Zahnpastaaffäre

Zahnpastaaffäre

Als Zahnpastaaffäre werden die Vorgänge um den Dopingfall Dieter Baumann bezeichnet. Der Name entstand in Anlehnung an den von Baumann beigebrachten Fund des nachgewiesenen Dopingmittels Nandrolon in mehreren seiner Zahnpastatuben.

Am 17. November 1999 wurde bekannt, dass zwei Urinproben von Dieter Baumann, die im Rahmen seiner Trainingskontrollen im Oktober und November genommen worden sind, als positiv eingestuft wurden. Es fand sich in ihnen eine erhöhte Konzentration von Norandrostesteron, einem leistungssteigernden Mittel, welches sich auf der Dopingliste befindet.

Als Reaktion darauf suspendierte ihn der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) vorläufig bis zu einer Entscheidung über eine mögliche Sperre, da man objektiv nur über den Dopingbefund und nicht die individuellen Befindlichkeiten zu entscheiden habe. Dieter Baumann versuchte in dieser Zeit, auf verschiedenen Wegen seine Unschuld zu beweisen. Als möglichen Grund für den positiven Test präsentierte er schließlich mehrere präparierte Zahnpastatuben, die nach Versuchen eine vergleichbare Konzentration im Urin entstehen ließen. Bei der Laboranalyse einer Haarprobe auf eine Langzeiteinnahme von Nandrolon ließen sich keinerlei Rückstände finden. Baumann unterzog sich auch einem Test an einem Lügendetektor.

Der DLV wurde erst wieder nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28. Mai 2000 aktiv und entschied in der Verhandlung vom 13. Juli 2000, die gegen Dieter Baumann verhängte Sperre aufzuheben und ihn vom Vorwurf des vorsätzlichen Dopings freizusprechen.

Die International Association of Athletics Federations (IAAF) erkannte den deutschen Freispruch jedoch nicht an und verhängte eine erneute Sperre gegen Baumann bis zum 21. Januar 2002. Baumann strengte daraufhin einen Prozess an, um eine Entschädigung für die Sperrzeit zu erhalten sowie die Sperre auf nationaler Ebene anzufechten, verlor diesen aber ebenso wie schon den ersten, den er nach der vorläufigen Sperre des DLV geführt hatte. Es gelang ihm jedoch, per Gerichtsbeschluss bei den deutschen Hallenmeisterschaften anzutreten. Diesen Start nahm die IAAF zum Anlass, ihn für weitere zwei Jahre zu sperren, da ein Antritt während der Sperrzeit zum Neubeginn der Sperrfrist führte. Seine Mitstarter wurden für die Hallenweltmeisterschaften gesperrt.

Am 5. Dezember 2001 verzichtete die IAAF auf die Verlängerung der Sperre und erteilte Dieter Baumann mit sofortiger Wirkung wieder Startrecht auf Veranstaltungen.


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