreffend die Einrichtung des Justizwesens“ v. 28. September 1772 wurden das bisher gültige Recht und die Gerichte aufgehoben. Die in Ostpreußen erprobte Gerichtsverfassung und das dort geltende „Verbesserte Landrecht von 1721“ wurden jetzt auch in Westpreußen eingeführt.

Es wurden zwei Obergerichte eingerichtet:

  • Die „Westpreußische Regierung“ zu Marienwerder. Es erhielt den Namen „Regierung“, weil es neben der obergerichtlichen Rechtsprechung auch Verwaltungsaufgaben in Hoheits-, Kirchen- und Schulsachen einschließlich der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erfüllen hatte. Erst im 19. Jahrhundert setzte sich die Trennung von Justiz und Verwaltung durch.
  • Das „Westpreußische Hofgericht“ zu Bromberg, welches keine Verwaltungstätigkeiten ausübte und nur als Obergericht tätig war.

Untergerichte waren

  • die Domainenjustizämter,
  • die Stadtgerichte,
  • die Patrimonialgerichte.
  • Elf Domainenjustitzämter in Westpreußen und vier im Netzedistrikt wurden eingerichtet. Sie traten an die Stelle der Starosteigerichte. Mehrere Domänen wurden dabei unter der Leitung eines fachlich gebildeten Justizamtmanns zusammengefasst.
  • Die Stadtgerichte und
  • die Patrimonialgerichtsbarkeit der adligen Güter blieben erhalten. Sie wurden jedoch reformiert und einer Beaufsichtigung durch die Obergerichte unterworfen.

Einen gewissen Abschluss fand die Rechtsentwicklung mit der Einführung des „Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten“ am 1. Juni 1794.

Kontributionskataster

  • Im Steuerwesen wurde durch die „Instruktion für die Klassifikationskommission“ vom 5. Juni 1772 die Kontribution eingeführt. Es fand vom September 1772 bis Anfang 1773 eine genaue Vermessung des Landes und eine Schätzung des Ertrages der einzelnen Grundstücke statt. Dabei wurde die Güte der Böden „klassifiziert“, die zu leistende Abgabe, die Kontribution, also nicht allein nach der Flächengröße, sondern auch nach der Bodenqualität der Grundstücke festgesetzt. Diese Erhebungen zeigten den trostlosen Zustand des flachen Landes und der kleinen Städte. Da sie zu steuerlichen Zwecken erhoben worden sind, kann ihnen nicht die Absicht unterstellt werden, den vorgefundenen Zustand absichtlich schlecht dargestellt zu haben. Ihr Quellenwert ist daher unbestritten.
  • Das Kontributionskataster enthielt aber auch eine namentliche Erfassung aller Haushaltsvorstände, jeweils mit der Angabe, wie viele männliche und weibliche Personen jeweils unter und über 12 Jahren jeder Haushalt umfasste, welche Berufe ausgeübt wurden und welcher Konfession die Personen waren. Eine Erfassung der ethnischen Zugehörigkeit (Deutsche, Kaschuben, Polen) hat bei dieser Gelegenheit nicht stattgefunden. Ein Nationalgefühl war damals noch nicht ausgeprägt. Aufgrund anderer Quellen weiß man aber, dass die pommerellische Bevölkerung etwa zur Hälfte aus Deutschen, zur anderen Hälfte aus Kaschuben und Polen bestand. Die Deutschen waren im allgemeinen lutherisch und lebten hauptsächlich in den Städten und als Bauern in einem west-östlich verlaufenden Streifen im Netzegebiet. Das Kontributionskataster ist heute noch eine Fundgrube für Familienforscher.

Maßnahmen zur Förderung des Landes

Infrastruktur:

  • Der König sorgte auch für die Erhaltung und Verbesserung der Deiche in der Weichsel- und Nogatniederung und für die Schiffbarmachung der Nogat.
  • Nach nur zwei Jahren Bauzeit war der Bromberger Kanal 1774 fertig geworden. Mit 27 km Länge, einer Scheitelhöhe von 25 Metern und neun Schleusen verbindet er die Oder mit der Weichsel und erschien jener Zeit geradezu als Wunderwerk.
  • Geregelte Postverbindungen in der ganzen Provinz dienten der Wirtschaft und der Verwaltung.

Land- und Forstwirtschaft:

  • Die zahlreichen Starosteien wurden in Domänen umgewandelt und an deutsche bürgerliche Domänenbeamten verpachtet.
  • Der umfangreiche Kirchenbesitz wurde in staatliche Verwaltung genommen. Die kirchlichen Einrichtungen blieben jedoch Eigentümer und erhielten eine Art Pachtentschädigung.
  • Die umfangreichen, aber völlig verwahrlosten Forsten wurden in eine gegliederte staatliche Forstverwaltung genommen. Für den Forstdienst wurden generell ausgediente Soldaten, auch Invaliden, aus dem Jägerkorps eingesetzt, die regelmäßig in Abständen von mehreren Jahren an andere Orte versetzt wurden.
  • Besondere Förderung erhielt die Landwirtschaft durch billige Abgabe guten Saatgetreides und durch die Einführung des Kartoffelbaus, durch den die regelmäßig bestehende Gefahr von Hungersnöten gebannt wurde. Die Kartoffel gedieh gut auf den sandigen Böden. Es wurde Sorge getragen für eine Vermehrung und Verbesserung des Viehbestandes und die Anpflanzung von Obstbäumen.
  • Durch die Errichtung der „Westpreußischen Landschaft“ im Jahre 1787 wurde die Verschuldung und das Hypothekenwesen der adligen Güter geordnet. Es war eine Verbindung der freiwillig daran teilnehmenden adligen Güter und deren Besitzer zu einer – wie wir heute sagen würden – Pfandbrief- und Bodenkreditanstalt. Zu deren Einrichtung und Fonds stiftete der König 200.000 Reichstaler. Für die ausgegebenen Pfandbriefe hafteten alle teilnehmenden Grundstücke. Die Pfandbriefe mussten überwiegend in kleinen Stückelungen von 50 und 100 Reichstalern ausgegeben werden, damit sie möglichst breiten Absatz fanden. Dagegen konnten die Teilnehmer günstige Kredite erhalten.

