Bezirke in Hamburg

Bezirke in Hamburg
Übersicht über die Gliederung

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist zugleich Land und Einheitsgemeinde. Sie ist in sieben Teilgebiete, die Bezirke gegliedert, in denen als Verwaltungseinheit jeweils ein Bezirksamt besteht. Den Bezirksämtern steht ein Bezirksamtsleiter vor. Die Bezirksverwaltung ist für eine Reihe dezentral wahrzunehmender Verwaltungsaufgaben zuständig, insbesondere im Sozial-, Gesundheits-, Bau-, Melde-, Wohnungs- und Liegenschaftswesen sowie im Bereich der Wirtschaftsüberwachung. Jeder Bezirk hat zur Beratung und Mitwirkung an der Verwaltung und bezirkspolitischen Themen jeweils eine Bezirksversammlung.

Die sieben Bezirke Hamburgs sind in insgesamt 104 Stadtteile (Stand: ab 1. Januar 2011) untergliedert, die aus einem oder mehreren Ortsteilen bestehen. Diese sind geografische und statistische, aber keine politischen Einheiten.

Inhaltsverzeichnis

Die Bezirke in der Übersicht

Bezirk Fläche
(km²)
Einwohner
(2008)
Bevölkerungsdichte
(Einwohner/km²)
Stadtteile Bezirksamtsleiter
Hamburg-Mitte
(1)
142,2 281.472[1] 1.979 19 Markus Schreiber
(SPD)
Altona
(2)
77,9 250.223 3.212 14 Jürgen Warmke-Rose
(parteilos)
Eimsbüttel
(3)
49,8 242.699 4.873 9 Torsten Sevecke
(SPD)
Hamburg-Nord
(4)
57,8 279.285 4.832 13 Wolfgang Kopitzsch
(SPD)
Wandsbek
(5)
147,5 409.407 2.776 18 Thomas Ritzenhoff
(SPD)
Bergedorf
(6)
154,8 118.910 768 14 Arne Dornquast
(SPD)
Harburg
(7)
125,2 153.667 1.227 17 Torsten Meinberg
(CDU)

Die Bezirke und ihre einzelnen Untergliederungen

Stadt- und Ortsteile

Die Bezirke bestehen jeweils aus mehreren Stadtteilen, deren Namen und Grenzen oftmals historisch gewachsen sind. Die Stadtteile sind für verwaltungstechnische und statistische Zwecke nochmals in zumeist mehrere Ortsteile unterteilt. Die 181 Ortsteile Hamburgs (Stand: ab 1. Januar 2011) werden mit einer dreistelligen Nummer bezeichnet, deren erste Stelle für den Bezirk steht (Beispiel: Der Stadtteil Neustadt im Bezirk Hamburg-Mitte besteht aus den vier Ortsteilen 105 bis 108. Der relativ kleine Stadtteil Cranz im Bezirk Harburg lediglich aus einem Ortsteil 718, bei identischer Stadt- und Ortsteilgrenze).

Neben dieser offiziellen Untergliederung bestehen weitere historische oder in jüngerer Zeit entstandene Bezeichnungen für Ortsteile, Viertel oder Quartiere, als auch für landschaftlich größere Gebiete und weitere geografische Einheiten (beispielsweise Flur- und Inselnamen).

Bezirk Hamburg-Mitte

Lage des Bezirks Hamburg-Mitte in Hamburg
(2008, ohne Neuwerk)
Lage der Stadtteile im Bezirk Hamburg-Mitte
(2008, ohne Neuwerk)

Hamburger Bezirk mit 19 Stadtteilen:
Hamburg-Altstadt, Billbrook, Billstedt, Borgfelde, Finkenwerder, HafenCity, Hamm, Hammerbrook, Horn, Kleiner Grasbrook, Neustadt, Neuwerk (Exklave), Rothenburgsort, St. Georg, St. Pauli, Steinwerder, Veddel, Waltershof, Wilhelmsburg.

Bezirk Altona

Lage des Bezirks Altona in Hamburg
Lage der Stadtteile im Bezirk Altona

Hamburger Bezirk mit 14 Stadtteilen:
Altona-Altstadt, Altona-Nord, Bahrenfeld, Blankenese, Groß Flottbek, Iserbrook, Lurup, Nienstedten, Osdorf, Othmarschen, Ottensen, Rissen, Sternschanze, Sülldorf.

Bezirk Eimsbüttel

Lage des Bezirks Eimsbüttel in Hamburg
Lage der Stadtteile im Bezirk Eimsbüttel

Hamburger Bezirk mit 9 Stadtteilen:
Eidelstedt, Eimsbüttel, Harvestehude, Hoheluft-West, Lokstedt, Niendorf, Rotherbaum, Schnelsen, Stellingen.

