Wilhelm Stuckart

Wilhelm Stuckart
Wilhelm Stuckart
Stuckart als Vertreter des Innenministeriums im Besprechungsprotokoll der Wannseekonferenz am 20. Januar 1942

Wilhelm Stuckart (* 16. November 1902 in Wiesbaden; † 15. November 1953 bei Hannover) war ein promovierter Jurist und nationalsozialistischer deutscher Politiker. Er wurde im Wilhelmstraßen-Prozess als Kriegsverbrecher verurteilt.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Stuckart war Sohn eines Bahnangestellten und wurde christlich erzogen. Nach dem Abitur schloss er sich 1919 dem Freikorps von Epp an. Ab 1922 studierte er Rechtswissenschaft an den Universitäten München und Frankfurt am Main. In die NSDAP trat er im Dezember 1922 ein (Mitgliedsnr. 378.144)[1] und wurde ab 1926 deren Rechtsberater.[2] 1928 promovierte er zum Dr. jur. mit dem Thema „Erklärung an die Öffentlichkeit, insbesondere die Anmeldung zum Handelsregister“. Ab 1930 amtierte er als Amtsrichter, von 1932 bis März 1933 war er Anwalt und Rechtsreferent der SA in Pommern. Stuckart gehörte der SA ab 1932 an. Nachdem er zunächst von April bis Mai 1933 kurzzeitig kommissarisch Bürgermeister in Stettin war,[2] wechselte er im Juni 1933 als Staatssekretär ins Preußische Kultusministerium, wurde im Juli 1934 Staatssekretär im neugebildeten Reichserziehungsministerium und im März 1935 Staatssekretär im Reichsministerium des Innern.[3] 1936 trat er in die SS ein (Mitgliedsnr. 280.042)[1] und wurde bis 1944 zum SS-Obergruppenführer befördert.

Stuckart war an der Ausarbeitung der antijüdischen Gesetzgebung beteiligt und verfasste 1936 gemeinsam mit Hans Globke den sogenannten Kommentar zur deutschen Rassengesetzgebung zu den Nürnberger Gesetzen. 1942 nahm er als Staatssekretär an der Wannseekonferenz teil.[3]

Bereits 1934 war Stuckart als Staatssekretär und stellvertretender Preußischer Kulturminister maßgeblich in den bis heute umstrittenen Erwerb des sog. Welfenschatz, damals noch im Besitz jüdischer Kunsthändler, durch den NS-Preußenstaat unter Hermann Göring involviert gewesen.[4]

Als Wilhelm Frick als Reichsinnenminister abgelöst wurde, machte sich Stuckart Hoffnung auf dieses Amt. Goebbels trug unter dem 21. August 1943 in seinem Tagebuch ein: „Stuckart ist durch die Entwicklung um RIM etwas bedrückt. Ich kann das verstehen; er hätte es ja eigentlich verdient, die Verwaltung zu übernehmen.“[5] Heinrich Himmler, der zum Reichsinnenminister ernannt wurde, kümmerte sich wenig um sein Amt und delegierte seine Befugnisse weitestgehend an Stuckart, dem er auch die personalpolitischen Entscheidungen überließ.[6]

Während des Krieges war Stuckart insbesondere auch mit faschistischen Europaplänen für die Zeit nach dem angestrebten Endsieg befasst.[7]

Am 23. Mai 1945 wurde Stuckart als Reichsinnenminister der Regierung Dönitz in Flensburg interniert. Bis zur Überstellung nach Nürnberg im August 1945 hielt er sich im Gefangenenlager Nr. 32 (Camp Ashcan) im luxemburgischen Bad Mondorf zusammen mit anderen Größen des nationalsozialistischen Systems und der Wehrmacht auf.

In der Sowjetischen Besatzungszone wurden sämtliche Schriften Stuckarts auf die Liste der auszusondernden Literatur gesetzt.[8]

Prozess

Stuckart wurde 1947 im Wilhelmstraßen-Prozess wegen folgender Verbrechen angeklagt:[9]

  • I: Verbrechen gegen den Frieden: Vorbereitung, Einleitung und Führung von Angriffskriegen und Kriegen unter Verletzung internationaler Verträge … (S. 6).
  • V: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Greueltaten und Vergehen gegen die Zivilbevölkerung. Verfolgung von Juden, Katholiken und anderen Minderheiten (S. 78).
  • VI: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Raub und Plünderung (S. 187).
  • VII: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Sklavenarbeit (S. 241).
  • VIII: Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen (S. 270).

Im Punkt I wurde Stuckart freigesprochen:

er war als Mitglied des Reichsverteidigungsausschusses über die Planung zur wirtschaftlichen Ausnutzung der zu erobernden Gebiete informiert, es lagen ihm die Mobilisierungspläne vor, aber, es wurde kein Beweis dafür gefunden, „daß er die Angriffskriege geplant, vorbereitet, eingeleitet oder durchgeführt hat“ (S. 52).

