Zivildienst

Zivildienst

Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes bzw. der Wehrdienstverweigerung. Der Zivildienstleistende (ZDL, im österreichischen Sprachgebrauch Zivildiener, umgangssprachlich im gesamten deutschen Sprachraum auch Zivi) lehnt aus Gewissensgründen den Wehrdienst mit der Waffe ab und leistet stattdessen den Zivildienst. Als Wehrersatzdienst ist der Zivildienst damit vom Verbot der Zwangsarbeit durch die EMRK ausgenommen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtliches

Als erstes Land hat Dänemark im Jahr 1917 einen Wehrersatzdienst eingeführt, der für soziale Aufgaben herangezogen wurde. Relativ kurz darauf führten auch andere Länder, wie Schweden und Niederlande 1920, Norwegen 1921 und Finnland 1931 den Zivildienst ein.

Dauer

Dauer in Monaten der allgemeinen Wehrpflicht und des Zivildienstes in europäischen Staaten
Land Grundwehrdienst Zivildienst
Österreich 6 9
Schweiz 8,5 (260 Tage) 12,8 (390 Tage)
Finnland 6 12 (362 Tage)
Griechenland 9 15-23
Russland 12 21

Zivildienst in Europa

Österreich

Hauptartikel: Zivildienst in Österreich
Österreichische Zivildienst-Plakette von 1982

In Österreich kann der Wehrdienst seit 1975 aus Gewissensgründen verweigert werden. Der Zivildienst umfasst in der Regel Tätigkeiten im sozialen Umfeld, wie etwa in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, im Rettungsdienst und Krankentransport oder in der Behindertenbetreuung. Der ordentliche Zivildienst dauert neun Monate, etwa ein Drittel (2009 waren es 13.122) aller Männer leisten ihren Staatsdienst als Wehrersatzdienst ab. Seit 1992 ist auch ein einjähriger Auslandsdienst möglich.

Schweiz

In der Schweiz sieht die Verfassung seit 1992 einen zivilen Ersatzdienst anstelle der Militärdienstleistung vor. 1996 wurde das dazugehörige Zivildienstgesetz[1] in Kraft gesetzt. Bis dahin saßen jedes Jahr mehrere hundert Militärdienstverweigerer mehrmonatige Gefängnisstrafen ab. Jahrzehntelang war die Einführung eines Zivildienstes gefordert worden.[2]

Heranziehung zum Dienst

Bis zum 1. April 2009 mussten Militärdienst- oder Stellungspflichtige, die aus Gewissensgründen nicht den Militärdienst leisten wollten, ein schriftliches Gesuch mit ausführlicher Erläuterung ihres Gewissenskonflikts einreichen. Daraufhin erfolgte eine persönliche Anhörung vor einer zivilen Kommission. Diese Vorgehensweise ist seither nicht mehr in Kraft. Nur wer militärdiensttauglich ist, kann ein Gesuch stellen und zum Zivildienst zugelassen werden.

Heute können Militärdienst- oder Stellungspflichtige ihren Gewissenskonflikt bekräftigen, indem sie ein Formular ausfüllen.[3] Die 1,5-fache Dienstdauer gilt seither als Tatbeweis.

Dienstdauer

Der Zivildienst dauert das 1,5-fache des noch zu leistenden Militärdienstes (derzeit total 260 Tage), also maximal 390 Tage. Wer den Zivildienst verweigert (sogenannte „Totalverweigerung“), wird von den zivilen Strafverfolgungsbehörden verurteilt. Geleistet wird er schwerpunktmäßig im Gesundheits- und Sozialwesen sowie im Umweltschutzbereich. Zudem sind Auslandseinsätze in der Entwicklungszusammenarbeit möglich.

Details zum Dienst

Die Einsätze werden selbständig ausgesucht und vereinbart, die Vollzugsstelle des Zivildienstes erstellt daraufhin das Aufgebot. Zur Auswahl stehen rund 1400 Einsatzbetriebe mit jeweils einem oder mehreren Pflichtenheften. Bei einigen Pflichtenheften ist ein abgeschlossenes Grundstudium, Studium oder Berufslehre in einer bestimmten Fachrichtung die Bedingung.

