- Bildungsfreistellung
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Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. Er wird oft auch Bildungsfreistellung genannt, um den Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden.
Inhaltsverzeichnis
Bildungsurlaub in der Bundesrepublik Deutschland
Der Bildungsurlaub wurde in der Bundesrepublik Deutschland in den 70er und 80er Jahren eingeführt, nach der deutschen Einigung auch in drei ostdeutschen Ländern. Gesetzliche Regelungen gibt es für Betriebsratmitglieder nach dem Betriebsverfassungsgesetz von 1972 und für Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes (Bund) aufgrund eines Rundschreibens zur Arbeitsbefreiung aus dem Jahr 1965, zuletzt geändert 1997. Anders als andere Urlaubsformen ist der Bildungsurlaub auch bei Arbeitnehmern nicht bundesgesetzlich geregelt. Stattdessen gibt es in vielen Bundesländern Landesgesetze, die dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Gewährung von Bildungsurlaub einräumen.
In der Regel gehen diese Landesgesetze von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus. Der Freistellungsanspruch ist in der Regel auf Themen der politischen und beruflichen Bildung beschränkt; im Gegensatz zur Frühzeit des Bildungsurlaubs liegt heute das Schwergewicht der Nutzung auf berufsnahen Angeboten. Der bildungspolitische Sinn dieser Regelungen besteht in der Auffassung, dass solche Veranstaltungen mobilisierend wirken könnten für das lebenslange Lernen.
Folgende Bildungsurlaubsgesetze gelten derzeit:
- Berlin: Berliner Bildungsurlaubsgesetz
- Brandenburg: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
- Bremen: Bremisches Bildungsurlaubsgesetz
- Hamburg: Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
- Hessen: Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub
- Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Mecklenburg-Vorpommern: Bildungsfreistellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen: Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung
- Saarland: Saarländisches Weiterbildungs- und Bildungsurlaubsgesetz
- Sachsen-Anhalt: Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung
- Schleswig-Holstein: Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze.
Für Beamte ist die Thematik des Bildungsurlaubs in den Regelungen über den Sonderurlaub mitenthalten, etwa in § 7 der SonderurlaubsVO des Bundes bzw. den Parallelvorschriften der Länder.
Während in den 80er Bildungsurlaub noch überwiegend durch die Teilnahme von Arbeitern geprägt wurde, sind die Bildungsurlaube heute sehr heterogen mit Arbeitern und Angestellten besetzt. Der Anteil von Frauen ist noch immer gering, hat sich aber gesteigert.
Derzeit nehmen nur etwa ein bis zwei Prozent aller Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Bildungsurlaub wahr. Das ist auch eine Folge intensiver betrieblicher und rechtlicher Konflikte um dieses Recht; es wurde immer wieder bezweifelt, ob bei solchen Seminaren die Weiterbildung im Vordergrund stehe. Auch wenn die Hochzeit des Bildungsurlaubs vorüber zu sein scheint, bleibt er eine Chance zum regelmäßigen Auftanken und bietet als Wochenseminar - aus der Sicht der Erwachsenenbildung betrachtet - die Möglichkeit interessanterer Lernarrangements als andere Zeitformen.
Bildungsurlaub in Italien
In Italien gab es in den 70er Jahren ein Bildungsurlaub-Modell, dessen zeitlicher Rahmen und Angebot umfangreicher als das deutsche Modell war. Es wurde bekannt unter dem Namen 150 Stunden. Demnach standen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine bezahlte berufliche Freistellung von bis zu 150 Stunden zu. Ein solcher Bildungsurlaub konnte auch von Arbeitern und Arbeiterinnen in Anspruch genommen werden, um fehlende Pflichtschulabschlüsse in Schulen nachzuholen.
Bildungsurlaub in der Schweiz
In der Schweiz gibt es bisher nur rudimentäre Ansätze zur Förderung und Regelung von Bildungsurlauben. Gesetzliche Regelungen gibt es bisher nicht. Die Unternehmen, in denen Bildungsurlaub möglich ist, haben dafür interne Richtlinien bzw. wenden einen nicht formellen Weg zur Genehmigung des Bildungsurlaubes an. Der Bildungsurlaub hängt aufgrund der fehlenden gesetzlichen Verankerung von den Arbeitgebern bzw. entsprechenden Vereinbarungen ab. Bisher gab es Seitens der Politik immer wieder das Bemühen, gesetzliche Vorschriften für die Gewährung von Bildungsurlaub zu schaffen, allerdings sind diese Bemühen bishe auch immer gescheitert. Bildungsurlaub in der Schweiz erhält meist nur hoch qualifiziertes Personal, daher erklärt es sich auch, dass über die Hälfte der beruflichen Weiterbildung in der Schweiz von den Beschäftigten selbst bezahlt werden.
Literatur
- Dieter Görs: Zur politischen Kontroverse um den Bildungsurlaub. Politische, ökonomische und didaktische Bedingungen, Köln 1978
- Herbert Richter: Bildungsurlaub in der BRD. Chance der Qualifizierung und Aufklärung in der beruflichen Weiterbildung, Kassel 1991
- Bildungswerk der Humanistischen Union NRW (Hrsg): Bildungsurlaub nach Länderrecht. Aufgaben - Entwicklungen - Regelungen, Essen 1998
- Edgar Weick (Hrsg.): Arbeit und Lernen. Beiträge zum italienischen Modell des Bildungsurlaubs, Berlin 1976 ISBN 3-920986-73-3
Weblinks
- Literaturnachweise in der FIS Bildung Literaturdatenbank
- Literaturnachweise und Links zu Webseiten im Fachportal Pädagogik
- Überblick über die Regelungen der Bundesländer
- Klaus Dera: Politische Bildung im Bildungsurlaub. Abschied von der Arbeiterbildung?
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