Betriebsprüfungsordnung

Betriebsprüfungsordnung

Die Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) findet ihre gesetzliche Grundlage in der Abgabenordnung definierten Betriebsprüfung. Die BpO 2000 wurde am 15. März 2000 von der Bundesregierung nach Art. 108 VII GG mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es handelt sich um allgemeine Verwaltungsvorschriften und damit nicht um ein Gesetz oder eine Verordnung. Zwar betreffen die Regelungen eine unbestimmte Mehrzahl von Fallgestaltungen, trotzdem liegen keinerlei Rechtsnormen vor. Demzufolge sind die Regelungen auch nicht für den einzelnen Steuerpflichtigen, sondern lediglich für die Finanzverwaltung verbindlich. Wegen der Selbstbindung der Verwaltung hat somit auch der Erlass dieser Verwaltungsvorschriften Außenwirkung.

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