Schulwesen:

  • Der König hatte schon im Jahre 1763 das „General-Landschul-Reglement“ erlassen. Darin war die allgemeine Schulpflicht angeordnet worden. Es traf ferner Bestimmungen über die Wahl seminaristisch gebildeter Lehrer, den Umfang des Unterrichtsstoffs und über die Beaufsichtigung der Schulen. Dieses Schulgesetz wurde 1772 auch in Westpreußen eingeführt und zunächst durch Einrichtung von Schulen auf den Domänenämtern für die Bildung des Landvolkes gesorgt. Rund 150 Schulen sind unter Friedrichs Regierung in Westpreußen gegründet worden. Am Ende des Jahrhunderts gab es in Westpreußen 180 städtische und 750 Landschulen.
  • Die höhere Schulbildung hatte im polnischen Preußen in den Händen des Jesuitenordens gelegen. Dieser Orden war durch das päpstliche Breve vom 21. Juli 1773 aufgehoben worden. Friedrich ordnete daher die Umwandlung der Kollegien in Rößel, Graudenz, Konitz, Bromberg, Marienburg und Deutsch-Krone zu katholischen Gymnasien an. Die Kollegien in Alt-Schottland und Braunsberg wurden zu Bildungsanstalten für den katholischen Klerus. Leiter und Lehrer wurden die ehemaligen Mitglieder des Ordens.

Heereswesen:

  • Friedrich hatte von Anfang an auch an eine Vermehrung seines Heeres gedacht. Fünf neue Infanterieregimenter und ein Kavallerieregiment, daneben Artillerie und Garnisontruppen konnten aufgestellt werden.
  • Zahlreich war der vorgefundene kaschubische Kleinadel. Der Adel war an Grundbesitz gebunden. Durch jahrhundertelange Erbteilungen waren aber viele Adelsgrundstücke auf die Größe von Kleinbauernstellen geschrumpft. Die Redensart „Ich bin pan (=Herr) und Du bist pan; aber wer soll die Schweine hüten?“ gibt den Zustand treffend wider. Diesem zahlreichen kaschubischen Kleinadel eröffneten sich Aussichten auf ein Weiterkommen im Militär- und Staatsdienst. Der militärischen Erziehung der westpreußischen jungen Adligen sollte das neugegründete Kadettenhaus in Kulm dienen. Es war zunächst für 60 Kadetten ausgelegt, die Zahl wurde dann auf 100 erhöht.

Städte: Der König ordnete die Neuordnung der städtischen Verwaltungen und ihrer Finanzen an. Die Landstädte trugen teilweise noch die Spuren des schwedisch-polnischen Krieges von 1655 – 1660. So waren z. B. in Kulm 212 „wüste“ Bauplätze vorhanden. Von den noch stehenden 313 Wohnhäusern drohten 70 bis 80 bald von selbst einzufallen.

Bauernbefreiung: Die Leibeigenschaft, die vorzugsweise die polnischen und kaschubischen Bauern betroffen hatte, wurde durch VO v. 8. November 1773 durch die mildere Erbuntertänigkeit ersetzt Jeder Untertan, auch der gutsherrliche, sollte bei den ordentlichen staatlichen Gerichten sein Recht suchen dürfen.

Wissenschaft und Kultur:

  • Die „Naturforschende Gesellschaft“ in Danzig war schon 1743 gegründet worden. Sie bestand bis 1945.
  • 1798 – 1801 erhielt Danzig sein Theater, die beliebte „Kaffeemühle“, wie das Haus am Kohlenmarkt wegen seiner kubischen Gestalt mit einem kugelschaligen Aufbau liebevoll genannt wurde. Es wurde bis 1945 genutzt. Schon 1794 war Mozarts Zauberflöte in Danzig mit Begeisterung aufgenommen worden.
  • 1773 wurde in Marienwerder die „Westpreußische Hofbuchdruckerei“ errichtet. In ihr erschien u. a. 1789 Goldbecks Topographie von Westpreußen.

Umbruchzeit 1806–1815

Preußischer Zusammenbruch (1806/07)

Die grundstürzende Niederlage des preußischen Staates gegen das napoleonische Frankreich im Jahre 1806 traf die Provinz Westpreußen völlig unerwartet. Am 14. Oktober wurde das preußische Heer in der Doppelschlacht von Jena und Auerstedt vernichtet. Am 27. Oktober zog Napoleon in Berlin ein. Sieben Minister und Mitglieder des Generaldirektoriums leisteten Napoleon den Treueeid. Der König war mit seiner Familie und einigen Ministern über Königsberg und die Kurische Nehrung nach Memel geflohen. Erst am 13. November teilte die in Königsberg (Ostpr.) erscheinende „Königlich Preußische Staats- Kriegs- und Friedenszeitung“ die Niederlage von Jena mit. Napoleon war mit Gewaltmärschen nach Osten vorgedrungen. In der Schlacht bei Pr.-Eylau am 8. Februar 1807 hatten die Russen das Schlachtfeld bereits aufgegeben, als General Anton Wilhelm von L’Estocq mit seinem ostpreußischen Korps sich gegen die Franzosen behauptete und Napoleon zwang, Winterquartiere zu beziehen. Napoleon verbrachte den Winter in dem Gräflich Dohnaischen Schloss Finckenstein an der Grenze zwischen Ost- und Westpreußen. Ende Mai 1807 fiel das von General von Kalckreuth verteidigte Danzig.