Bezirk Hamburg-Nord

Lage des Bezirks Hamburg-Nord in Hamburg
Lage der Stadtteile im Bezirk Hamburg-Nord

Hamburger Bezirk mit 13 Stadtteilen:
Alsterdorf, Barmbek-Nord, Barmbek-Süd, Dulsberg, Eppendorf, Fuhlsbüttel, Groß Borstel, Hohenfelde, Hoheluft-Ost, Langenhorn, Ohlsdorf, Uhlenhorst, Winterhude.

Bezirk Wandsbek

Lage des Bezirks Wandsbek in Hamburg
Lage der Stadtteile im Bezirk Wandsbek
Jahr der Zugehörigkeit zu Hamburg

Hamburger Bezirk mit 18 Stadtteilen:
Bergstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Eilbek, Farmsen-Berne, Hummelsbüttel, Jenfeld, Lemsahl-Mellingstedt, Marienthal, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop, Tonndorf, Volksdorf, Wandsbek, Wellingsbüttel, Wohldorf-Ohlstedt.

Bezirk Bergedorf

Die 3 Karten zeigen noch nicht den neuen (ab 1. Januar 2011) Stadtteil Neuallermöhe.

Lage des Bezirks Bergedorf in Hamburg
Lage der Stadtteile im Bezirk Bergedorf
Jahr der Zugehörigkeit zu Hamburg

Hamburger Bezirk mit 14 Stadtteilen:
Allermöhe, Altengamme, Bergedorf, Billwerder, Curslack, Kirchwerder, Lohbrügge, Moorfleet, Neuallermöhe, Neuengamme, Ochsenwerder, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg.

Bezirk Harburg

Lage des Bezirks Harburg in Hamburg
Lage der Stadtteile im Bezirk Harburg

Hamburger Bezirk mit 17 Stadtteilen:
Altenwerder, Cranz, Eißendorf, Francop, Gut Moor, Harburg, Hausbruch, Heimfeld, Langenbek, Marmstorf, Moorburg, Neuenfelde, Neugraben-Fischbek, Neuland, Rönneburg, Sinstorf, Wilstorf.

Geschichte

Freie und Hansestadt Hamburg
1815–1937
Exklave Cuxhaven 1815–1937

Wie die meisten ehemaligen Freien Reichsstädte konnte auch Hamburg im Laufe der Geschichte neben dem eigentlichen Stadtgebiet umliegende Dörfer und Städte für sich gewinnen und unter seine Hoheit stellen bzw. sie gemeinsam mit anderen Staaten verwalten. Das „Staatsgebiet“ der Freien Reichsstadt Hamburg bestand daher aus dem eigentlichen Stadtgebiet und dem so genannten „Landgebiet“, also einer Vielzahl von Landgemeinden, darunter die äußeren Stadtteile der heutigen Bezirke Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord und Eimsbüttel sowie die so genannten Walddörfer. Die meisten dieser Landgemeinden bildeten mit der Stadt Hamburg ein geschlossenes Staatsgebiet, doch lagen einige auch als Exklaven vollständig außerhalb (z.B. Ritzebüttel an der Elbmündung). Ebenso bestanden kleine Enklaven, wie in den Vierlanden, die wie die Stadt Bergedorf gemeinschaftlich mit der Freien und Hansestadt Lübeck verwaltet wurden, bevor die Hoheitsrechte 1868 gänzlich an Hamburg fielen.

Das Landgebiet wurde seit dem 15. Jahrhundert in Landherrenschaften eingeteilt, deren Zuschnitt sich im Laufe der Zeit mehrfach änderte. Bei der Reichsgründung 1871 war das Staatsgebiet Hamburgs in folgende Bereiche eingeteilt:

  • die Stadt Hamburg (Altstadt, Neustadt und – seit 1868 – St. Georg)
  • die Vorstadt St. Pauli sowie 15 Vororte (Rotherbaum, Harvestehude, Eimsbüttel, Eppendorf, Winterhude, Uhlenhorst, Barmbek, Eilbek, Hohenfelde, Borgfelde, Hamm, Horn, Billwerder-Ausschlag, Steinwerder und Kleiner Grasbrook) - diese wurden 1894 nach Hamburg eingemeindet,
  • das Landgebiet, unterteilt in die Landherrenschaften der Geestlande, der Marschlande, Bergedorf und Ritzebüttel.

