- Betriebssicherheit
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Betriebssicherheit ist der störungsfreie und anwendungssichere Betrieb eines Gerätes oder Fahrzeugs. Es muss während der Betriebsdauer eine störungsfreie Funktion aufweisen und von ihm darf bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefahr für den Anwender ausgehen.
Von Betriebssicherheit wird außerdem im Zusammenhang mit der Sicherheit von Arbeitsstätten in privaten oder öffentlichen Betrieben im Sinne der geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen gesprochen.
Im Kontext von Computersystemen wird der Begriff auch zur Abgrenzung von einer Sicherheit gegen äußere Angriffe, etwa durch Schadsoftware verwendet. Betriebssicherheit bezieht sich dann im Unterschied dazu auf Gefahren durch Ausfälle, die ohne Fremdeinwirkung auftreten, also etwa Hardware- oder Stromausfälle, fehlerhaft geschriebene Betriebs-Software oder Bedienungsfehler.
Betriebssicherheit (Netzsicherheit) ist auch die von Stromnetzbetreibern gewährleistete Versorgung. Hierzu werden ständig Kraftwerke in Bereitschaft gehalten, um im Falle eines Ausfalls anderer Kraftwerke deren Produktion zu übernehmen. Verteilnetze, Umspannstationen und Speisepunkte werden so ausgelegt, dass die Funktion ausgefallener Teile durch Umschaltung auf andere ersetzt werden kann (Redundanz). Der Grad der erreichten Netzsicherheit wird häufig über die durchschnittliche Unterbrechungsdauer der Stromversorgung je Kunde angegeben, diese betrug 1999 insgesamt zum Beispiel in Deutschland 15 Minuten, in den Niederlanden 25 Minuten und in Italien 191 Minuten.[1]
Siehe auch
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