Berufungsverfahren

Berufungsverfahren


Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Das Berufungsverfahren für Professoren an Hochschulen richtet sich in Deutschland nach dem Hochschulrahmengesetz (HRG), den Landeshochschulgesetzen und der Berufungsordnung der jeweiligen Hochschule.

Das Verfahren verläuft in folgenden Schritten, wobei die Zahl der Kandidaten mit jedem Schritt reduziert wird:

  1. Ausschreibung mit Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil
  2. Begutachtung der Schriften ausgewählter Bewerber durch die wissenschaftlichen Mitglieder der Kommission
  3. Probevorträge ausgewählter Bewerber
  4. Einholung auswärtiger Gutachten über die verbliebenen Bewerber
  5. Erstellung einer Berufungsliste ("listenfähige" Bewerber, grds. 3 Personen) durch den Berufungsausschuss bzw. die Berufungskommission
  6. hochschulinterne Beschlussfassung (meist Hochschulsenat sowie Hochschulrat / Verwaltungsrat)
  7. in einigen Bundesländern endgültige Entscheidung durch das für die Wissenschaft zuständige Landesministerium. Im Zuge von Reformen im Sinne einer umfassenden Übertragung von Verantwortlichkeiten auf die Hochschulen wird zunehmend auf das Erfordernis der ministeriellen Zustimmung verzichtet (so z. B. in Hamburg und Schleswig-Holstein).

Der Berufungsausschuss ist mit Vertretern der Professorenschaft, Wissenschaftlichen Mitarbeitern und Studierenden besetzt. Die Professorenschaft kann dabei nicht überstimmt werden. Studierende haben oft zudem nur eine beratende Stimme.

Dieses Verfahren ist in Deutschland sowohl für Lehrstühle als auch für W2-Professuren, teils auch für Juniorprofessuren üblich. Das Berufungsverfahren dauert in der Regel etwa ein Jahr, kann sich aber auch bis ca. drei Jahre hinziehen. Informationen und Sachstandsmitteilungen im laufenden Verfahren werden den Bewerbern nicht mitgeteilt; den Listenplätzen eins bis drei wird lediglich die Platzfolge mitgeteilt. Das Verfahren wird mitunter als untransparent kritisiert.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Berufungsverfahren — Be|ru|fungs|ver|fah|ren 〈n. 14〉 Gerichtsverfahren aufgrund einer Berufung * * * Be|ru|fungs|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): Gerichtsverfahren aufgrund einer ↑ Berufung (4). * * * Be|ru|fungs|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): Gerichtsverfahren… …   Universal-Lexikon

  • Berufungsverfahren — Be|ru|fungs|ver|fah|ren …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Apl. Professor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Assistant Professor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Associate Professor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Außerordentlicher Professor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Außerordentlicher Universitätsprofessor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Außerplanmäßiger Professor — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Extraordinariat — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

  • Extraordinarius — Professur (von lat. profiteri in der Bedeutung „sich öffentlich als Lehrer zu erkennen geben“) bezeichnet im deutschen Sprachraum primär eine Funktion im Lehrkörper einer Hochschule. Professor oder Professorin ist die Amtsbezeichnung eines… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”