Nicht zum hamburgischen Staatsgebiet gehörten damals die selbständigen Städte Altona, Wandsbek (beide seit 1866 zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein gehörig) sowie Harburg und Wilhelmsburg (Provinz Hannover). Diese vier kamen erst durch das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937 zu Hamburg.

Eingliederungen im Überblick

Im einzelnen wurden folgende Gemeinden beziehungsweise Gebiete in die Stadt Hamburg eingegliedert:

  • 1868: St. Georg
  • 1894: St. Pauli, Eimsbüttel, Rotherbaum, Harvestehude, Eppendorf, Winterhude, Barmbek, Uhlenhorst, Hohenfelde, Eilbek, Borgfelde, Hamm, Horn, Billwerder Ausschlag, Kleiner Grasbrook und Steinwerder, Veddel
  • 1913: Billbrook, Waltershof, Alsterdorf, Groß-Borstel, Ohlsdorf, Fuhlsbüttel und Langenhorn
  • 1919: Finkenwerder (nur teilweise)
  • 1923: Moorfleet[2]
Eingliederungen durch das Groß-Hamburg-Gesetz 1938. Dunkelbraun: ursprüngliches Hamburger Gebiet; hellbraun: Eingemeindungen
Die eingemeindeten Gebiete im Einzelnen: dunkelbraun die eingemeindeten Städte Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg; hellbraun: Dörfer, Gemeinden und sonstige Gebiete
  • 1. April 1938:
    • vom bisherigen Staat Hamburg: Stadt Bergedorf und Gemeinden Altengamme, Allermöhe, Berne, Billwerder, Curslack, Farmsen, Kirchwerder (es gab hier auch eine Exklave gleichen Namens, die zur preuß. Provinz Hannover gehörte, siehe unten), Moorburg, Moorfleet, Moorwerder, Neuengamme, Ochsenwerder, Ohlstedt, Reitbrook, Spadenland, Tatenberg, Volksdorf und Wohldorf
    • vom preußischen Regierungsbezirk Schleswig (Provinz Schleswig-Holstein)
      • Stadtkreise Altona und Wandsbek (mit ihren bereits früher eingemeindeten Ortsteilen)
      • vom Landkreis Stormarn: Gemeinden Bergstedt, Billstedt, Bramstedt, Bramfeld, Duvenstedt, Hummelsbüttel, Lemsahl-Mellingstedt, Lohbrügge, Poppenbüttel, Rahlstedt, Sasel, Steilshoop und Wellingsbüttel
      • vom Landkreis Herzogtum Lauenburg: Wohnplatz Kurslack im Achterschlag der Gemeinde Börnsen
      • vom Landkreis Pinneberg: Gemeinde Lokstedt
    • vom preußischen Regierungsbezirk Lüneburg (Provinz Hannover)
      • Stadtkreis Harburg-Wilhelmsburg (mit den bereits früher eingemeindeten Ortsteilen)
      • vom Landkreis Harburg: Gemeinden Altenwerder, Finkenwerder, Fischbek, Francop, Gut Moor, (Hannöversch) Kirchwerder, Langenbek, Marmstorf, Neuenfelde, Neugraben, Neuland, Rönneburg, Sinstorf sowie Teile der Gemeinde Over
    • vom preußischen Regierungsbezirk Stade (Provinz Hannover)

Hamburg verlor dagegen die Stadt Cuxhaven mit Landgebieten, die Stadt Geesthacht und die ehemaligen Walddörfer Schmalenbek und Gr. Hansdorf.

Bezirksreformen der Nationalsozialisten

Durch das Groß-Hamburg-Gesetz[3] der Nationalsozialisten (in Kraft getreten am 1. April 1937) wurde Hamburg zuerst als Landkreis mit 44 Gemeinden und fünf Städten (Hamburg, Altona, Wandsbek, Bergedorf, Harburg) konstituiert. Ab dem 1. April 1938 wurden die städtisch besiedelten Gebiete zu einem Stadtbezirk und das Alstertal, die Walddörfer, Vier- und Marschlande, die Vororte von Harburg und die Vororte von Altona zu einem Landbezirk zusammengefasst. Erneut ein Jahr später, am 1. April 1939, teilte man das gesamte Hamburger Gebiet in zehn Kreise ein, denen 110 Bezirke und 178 Ortsteile nachgeordnet waren – nach den Kriegszerstörungen im Juli 1943 und der darauffolgenden Evakuierung großer Teile der Bevölkerung[4] aus der gesamten Stadt wurden am 15. November 1943 die zehn Kreise auf sechs vermindert und das Gebiet in die folgenden 23 Ortsämter gegliedert:

