Wettkampfrichter

Wettkampfrichter
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Als Kampfrichter werden alle unparteiischen Personen bezeichnet, die die Überwachung und Einhaltung der Regeln bei einer Sportveranstaltung sicherstellen. Landläufig werden Kampfrichter häufig fälschlich als „Schiedsrichter“ bezeichnet, obwohl nicht jeder Kampfrichter automatisch Schiedsrichter ist. Allerdings ist der Schiedsrichter in vielen Sportarten der höchste Rang, den ein Kampfrichter erreichen kann.

Um Kampfrichter zu werden, muss man in der Sportart, für die man als Kampfrichter tätig sein will, einen Lehrgang absolvieren. Je nach Sportverband wird eine Kampfrichter-Ausbildung durchlaufen und das Wissen anschließend in theoretischen und praktischen Prüfungen abgefragt. Danach erhält der Bewerber eine Kampfrichter-Lizenz für die niedersten Tätigkeiten in der jeweiligen Sportordnung. Diese Lizenz kann nach in den Sportordnungen der einzelnen Sportverbände festgelegten Fristen für höhere Kampfrichteraufgaben erweitert werden.

Inhaltsverzeichnis

Kampfrichter im Deutschen Schwimm-Verband (DSV)

Schwimmen

In der Sportordnung der Fachabteilung Schwimmen sind acht Kampfrichterarten in drei Gruppen festgelegt, wobei innerhalb mancher Arten noch Unterhierarchien bestehen. Die Ausbildungen in den Gruppen Wettkampfrichter und Auswerter können unabhängig voneinander gemacht werden, für die Gruppe Schiedsrichter ist eine Ausbildung als Wettkampfrichter und als Auswerter Voraussetzung.

1. Gruppe: Wettkampfrichter (bis 2006: Kampfrichtergruppen 1 und 2)

Der Zielrichter hat die Reihenfolge der Zielankünfte zu protokollieren und auf korrekte Wechsel bei Staffeln zu achten. Zu diesem Zweck sitzt der Zielrichter auf der Höhe des Ziels seitlich am Schwimmbecken. Drei bis sechs Zielrichter werden zum sog. Zielgericht zusammengefasst, dem ein Zielrichterobmann vorsteht.

Der Wenderichter steht an der Wand, gegenüber der Startbrücke, und hat auf die regelkonforme Durchführung der Wende zu achten. Dabei beginnt sein Aufgabenbereich mit dem Beginn des letzten Zuges vor der Wende und endet mit Abschluss des ersten Zuges nach der Wende. Außerdem hat er bei Einzelwettkämpfen ab 800 Metern dem Schwimmer die noch verbleibende Anzahl Bahnen anzuzeigen. Ein Wenderichter darf nicht mehr als zwei Bahnen unter seiner Aufsicht führen. Die Wenderichter bilden zusammen mit dem Wenderichterobmann das Wendegericht.

Der Zeitnehmer steht auf der Startbrücke und hat neben der Funktion des Wenderichters (ohne Anzeigen der Bahnen) auch auf die Zeit zu achten, die er mittels Stoppuhr misst. Deswegen ist mindestens ein Zeitnehmer je Bahn vorgeschrieben. Beim Einsatz einer elektronischen Zeitmessanlage hat er darauf zu achten, ob die automatisch genommene Zeit von der von ihm registrierten Zeit abweicht. Bei einer Abweichung von mehr als 20/100 Sekunden hat er dies dem Zeitnehmerobmann unverzüglich zu melden. Darüber hinaus hat er auf der ihm zugewiesenen Bahn bei Freistilwettkämpfen von 800 m an akustische Zeichen (Pfeife oder Glocke) zu geben, wenn der Schwimmer noch zwei Bahnen und 5 m zu schwimmen hat. Beim großen Kampfgericht kommen noch bis zu zwei Reservezeitnehmer dazu.

Der Schwimmrichter achtet auf die regelkonforme Ausführung der Schwimmart während des Wettkampfes. Schwimmrichter gibt es einen, bzw. auf größeren Veranstaltungen zwei.

