Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst

Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst

Das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst ist eine staatliche Auszeichnung der Republik Österreich. Das Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst ist die höchste Auszeichnung, die die Republik Österreich für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen vergibt. Diese sichtbare Auszeichnung stellt die größte Wertschätzung dar, die ausschließlich an Wissenschaftler und Künstler des In- und Auslandes verliehen wird, „die durch besonders hochstehende schöpferische Leistungen dem Gebiete der Wissenschaft oder der Kunst allgemeine Anerkennung und einen hervorragenden Namen erworben haben“.

Österreichisches Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst

Neben dem einstufigen Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst wird das zweistufige Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst verliehen. Die Republik würdigt mit dieser Auszeichnung Verdienste, die durch anerkennenswerte Leistungen erworben wurden.

Beide Auszeichnungen werden an in- und ausländische Personen vergeben, das Ehrenzeichen an maximal 36 Inländer und 36 Ausländer.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Bundesgesetz vom 25. Mai 1955 über die Schaffung eines Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst und eines Österreichischen Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst[1] war das erste Gesetz, das nach der Unterzeichnung des Österreichischen Staatsvertrags (15. Mai 1955), womit am 27. Juli 1955 die volle Souveränität des Landes nach dem Zweiten Weltkrieg eintrat, erlassen wurde.

Mit diesem Gesetz wurde das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst geschaffen bzw. wiedererrichtet.

Die Erläuterungen zum Gesetz berufen sich

  • einerseits auf eine ältere derartige Auszeichnung in Österreich, das mit kaiserlicher Entschließung aus dem Jahre 1887 geschaffene und bis zum Ende der Monarchie vergebene Ehrenzeichen für Kunst und Wissenschaft und
  • zum anderen auf zahlreiche ausländische Vorbilder wie z.B. den Orden „Pour le mérite für Wissenschaften und Künste“.

Das Ehrenzeichen wurde erstmals 1935 im diktatorisch regierten Ständestaat geschaffen und bis zum Beginn der NS-Herrschaft 1938 dreimal verliehen.

Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst

Verleihungsbedingungen

Die Zahl der (lebenden) Träger des Österreichischen Ehrenzeichens für Wissenschaft und Kunst ist begrenzt auf höchstens 36 österreichische Staatsbürger und 36 ausländische Träger (je 18 für Wissenschaft und 18 für Kunst).

Das Ehrenzeichen wird ausschließlich über Vorschlag der jeweiligen Kurie verliehen. Die österreichischen Staatsbürger bilden zwei Kurien, die die weiteren Personen für die Verleihung vorschlagen können. Dabei darf der/die für Wissenschaft und Kunst zuständige Minister/in dem Bundespräsidenten nur solche Personen zur Verleihung vorschlagen, die von mindestens einem Drittel, aber nicht weniger als fünf Mitgliedern der Kurie an ihn vorgeschlagen worden sind. Andererseits ist der Minister aber auch berechtigt, die Kurie zur Erstattung eines Vorschlages einzuladen.

Das Ehrenzeichen verbleibt auch nach der Verleihung im Eigentum der Republik Österreich und ist daher nach dem Ableben der Trägerin oder des Trägers an die Republik zurückzugeben.

Diese hohe Auszeichnung ist bisher nur etwa 200 Mal verliehen worden.

Träger des Ehrenzeichens

Eine Zusammenstellung ist in der Liste der Träger des Österreichischen Ehrenzeichens und der Österreichischen Ehrenkreuze für Wissenschaft und Kunst zu sehen.

Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst

Zugleich mit dem Österreichischen Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst wurde das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst geschaffen, das in zwei Abstufungen, und zwar als Ehrenkreuz I. Klasse und als Ehrenkreuz, an Personen verliehen wird, die sich durch anerkennenswerte Leistungen Verdienste erworben haben.

Verleihungsbedingungen

Anders als beim Ehrenzeichen gibt es beim Ehrenkreuz keine Beschränkung der Anzahl der Trägerinnen und Träger. Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des Ministers durch den Bundespräsidenten. Das Kreuz verbleibt auch nach dem Ableben der Trägerin oder des Trägers bei den Erben.

Träger des Ehrenkreuzes

Eine Zusammenstellung ist in der Liste der Träger des Österreichischen Ehrenzeichens und der Österreichischen Ehrenkreuze für Wissenschaft und Kunst zu sehen.

Aberkennung des Ehrenkreuzes

Mit BGBl. I Nr. 128/2001 wurde dem Gesetz folgender § 8a eingefügt: „Werden später Tatsachen bekannt, die einer Verleihung entgegengestanden wären, oder setzt der oder die Beliehene nachträglich ein Verhalten, das einer Verleihung entgegenstünde, so ist das Ehrenzeichen bzw. das Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst abzuerkennen."

Das bekannteste Beispiel einer solchen Pflicht zur Aberkennung betraf den NS-Arzt Heinrich Gross. Eine Aberkennung der Auszeichnung für den Esoteriker Johann Grander („Belebtes Wasser“) wurde vom österreichischen Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) am 5. August 2008 „aus Gründen der Verhältnismäßigkeit der beiden Fälle“ abgelehnt.

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz BGBl. Nr. 96 / 1955 mit Novelle BGBl. Nr. 128 / 2001

Weblinks


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