  • Kreis  1 = Lokstedt, Winterhude, Eppendorf, Eimsbüttel, Innenstadt
  • Kreis  4 = St. Georg, Billstedt, Barmbek-Nord, Uhlenhorst
  • Kreis  7 = Altona, Flottbek-Othmarschen, Stellingen, Blankenese
  • Kreis  8 = Wilhelmsburg, Harburg, Süderelbe, Finkenwerder
  • Kreis  9 = Bergedorf, Vier- und Marschlande
  • Kreis 10 = Wandsbek, Walddörfer, Alstertal, Rahlstedt[5]

Die zentralistische Verwaltungsgliederung Hamburgs aus dem Jahre 1939, die sich an den Parteikreisen der NSDAP orientierte, wurde auch nach dem Zweiten Weltkrieg beibehalten, obwohl es Vorschläge gab, die Verwaltungsgliederung des Landes Hamburg durch Einrichtung von Gemeinden wieder dezentraler zu gestalten.

Bezirksreform nach Entstehung der Bundesrepublik

Am 21. September 1949 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft das Gesetz über die Bezirksverwaltung in der Freien und Hansestadt Hamburg, das am 11. Mai 1951 in Kraft trat. Demzufolge wurde die Schaffung der noch heute – wenn auch in geringfügig geänderten Grenzverläufen – bestehenden sieben Bezirke beschlossen. Den Bezirksämtern waren Ortsämter sowie Ortsdienststellen untergeordnet. Die konzeptionelle Grundlage der Struktur entsprang dem 1948 dem Senat vorgelegten Gutachten Die Neuordnung der kommunalen Verwaltung der Hansestadt Hamburg von Oskar Mulert, dem ehemaligen geschäftsführenden Präsidenten des Deutschen Städtetages. Zur Beratung kommunalpolitischer Themen und zur Mitwirkung an der Verwaltung wurden 1949 in allen Bezirken Bezirksausschüsse geschaffen. Sie wurden 1961 in Bezirksversammlungen umbenannt. Die Gliederung der Bezirke ist auf ein sektorales Prinzip zurückzuführen: Durch die zentral-periphere Ausrichtung weist fast jeder Bezirk Bereiche der verdichteten inneren Stadt, gleichzeitig aber auch der weniger verdichtete Außengebiete auf.

Bezirksverwaltungsreform

Bis zum 29. Februar 2008 gliederte sich jeder Bezirk in ein Kerngebiet und ein bis vier Ortsamtsgebiete. Im Zuge der Bezirksverwaltungsreform wurden die Ortsämter und die Ortsausschüsse aufgelöst. Bereits zum 1. Februar 2007 wurden die Bezirksämter einheitlich neu organisiert und die bis dahin vorhandenen Ortsämter (mit den vorstehenden Ortsamtsleitern) und Ortsdienststellen aufgelöst. Die Aufgaben der ehemaligen Ortsämter werden nunmehr durch die Bezirksämter und regionale Kundenzentren wahrgenommen und die ehemaligen Ortsausschüsse durch Regionalausschüsse ersetzt.[6][7] Durch das am 18. Juli 2006 durch die Hamburgische Bürgerschaft beschlossene Gesetz über die räumliche Gliederung der Freien und Hansestadt Hamburg traten zudem zum 1. März 2008 die folgenden Gebietsänderungen in Kraft:

  • der Stadtteil Wilhelmsburg wechselte vom Bezirk Harburg zum Bezirk Hamburg-Mitte;
  • aus Gebietsteilen der Bezirke Hamburg-Mitte, Altona und Eimsbüttel wurde der neue Stadtteil Sternschanze gebildet, der dem Bezirk Altona zugeordnet wurde;
  • im Bezirk Hamburg-Mitte wurde aus Teilgebieten der Stadtteile Hamburg-Altstadt, Klostertor und Rothenburgsort der neue Stadtteil HafenCity gebildet;
  • der Stadtteil Klostertor wurde aufgehoben und der nicht dem neuen Stadtteil HafenCity zugeordnete Teil wurde dem Stadtteil Hammerbrook zugeordnet.

Weitere Gebiets- und Stadtteiländerungen seit 1949

Die bis 1937 hamburgischen Inseln Neuwerk und Scharhörn mit einem Teil des Wattenmeeres (und der später entstandenen Insel Nigehörn) gingen 1969 wegen eines geplanten, aber nie gebauten Tiefwasserhafens vom Land Niedersachsen wieder an Hamburg. Das Gebiet in der Elbmündung wurde als Stadtteil Neuwerk dem Bezirk Hamburg-Mitte zugeordnet. Mitte der 1970er Jahre gab es zudem im Bezirk Bergedorf (im Stadtteil Altengamme) geringfügige Änderungen durch Korrekturen der Landesgrenzen von Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein im Bereich der Staustufe Geesthacht.

