Besitzstörungsklage

Besitzstörungsklage

Die Besitzstörungsklage ist neben der Actio Publiciana eine besitzschützende Klage im österreichischen Sachenrecht. Sie richtet sich auf Feststellung der Störung des Besitzes, Wiederherstellung des letzten ruhigen Besitzstandes und Untersagung weiterer Störungen (§ 339 ABGB, § 454 ZPO). Ziel ist nur die Wiederherstellung des Zustandes vor der Besitzstörung; es wird nicht entschieden, wem das Recht an der Sache zusteht.

Im Gegensatz zur Rechtsprechung unterscheidet die Lehre zwischen folgenden Arten der Besitzstörungsklage:

Besitzentziehungsklage 
Der Besitz an einer (beweglichen) Sache wird durch ihre Entziehung (z. B. Diebstahl) gestört.
Besitzstörungsklage im engeren Sinn 
Der Besitz (einer meist unbeweglichen Sache) wird z. B. durch Abstellen eines PKWs oder wegen üblen Geruchs gestört. In diesen Fällen wird nicht eine Sache entzogen, sondern umgekehrt durch Hineinbringen von anderen Sachen behindert.

Charakteristisch für die Besitzstörungsklage ist die 30-tägige Frist und das schnelle (possessorische) Verfahren, in dem es um keinerlei allgemeine Qualifikation des Besitzes (wie rechtmäßig, redlich oder echt) geht, sondern ausschließlich um die Echtheit des Besitzes inter partes (Besitzentziehungsklage); Beispiele:

  • Entwendet B die Sache des A durch z. B. Diebstahl oder Raub, so kann A gegen ihn mit Besitzstörungsklage vorgehen, da B im Verhältnis zu A unecht besitzt.
  • Findet B bloß die Sache des A, so kann A nicht mit Besitzstörungsklage gegen B vorgehen, da B im Verhältnis zu A echten Besitz hat (nec vi, nec clam, nec precarium).
  • Entwendet B die Sache des A und verkauft sie dem C, so kann A gegen C ebenfalls nicht mit Besitzstörungsklage vorgehen, da C im Verhältnis zu A echten Besitz hat. Dies erklärt sich dadurch, dass C selbst die Sache weder gestohlen noch geraubt hat und es bei der Besitzstörungsklage nicht um die Feststellung des Eigentums oder Ähnliches geht, sondern ausschließlich um die Wahrung des Rechtsfriedens. A ist hier also auf die Eigentumsklage oder die Actio Publiciana angewiesen.
  • Da es nicht auf irgendein Recht, sondern lediglich auf ruhigen Besitz ankommt, steht z. B. auch B, der die Sache A gestohlen hat, gegenüber C, der sie in der Folge B gestohlen hat, die Besitzstörungklage zu. C ist nämlich unechter Besitzer gegenüber B – und ausschließlich darauf kommt es an (unechter Besitz inter partes).



Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum — Österreichisches Recht Die Actio Publiciana (§ 372 ff ABGB: „Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum“) ist neben der Besitzstörungsklage eine besitzschützende Klage im österreichischen Sachenrecht. Sie richtet sich auf Herausgabe der Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Actio negatoria — Als Eigentumsfreiheitsklage wird insbesondere in der österreichischen Rechtsordnung die Klage des Eigentümers auf Beseitigung und Unterlassung von Störungen seines Eigentums, die nicht Besitzentziehung sind, bezeichnet. Ihr entspricht im… …   Deutsch Wikipedia

  • Actio Publiciana — Dieser Artikel wurde aufgrund von formalen und/oder inhaltlichen Mängeln in der Qualitätssicherung Recht zur Verbesserung eingetragen. Dies geschieht, um die Qualität von Artikeln aus dem Themengebiet Recht auf ein akzeptables Niveau zu bringen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigentumsfreiheitsklage — Als Eigentumsfreiheitsklage wird insbesondere in der österreichischen Rechtsordnung die Klage des Eigentümers auf Beseitigung und Unterlassung von Störungen seines Eigentums, die nicht Besitzentziehung sind, bezeichnet. Ihr entspricht im… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzer — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzkehr — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzrecht — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitztum — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Eigenbesitz — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Habe — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”