Wormser Privileg (Juden)

Wormser Privileg (Juden)

Das Wormser Privileg war ein kaiserliches Privileg, das Heinrich IV. im Jahre 1090 den Wormser Juden zur Verhütung von weiteren Pogromen gewährte.

Das Wormser Privileg legte fest:

  • den Schutz von Leben und Eigentum,
  • die Freiheit von wirtschaftlicher Betätigung und Religionsausübung,
  • das Recht zur Beschäftigung christlichen Hauspersonals,
  • die Autonomie der jüdischen Gemeinde in innerjüdischen Rechtsangelegenheiten sowie
  • die Festlegung einer verbindlichen Verfahrensordnung für Streitigkeiten zwischen Juden und Christen.

Es kann kein Zweifel darüber bestehen, das Heinrich IV. mit diesen Rechten nicht etwa die persönliche Integrität der Juden schützen wollte, etwa aus christlicher Nächstenliebe, zu schützen waren vielmehr die Kassen des Reichs vor pogrombedingten Steuerausfällen. Auch sollte jüdisches Vermögen nicht etwa in die Hände von Plünderern fallen, sondern, wenn schon, dann allenfalls, wie sich später zeigen sollte, in die des jeweiligen Territorialherren.

Dennoch schuf Heinrich IV. mit dem Wormser Privileg ein bahnbrechendes Rechtsstatut, das im Positiven wie im Negativen für Jahrhunderte das Verhältnis zwischen Juden und Christen prägen sollte (siehe Kammerknechtschaft).

Literatur


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