Übernahmerichtlinie

Übernahmerichtlinie

Die Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie) verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, bis 2006 nationale Gesetze darüber zu verabschieden, welche Abwehrmaßnahmen eine Aktiengesellschaft gegen feindliche Übernahmen treffen kann und welche Maßnahmen ein Übernehmer während des Übernahmeprozesses ergreifen muss.

Inhaltsverzeichnis

Zweck der EU-Übernahmerichtlinie

Durch die einheitliche EU-Übernahmerichtlinie soll verhindert werden, dass die Nationalstaaten im Übernahmerecht sehr unterschiedliche Regelungen treffen und somit Wettbewerbsnachteile innerhalb der EU dadurch entstehen, dass neue Unternehmen sich jeweils nur den Standort aussuchen, der sie am besten vor feindlichen Übernahmen schützt. Die Einigung auf eine gemeinsame Richtlinie hat in der EU 13 Jahre gedauert, da es zwischen den beteiligten Akteuren sehr stark divergierende Meinungen gab: auf der einen Seite die Befürworter eines regulatorischen Minimalismus (die Kontrolle über ein Unternehmen soll der Markt entscheiden), auf der anderen Seite die Befürworter einer umfassenden Regulierung, die eine gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und aus wettbewerbsrechtliche Sicht einbeziehen wollen.

Regelungen der Richtlinie

Die Richtlinie billigt den Aktionären eines Unternehmens ein umfassendes Entscheidungsrecht über potenzielle Unternehmensübernahmen und mögliche Abwehrmaßnahmen eines Unternehmens dagegen zu. Bevor der Übernehmer ein Aktienpaket von Bedeutung übernimmt, muss er die Aktionäre anhören und darüber abstimmen lassen. Hierzu gehört eine umfangreiche Informationspflicht über den Zweck der geplanten Übernahme, die Finanzkraft des Übernehmers und seine Absichten für die Zukunft. Insbesondere nach der Übernahme geplante Betriebsstillegungen, Veräußerungen, Personalabbau etc. müssen vorher allen Aktionären dargelegt werden. Verstößt der Übernehmer später gegen diese Aussagen, oder verstößt er gegen die gesetzliche Auflage, indem er die Aktien heimlich erwirbt, ist er den Aktionären gegenüber schadenersatzpflichtig.

Umsetzung der Richtlinie

Umsetzung in Deutschland

Die Vorschriften der Übernahmerichtlinie werden in Deutschland durch das bisher schon geltende Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (WpÜG) vom 20. Dezember 2001 (BGBl 2001 I S. 3822) umgesetzt. Dieses Gesetz soll bis Mitte 2006 (somit verspätet) vom Parlament geringfügig abgeändert werden, so dass es ungefähr der EU-Übernahmerichtlinie entspricht. Die Umsetzung wurde unter dem Arbeitstitel Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz (WpÜG-Novelle) diskutiert und trat am 14. Juli 2006 in Kraft.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • EU-Übernahmerichtlinie — Die Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie) verpflichtet die EU Mitgliedsstaaten, bis 2006 nationale Gesetze darüber zu verabschieden, welche… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 2004/25/EG betreffend Übernahmeangebote — Die Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie) verpflichtet die EU Mitgliedsstaaten, bis 2006 nationale Gesetze darüber zu verabschieden, welche… …   Deutsch Wikipedia

  • Akquisition eines Unternehmens — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Firmenübernahme — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Hostile takeover — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensakquisition — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Klaus-Heiner Lehne — (* 28. Oktober 1957 in Düsseldorf) ist CDU Abgeordneter im Europaparlament für Düsseldorf mit Wahlkreis Nordrhein Westfalen. Er ist Mitglied des Vorstands der Fraktion der Europäischen Volkspartei und seit der Europawahl 2009 Vorsitzender im… …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensübernahme — Unternehmensübernahmen bezeichnen das Erlangen der Kontrolle eines Unternehmens. Unter Kontrolle kann die Befugnis zur Festlegung der Ziele und Bestimmung der Geschäftspolitik verstanden werden. Aus den marktwirtschaftlichen Prinzipien der… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausschluss von Minderheitsaktionären — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Ein Ausschluss von Minderheitsaktionären oder Squeeze out (engl. Hinausdrücken) bezeichnet den mit Zwang verbundenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Hanno Merkt — (* 1960) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler und Professor an der Albert Ludwigs Universität Freiburg. Inhaltsverzeichnis 1 Akademischer Werdegang 2 Berufliche Tätigkeiten 3 Funktionen und Ämter …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”