Durch den Frieden von Tilsit am 7. und 9. Juli 1807 verlor Westpreußen das Kulmerland mit Thorn und den Netzedistrikt bis auf einen schmalen nordwestlichen Streifen an das neugebildete Herzogtum Warschau. Ausgenommen war Graudenz, das bei Westpreußen blieb. Verloren ging aber vor allem Danzig, das zum „Freistaat“ erhoben wurde unter der Schutzherrschaft der Könige von Preußen und Sachsen, in Wirklichkeit aber ein französisches Waffenlager und Stützpunkt an der Ostsee wurde. Preußen wurde bis Ende 1807 bis zur Weichsel besetzt und mit hohen Kontributionen belastet.

Reformen (1807–1813)

In dieser Zeit wurde die als Stein-Hardenbergische Reformen bekannte grundlegende Verwaltungsneuordnung in Preußen in Angriff genommen. Die obersten Verwaltungsbehörden wurden neu organisiert. Das Berliner Generaldirektorium fiel weg, mit ihm die Provinzialministerien. Am 26. Dezember 1808 erging die „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzial-, Polizei- und Finanzbehörden“. Die Kriegs- und Domänenkammer in Marienwerder wurde umbenannt in „Westpreußische Regierung“ mit Sitz in Marienwerder. Sie hatte nur noch Verwaltungsaufgaben. Die bisherige Westpreußische Regierung wurde zum Oberlandesgericht und befasste sich ausschließlich mit Rechtsprechung. Damit war die Trennung von Verwaltung und Justiz vollzogen.

Die steckengebliebene Bauernbefreiung wurde 1807 wieder in Angriff genommen. Sie wurde erst 1850 vollendet. Die Steinsche Städteordnung (siehe Preußische Reformen) wurde 1808 erlassen, mit der den Städten Selbstverwaltung zugestanden wurde. Die Gewerbefreiheit wurde 1810 eingeführt. Die Juden wurden 1812 weitgehend emanzipiert. Alle diese Maßnahmen wirkten sich natürlich auch in Westpreußen aus.

Befreiungskriege (1813/14)

Die Befreiungskriege gingen von Ostpreußen aus, nachdem die Grande Armée im Spätherbst 1812 auf dem Rückzug von Moskau elend zugrunde gegangen war. Aber eine starke französische Besatzung unter General Rapp in Danzig hielt den Angriffen der vereinigten Russen und Preußen lange stand. Danzig erlitt dadurch herbe Verluste an Menschenleben und Sachwerten. Am 27. November 1813 kapitulierten die Franzosen. Am 19. Februar 1814 wurde der Freistaat aufgelöst und Danzig wieder mit Preußen vereinigt.

Schwieriger gestaltete sich die Grenzregelung im Kulmer und Michelauer Land, das 1807 an das Herzogtum Warschau abgetreten worden war. Es war 1813 von russischen Truppen besetzt worden. Im Hinblick darauf, dass Thorn eine deutschsprachige Stadt war, verzichtete der Zar zwar am 27. November auf Thorn, wollte es aber – wie die Republik Krakau – zu einer freien Stadt machen. Erst am 30. Januar 1815 stimmte er der Wiederangliederung Thorns und des ganzen Kulmerlandes an Preußen zu. Erst am 22. Mai 1815 entband der bisherige Landesherr, Friedrich August, der König von Sachsen und Herzog von Warschau, seine bisherigen Untertanen von ihrem Eid. Und erst am 21. Juni, drei Tage nach Napoleons endgültiger Niederlage bei Waterloo, unterstellte die preußische Regierung die Stadt Thorn dem westpreußischen Regierungspräsidenten in Marienwerder. In diesen Grenzen blieb die Provinz Westpreußen bis 1920 bestehen.

Die Jahre 1815–1840

Neuordnung des Staates (1815)

Auf dem Wiener Kongress wurden die Grundlagen für eine Neuordnung Europas gelegt. Noch von Wien aus erließ König Friedrich Wilhelm III. am 30. April 1815 die „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“. In ihr wird der Regierungsbezirk Danzig zum ersten Mal erwähnt. Die Provinz Westpreußen wurde danach in die zwei Regierungsbezirke Danzig und Marienwerder geteilt. An die Spitze der Provinz trat der Oberpräsident Heinrich Theodor von Schön. Sein Amtssitz wurde Danzig. Auch die obersten Provinzialbehörden wurden in Danzig angesiedelt bis auf das Oberlandesgericht, das in Marienwerder blieb.

Die Kreisordnung wurde zwischen 1815 und 1818 eingeführt. Im Regierungsbezirk Danzig entstanden die kreisfreien Städte Danzig und Elbing und die Landkreise Danzig, Neustadt a. d. Rheda, Karthaus, Berent, Pr. Stargard, Elbing und Marienburg. Im Regierungsbezirk Marienwerder wurden gebildet die Kreise Deutsch-Krone, Flatow, Schlochau, Konitz, Schwetz, Graudenz, Kulm, Thorn, Stuhm, Marienwerder, Rosenberg, Löbau und Strasburg. An der Spitze jedes Kreises stand wie bisher der Landrat, aber das Kreisgebiet umfasste jetzt ein geschlossenes Territorium einschließlich der darin gelegenen Domänen und Landstädte.

