1. Landfrieden (1529)

1. Landfrieden (1529)

Erster Kappeler Landfriede (auch Erster Landfrieden von 1529) ist die Bezeichnung für einen Friedensvertrag, der am 26. Juni 1529 zwischen den katholischen und reformierten Orten der Eidgenossenschaft im Anschluss an den Ersten Kappeler Krieg geschlossen wurde.

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Hauptartikel Erster Kappeler Krieg

Durch die Reformation entstanden innerhalb der Alten Eidgenossenschaft zwei konfessionelle Lager. Auf der einen Seite die wachsende reformatorische Gruppe unter anderem mit Zürich, Konstanz und Mülhausen; auf der anderen Seite die fünf katholische Orte Uri, Schwyz, Unterwalden, Luzern und Zug, die am alten Glauben festhalten wollten und deshalb sich 1529 mit den Habsburgern verbunden hatten.

Die ideologischen Kämpfe fanden vor dem Hintergrund des Expansionsdrangs der Reformierten, durch Streitigkeiten um die Macht in den gemeinen Herrschaften sowie durch Dispute in Wort und Schrift statt. Sie wurden durch die Hinrichtung des reformierten Pfarrers Jakob Kaiser in Schwyz 1529 noch verschärft und führten zu einem militärischen Aufgebot auf beiden Seiten: 30.000 Mann der Neugläubigen standen ungefähr 9000 Mann aus dem katholischen Lager gegenüber.[1]

Der Friedensvertrag

Das Angebot der sich neutral verhaltenen Innerschweizer kurz vor dem militärischen Aufeinandertreffen der Kriegsparteien, einen Ausgleich suchen zu wollen, wurde angenommen. Es verschob die Kriegshandlungen zunächst um zwei Stunden, dann zwei Tage und schließlich zwei Wochen.[1] Als Ergebnis dieser langwierige und schwierige Verhandlungen wurde der Erste Kappeler Landfrieden am 26. Juni 1529 abgeschlossen, noch bevor es überhaupt zu einer militärischen Auseinandersetzung kam.

Der ausgehandelte Vertrag legte fest, dass die Orte sich nicht gegenseitig wegen Glaubensfragen beleidigen oder provozieren sollten. In den Zugewandten Orten und Gemeinen Herrschaften durften die Kirchgemeinden autonom über das religiöse Bekenntnis entscheiden. Den fünf katholischen Orte wurde die alleinige Kriegsschuld zugewiesen. Sie sollten deshalb auch die gesamten Kosten des Krieges tragen. Außerdem durften sie ihr bestehendes Sonderbündnis mit König Ferdinand nicht weiterführen. Insgesamt wurde durch den Vertrag das reformierte Lager stark bevorteilt.

Ergebnis

Mit dem ersten Kappler Landfrieden wurde die Reformation in der Schweiz durch die fünf katholischen Orte formell anerkannt. Im Gegenzug erhielten diese ihren Glauben garantiert. Zum ersten Mal wurde das gleichwertige Nebeneinander der Konfessionen gewährt. Da die Glaubensfrage dem Mehrheitsprinzip unterstellt war, ereignete sich eine folgenreiche Entwicklung in den gemeinen Herrschaften.

Die Bestimmungen dieses Friedensvertrages wurden durch den Zweiten Kappeler Landfrieden nach dem Zweiten Kappeler Krieg weitgehend rückgängig gemacht beziehungsweise ersetzt.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Peter Blickle: Die Reformation im Reich. S. 205.

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