Berufungsvortrag

Berufungsvortrag

Probevorlesungen oder Probelehrveranstaltungen werden in der Regel im Zusammenhang mit einer Habilitation oder Berufungsverfahren für eine Professur durchgeführt. Ziel ist die Feststellung, ob der Bewerber zu einer akademischen Lehrtätigkeit und zu wissenschaftlicher Diskussion im Rahmen des Wissenschaftsgebiets befähigt ist sowie fachliche und didaktische Kompetenz besitzt.

Verfahren

Die Habilitanden oder berufungsfähigen Bewerber halten an der Hochschule meistens zwei Probelehrveranstaltungen ab. Das Thema mindestens einer Probelehrveranstaltung wird auf Vorschlag der Habilitationskommission oder des Berufungsausschusses als Pflichtthema festgelegt und den Kandidaten zwei bis vier Wochen vor dem eigentlichen Termin der Vorlesung schriftlich mitgeteilt.

Die Veranstaltung findet hochschulöffentlich und im normalen Vorlesungsbetrieb vor Studenten statt.Die Dauer kann 45 bis 90 Minuten betragen. In der Regel findet anschließend noch ein Kolloquium mit der jeweiligen Kommission statt.

Die Teilnahme der jeweiligen Mitglieder der Habilitationskommission oder des Berufungsausschusses ist obligatorisch; Gutachter aus anderen Hochschulen, Mitglieder des Senates, der jeweilige Fachbereichsrat und alle dem Fachbereich angehörenden Professoren werden eingeladen.

Bewertung

Die Bewertung der Probelehrveranstaltung erfolgt in der Regel anhand eines standardisierten Fragebogens mit z. B. folgenden Fragen wie Fachkompetenz, Gemessenheit am Vortrag, Gesamteindruck, Anwendungsbezug, Didaktik

  • Struktur, Verständlichkeit, Medieneinsatz, Einbindung der Studierenden, Zeitmanagement, Persönlichkeit etc.

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