1821 erfolgte eine Geldreform mit der Einführung eines neuen Reichsthalers zu je 30 Silbergroschen (letzterer Silbergroschen zu je 12 Kupferpfennig). Dieses Geld blieb im Umlauf bis 1871 (1873), als die Reichswährung Mark (= 1/3 Thaler} zu je 100 Pfennig eingeführt wurde.

Als im Jahre 1824 der ostpreußische Oberpräsident von Auerswald sein Amt niederlegte, übernahm Schön auch das ostpreußische Oberpräsidium und verlegte seinen Amtssitz nach Königsberg. Diese „Personalunion“ zwischen Ost- und Westpreußen wurde fünf Jahre später zur „Realunion“, als auf Schöns Betreiben am 3. Dezember 1829 durch königliches Dekret Ost- und Westpreußen zu einer Provinz „Preußen“ vereinigt wurden.

Regierungspräsidenten waren in Danzig Theodor Balthasar Nicolovius (1819 – 1825) und Johann Carl Rothe (1825 – 1841); in Marienwerder Theodor Gottlieb von Hippel, der Verfasser des Aufrufs „An Mein Volk“ von 1813, (1815 – 1823), Eduard Heinrich von Flottwell (1825 – 1830) und Jacobus Justus Philipp Freiherr von Nordenflycht (1831 – 1850).

Der Provinziallandtag

Am 22. Mai 1815 hatte König Friedrich Wilhelm III. die Gewährung einer Verfassung versprochen, dieses Versprechen aber nicht gehalten. In Verfolg der „Karlsbader Beschlüsse“ von 1819 beschränkte er sich 1823 auf die Gewährung von Provinziallandtagen. Sie hatten aber nur eine beratende Funktion und das „Recht“(!), Bittschriften an den König zu richten. 1824 fand in Königsberg der erste Provinziallandtag der vereinigten Provinz Preußen statt. In ihm waren drei Stände vertreten: der adlige und bürgerliche Großgrundbesitz mit 15, die Städte mit 13 und die Bauern mit 7 Stimmen. Die folgenden Landtage fanden abwechselnd in Königsberg und Danzig statt.

Landwirtschaft

Wichtigste Aufgabe in der nachnapoleonischen Zeit war die Heilung der Kriegsschäden. Beide Provinzen waren durch Kampfhandlungen verwüstet, ausgeplündert und finanziell erschöpft. Die meisten Güter waren hoch verschuldet. Die Agrarprodukte, vor allem das Getreide, konnten nicht abgesetzt werden, weil der frühere Hauptabnehmer England inzwischen selbst Getreide anbaute und Schutzzölle erhob. Die Getreideausfuhr über Danzig, die auch zwischen 1793 und 1807 noch erheblich gewesen war, sank auf einen nie da gewesenen Tiefpunkt ab. Hinzukam, dass Russland die Weichsel versanden ließ und seinen Export über seine eigenen Häfen Libau, Riga und die Schwarzmeerhäfen leitete. Die preußische Regierung ließ aus politischen Gründen die Einfuhr billigen russischen Getreides zu. Mehrere reiche Ernten zu Beginn der 20er Jahre vergrößerten das Übel. Die preußische Landwirtschaft erstickte im Getreide. Wegen fehlender Transportmöglichkeiten und der noch bestehenden Binnenzölle war ein Absatz in andere deutsche Gegenden nicht möglich. Dagegen waren die Zucht von Merinoschafen und der Export der Wolle ein Erfolg. Auch die Pferdezucht gewann große Bedeutung. Zahlreiche Güter kamen in den Jahren 1824 – 1834 zur Zwangsversteigerung und dadurch in die (bürgerlichen) Hände kapitalkräftiger Käufer aus Handel und Gewerbe.

Schulen

Schön bemühte sich besonders um die Hebung des Schulwesens. In wenigen Jahren gründete er über 400 Volksschulen. Diese Schulen wurden als „Simultanschulen“ geschaffen, in denen Deutsche und Polen, Protestanten und Katholiken einander nähergebracht werden sollten. Dabei mussten auch alle polnischen und kaschubischen Kinder die deutsche Sprache lernen. Das konnte zwar als Zwangsmaßnahme verstanden werden, eröffnete andererseits aber auch diesen Kindern den Weg in höhere Schulen und Universitäten, den viele von ihnen nahmen. Ausdrücklich band Schön auch die Gutsbesitzer in die Gründung von Schulen ein.

Katholische Kirche

Weite Teile der Provinz gehörten zu polnischen Diözesen, und die Kaschuben und Polen waren fast durchweg katholisch. Während bei der Masse der kaschubischen und polnischen Landbevölkerung ein politisches Bewusstsein noch wenig entwickelt war, waren der Adel und vor allem der polnische Klerus von Anbeginn Träger und Prediger eines sehr ausgeprägten polnischen Nationalbewusstseins, verständlicherweise mit antideutscher Zielrichtung. Die katholische Religion war für Adel, Geistlichkeit und in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch für die polnisch-kaschubischen Intellektuellen (die alle deutsche Gymnasien und Universitäten besucht hatten) die Identifikation mit dem Polentum, eine Abgrenzung gegen die orthodoxen Russen einerseits und die protestantischen Preußen und Deutschen andererseits.