Die Einsätze dauern mindestens 26 Tage. Bei vielen Pflichtenheften beträgt die Mindestdauer zwei bis sechs Monate. Im Kalenderjahr nach der Zulassung und anschließend alle zwei Jahre sind mindestens 30 Diensttage zu leisten, ansonsten schuldet der Zivi die Wehrpflichtersatzabgabe.

Einen Teil seiner Diensttage leistet der Zivi in einem langen Einsatz, dessen Dauer die Hälfte der noch zu leistenden Diensttage oder sechs Monate beträgt – je nach dem, ob mehr oder weniger als 340 Diensttage noch zu leisten sind. Dieser lange Einsatz muss vorrangig in einem Schwerpunktprogramm, im Ausland oder bei der Vollzugsstelle geleistet werden.

Der Zivildienst definiert Schwerpunktprogramme in Bereichen, in denen Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft fehlen oder nicht ausreichen. Der Bedarf an zusätzlichen Ressourcen muss von Branchenverbänden und Bundesstellen festgestellt werden. Schwerpunktprogramme sind mit einem mehrjährigen und nachhaltigen Engagement des Zivildienstes verbunden.

Zurzeit bestehen die beiden Schwerpunktprogramme „Pflege und Betreuung“ und „Umwelt- und Naturschutz“. Bei Einsätzen im Schwerpunktprogramm „Pflege und Betreuung“ muss ein einsatzspezifischer Ausbildungskurs besucht werden. Nimmt ein Zivi zu mehr als 30% Aufgaben im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege wahr, muss er einen vom Zivildienst genehmigten Pflegehelferkurs absolvieren.

Im Jahr 2006 wurden von rund 4.400 Zivis über 330.000 Zivildiensttage geleistet. Es liegen keine Zahlen vor, in welchen Bereichen diese Einsätze geleistet wurden. Jedes Jahr werden rund 1.500 Zivis neu zugelassen. Durch die vereinfachte Zulassung wird jedoch ein Anstieg erwartet. [4] Insgesamt sind rund 10.000 Zivis dienstpflichtig. Während 2008 nur 1946 Gesuche gestellt wurden, waren es 2009 über 4312 Gesuche.[5]

Zivildienstkleidung

Am 3. April 2009 gab die Vollzugsstelle für den Zivildienst bekannt, dass sie für die Zivildienstleistenden einen einheitlichen Kleidersatz herausgibt.[6] Als Grund gibt sie die identitätsstiftende Wirkung an, da die Existenz des Zivildienstes den meisten Schweizern unbekannt sei. Es wurde jedoch betont, dass die neue Kleidung nicht als Uniform gedacht und das Tragen freiwillig sei. Die Gemeinschaft Schweizer Zivildienstleistender hatte zuvor in einer Stellungnahme gefordert, dass die neue Kleidung freiwillig zu tragen sein solle und in keiner Weise an das Erscheinungsbild der Armee erinnern dürfe.[7] Die Kleider sind in den Farben des Zivildienstes (hellblau und braun) sowie zum Teil in der Landesfarbe rot gehalten.

Für den Vertrieb der Kleidung hat die Vollzugsstelle für Zivildienst einen Onlineshop eingerichtet, in dem jeder Zivildienstleistende eine Anzahl Punkte abhängig von der zu leistenden Dienstpflicht gutgeschrieben bekommt, mit denen er seinen Kleidersatz nach eigenem Geschmack zusammenstellen kann.

Finnland

In Finnland dauert der Zivildienst 12 Monate, während der Militärdienst nur sechs Monate dauert. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung wurde erstmals 1931 eingerichtet, beschränkt sich aber bis heute nur auf Friedenszeiten. Bei der Einführung des Zivildienstgesetzes 1987 dauerte der Zivildienst noch 16 Monate, was aber zu vielen Totalverweigerern führte. Die Dienstzeit wurde 1992 zu 13 Monaten verkürzt, seit 2008 ist die Dienstzeit 12 Monate. Der Antrag zur Kriegsdienstverweigerung wird ungeprüft genehmigt. Die Zahl der Verweigerer vervierfachte sich in den 1990er-Jahren auf 2.500 und stellt das Zivildienstsystem auch heute noch vor das Problem, dass es zu wenig Plätze für die Verweigerer gibt.