Um einen reibungsfreien Start zu gewährleisten, hat sich der Starter so zu positionieren, dass die Schwimmer und die Zeitnehmer Startkomando und -signal gut wahrnehmen können und dass er das Teilnehmerfeld gut überblicken kann, um Fehlstarts zu sehen und, falls möglich, einzugreifen. Bei kleinen Veranstaltungen kann der Starter auch gleichzeitig Schwimmrichter sein. Um als Starter tätig zu sein benötigt man zusätzlich eine Zusatzausbildung zum Starter (Ausnahme: Bei Besitz einer gültigen Lizenz der früheren Gruppe 2 entfällt die Zusatzausbildung).

2. Gruppe: Auswertung (bis 2006: Kampfrichtergruppe 3)

Der Auswerter hat die Angaben von Ziel- und Zeitgericht zu vergleichen. Bei nicht übereinstimmenden Angaben hat der Auswerter die Reihenfolge nach dem Zielrichterentscheid festzulegen und vom Schiedsrichter bestätigen zu lassen.

Bei Übereinstimmung von Zeit- und Zielgericht bekommt der Protokollführer die Reihenfolge direkt vom Auswerter und erstellt das Protokoll. Dieses muss vor Veröffentlichung vom Schiedsrichter per Unterschrift bestätigt werden.

Weiter sind in dieser Gruppe die Bediener der Elektronischen Zeitmessanlage untergebracht. Sie sind zuständig für die korrekte Bedienung und Auswertung der Zeitmessanlage. Die Daten aus der Anlage werden meist per LAN oder WLAN zur Auswertung übermittelt.

3. Gruppe: Schiedsrichter (bis 2006: Kampfrichtergruppe 4)

Diese enthält nur die Funktion des Schiedsrichters.

Wasserball

In der Fachabteilung Wasserball gibt es Kampfrichterarten in vier Gruppen

Gruppe 1:

Der Zeitnehmer hat die tatsächliche Spielzeit, die Auszeiten, die Pausenzeiten zwischen den Spielabschnitten, den ununterbrochenen Ballbesitzes einer Mannschaft, die Ausschlusszeiten ausgewiesener Spieler zu nehmen. Ebenfalls muss er für alle am Spiel Beteiligten die letzte Minute des Spiels oder einer Spielverlängerung bekanntgeben. Das Ende einer Auszeit durch einen Pfiff anzuzeigen, gehört auch in das Aufgabenfeld des Zeitnehmers

Gruppe 2:

Der Torrichter sitzt auf der Seite des Protokolltisches auf Höhe der verlängerten Torlinie am Spielfeldrand. Er muss dem Schiedsrichter durch verschiedene Armsignale anzeigen, ob der Ball vollständig die Torlinie überschritten hat (also Tor) oder ob der Ball als Torabwurf oder als Eckwurf wieder ins Spiel gebracht wird. Bei nationalen Spielen/Turnieren ist der Torrichter abgeschafft worden, der Schiedsrichter überwacht die Tore selbst.

Gruppe 3:

Der Sekretär hat das Spiel-Protokoll zu führen. So müssen auf jedes Spielprotokoll die Namen der Spieler, Trainer, Betreuer und Mannschaftsbegleiter. Er hat die persönlichen Fehler (also Ausschlussfehler und Strafwurffehler), die Auszeiten und den Spielstand darin einzutragen. Er muss den ausgeschlossenen Spielern das Ende ihrer Strafe durch heben der einer Flagge, die dieselbe Farbe wie die Kappenfarbe des ausgeschlossenen Spielers hat, anzeigen.

Gruppe 4:

Die Schiedsrichter sind die Leiter des Spiels. Meist wird ein Spiel von zwei Schiedsrichtern geleitet. Sie haben die höchste Stelle in der Kampfrichterhirarchie während eines Spiels. Ihre Tatsachenentscheidungen sind endgültig. Sie dürfen ihre Meinung nur ändern, so lange der Ball noch nicht wieder im Spiel ist. Sie haben auf die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen des DSV zu achten und diese auch durchzusetzen. Ihnen ist es nur erlaubt das zu pfeifen, was sie auch wirklich gesehen haben. Sie dürfen nicht aus Spekulation oder auf Zuruf handeln. Sie haben alle Regelverstöße, Tore, Torabwürfe, Eckwürfe, Schiedsrichterbälle, den Beginn bzw. Wiederbeginn und das Ende eines Spielabschnitts anzuzeigen.

