Berlin-Bonn-Gesetz

Berlin-Bonn-Gesetz

Im Berlin/Bonn-Gesetz (Langtitel: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands) regelte der Deutsche Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden und anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn. Es ist eine Folge des Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden. Das Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet.

Basisdaten
Titel: Gesetz zur Umsetzung des
Beschlusses des Deutschen
Bundestages vom 20. Juni 1991 zur
Vollendung der Einheit
Deutschlands
Kurztitel: Berlin/Bonn-Gesetz
Abkürzung: Berlin/BonnG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
FNA: 105-24
Datum des Gesetzes: 26. April 1994 (BGBl. I S. 918)
Inkrafttreten am: 7. Mai 1994
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 21. September 1997
(BGBl. I S. 2390, ber. 2756)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
(Art. 51 VO vom 21. September 1997)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Berlin/Bonn-Gesetz legt fest, welche Bundesministerien in die Bundeshauptstadt umziehen sollten, und gibt der Stadt Bonn Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn. Außerdem darf Bonn seit der Verkündung des Berlin/Bonn-Gesetzes den deutschlandweit einmaligen Titel Bundesstadt führen.

Die Umsetzung des Berlin/Bonn-Gesetzes erfolgte schrittweise. Den Höhepunkt erreichte der Umzug 1999 mit dem Wechsel des Bundestages in das Reichstagsgebäude in Berlin. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wechselten zwei der über 20 Bundesbehörden, die aus Berlin und dem Rhein-Main-Gebiet nach Bonn umzogen: der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt.

Inhaltsverzeichnis

Umgezogene Bundesbehörden

Diese Bundesinstitutionen zogen unter anderem nach Bonn um (insgesamt 22):

Errichtet wurden in Bonn

Teilweise verlagert wurden:

Ausgleichsvereinbarung

Das Berlin/Bonn-Gesetz ist auch Grundlage der „Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn“ vom 29. Juni 1994, die ein Fördervolumen von 1,437 Milliarden Euro im Zeitraum 1995 bis 2004 vorsah. Damit wurden verschiedene Ausgleichsmaßnahmen und konkrete Aktionspläne wie die Gründung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg gefördert, ein Großteil des Geldes entfiel dabei mit 861 Millionen Euro auf den Wissenschaftsbereich. Die restlichen Gelder teilten sich so auf: der Kulturstandort wurde mit 60 Millionen Euro gefördert, der wirtschaftliche Strukturwandel der Region (u. a. Gewerbegebiete) mit rund 74 Millionen Euro, in den Verkehrsbereich (Bahnanbindung des Flughafens) flossen circa 256 Millionen Euro, an Soforthilfe wurden 97 Millionen Euro gezahlt und auf Grundstücksleistungen entfielen ungefähr 51 Millionen Euro. Das noch vor der Verwirklichung stehende bedeutendste Ausgleichprojekt, die Erweiterung des Internationalen Kongresszentrums Bundeshaus Bonn wurde mit einer Rücklage von 43,42 Millionen Euro sowie der Überlassung von Grundstücken im Wert von 43,46 Millionen Euro unterstützt.

Föderalismusreform

Die im Berlin/Bonn-Gesetz geregelte Eigenschaft Berlins als Bundeshauptstadt wurde im Rahmen der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 in das Grundgesetz (GG) übernommen. Art. 22 GG lautet nunmehr: „Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird in einem Bundesgesetz geregelt.“ Die bisherige Regelung über die Bundesflagge („Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“) wurde Art. 22 Abs. 2 GG. Ein Ausführungsgesetz zum neuen Verfassungsartikel existiert bislang nicht.

Weblinks

Literatur

  • Andreas Salz: Bonn-Berlin: Die Debatte um Parlaments- und Regierungssitz im Deutschen Bundestag und die Folgen. Monsenstein und Vannerdat, Münster 2006, ISBN 3-86582-342-4
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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