Beglaubigungsinstanz

Beglaubigungsinstanz
Kryptokampagne der c't auf der CeBIT 2006

Eine Zertifizierungsstelle (englisch Certificate Authority, kurz CA) ist eine Organisation, die digitale Zertifikate herausgibt. Ein digitales Zertifikat ist gewissermaßen das Cyberspaceäquivalent eines Personalausweises und dient dazu, einen bestimmten öffentlichen Schlüssel einer Person oder Organisation zuzuordnen. Diese Zuordnung wird von der Zertifizierungsstelle beglaubigt, indem sie sie mit ihrer eigenen digitalen Unterschrift versieht.

Die Zertifikate enthalten „Schlüssel“ und Zusatzinformationen, die zur Authentifizierung sowie zur Verschlüsselung und Entschlüsselung vertraulicher Daten dienen, die über das Internet und andere Netze verbreitet werden. Als Zusatzinformationen sind zum Beispiel Lebensdauer, Verweise auf Zertifikatsperrlisten, etc. enthalten, die durch die CA mit in das Zertifikat eingebracht werden.

Die Aufgabe einer Beglaubigungsinstitution ist es, solche digitalen Zertifikate herauszugeben und zu überprüfen. Sie ist dabei für die Bereitstellung, Zuweisung und Integritätssicherung der von ihr ausgegebenen Zertifikate verantwortlich. Damit ist sie ein wichtiger Teil der Public-Key-Infrastruktur.

Eine Zertifizierungsstelle kann ein spezielles Unternehmen sein oder eine Institution innerhalb eines Unternehmens, das einen entsprechenden eigenen Server installiert hat (zum Beispiel mit OpenSSL). Auch öffentliche Organisationen oder Regierungsstellen können als Zertifizierungsstelle dienen, z. B. die Bundesnetzagentur.


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Für die Ausgabe von fortgeschrittenen elektronischen Zertifikaten gem. § 2 Nr.2 SigG bzw. für qualifizierte elektronische Signaturen gem. § 2 Nr.3 SigG müssen zusätzliche Voraussetzungen kraft Gesetz erfüllt werden. Insbesondere unterliegen die Aussteller der Zertifikate der Aufsicht der Bundesnetzagentur, um die Zuverlässigkeit und Integrität dieser Zertifikate im Rechtsverkehr zu gewährleisten. Beispielsweise muss sich der Antragsteller für eine solche Signatur bei einer genehmigten Stelle durch seinen Personalausweis persönlich identifizieren, damit ein solches elektronisches Zertifikat auf ihn ausgestellt werden kann. Die von den Ausstellern betriebenen Rechenzentren müssen besonders gesichert sein und erfüllen damit hohe Sicherheitsanforderungen.

Siehe auch Signaturgesetz (Österreich).

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