Der Turnierleiter ist eine Person, die die Obhut über alle einem Turnier unterliegenden Sachen zu bewahren hat. Er hat die Durchführungsbestimmungen des Turniers zu überwachen.

Kampfrichter im Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV)

Einsatzleiter

Der Einsatzleiter hat folgende Aufgaben:

  1. Planung des personellen Einsatzes der Mitarbeiter in den Kampfgerichten in Abstimmung mit dem Wettkampfleiter und Führung des Gesamtkampfgerichts.
  2. Benennung und Steuerung des Einsatzes von Ersatzleuten.
  3. Unterstützung des Wettkampfleiters und des Leiters Wettkampfvorbereitung bei der Prüfung der Wettkampfanlagen, Straßen-, Crossstrecken, Geräte usw.

Darüber hinaus kann der Einsatzleiter mit den Aufgaben des Leiters Wettkampfvorbereitung betraut werden.

Schiedsrichter

  1. Für den Call Room, für Bahnwettbewerbe, für technische Wettbewerbe, für Mehrkampfwettbewerbe und für Lauf-/Gehwettbewerbe außerhalb des Stadions müssen separate Schiedsrichter berufen werden.
  2. Die Schiedsrichter stellen sicher, dass die Wettkampfregeln (und die zutreffenden Veranstaltungsbestimmungen) eingehalten werden und entscheiden über alle Angelegenheiten, die während des Wettbewerbs auftreten und für die es keine Regelung gibt. Der Schiedsrichter kann eine Entscheidung des Kampfgerichts ändern. Der jeweilige Schiedsrichter für Laufwettbewerbe ist nur dann zuständig über Platzierungen in einem Wettbewerb zu entscheiden, wenn sich die Zielrichter nicht darüber einigen können. Der Schiedsrichter darf nicht als Kampf- oder Bahnrichter amtieren.
  3. Der jeweilige Schiedsrichter überprüft alle Endergebnisse und befasst sich mit allen Streitpunkten. Ist ein Messrichter für elektronische Messung nicht eingesetzt, überwacht er die Messungen bei Leistungen, die Rekord bedeuten würden.
  4. Der entsprechende Schiedsrichter entscheidet über jeden Einspruch oder Einwand, der sich auf die Durchführung des Wettkampfs bezieht. Er hat das Recht, einen Wettkämpfer zu verwarnen oder vom Wettkampf auszuschließen, wenn dieser sich unsportlich oder ungebührlich verhält.
  5. Treten während einer Veranstaltung Umstände ein, die nach Meinung des entsprechenden Schiedsrichters gerechterweise verlangen, dass ein Wettbewerb oder irgendein Teil davon nochmals bestritten werden sollte, hat er das Recht, ihn für ungültig zu erklären und ihn wiederholen zu lassen.

Je nach Größe und Bedeutung nationaler Wettkampfveranstaltungen kann ein Schiedsrichter auch für mehrere verschiedene Wettbewerbe berufen werden.

Obfrau oder Obmann

Die Obleute für Bahnwettbewerbe und für technische Wettbewerbe koordinieren die Arbeit der Kampfrichter innerhalb des jeweiligen Wettbewerbs und weisen sie in ihre Aufgaben ein, wenn dies nicht schon vorher durch das zuständige Gremium (Einsatzleiter/Schiedsrichter) geschehen ist.

Der Obmann zeigt durch Heben einer weißen Fahne die Gültigkeit oder einer roten Fahne die Ungültigkeit eines Versuches bei technischen Wettbewerben an.

Zielrichter

Die Zielrichter, die ihre Aufgabe alle auf derselben Laufbahn-(Straßen-)seite wahrnehmen müssen, entscheiden über die Reihenfolge der im Ziel eintreffenden Läufer/Geher. Können sie zu keiner Entscheidung gelangen, übergeben sie die Angelegenheit dem Schiedsrichter, der dann entscheidet

Kampfrichter

In allen technischen Wettbewerben werten und protokollieren die Kampfrichter alle Versuche der Wettkämpfer und messen jeden gültigen Versuch. Wird beim Hoch- und Stabhochsprung die Sprunglatte auf eine neue Sprunghöhe gelegt, soll diese genau eingemessen werden, insbesondere, wenn sie Rekord bedeuten würde.

