Zuchtmittel

Zuchtmittel

Mit Zuchtmitteln werden Straftaten Jugendlicher oder Heranwachsender geahndet, wenn der Richter eine Jugendstrafe nicht für geboten hält, dem Jugendlichen aber eindringlich zum Bewusstsein gebracht werden muss, dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat.

Zuchtmittel haben nicht die Rechtswirkungen einer Strafe (§ 13 III JGG), sondern sollen ein Teil des zweispurigen Sanktionensystems im JGG: Erziehung statt Strafe und Erziehung durch Strafe sein.

Zu ihnen gehören:

  • Verwarnungen: Verwarnungen sind dabei eindringliche förmliche Zurechtweisungen mit dem Vorhalt des Unrechts. Zur Ermahnung besteht ausschließlich ein prozessualer Unterschied: Die Verwarnung erfolgt nach dem Urteil.
  • Auflagen: Auflagen sind verschärfte Verwarnungen in Form einer möglichst tatbezogenen Sühneleistung. Zu den Auflagen zählen Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens, Entschuldigung beim Verletzten, Erbringung von Arbeitsleistungen und Zahlung eines Geldbetrages zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung.
  • Jugendarrest: Jugendarrest ist eine kurzzeitige Freiheitsentziehung mit schuldausgleichendem und erzieherischem Charakter. Man unterteilt ihn in drei Kategorien: Kurzarrest (bis zu 6 zusammenhängende Tage), Freizeitarrest (1-2 Wochenenden) und Dauerarrest (1-4 Wochen).
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  • Zuchtmittel — Zụcht|mit|tel, das (Rechtsspr.): Erziehungsmittel im Jugendstrafrecht (z. B. Verwarnung). * * * Zuchtmittel,   im Jugendstrafrecht (§ 13 Jugendgerichts Gesetz) eine richterlich zu verhängende, vergleichsweise milde Sanktion zur Ahndung von… …   Universal-Lexikon

  • Zuchtmittel — Zụcht|mit|tel, das (Rechtssprache) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Auflage (Jugendstrafrecht) — Die Auflage im Jugendstrafrecht ist eine Sanktion, die zur Kategorie der Zuchtmittel zu zählen ist. Nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) bestehen vier Möglichkeiten der Auflage: Die Wiedergutmachung des Schadens (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 JGG), die… …   Deutsch Wikipedia

  • Bewährungsauflage — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Eine Auflage ist in der Justiz eine Möglichkeit, ein Strafverfahren …   Deutsch Wikipedia

  • Dauerarrest — Jugendarrest ist ein im deutschen Jugendstrafrecht als Folge einer Jugendstraftat vorgesehenes Zuchtmittel (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz – JGG), mit dessen Anordnung und Vollzug einem jugendlichen Straftäter eindringlich bewusst werden… …   Deutsch Wikipedia

  • Freizeitarrest — Jugendarrest ist ein im deutschen Jugendstrafrecht als Folge einer Jugendstraftat vorgesehenes Zuchtmittel (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz – JGG), mit dessen Anordnung und Vollzug einem jugendlichen Straftäter eindringlich bewusst werden… …   Deutsch Wikipedia

  • JGG — Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ist das Gesetz, das mehrheitlich das formelle Jugendstrafrecht regelt. Das Jugendgerichtsgesetz ist auf alle strafmündigen (§ 19 StGB: mindestens 14 Jahre alten) Jugendlichen anwendbar. Heranwachsende (18 bis unter… …   Deutsch Wikipedia

  • Jugendstrafverfahren — Das Jugendstrafrecht ist Sonderstrafrecht und Sonderstrafprozessrecht für junge Täter, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichtlicher Abriss 2 Rechtslage… …   Deutsch Wikipedia

  • Kurzarrest — Jugendarrest ist ein im deutschen Jugendstrafrecht als Folge einer Jugendstraftat vorgesehenes Zuchtmittel (§ 13 Abs. 2 Nr. 3 Jugendgerichtsgesetz – JGG), mit dessen Anordnung und Vollzug einem jugendlichen Straftäter eindringlich bewusst werden… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozialstunden — Erziehungsmaßregeln sind erzieherische Maßnahmen, die das Jugendgerichtsgesetz vorsieht, um auf eine Straftat eines Jugendlichen oder Heranwachsenden zu reagieren. Der Wortlaut von § 9 (JGG) bestimmt: Erziehungsmaßregeln sind 1. die Erteilung von …   Deutsch Wikipedia

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