Neuordnung der Bistumsgrenzen: Nach Verhandlungen des preußischen Staates mit Rom wurden die kirchlichen Verhältnisse in Preußen neu geordnet. Durch die Circumscriptionsbulle „de salute animarum“ vom 16. Juli 1821 wurde der größte Teil Westpreußens dem Bistum Kulm unterstellt. Das Gebiet um Elbing und Marienburg kam zum Bistum Ermland. Der Kreis Deutsch-Krone blieb dem Erzbistum Posen-Gnesen direkt unterstellt. Der Sitz des Bistums Kulm wurde nach Pelplin verlegt, die dortige Klosterkirche wurde bischöfliche Kathedrale und ist es noch heute. Hinsichtlich der Bischofswahl wurde bestimmt, dass das zuständige Domkapitel die durch die Kurie zu bestätigende Wahl vornehmen sollte, dass aber vor der Wahl „die dem König weniger angenehmen Kandidaten“ von der Kandidatenliste zu streichen seien. Schön setzte durch, das der deutsche Domherr Ignatz von Mathy 1821 zum Bischof von Kulm ernannt wurde. Sein Nachfolger wurde der deutsche Schlesier Anastasius Sedlag (1833 – 1856). Bischöfe von Ermland waren Fürst Josef von Hohenzollern (1808 – 1836) und seit 1836 Dr. Andreas Stanislaus von Hatten, der 1841 einem Raubmord zum Opfer fiel.

Mischehenstreit: Zu einem Zusammenstoß zwischen der Staatsmacht und der Kirche kam es 1838 im Zusammenhang mit dem Kölner Mischehenstreit, der auch auf die östlichen Diözesen übergriff. Die verschiedenen Konfessionen waren in Westpreußen fast immer auch Ausdruck verschiedener ethnischer Zugehörigkeit. Während es in den Diözesen Kulm und Ermland wegen der mäßigenden Haltung der dortigen Bischöfe zu keinen politischen Folgen kam, wurde der Erzbischof von Posen, der polnische Graf Dunin-Sulgustowski (1831 - 1842), verhaftet wie schon vor ihm der Erzbischof von Köln, Freiherr Klemens von Droste-Vischering. Beide hatten darauf bestanden, dass die Kinder aus gemischten Ehen katholisch erzogen werden müssten (was in Preußen zu einer Polonisierung der Kinder geführt hätte), während der Staat die Regelung getroffen hatte, dass die Kinder der Konfession des Vaters zu folgen hätten.

Klöster: Mit Edikt vom 31. Oktober 1810 wurde die Aufhebung der Klöster angeordnet, wie es in anderen – auch katholischen - Ländern auch geschehen war. Die Ausführung geschah zögernd und war erst 1833 abgeschlossen. Die Konvente waren seit den Tagen der Reformation vielfach nur mit wenigen Mönchen besetzt.

Polen und Kaschuben

Das Polentum spielte in Westpreußen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts politisch nur eine sehr geringe Rolle. Die Städte – bis auf Kulm - waren völlig oder ganz überwiegend deutsch. In weiten Teilen der Provinz, z. B. im Danziger Werder, in den rechts der Weichsel liegenden Kreisen und im Gebiet der einstigen Neumark mit Deutsch-Krone, Schlochau und Flatow war auch die ländliche Bevölkerung rein oder in der großen Mehrheit deutsch. Die große Masse der polnisch oder kaschubisch sprechenden Bevölkerung blieb mit wenigen Ausnahmen bis ins letzte Viertel des 19. Jahrhunderts politisch uninteressiert, besonders die Kaschuben. Ein wirkliches Nationalgefühl hat sich bei den Kaschuben nicht entwickelt, nur ein Regionalbewusstsein von wechselnder Stärke, das gegenüber den sogenannten „Kongresspolen“ (das sind die Einwohner des im Wiener Kongress geschaffenen Königreichs Polen) auch heute noch lebendig ist. Im Jahre 1825 lebten in Westpreußen 68% Deutsche, 32% Polen und Kaschuben.

Der polnische Aufstand von 1830 in Kongresspolen, der „Novemberaufstand“ führte in Westpreußen zu keinerlei Unruhen. Eine polnische Presse oder irgendwelche politischen oder wirtschaftlichen Organisationen bestanden – noch – nicht.

Die Jahre 1840–1870

Versöhnungspolitik Friedrich Wilhelms IV.

Im August 1840 folgte Friedrich Wilhelm IV. seinem Vater auf dem preußischen Thron. In seiner romantischen Auffassung, dass Adel und Kirche über alle ethnischen Gegensätze hinweg die Stützen von Thron und Altar seien, gab er Positionen auf, um eine Aussöhnung mit der katholischen Kirche und dem Polentum herbeizuführen. So verfügte er die sofortige Haftentlassung der beiden Erzbischöfe, ohne dass diese ihren Standpunkt in der Mischehenfrage geändert hatten. Im Triumph kehrten sie in ihre Diözesen zurück. Der König verfügte weiter 1841 die Einrichtung einer katholischen Abteilung im Kultusministerium. Sie war mit einer geistlichen Schulaufsicht verbunden. Der Oberpräsident Schön wurde 1842 abberufen, weil er nach Ansicht des Königs einen zu harten antipolnischen und antikatholischen Kurs gesteuert hatte.

Im Amt des Oberpräsidenten folgten

  • Carl Wilhelm von Bötticher (1842 – 1848),
  • Rudolf von Auerswald (1848 – 1849),
  • Eduard Heinrich von Flottwell (1849 – 1850),
  • Franz August Eichmann (1850 – 1869),
  • Karl Wilhelm von Horn (1869 – 1878).