Die Freigabe der Sprung- bzw Wurfanlage wird durch Heben der weißen Fahne angezeigt. in diesem Moment beginnt die Zeit für den Versuch zu laufen. Sind noch mehr als drei Athleten im Wettbewerb, beträgt die Zeit, die dem Athleten für die Aufnahme des Versuchs zur Verfügung steht, eine Minute. Das heißt, er muss mit Ablauf der Versuchszeit den Versuch begonnen (nicht vollständig absolviert) haben. Der Anbruch der letzten 15 Sekunden der Versuchszeit soll dem Athleten durch Heben einer gelben Fahne angezeigt werden.

Bahnrichter

  1. Die Bahnrichter sind Assistenten des Schiedsrichters ohne endgültige Entscheidungsbefugnis.
  2. Die Bahnrichter müssen sich an dem vom Schiedsrichter bestimmten Platz so aufstellen, dass sie den Wettkampf genau beobachten können. Begeht ein Läufer oder eine andere Person einen Regelverstoß, (z. B. Behinderung eines Gegners, Abkürzen durch Verlassen der Bahn nach innen) haben sie dies dem Schiedsrichter unverzüglich zu melden.
  3. Jeder Regelverstoß soll dem entsprechenden Schiedsrichter durch Heben einer gelben Fahne angezeigt werden.
  4. Bei Staffelläufen muss zur Überwachung der Wechselräume eine ausreichende Zahl Bahnrichter eingesetzt werden.
  5. Jeder von ihnen hat verschiedene Handzeichen.

Zeitnehmer und Zielbildauswerter

Bei Handzeitnahme müssen entsprechend der Zahl der gemeldeten Läufer ausreichend Zeitnehmer eingesetzt werden, von denen einer als Obmann zu bestimmen ist. Dieser koordiniert die Arbeit der Zeitnehmer und weist sie in ihre Aufgaben ein. Wird ein vollautomatisches Zielbildsystem benutzt, sind ein Obmann und mindestens zwei Assistenten für die Zielbildauswertung einzusetzen.

Startkoordinator, Starter und Rückstarter

Starter und Läufer bei den Olympischen Spielen 1904
  1. Der Startkoordinator wird mit folgenden Aufgaben betraut:
    • das Starterteam in seine Aufgaben einzuweisen.
    • die von jedem Mitglied des Starterteams zu erfüllenden Aufgaben zu überwachen,
    • den Starter zu informieren mit dem Startvorgang zu beginnen, wenn dazu alles bereit ist (z. B.: Zeitnehmer, Zielrichter, Obmann Zielbildauswertung und Windmesser),
    • alle während des Startvorgangs anfallenden Listen und Protokolle zu sammeln.
  2. Der Starter hat die uneingeschränkte Kontrolle über die am Start befindlichen Läufer.
  3. Der Starter stellt sich so hin, dass er während des Startvorgangs alle Läufer/Geher vollständig im Blickfeld hat.
  4. Zur Unterstützung des Starters sind ein oder mehrere Rückstarter einzusetzen.
  5. Jeder Rückstarter stellt sich so hin, dass er die ihm zugewiesenen Läufer gut sehen kann.
  6. Die Verwarnung und die Disqualifikation soll nur der Starter aussprechen.
  7. Der Startkoordinator weist jedem Rückstarter, der beim Erkennen irgendeines Startfehlers zum Rückruf verpflichtet ist, eine besondere Aufgabe und Position zu.

Startordner

Die Startordner kontrollieren, ob die Läufer im richtigen Lauf starten und ihre Startnummern korrekt tragen. Die Startordner müssen jedem Läufer seine ausgeloste Einzelbahn oder seinen Startplatz zuweisen und sie ungefähr drei Meter hinter der Startlinie (oder den versetzten Startlinien) versammeln. Ist dies geschehen, melden sie dem Starter die Startbereitschaft. Ist ein Start zu wiederholen, versammeln sie die Läufer erneut. Die Startplätze dürfen nicht getauscht werden.

