- Öffentlichkeitsfahndung
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Die Öffentlichkeitsfahndung ist ein Fahndungshilfsmittel nach Personen oder Sachen der Strafverfolgungsbehörden, seltener auch von der Justiz oder von Privatpersonen mit Hilfe der Mitwirkung der Bevölkerung. Ziel ist es, einen großen Personenkreis anzusprechen und diesen zur Mithilfe aufzufordern. Sie wird nur bei bedeutsamen Fällen angewandt.
Hierbei werden nach der Begehung schwerwiegender Straftaten oder Gefängnisausbrüchen auch Belohnungen ausgelobt. Ganz überwiegend handelt es sich hierbei um die Suche nach Personen, die Personenfahndung; dabei werden meistens Tatverdächtige oder verurteilte Straftäter gesucht, seltener auch Zeugen oder aber Vermisste. Sehr häufig besteht bei den gesuchten Personen bereits ein vollstreckbarer – offener – Haftbefehl oder eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung.
Durchführung
Die Öffentlichkeitsfahndung wird hauptsächlich durch die Einbindung der Massenmedien besorgt, z. B. durch Durchsagen im Hörfunk, in Fernsehsendungen (Nachrichten, Aktenzeichen XY … ungelöst usw.). Weitere Arten sind der Aushang von Steckbriefen, Zeugenaufrufe (Anschläge) oder die Publizierung im Internet. Die Polizei gibt bei der Sofortfahndung nach bedeutenden Straftaten auch Lautsprecherdurchsagen mit der Bitte um Mitfahndung aus.
Auch sehr breit angelegte Hausbefragungen sind ein Mittel der Öffentlichkeitsfahndung.
In Deutschland ist die Öffentlichkeitsfahndung unter anderem in § 131a StPO normiert. Die Anordnung von Fahndungen nach § 131a Abs. 3 und § 131b StPO dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Fahndungen nach § 131a Abs. 1 und 2 bedürfen der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft; bei Gefahr im Verzug dürfen sie auch durch ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden (§ 131c StPO).
Geschichte
Die erste Fahndung mittels Fernsehen fand am 7. November 1938 in Berlin statt. Sie wurde nach dem Mord an einem Taxifahrer vom legendären Berliner Ermittler Ernst Gennat organisiert.
Im Fall der Entführung von Joachim Göhner im April 1958 in Stuttgart-Degerloch, veröffentlichte die deutsche Polizei, zwei Wochen nach dem Leichenfund, erstmals die mitgeschnittene Täterstimme im Hörfunk, was schließlich auch zur Ergreifung des Mörders führte.
Weblinks
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