Regierungspräsidenten in Danzig waren

  • Robert von Blumenthal (1841 – 1863),
  • Robert von Prittwitz und Gaffron (1863 – 1868),
  • Gustav von Diest (1868 – 1876)

Regierungspräsident in Marienwerder war

  • Botho Heinrich Graf zu Eulenburg – Wicken (1850 – 1874).

1843 wurde angeordnet, dass an allen Schulen mit polnisch sprechender Mehrheit Polnisch als Hauptunterrichtssprache einzuführen sei. Das führte dazu, dass vielerorts die deutsche Minderheit polonisiert wurde. So z. B. die völlige Polonisierung des 1837 gegründeten katholischen Gymnasiums in Kulm.

Im Deutschen Bund (1848-1851)

Von der Märzrevolution 1848 war Westpreußen verhältnismäßig wenig betroffen. Die drei preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen und Posen erhielten das Recht, gleich den anderen deutschen Landschaften, ihre Vertreter in das Frankfurter Parlament zu entsenden. Der Antrag Preußens v. 11. April 1848, Ost- und Westpreußen in den Deutschen Bund aufzunehmen, wurde einstimmig angenommen. Es war das gebildete Bürgertum, das diese nationale Seite der Bewegung vertrat. Der Adel hielt sich zurück. Der Königsberger Universitätsprofessor Eduard von Simson wurde am 18. Dezember 1848 Präsident der Frankfurter Nationalversammlung. Er war es, der Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone anbot. Friedrich Wilhelm IV. lehnte ab. Die Nationalversammlung wurde 1849 aufgelöst. Im Vertrage von Olmütz im November 1850 mit Österreich musste Preußen der Wiederherstellung des Bundestages in seiner alten Form zustimmen. Das bedeutete, dass die Provinzen Preußen und Posen wieder aus dem Deutschen Bund ausscheiden mussten. Die entsprechende Verfügung erging am 3. Oktober 1851.

Im Deutschen Kaiserreich 1871–1918

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts erhielten diese preußischen (ethnisch polnische) Kandidaten in Westpreußen (ihrem Bevölkerungsanteil entsprechend) bei Reichstags- und Landtagswahlen rund ein Drittel der Wählerstimmen, in einigen ländlichen Wahlkreisen (Berent, Karthaus, Neustadt) erreichten sie auch das Reichstagsmandat. Im Rahmen der Volkszählung von 1910 gaben 65 % der Bewohner Westpreußens Deutsch, 28 % Polnisch und 7 % Kaschubisch als Muttersprache an. Der Kauf adeligen Grundbesetzes durch Nichtadelige, in den meisten Provinzen Preußens verboten, um den Vorrang des Adels zu erhalten, war in Westpreußen erlaubt, da in vielen Teilen der Provinz verarmendem polnischen Adel ein deutsches Großbürgertum gegenüberstand.

Zwischenkriegszeit und zweiter Weltkrieg 1919-1945

Aufteilung (1919/20)

Um Polen wieder einen Zugang zum Meer zuverschaffen (siehe auch polnischer Korridor), ohne dass zu viele Deutsche in Polen leben mussten, wurde das Gebiet der historisch heterogenen Provinz nach dem Ersten Weltkrieg durch den Friedensvertrag von Versailles aufgeteilt: Gebiete im Westen und Nordosten mit besonders hohem Bevölkerungsanteil blieben bei Deutschland. Mit der Freien Stadt Danzig wurde ein deutscher Staat im polnischen Wirtschaftsraum geschaffen. Im an Polen kommenden Teil der Provinz hatten zwar die großen Städte Toruń (Thorn) und Grudziadz (Graudenz) eine deutliche deutsche Mehrheit, aber insgesamt war das Zahlenverhältnis zwischen Deutschen und Polen bzw. Kaschuben etwa ausgeglichen. Trotz Überprüfbarkeit anhand der Volkszählung von 1910 schwanken die angegebenen Zahlen zwischen etwa 40:60 und 60:40 Prozent.

In den meisten Teilen fand die Neuordnung ohne Volksabstimmung statt. Der Landkreis Marienwerder wurde nach einer von der Regierung Ebert in Versailles erreichten Volksabstimmung 1920 als Regierungsbezirk Westpreußen mit dem Sitz Marienwerder der Provinz Ostpreußen angegliedert. Ein kleiner ebenfalls bei Deutschland verbliebener westlicher Teil (Kreise Deutsch Krone, Flatow und Schlochau) wurde 1922 mit dem beim Deutschen Reich verbliebenen Rest der Provinz Posen (Stadtkreis Schneidemühl und Kreise Bomst, Fraustadt, Meseritz, Schwerin (Warthe) und Netzekreis) zur neuen preußischen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen vereinigt, welche 1938 jedoch aufgelöst und auf die Nachbarprovinzen Brandenburg, Pommern und Schlesien aufgeteilt wurde.

Zwischenkriegszeit (1920–1939)

Zu Zeiten der Weimarer Republik galt der deutsch-polnische Grenzverlauf in der Region Westpreußen als strittig, da sich bedeutende Teile der deutschen Gesellschaft nicht mit der Abtretung von Gebieten mit großem deutschen Bevölkerungsanteil abfinden wollten. Zudem stand die Minderheitenpolitik der Regierung Piłsudski in der Kritik, da die Deutschen ebenso wie andere Minderheiten, z.B. Ukrainer, gewisse Repressionen erfuhren.