Bei Staffelläufen sind die Startordner für die Bereitstellung der Staffelstäbe für die ersten Läufer verantwortlich. Bei dem ersten Fehlstart muss jeder dafür verantwortliche Läufer/Geher mit einem sichtbaren gelben Schild auf dem entsprechenden Bahnkasten verwarnt werden. Gleichzeitig müssen alle anderen am Lauf teilnehmenden Läufer durch einen oder mehrere Startordner mit sichtbarem Zeigen einer gelben Karte gewarnt werden, um anzuzeigen, dass jeder, der einen weiteren Fehlstart verursacht, disqualifiziert wird. Bei weiteren Fehlstarts im selben Lauf ist jeder dafür verantwortliche Läufer zu disqualifizieren. Dies muss mit einem roten Schild auf dem entsprechenden Bahnkasten oder mit einer roten Karte, sichtbar angezeigt werden.

Beim Fehlstart in einem Lauf des Mehrkampfs ist der dafür verantwortliche Läufer mit einem gelben Schild auf dem entsprechenden Bahnkasten oder mit einer ihm sichtbar gezeigten gelben Karte zu verwarnen. Jeder Läufer, der für zwei Fehlstarts im selben Lauf verantwortlich ist, ist zu disqualifizieren.

Rundenzähler

Rundenzähler führen bei Läufen länger als 1.500 m eine Liste über die von jedem Läufer zurückgelegten Runden. Bei Läufen von 5.000 m und länger sowie bei Gehwettbewerben müssen unter Leitung des Schiedsrichters Rundenzähler eingesetzt und mit Rundenzählblättern ausgestattet werden. Darin tragen sie nach jeder Runde die (von einem offiziellen Zeitnehmer) erhaltene Zeit in dem Rundenzählblatt ein. Wird dies so praktiziert, sollen einem Rundenzähler höchstens vier Läufer (bei Gehwettbewerben sechs Geher) zugeteilt werden. Anstelle von manuellem Rundenzählen kann ein computergestütztes System benutzt werden, das einen vom Läufer/Geher mitgeführten Transponder registriert. Ein Rundenzähler an der Ziellinie ist für die Anzeige der restlichen Runden verantwortlich. Sie muss jede Runde geändert werden, wenn der Führende in die Zielgerade einbiegt. Zusätzlich müssen den überrundeten oder zu überrundenden Läufern manuelle Hinweise (z.B. durch Zurufe) in geeigneter Weise gegeben werden.

Jedem Läufer ist seine letzte Runde mit einem Glockenzeichen anzuzeigen.

Kampfrichter im Deutschen Schützenbund (DSB)

Schießsport

Im Deutschen Schützenbund ist die Spezialisierung der Kampfrichter in sechs Disziplingruppen möglich: Gewehr, Pistole, Flinte, Vorderlader, Armbrust und Bogen. Darüber hinaus kann nach mehrjähriger erfolgreicher Aktivität eine Ausbildung zum Kampfrichter A absolviert werden, welcher besonders für die Arbeit mit elektronischen Scheibenanlagen qualifiziert. Die Aufgabe der Kampfrichter richtet sich auf, die Gewährleistung der Sicherheit und Einhaltung der Wettkampfregeln gemäß der Sportordnung. In anderen Schießsportverbänden (z. B. BDS) werden Kampfrichter auch als Range Officer bezeichnet.

Kampfrichter im Deutscher Ju-Jutsu Verband (DJJV)

Fighting und Duo

Im Deutschen Ju-Jutsu Verband gibt es keine Differenzierung zwischen den Wettkampfsystemen Fighting und Duo. Die Ausbildung beinhaltet beide Systeme, so dass jeder Kampfrichter bei beiden eingesetzt werden kann. Die Ausbildung geschieht auf Landesebene durch die dort aktive Kampfrichterobfrau / den dort aktiven Kampfrichterobmann. Darüber hinaus kann nach mehrjähriger erfolgreicher Aktivität eine Ausbildung zum Gruppenkampfrichter und Bundeskampfrichter (BK) absolviert werden. Hierfür sind eine bestimmte Anzahl an Kampfrichtereinsätze Voraussetzung sowie eine positive Beurteilung und Zustimmung der Kampfrichterobfrau / des Kampfrichterobmanns nötig.

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