Zum Punkt V stellte er seinen auf der Wannseekonferenz vorgebrachten Plan, alle „Halbjuden“ zu sterilisieren, als Verzögerungstaktik dar: Die „jüdischen Mischlinge“ seien dadurch von Deportation und Ermordung bewahrt worden; die Durchführung einer Massensterilisation sei während des Krieges ausgeschlossen gewesen. Nachdem der ebenfalls mit „Judenangelegenheiten“ befasste, 1944 jedoch wegen seiner Verbindungen zum Widerstand inhaftierte Bernhard Lösener als Zeuge diese Version weitgehend bestätigt hatte, sah das Gericht diesen Vorwurf zugunsten Stuckarts als nicht zweifelsfrei geklärt an. Die Richter werteten jedoch Stuckarts Ausarbeitung der Nürnberger Gesetze und deren Durchführungsverordnungen als Bestandteil des Vernichtungsprogramms.[10]

„Innerhalb des Reichsinnenministeriums war die Ausrottung der Juden kein Geheimnis. Der Zeuge Globke…,hat als Zeuge des Angeklagten folgendes ausgesagt;"…ich habe es gewußt, daß diese Ausrottung systematisch vorgenommen worden ist"“ (S. 167).

an die Schreibtischtäter gerichtet:

„Wenn die Kommandanten der Todeslager … bestraft werden – und darüber haben wir keinen Zweifel – dann sind die Männer ebenso strafbar, die in der friedlichen Stille ihrer Büros in den Ministerien an diesem Feldzug durch Entwurf der für seine Durchführung notwendigen Verordnungen, Erlasse und Anweisungen teilgenommen haben.“ (S. 169).

Zum Punkt VI stellt das Gericht fest, dass er an der planmäßigen Wirtschaftsplünderung der besetzten Gebiete aktiven Anteil nahm und spricht Stuckart schuldig. Zu den außerordentlich umfassenden Erklärungen der Entlastungszeugen:

„Er war in seiner Beamtentätigkeit bestimmt nicht jene harmlose Schaufensterfigur, als die ihn die im Laufe der Beweisführung vorgebrachten Erklärungen zu schildern versuchen“ (S. 167).

Zum Punkt VII Sklavenarbeit ist das Gericht der Meinung, „daß die Beweisaufnahme Stuckarts angebliche Beteiligung … nicht über jeden vernünftigen Zweifel erhaben ergeben habe“ und spricht Stuckart „Nicht schuldig“.

Zum Punkt VIII Mitgliedschaft in verbrecherischen Organisationen stellt das Gericht fest, dass Stuckart als Mitglied der SS verbrecherische Maßnahmen und Programmpunkte der SS mit Himmler besprach. Er war über die Massenmorde an Juden in Riga unterrichtet, er nahm an der Wannsee-Konferenz teil. Er beteiligte sich an den Erlassen, die der SS bei vielen ihrer Verbrechen von Nutzen waren. „Er wird der Anschuldigung gemäß unter Anklagepunkt VIII für schuldig befunden.“ (S. 273).

Strafmaß

Stuckart befand sich im Krankenhaus und konnte an dem Prozess nur in „einer kurzen Zeitspanne, in der er seine eigene Verteidigung vorgebracht hat,“ teilnehmen (S. 278). „Weder das amerikanische Ärztegremium noch die deutschen Ärzte konnten eine günstige Prognose abgeben… Unter diesen Umständen ist es nicht unwahrscheinlich, daß eine Haft einem Todesurteil gleichkommen würde.“ Das Strafmaß wurde daher auf genau drei Jahre, zehn Monate und 20 Tage ab seiner Festnahme am 26. Mai 1945 bemessen, so dass er mit der Urteilsverkündigung ein verurteilter Kriegsverbrecher, aber frei war.

Weiteres Leben

Wilhelm Stuckart gelang es, in der jungen Bundesrepublik schnell Karriere zu machen. Von den deutschen Behörden wurde er 1950 nur als „Mitläuferentnazifiziert eingestuft und wurde 1952 zu 500 DM Geldstrafe verurteilt.[11][12]

Zu dieser Zeit war er bereits Geschäftsführer des „Instituts zur Förderung der niedersächsischen Wirtschaft“. Auch politisch wurde er schnell wieder aktiv und engagierte sich im niedersächsischen Vorstand des Bundes der Heimatvertriebenen und Entrechteten (BHE), der es unter Führung des Bundesvertriebenenministers Theodor Oberländer bis zur Regierungsbeteiligung brachte. Stuckart war auch Mitglied der 1952 verbotenen neonationalsozialistischen Sozialistischen Reichspartei.[13]

Kurz vor seinem Tod durch einen Verkehrsunfall hatte er in einem Verfahren nach Artikel 131 des Grundgesetzes die Festsetzung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge nach B 3 erreicht.