Abgesehen von den zeitgleich mit der Bezirksverwaltungsreform 2008 vorgenommenen Änderungen der Stadtteile wurde 1961 der Stadtteil Farmsen in Farmsen-Berne umbenannt und 1970 im Bezirk Hamburg-Mitte der Stadtteil Billwerder Ausschlag aufgehoben und dem Gebiet von Rothenburgsort zugeordnet. Zum 1. Januar 2011 wurden im Bezirk Hamburg-Mitte die Stadtteile Hamm-Nord, Hamm-Mitte und Hamm-Süd zum Stadtteil Hamm zusammengelegt (Ortsteilgliederung 121-127 blieb) und im Bezirk Bergedorf der Stadtteil Neuallermöhe neu geschaffen. Dieser setzt sich aus den Wohngebieten Neuallermöhe-Ost (vorher Gebietsteil des Stadtteils Bergedorf) und Neuallermöhe-West (zuvor Teil von Allermöhe) zusammen. Gleichzeitig wurde die Siedlung Alt-Nettelnburg aus dem Stadtteil Allermöhe nun dem Stadtteil Bergedorf zugeordnet und eine kleines Gelände an der Bahnstrecke vom Stadtteil Billwerder ebenfalls an Bergedorf übertragen.

Organe der Bezirksverwaltung

In den Bezirken besteht jeweils ein Bezirksamt, das mit seinen verschiedenen Dezernaten, Fachämtern und Dienstleistungszentren dezentrale und ortsnahe Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Für Bürger wurden im Zuge der Bezirksverwaltungsreform Kundenzentren bei den Bezirksämtern (bzw. an Stelle der ehemaligen Ortsämter) für Aufgaben des Einwohnermeldeamtes eingerichtet. Zum Teil noch im Aufbau sind die Sozialen Dienstleistungszentren für staatliche Transfer- und Unterstützungsleistungen und die Zentren für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt.

Daneben üben die dem Senat unterstehen Fachbehhörden (Ministerien in Flächenländern) und Ämter auch kommunale Aufgaben im gesamten Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg aus. Die Dienstaufsicht (Bezirksaufsichtsbehörde) obliegt dem auch für weitere Angelegenheiten der Bezirksverwaltung zuständigen Amt 6 der Finanzbehörde, das aus dem Senatsamt für Bezirksangelegenheiten hervorgegangen ist.

Die Bezirke verfügen jeweils über eine Bezirksversammlung, die alle vier Jahre parallel zur Bürgerschaftswahl in direkter Wahl gewählt wird. Die Mitglieder der Bezirksversammlungen werden mitunter auch als „Bezirksabgeordnete“ bezeichnet, obgleich sie keine Abgeordneten sind. An der Spitze der Verwaltung (des Bezirksamtes) steht der Bezirksamtsleiter, der von der Bezirksversammlung gewählt wird, jedoch zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Senat bedarf.

Die Selbstverwaltungsrechte der Bezirke entsprechen jedoch nicht denen von Gemeinden in anderen Bundesländern. Dies kommt unter anderem darin zum Ausdruck, dass der Bezirksamtsleiter zum Amtsantritt der Bestätigung durch den Senat bedarf, und dass Entscheidungen der bezirklichen Instanzen vom Senat außer Kraft gesetzt werden können, indem er die betreffende Angelegenheit per Evokation an sich zieht oder fachlich zuständige Senatoren bindende Einzelweisungen erlassen.

Weblinks

 Commons: Districts of Hamburg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Einschließlich 5.652 Personen Schiffsbevölkerung ohne Wohnung an Land, deren Reederei ihren Sitz in Hamburg hat.
  2. Faltblatt der Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg, 1997
  3. Dr. William Boehart: Das Groß-Hamburg-Gesetz – Ein Rückblick 70 Jahre danach. In: Lichtwark-Heft Nr. 71, November 2006. Verlag HB-Werbung, Hamburg-Bergedorf. ISSN-Nr. 1862-3549.
  4. ca. 700.000–900.000 Menschen, hauptsächlich Frauen und Kinder. Die Zahlen schwanken in den diversen Quellen
  5. siehe ebenfalls Faltblatt der Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg
  6. Hamburg-Lexikon, Zeiseverlag Hamburg, 2. Auflage 2000, S. 67/68, ISBN 3-9805687-9-2
  7. Hamburg von Altona bis Zollenspieker, Hoffmann und Campe Verlag Hamburg, 1. Auflage 2002, S. 44, ISBN 3-455-11333-8

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