Im Dritten Reich (1939–1945)

"Reichsgau" Danzig-Westpreußen (August 1943)

Nach der deutschen Besetzung Polens im Zweiten Weltkrieg wurden die bis dahin zu Polen bzw. zur Freien Stadt Danzig gehörenden Teile Westpreußens Ende 1939 vom Deutschen Reich annektiert. Aus ihnen wurde zusammen mit dem bis dahin zur Provinz Ostpreußen gehörenden Regierungsbezirk Westpreußen der Reichsgau Danzig-Westpreußen gebildet. Hinzu traten ferner der Stadtkreis Bromberg und die Landkreise Bromberg, Wirsitz, Rippin und Leipe. Die beiden letzteren waren als Rypin und Lipno bis 1939 durchgehend polnisch gewesen. Die beiden ersteren hatten zum in Provinz Posen umbenannten historischen Großpolen gehört,die Deutschland gemäß dem Versailler Vertrag 1920 ohne Volksabstimmung an Polen abtreten musste. Zahlreiche Deutschbalten, die im Zuge der Aktion „Heim ins Reich“ aus Estland und Lettland kamen, wurden in dieser Gegend angesiedelt, und nachdem die polnische Bevölkerung zum Teil vertrieben worden war, erhielten die Balten den Wohnraum dieser Menschen.

Das Ende 1945

Am Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das gesamte Gebiet Westpreußens von sowjetischen Truppen erobert und unter polnische Verwaltung gestellt. Die polnische Regierung ließ fast die gesamte deutschsprachige Bevölkerung unter erzwungener nahezu vollständiger Zurücklassung des gesamten mobilen und immobilen Besitzes vertreiben. Die Vertreibung selber war von Ausschreitungen polnischer und sowjetischer Soldaten an der deutschen Zivilbevölkerung begleitet (Vergewaltigungen, Raubmorde). Während die staatliche Zugehörigkeit der zum Deutschen Reich in den Grenzen von 1937 gehörenden Ostgebiete (Ostpreußen, Hinterpommern, Grenzmark Posen-Westpreußen, die Neumark Brandenburg und Schlesien) bis zum Warschauer Vertrag 1970 bzw. bis zum Deutsch-Polnischen Grenzvertrag 1990 umstritten blieb, erhob die Bundesrepublik Deutschland im Gegensatz zur Weimarer Republik niemals territoriale Ansprüche auf die schon vor dem Zweiten Weltkrieg zu Polen gehörenden Teile Westpreußens.

Verwaltungsgliederung

vor 1920

Regierungsbezirk Danzig

Stadtkreise:

  1. Danzig
  2. Elbing

Landkreise:

  1. Berent
  2. Danziger Höhe [Sitz: Danzig]
  3. Danziger Niederung [Sitz: Danzig]
  4. Dirschau
  5. Elbing
  6. Karthaus
  7. Marienburg i. Westpr.
  8. Neustadt i. Westpr.
  9. Preußisch Stargard
  10. Putzig

Regierungsbezirk Marienwerder

Stadtkreise:

  1. Graudenz
  2. Thorn

Landkreise:

  1. Briesen
  2. Culm
  3. Deutsch Krone
  4. Flatow
  5. Graudenz
  6. Konitz
  7. Löbau [Sitz: Neumark]
  8. Marienwerder
  9. Rosenberg i. Westpr.
  10. Schlochau
  11. Schwetz
  12. Strasburg i. Westpr.
  13. Stuhm
  14. Thorn
  15. Tuchel

nach Ende der Provinz

Nach 1920 verblieben von Westpreußen die folgenden Kreise bei Deutschland:
Vom Regierungsbezirk Marienwerder:

  1. Deutsch Krone ¹
  2. Flatow ¹
  3. Marienwerder
  4. Rosenberg i. Westpr.
  5. Schlochau ¹
  6. Stuhm

Vom Regierungsbezirk Danzig:

  1. Elbing-Stadt
  2. Elbing-Land
  3. Marienburg (Westpr.)

¹ ab 1922 Teil der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen; die anderen bei Deutschland verbliebenen Kreise gehörten ab 1919 zu Ostpreußen

Das ehemalige Provinzgebiet heute

Heute gehört das Gebiet der ehemaligen Provinz Westpreußen zu den polnischen Woiwodschaften Pommern und Kujawien-Pommern. Der Bevölkerungsanteil der deutschen Minderheit ist zwar höher als in Zentral- und Südostpolen, aber deutlich niedriger als in Oberschlesien (Woiwodschaften Oppeln und Schlesien) und in Ermland-Masuren.

Bevölkerungsstatistik

Anmerkungen:

  • zur Verdeutlichung der demographischen Entwicklungen sind auch Werte für die Zeit zwischen 1829 und 1878 angegeben, als die Provinz nicht existierte, sondern Teil der Provinz Preußen war.
  • Bei den Angaben zum Anteil an der preußischen Gesamtbevölkerung ist zu berücksichtigen, dass sich letztere durch Gebietszuwächse zwischen 1849 und 1867 bedeutend vergrößert hat.
Bevölkerungsentwicklung [3]
Jahr 1816 1831 1861 1871 1880 1890 1900 1910
Einwohner   571.081   760.441 1.170.252 1.314.611 1.405.898 1.433.681 1.563.658 1.703.474
Anteil an Preußen 5,5%  ? 6,3% 5,3% 5,2% 4,8% 4,5% 4,2%
Ew./km² 22 30 46 51 55 56 61 67
Anteile der Konfessionen [4]
Jahr 1890 1900
Katholiken 50,0% 51,2%
Evangelische 47,5% 46,7%
Juden  1,5%  1,2%
Anteil der Polnisch- und Kaschubischsprachigen [5]
Jahr 1831 1861 1890 1910
offizielle Statistik ¹ 30,0% 32,4% 34,4% 35,5%
korrigiert (Schätzung) 41,8% 40,4% 37,8% 38,2%
1) unter Hinzurechnung der Gruppe der Zweisprachigen

