Wettbewerbspolitik

Wettbewerbspolitik

Die Wettbewerbspolitik ist ein Bereich der Wirtschaftspolitik. Sie bezeichnet staatliche Regeln und Eingriffe, mit dem Ziel, alle Arten von Wettbewerbsbeschränkungen auf Märkten zu verhindern, die die Wohlfahrt der Gesellschaft beeinträchtigen.

Inhaltsverzeichnis

Abgrenzung

Im Gegensatz zur Regulierungspolitik ist die Wettbewerbspolitik auf Märkte gerichtet, deren Bedingungen Wettbewerb zwar erlauben, auf denen aber wettbewerbsbeeinträchtigendes Verhalten vorliegt.

Leitbilder

Folgende vier Leitbilder prägen die Wettbewerbstheorie:

  • Leitbild der vollständigen Konkurrenz; ein Zustand der vollständigen Konkurrenz wird als Idealzustand angesehen
  • Leitbild des funktionsfähigen Wettbewerbs: Nach Schumpeters dynamischer Wettbewerbstheorie treten infolge von Innovationen kurz- und mittelfristig Monopole auf. Diese müssen aber langfristig verhindert werden.
  • Leitbild der Wettbewerbsfreiheit: Nach Hoppmann dient der Wettbewerb nicht dem Zweck, sondern ist selber Ziel.
  • Leitbild der Bestreitbarkeit: Nach Hayek sind hohe Gewinne großer Unternehmen Zeichen für Effizienz. Die Chicago School bedient sich der Theorie der bestreitbaren Märkte als theoretische Grundlage.

Ziele

Das Hauptziel der Wettbewerbspolitik besteht darin, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von unlauterem oder wettbewerbsbeschränkenden Verhalten zu verhindern. Zu letzteren gehören insbesondere Kartelle, bestimmte Fusionen sowie der Missbrauch von Marktmacht. Ein weiteres Ziel der Wettbewerbspolitik ist es eine gerechte Einkommensverteilung zu ermöglichen, indem ein Rahmen geschaffen wird, in dem Einkommensunterschiede allein durch Leistungsunterschiede zustande kommen. So sucht sie den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern.

Instrumente

  • Verbot von Kartellen
  • Fusionskontrolle
  • Verbot wettbewerbsbeschädigender Verhaltensweisen (Missbrauchsaufsicht)
  • Staatliche Beihilfen
  • Liberalisierung
  • Öffentliche Auftragsvergabe (in Deutschland)
  • Verbot der Diskriminierung oder Behinderung anderer Unternehmen durch marktbeherrschende Unternehmen (§20 GWG)
  • Verbot der Preisbindung der "zweiten Hand"

Geschichte der Wettbewerbspolitik in Deutschland

In Deutschland herrschte lange Zeit die Meinung vor, dass Kartelle ein gutes Instrument seien um eine Instabilität der Preise, die zum Beispiel durch Preiskriege entstehen kann, zu kontrollieren. Erst im Jahre 1923 wurde eine staatliche Kartellaufsicht eingerichtet. Das heute geltende GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) existiert seit 1958. Mit ihm wurde das Bundeskartellamt und das Verbot von Kartellen eingeführt.(Ausnahmen der Kartellierung sind per Gesetz definiert, siehe GWB)

Literatur

  • Berg, H., Wettbewerbspolitik, in: Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, Band 2, 8. Auflage, München 2003.
  • Erber, G., Kooths, S., Windows Vista: Mit Sicherheit weniger Wettbewerb?: Wettbewerbspolitik muss Marktbesonderheiten stärker berücksichtigen, In: Wochenbericht des DIW Berlin, Vol. 74, 6/2007, 7. Februar 2007, S. 81-87.
  • Herdzina, K., Wettbewerbspolitik, 5. Auflage, Stuttgart 1999.
  • Kronberger, Ralf, Taurer, Theodor: Marktwirtschaft und Wettbewerb in Österreich In: Aktuelle Unterlage Nr. 58, Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaft und Schule, Wien(PDF-Datei; 3,64 MB).
  • Schmidt, I., Wettbewerbspolitik und Kartellrecht: eine interdisziplinäre Einführung, 8. Auflage, Stuttgart 2004.

Siehe auch

Weblinks


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