Wettbewerbsbeschränkung

Wettbewerbsbeschränkung

In der Ökonomie spricht man von einer Wettbewerbsbeschränkung, wenn Preis und Qualität der eigenen Leistung nicht der Disziplinierung durch einen Marktrivalen unterliegen. Wettbewerb liegt dann nur mehr eingeschränkt vor.

Inhaltsverzeichnis

Arten

Staatliche Wettbewerbsbeschränkungen

Man unterscheidet üblicherweise staatliche und private Wettbewerbsbeschränkungen. Zu den staatlichen zählen Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse, Staatsmonopole und Monopolrechte, Subventionen, sowie Marktzutrittsschranken.

Private Wettbewerbsbeschränkungen

Zu den privaten Wettbewerbsbeschränkungen zählen Kollusionen, Kartelle und Konzentrationen.

Siehe auch


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  • Wettbewerbsbeschränkung — Wẹtt|be|werbs|be|schrän|kung, die (Wirtsch.): auf Verträgen od. Absprachen zwischen Unternehmen beruhende Beschneidung der Konkurrenz. * * * Wẹtt|be|werbs|be|schrän|kung, die (Wirtsch.): auf Verträgen od. Absprachen zwischen Unternehmen… …   Universal-Lexikon

  • Wettbewerbsbeschränkung — Wẹtt|be|werbs|be|schrän|kung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • horizontale Wettbewerbsbeschränkung — ⇡ Wettbewerbsbeschränkung auf einer Produktionsstufe. Gegensatz: ⇡ Vertikale Wettbewerbsbeschränkung …   Lexikon der Economics

  • vertikale Wettbewerbsbeschränkung — ⇡ Wettbewerbsbeschränkung zwischen Produktionsstufen (vor und/oder nachgelagert), die in einem Käufer Verkäufer Verhältnis stehen. Gegensatz: ⇡ Horizontale Wettbewerbsbeschränkung …   Lexikon der Economics

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