SS-Laufbahn

  • SS-Standartenführer, 13. September 1936[1]
  • SS-Oberführer, 30. Januar 1937[1]
  • SS-Brigadeführer, Januar 1938[14]
  • SS-Gruppenführer, Januar 1942[2]
  • SS-Obergruppenführer, Januar 1944[2]

Veröffentlichungen

  • Geschichte im Geschichtsunterricht, Frankfurt am Main 1934
  • Nationalsozialistische Rechtserziehung, Frankfurt am Main 1935
  • mit Hans Globke, Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre vom 15. September 1935. Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes (Ehegesundheitsgesetz) vom 18. Oktober 1935. Nebst allen Ausführungsvorschriften und den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen, Berlin 1936
  • mit Wilhelm Albrecht, Neues Staatsrecht, Leipzig 1936
  • Nationalsozialismus und Staatsrecht, Berlin 1937
  • mit Walter Scheerbarth, Verwaltungsrecht, Leipzig 1937
  • Partei und Staat, Wien 1938
  • mit Rolf Schiedermair, Rassen- und Erbpflege in der Gesetzgebung des Dritten Reiches, Leipzig 1938
  • mit Harry von Rosen, Die Reichsverteidigung (Wehrrecht), Leipzig 1940
  • Führung und Verwaltung im Kriege, Berlin 1941
  • mit Harry von Rosen, Neues Gemeinderecht. Mit einer Darstellung der Gemeindeverbände, Leipzig 1942
  • Verfassung, Verwaltung und europäische Neuordnung, Bukarest 1942
  • mit Reinhard Höhn und Herbert Schneider, Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgesetze Norwegens. Sammlung der wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Erlasse, Darmstadt 1942
  • mit Harry von Rosen und Rolf Schiedermair, Der Staatsaufbau des Deutschen Reichs in systematischer Darstellung, Leipzig 1943

Literatur

  • Peter Schöttler: Eine Art „Generalplan West“: Die Stuckart-Denkschrift vom 14. Juni 1940 und die Planungen für eine neue deutsch-französische Grenze im Zweiten Weltkrieg. In: Sozial.Geschichte. N.F. 18, Nr. 3, 2003, ISSN 1660-2870, S. 83–131 [mit Edition S. 110–131]
  • Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. 2. Auflage. Fischer, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-596-16048-8.
  • Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich. Fischer, Frankfurt am Main 1998, ISBN 3-10-091052-4.
  • Das Urteil im Wilhelmstrassen-Prozess. Der amtliche Wortlaut der Entscheidung im Fall Nr 11 des Nürnberger Militärtribunals gegen von Weizsäcker und andere, mit abweichender Urteilsbegründung, Berichtigungsbeschlüssen, den grundlegenden Gesetzesbestimmungen, einem Verzeichnis der Gerichtspersonen und Zeugen und Einführungen von Robert M. W. Kempner und Carl Haensel. Hrsg. unter Mitw. von C. H. Tuerck. (amtlich anerkannte Übersetzung aus dem Englischen). Bürger, Schwäbisch-Gmünd, 1950.

Einzelnachweise

  1. a b c d SS-Personalkanzlei: SS-Dienstaltersliste der Schutzstaffel der NSDAP, Stand 1. Dezember 1937, Reichsdruckerei, Berlin 1937, S. 18f.
  2. a b c d Hermann Weiß (Hrsg.): Biographisches Lexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main, 1998, S. 452.
  3. a b Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt am Main 2007, S. 611f.
  4. Stiftung Preussischer Kulturbesitz, Jahrbuch Preussischer Kulturbesitz, Bd. 23, Berlin 1987, S. 422.
  5. Die Tagebücher des Joseph Goebbels hrsg. von Elke Fröhlich, Band 9, München u. a. 1993, ISBN 3-598-22305-6, S. 324 (21. August 1943).
  6. Stephan Lehnstaedt: „Das Reichsministerium des Inneren unter Heinrich Himmler“, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 54(2006), ISSN 0042-5702, S. 642.
  7. Er verfasste dazu: 1. Die Neuordnung der Kontinente und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verwaltung, in: Wilhelm Stuckart, Werner Best (Hrsg.), Reich, Volksordnung, Lebensraum. Zs. für völkische Verfassung und Verwaltung, Jg. 1, 1941, S. 3–28; 2. Staatsangehörigkeit und Reichsverwaltung. in ebd. Jg. 5, 1943, S. 57–91; 3. Zur Neuordnung der Lebensräume, in: Joachim Moras, Axel von Freytagh-Loringhoven (Hrsg.), Europäische Revue, Stuttgart, Berlin, Jg. 1941, S. 361–368. Moras verlegt sich nach dem von seinen Leuten verlorenen Krieg auf die Hrsg. einer neuen Zeitschrift, des Merkur
  8. Deutsche Verwaltung für Volksbildung in der sowjetischen Besatzungszone, Liste der auszusondernden Literatur
  9. Seitenangaben: Das Urteil im Wilhelmstraßen-Prozess
  10. Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Fischer, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-596-13589-3, S. 192.
  11. Katalog Haus der Wannseekonferenz. Berlin 2006. S. 107.
  12. Wilhelm Stuckart auf www.ghwk.de
  13. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Fischer Taschenbuch Verlag, Zweite aktualisierte Auflage, Frankfurt am Main 2005, ISBN 978-3-596-16048-8, S. 612.
  14. Wilhelm Stuckart auf www.olokaustos.org

Weblinks


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