Zugkreuzung

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Zugkreuzung im Bahnhof Nossen (2008)

Eine Zugkreuzung (in der Schweiz Zugskreuzung) ist das Ausweichen zweier Züge entgegengesetzter Fahrtrichtung auf eingleisigen Strecken in einem Bahnhof, sofern ein Ausweichgleis existiert. [1]. Der abkürzende Fachausdruck Kreuzung wird im gesamten deutschen Sprachraum verwendet. Die Verfahren zur sicheren und flüssigen Durchführung von Zugkreuzungen sind in den Fahrdienstvorschriften festgelegt.

Inhaltsverzeichnis

Fahrplan

Bei der Durchführung einer Kreuzung muss in der Regel einer der beiden Züge anhalten und warten, bis der Gegenzug den Kreuzungsbahnhof erreicht. Bei der Konstruktion des Bildfahrplanes einer Strecke wird festgelegt, an welchen Orten Züge kreuzen und welcher Zug auf den Gegenzug warten muss. Im Buchfahrplan eines jeden Zuges ist der Ort der Zugkreuzung und die Nummer des kreuzenden Zuges vermerkt. Auf Nebenbahnstrecken in der Schweiz ist es auch üblich, dass beide beteiligte Züge gleichzeitig langsam in den Kreuzungsbahnhof einfahren und ohne Anhalten die Fahrt fortsetzen.

Besondere Formen der Zugkreuzung

Luftkreuzung

Eine Luftkreuzung liegt dann vor, wenn der Fahrplan so gestaltet ist, dass sich die Züge theoretisch nicht in einem Bahnhof, sondern auf freier Strecke begegnen. Praktisch ist dies unmöglich, daher müssen sich die Fahrdienstleiter der benachbarten Bahnhöfe über den tatsächlichen Ort der Zugkreuzung im Einzelfall abstimmen. Bei häufig verspäteten Zügen erlaubt dies eine flexiblere Abwicklung des Betriebs. Allerdings erhöht dieses Verfahren das allgemeine Unfallrisiko, da die Betriebssicherheit damit von der sorgfältigen Dienstausübung der beteiligten Eisenbahner abhängt. Seit dem Frontalzusammenstoß bei Warngau im Jahr 1975 sind Luftkreuzungen in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr zulässig.

Spitze Kreuzung

Die Abfahrt eines Zuges sofort nach der Einfahrt des kreuzenden Gegenzuges ist eine spitze Kreuzung. Um dies zu beschleunigen, gibt es in der Fahrdienstvorschrift in Form des bedingten Annahmeverfahrens eine Regelung, die das Anbieten eines Zuges in bestimmten Fällen bereits vor der Ankunft des Gegenzuges erlaubt.

Verlegung von Kreuzungen

Im heute weit verbreiteten Taktverkehr finden Zugkreuzungen, von Tagesrandlagen abgesehen, stets an den gleichen Bahnhöfen zur Symmetrieminute statt.

Bei größerer Verspätung eines Zuges kann es jedoch sinnvoll sein, die Zugkreuzung auf einen anderen, meist den benachbarten Bahnhof zu verlegen. Die Verlegung einer Kreuzung ist nur dann gefahrlos möglich, wenn alle Betroffenen hiervon unterrichtet sind und dies von einem Fahrdienstleiter veranlasst wurde. Um dies sicherzustellen, ist die Verlegung von Kreuzungen in der Fahrdienstvorschrift bis ins Detail geregelt. So muss die Kommunikation zwischen den beteiligten Fahrdienstleitern festgehalten werden, die Kreuzungsverlegung muss in die Zugmeldebücher eingetragen werden, die Zugpersonale werden mit schriftlichem Befehl von der Kreuzungsverlegung unterrichtet. Gelegentlich kann auch der Einsatz eines Streckenblocks sinnvoll sein.

Voraussetzungen

Zur Abwicklung einer Zugkreuzung ist ein Bahnhof erforderlich, der neben dem durchgehenden Hauptgleis noch ein Ausweichgleis benötigt. Im einfachsten Fall ist das ein Stumpfgleis, das mit einer Weiche an die Strecke angebunden ist. Anzahl, Lage und Ausstattung der Kreuzungsbahnhöfe sind ausschlaggebend für die Leistungsfähigkeit einer Strecke. Bahnhöfe, in denen regelmäßig Kreuzungen stattfinden, verfügen deshalb meist über eine Infrastruktur, die keine Verzögerungen bei der Durchführung der Zugkreuzung verursacht. Dazu gehören ein beidseitig angebundenes Ausweichgleis ausreichender Länge, ferngestellte Weichen und Signale und - sofern die Strecke nicht zentral gesteuert wird - auch örtliches Betriebspersonal.

Für die Reisenden ist die Einfahrt des Zuges eine potentielle Gefahr, der durch bauliche Maßnahmen wie Bahnsteigunterführungen, Absperrungen oder Schranken begegnet wird. In Kreuzungsbahnhöfen ohne solche Einrichtungen sind betriebliche Regelungen in der Bahnhofsfahrodnung und örtliche Weisungen erforderlich, die einen Zugang zum Bahnsteig bei Ein- oder Ausfahrt des Gegenzuges verhindern.

Die Einfahrt eines Zuges darf den Gegenzug auch beim "Durchrutschen" d. h. bei der Vorbeifahrt am haltzeigenden Ausfahrsignal, nicht gefährden. Die gleichzeitige Einfahrt beider Züge ist nur dann zulässig, wenn der Durchrutschweg hinter dem Signal lang genug oder mit Schutzweichen gesichert ist.

Zugbegegnung

Die Vorbeifahrt zweier Züge unterschiedlicher Fahrtrichtung an einer zweigleisigen Strecke ist keine Zugkreuzung, sondern eine Zugbegegnung.

Einzelnachweise

  1. zeno.org

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