Russland

In Russland gibt es seit 2004 die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten und dieser dauert 21 Monate. Wegen der schlechten Arbeitsbedingungen und der langen Dauer entscheiden sich jedoch nur wenige Russen gegen den Militärdienst. Im Frühling 2005 meldeten sich nur 346 von rund 170.000 Wehrpflichtigen für den Zivildienst und angeblich sind die Zahlen rückläufig.[8][9] In Russland gilt eine allgemeine Wehrpflicht von 12 Monaten für wehrfähige Männer ab 18 bis maximal 27 Jahren.

Länder mit abgeschafftem oder ausgesetztem Zivildienst

Deutschland

Hauptartikel: Zivildienst in Deutschland

In Deutschland konnte man aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe verweigern. Bis zum Jahr 2010 musste man das Recht auf Wehrdienstverweigerung unter Darlegung der Gewissensgründe beantragen. Wurde der Antrag angenommen, was seit den 1980er Jahren die Regel war, musste man als Ersatz für den Wehrdienst den Zivildienst leisten. Dieser dauerte mit bis zu 20 Monaten meist länger als der Grundwehrdienst, da die Reserveübungen von Wehrdienstleistenden entfielen; zuletzt jedoch ebenso wie dieser nur noch 6 Monate. Zivildienstleistende wurden in der Regel für Tätigkeiten im sozialen Bereich eingesetzt, wie etwa in Krankenhäusern, Jugendhäusern, Altenheimen, im Rettungsdienst und Krankentransport sowie in der Behindertenbetreuung. Sie leisteten Pflege- und Fahrdienste sowie Betreuung. Bis zum Jahr 2010 verweigerten über 90.000 Männer jährlich den Wehrdienst. Wegen der Aussetzung des Wehrdienstes zum 1. Juli 2011 wurden ab Oktober 2010 Zivildienstleistende nur noch auf eigenen Wunsch einberufen. Diese Einberufung auf eigenen Wunsch war nur noch bis zum 1. Juli 2011 möglich. Auch bei freiwillig längerer Dienstverpflichtung enden die letzten Zivildienstverhältnisse am 31. Dezember 2011 und es wird in Deutschland künftig keinen Zivildienst mehr geben. Als Ersatz für den Zivildienst wurde 2011 der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt, der alle bestehenden Freiwilligendienste ergänzen soll.

Italien

In Italien wurde der Zivildienst im Jahr 1972 eingeführt. Die Zivildienstzeit war nach der damaligen gesetzlichen Regelung acht Monate länger als die Militärdienstzeit. Dies und die strengen Prüfungen der vorgebrachten Gewissensgründe bewirkten, dass sich die Zahl der Wehrdienstverweigerer auf einem sehr geringen Niveau bewegte. 1989 erklärte das italienische Verfassungsgericht einige Teile der bisherigen rechtlichen Regelung für verfassungswidrig. In den Jahren danach stieg die Zahl der Zivildienstleistenden sprunghaft an und übertraf schließlich die der Wehrdienstleistenden. 1998 trat nach langer Diskussion ein zeitgemäßeres Gesetz über den Zivildienst in Kraft, das auch den inzwischen allgemein anerkannten Leistungen der Zivildienstleistenden für die Gesellschaft Rechnung trug. Im Jahr 2005 wurde in Italien die Wehrpflicht (und damit auch die Ersatzdienstpflicht) ausgesetzt und zugleich für Männer und Frauen die Möglichkeit eingeführt, einen freiwilligen einjährigen Wehrdienst in der italienischen Armee abzuleisten. Auch das italienische Zivildienstamt[10] bietet einen freiwilligen einjährigen Zivildienst an, der bei besonderem Bedarf auch im Ausland durchgeführt werden kann. Für den Zivildienst können sich junge Männer und Frauen im Alter zwischen 18 und 28 Jahren bewerben. 2009 waren zwei Drittel der Zivildienstleistenden Frauen. Jährlich stehen in der Regel nicht mehr als 50.000 Stellen zur Verfügung.

Schweden

In Schweden gab es schon in den 1920er-Jahren waffenfreie Dienste. Ab 1995 gab es die sogenannte Totalförsvarsplikt, die sowohl waffenfreie Dienste (Civilplikt) wie auch bewaffnete Dienste (Värnplikt) beinhalteten. Man hatte das Recht, einen waffenfreien Dienst abzuleisten, wenn man der Überzeugung war, keine Waffe gegen einen anderen Menschen anwenden zu können. Die dann erfolgende Zuteilung zur Civilplikt (Zivilpflicht) bedeutete aber nicht notwendigerweise einen sozialen Dienst, sondern konnte auch eine Ausbildung für die Aufrechterhaltung der Infrastruktur (Wasser, Strom etc.) im Kriegsfall bedeuten, d. h. operative und Reparaturtätigkeiten.