Sprachen

offizielle Statistik für 1905

Kreis Polnische Bezeichnung Bevölkerung 1905 polnisch, kaschubisch in Prozent deutsch in Prozent
Regierungsbezirk Danzig
Elbing-Stadt Elbląg 55627 175 0,31 55328 99,46
Elbing-Land Elbląg 38871 105 0,27 38737 99,66
Marienburg Malbork 63110 1705 2,70 61044 96,73
Danzig-Stadt Gdańsk 160090 3065 1,91 154629 96,59
Danzig-Niederung Gdańsk 36519 178 0,49 36286 99,36
Danziger Höhe Gdańsk 50148 5703 11,73 44113 87,97
Dirschau Tczew 40856 15144 37,07 25466 62,33
Pr. Stargard Starogard Gdański 62465 44809 71,73 17425 27,90
Berent Kościerzyna 53726 29898 55,65 23515 43,77
Karthaus Kartuzy 66612 46281 69,48 20203 30,33
Neustadt Wejherowo 55587 27358 49,22 27048 48,66
Putzig Puck 25701 17906 69,67 7629 29,68
Regierungsbezirk Marienwerder
Stuhm Sztum 36559 13473 36,85 22550 61,68
Marienwerder Kwidzyn 68096 24541 36,04 42699 62,70
Rosenberg Susz 53293 3465 6,50 49304 92,51
Löbau Lubawa 57285 45510 79,44 11368 19,84
Strasburg Brodnica 59927 38507 64,26 21008 35,06
Briesen Wąbrzeźno 47542 25415 53,46 21688 45,62
Thorn-Stadt Toruń 43658 13988 32,04 29230 66,59
Thorn-Land Toruń 58765 30833 52,47 27508 46,81
Kulm Chełmno 49521 25659 51,89 23521 47,50
Graudenz-Stadt Grudziądz 39953 4421 11,07 30709 76,86
Graudenz-Land Grudziądz 46509 19331 41,56 26888 57,81
Schwetz Świecie 87151 47779 54,82 39276 45,07
Tuchel Tuchola 30803 20540 66,68 9925 32,22
Konitz Chojnice 59694 32704 54,79 26581 44,50
Schlochau Człuchów 66317 10180 15,35 55981 84,41
Flatow Złotów 67783 18002 26,56 49167 72,54
Deutsch Krone Wałcz 63706 653 1,03 62977 98,86

Niederdeutsche Dialekte

Die ostniederdeutschen Dialekte, die in Westpreußen gesprochen wurden, werden erfasst und beschrieben im Preußischen Wörterbuch. Niederpreußisch gilt als fast ausgestorben. Als Sprachinsel-Mundart Plautdietsch wird es heute jedoch weltweit von ca. einer halben Million Russlandmennoniten gesprochen (siehe auch Plautdietsch-Freunde).

Persönlichkeiten

Siehe auch

Westpreußisches Landesmuseum

Quellen

  1. Kreisgemeinschaft TREUBURG
  2. Solche Landverschiebungen ohne Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung waren in der Kabinettspolitik des 18. Jahrhunderts gängige Praxis. Man denke z. B. an die spanischen bzw. österreichischen Niederlande oder an Lothringen. Ethnische Säuberungen aufgrund von Verschiebungen der Staatsgrenzen gab es jedoch erst im 20. Jahrhundert.
  3. Leszek Belzyt, Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914, Marburg 1998, S.17.
    http://www.geschichte-on-demand.de/p_westpreussen.html.
    http://www.deutsche-schutzgebiete.de/provinz_westpreussen.htm
  4. Deutsche Verwaltungsgeschichte Preußen, Provinz Westpreußen
  5. Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Marburg 1998. S.17f.

Literatur

  • Max Bär, Die Ortsnamenänderungen in Westpreußen gegenüber dem Namenbestande der polnischen Zeit, Danzig 1912 (Digitalisat)
  • Hartmut Boockmann, Ostpreußen und Westpreußen. (= Deutsche Geschichte im Osten Europas). Siedler, Berlin 1992, ISBN 3-88680-212-4
  • Joh. Fr. Goldbeck, Topographie des Königreichs Preußen, Zweiter Teil, Topographie von Westpreußen, Marienwerder 1789, Ndr. Hamburg 1991
  • Erich Hoffmann, Theodor von Schön und die Gestaltung der Schule in Westpreußen, Marburg/Lahn 1965
  • Erich Keyser, Danzigs Geschichte, Danzig 1928, Ndr. Hamburg bei Danziger Verlagsgesellschaft Paul Rosenberg, o. J.
  • Friedrich Lorentz, Geschichte der Kaschuben, Berlin 1926
  • Heinz Neumeyer, Westpreußen, Geschichte und Schicksal, München 1993, ISBN 3-8004-1273-X
  • Gotthold Rhode, Geschichte Polens, 3. Aufl. Darmstadt 1980, ISBN 3-534-00763-8
  • Bruno Schumacher, Geschichte Ost- und Westpreußens, Würzburg 1958

Weblinks

Online-Landkarten

Folgend sind Weblinks mit historischen Landkarten von Preußen einschließlich Westpreußen, Ostpreußen, Ermland, Freie Stadt Danzig seit circa 1500 bis zum 20ten Jahrhundert:


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