In der Vergangenheit wurden die waffenfreie Dienste daher u. a. beim Rettungsdienst, Flugplatzfeuerwehren und der Eisenbahn durchgeführt. Vor der Aussetzung der Wehr- und Zivildienstpflicht gab es allerdings nur noch drei Ausbildungen im Rahmen der Civilplikt, die alle bei Svenska Kraftnät, dem Betreiber des schwedischen Stromnetzes, stattfanden.

In der Realität spielte der Zivildienst in Schweden aber nur eine untergeordnete Rolle. Schon aus Kostengründen wurden nicht alle Männer zur Musterung einberufen, wobei die Auswahl nach einem Vortest getroffen wurde, in dem auch die Motivation zum Wehrdienst abgefragt wurde. Über 90 % derer, die zur Musterung einberufen wurden, haben Interesse am Wehrdienst geäußert und waren damit in der Regel keine Kandidaten für einen waffenfreien Dienst. Die Beantragung eines waffenfreien Diensts war daher vielfach gar nicht notwendig.

Nur rund ein Viertel der Gemusterten wurde letztendlich auch zum Wehrdienst einberufen, wovon sich dann nur ein Bruchteil für den waffenfreien Dienst entschieden hat. Im Jahr 2006 wurden von 41.720 gemusterten Männern 10.990 Männer zum Wehrdienst und 133 zum waffenfreien Dienst eingezogen. Im Jahr 2010 hat Schweden als erstes neutrales Land die Wehr- und Zivildienstpflicht abgeschafft.

Siehe auch

Literatur

Für den Zivildienst in Deutschland
  • Florian Birkenfeld: Die Wehrpflicht in Deutschland. Kosten, Vergleich, Perspektiven. VDM Verlag Dr. Müller, Saarbrücken 2006, ISBN 3-86550-181-8.
  • Marcus Matthias Keupp: Ratgeber Zivildienst. Rowohlt, Reinbek b. Hamburg 2000, ISBN 3-499-60836-7.
  • Steve Przybilla: Das Zivi-Tagebuch. amicus-Verlag Föritz 2005, ISBN 3-935660-65-0.
Für den Zivildienst in der Schweiz
  • Ruedi Winet: Etwas Sinnvolles tun – Handbuch zum Zivildienst. Zürich 2004, ISBN 3-85791-449-1.
  • Zivildienst – ein Zeitzeuge / Service civil – Un témoin / Servizio civile – Una testimonianza, Verlag GSZ 2006, ISBN 978-2-8399-0224-3[11]

Zur ethischen Bewertung

  • Online-Bibiliographie[12] Theologie und Frieden des Instituts für Theologie und Frieden (IThF), Hamburg, enthält ca. 148.000 durch detaillierte Deskriptoren sacherschlossene Titel. Berücksichtigung findet dabei für friedensethische Forschung relevante Literatur aus einzelnen Disziplinen der Theologie und anderen Wissenschaften

Weblinks

Schweiz

Einzelnachweise

  1. Schweizer Zivildienstgesetz
  2. Geschichte des Zivildienstes in der Schweiz
  3. offizielles Gesuchsformular für die Zulassung zum Zivildienst
  4. keine Gewissensprüfung mehr ab 1. April (SF Tagesschau)
  5. Grosser Ansturm auf Zivildienst
  6. Kleider machen Zivis
  7. Stellungnahme zur Zivi-Kleidung
  8. Kira Frenk: Ein bisschen kürzer wäre nicht schlecht. In: Moskauer Deutsche Zeitung (MDZ), 23. September 2005. (zuletzt abgerufen am 22. März 2007)
  9. DW World (Hrsg.): Zivildienst in Russland: Keine echte Alternative (zuletzt abgerufen am 22. März 2007)
  10. Italienisches Zivildienstamt
  11. [1] Angaben zum Buch
  12. Online-Bibliographie Theologie und Frieden des IThF
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